F: Zur Willenserklärung: 1. Mir ist berichtet worden, dass bei der Beglaubigung des Notars immer nur die Unterschrift beglaubigt werden muss. Ich hatte das jedoch anders verstanden, da die Willenserklärung ja auch in der Urkundenrolle stattfinden soll. 2. Dann wurde mir berichtet, dass sich einige die Willenserklärung apostillieren haben lassen. Ist mir auch neu. Ist dies sinnvoll?
A: Beim Notar geht es um die Veröffentlichung des Willens nach BGB. Es ist aber egal ob der Notar seine Arbeit macht oder nicht, den Sie haben Ihre Hausaufgaben gemacht und keinen weiteren Einfluss drauf. Ob Sie sich die Willenserklärung apostillieren lassen oder nicht, ist Ihre eigene souveräne Entscheidung.
F: Nachdem der erste Notar-Kontakt bzgl. öffentl. Eid / Willenserklärung (Antwortschreiben bereits an Sie gesandt) mit ????000 Ahnung seitens dieses Herrn verlief ....! Gibt`s ne "Sprachformel", meinen Willen den Notaren verständlich zu machen ?
F: Seit 1990 wird in Deutschland kein Geburtsschein mehr ausgestellt. Ist das korrekt ?
A: In Deutschland werden seit 1945 keine Geburtenscheine mehr ausgestellt. In der Bundesrepublik scheint das nur in einigen Standesämtern der Fall zu sein. Eventuell liegt das auch an dem Begriff Geburtenschein, probieren Sie es einmal mit einem Auszug aus dem Geburtenregister. Es könnte sein das es dort einen Unterschied gibt, genauso wie zwischen Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland.
F: Ich habe im Netz u.a. gelesen, dass, sofern der gelbe Schein mit "im Auftrag" unterschrieben ist oder wird, rechtungültig sein soll - ist dies korrekt ?fos s
A: "Im Auftrag" ist nicht automatisch rechtsungültig. Das hängt von der Form ab. Wenn der Auftraggeber genannt ist - und das ist er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis - dann ist die völlig in Ordnung.
F: Wenn ich diesen Antrag stelle, muss ich dann als Unternehmer bestimmte vorsichtsmaßnahmen treffen? Bzw wird man dann mir versuchen das Leben schwer zu machen?
A: Ich verstehe nicht wie Sie auf diese Gedanken kommen.
F: Hallo erstmal! Danke für die gute Aufklärungsarbeit. Eine Frage stellt sich mir aber. Warum lassen Sie sich von einer BRD Behörde/ Firma, die Sie nicht anerkennen, einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen? Was ist ihr Beweggrund? Über eine Antwort wär ich sehr dankbar!
A: Wir brauchen den Staatsangehörigkeitsausweis nicht unbedingt, uns würde der Nachweis über die entsprechenden Urkunden reichen! Es ist aber wichtig, der Verwaltung unsere Bundesstaatsangehörigkeit und unsere Abstammung anzuzeigen, sowie obendrein diese auch noch von ihnen selbst feststellen zu lassen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist die aus dem eigenen Hause ausgestellte "Quittung" darüber. Aus der Nummer kommen Sie dann quasi nicht mehr raus, deshalb wehren sie sich ja auch zum Teil so wehement dagegen. Darüber hinaus ist somit, auch aufgrund der damit verbundenen Eintragungen im Register EStA und dem Melderegister für jeden der Bediensteten der eigene Rechtsstand / Rechtskreis klar ersichtlich und führt oft allein schon deshalb, je nach Kenntnisstand, zum "Rückzug". Diesen Ausweg öffnen wir ihnen zudem noch damit.
F: Muß "Öffentlicher Eid und Willenserklärung" wirklich beglaubigt werden? "Meine" Behörde hat die Erklärung auch ohne Beglaubigung angenommen. Ist da etwas schiefgelaufen?
A: Dann haben Sie in dem Fall wohl Glück gehabt, eigentlich funktioniert das nur mit öffentlichen Urkunden. Hauptsache, Sie haben einen Nachweis darüber.
F: Besten Dank für Euer unglaublich weitgefächertes Wissen ! Das ist für mich Anreiz genug, fleißig u. mit Freude ! meinen Weg zu erkunden :-)
A: Vielen Dank für die Blumen und viel Erfolg auf Ihrem / Deinem Weg in die Freiheit!
F: Man hat mir einen grünen vorläufigen Reisepass ausgestellt, mit komplet großgeschriebener Namensgebung! Was soll ich tun, denn mit diesem vorläufigen Reise pass wollte ich den Gelben Schein beantragen.
A: Ist doch wunderbar... aber lassen Sie bitte bloß auch davon keine Kopie zu!
F: Gibt es denn keine Möglichkeit sich gegen die Weigerung der Notare, die Willenserklärung zu beglaubigen, mittels Beschwerde bei der Notarkammer etc. zu wehren?
A: Versuchen Sie es doch einfach.
F: Mit dem gelben Schein als Identitätspapier tun sich die "Behörden" schwer. Das Bild würde fehlen. Wäre eine Möglichkeit sich eine Kopie des Gelben mit einem Passfoto beglaubigen zu lasssen? Danke
A: Das ist auch nicht so das wahre. Sie können aber eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit einem Lichtbild versehen und sich von der Kirche beglaubigen kassen. Beispiele hierzu finden Sie im Weltnetz.
F: Der Notar versteht mein Anliegen der Willenserklärung als Versicherung an Eides statt. Wie soll ich ihm das klar machen...habe ihm schon mitgeteilt dass ich das nicht meine.
A: Indem Sie ihm das einfach sagen. Er hat nichts zu interpretieren oder zu werten.
F: Wo soll er die Willenserklärung veröffentlichen? Ich werde sie ja dann nach Beglaubigung dem Standesamt der Geburt zuleiten. Reicht das nicht zur Veröffentlichung?
F: Wegen der Willenserklärung: Das Notariat fragt mich, ob sie für die Willenserklärung nur die Unterschrift beglaubigen sollen oder auch die Erklärung vorbereiten. Was macht man in solch einem Fall?
A: Er soll die Willenserklärung natürlich veröffentlichen, das ist ja seine Aufgabe.
F: Hallo, hat schon jemand Erfahrung damit, seinen gelben mit einer Hager Apostille versehen zu lassen? Ist es richtig, dass dafür das jeweilige Regierungspräsidium zuständig ist? Kann das Regierungspräsidium es sofort erledigen, oder müssen die den gelben irgendwohin schicken, würde den gelben ungern dort lassen…?
A: Ja, das Regierungspräsidium ist in der Regel dafür zuständig und meist ist dies direkt und ohne Termin innerhalb der normalen "Geschäftszeiten" dieser Unternehmen möglich.
F: Bei der Willenserklärung gebe ich (laut Vorlage) immer den gleichen Familiennamen an. Bei mir ist der Vater allerdings unehelich geboren....und meine Großmutter hat nach Scheidung wieder neu geheiratet....gebe ich trotz dessen ihren alten Familiennamen (also meinen jetzigen) an?
A: Also Sie sollten grundsätzlich JEDES MUSTERSCHREIBEN - nicht anderes ist die bei uns veröffentlichte Willenserklärung auch, woher sollen wir schließlich IHREN WILLEN kennen - auf seine individuellen Verhältnisse anpassen.
F: Im Buch BRD-GmbH wird eine internationale Geburtsurkunde als Reisedokument empfohlen. Was haltet Ihr davon? Funktioniert das?
A: Ein Mitstreiter ist mit diesem Dokument nach England und zurück gereist.
F: Ich reise viel im Ausland herum, wo ich Visa für 180 bzw. 365 Tage benötige. Geht das mit dem grünen Reisepass? Kann ich trotz gelbem Schein einen roteh Reisepass behalten, wegen der Vias fürs Ausland?
A: Da werden Sie um den roten Reisepass nicht drum rum kommen.
F: Hi, könnt ihr mir bitte einen Tipp geben auf was ich mich berufen kann, dass mein erworbener Stand §4 abs.1 nach RuStAG bei der Meldebehörde auch ankommt. Wie gesagt ich habe den gelben Schein incl. EStA-Auszug...alles tippi, bloß nach Vergeblichen Versuch diesen neuen Status beim Standesamt ins Geburtenregister eintragen zu lassen, kam ne Ablehnung..Die machen das nur nach §4 Abs.3. Ich möchte zumindest, dass die Info des Standes bei der Meldebehörde angekommen ist...Danke
A: Wenn die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises auf der Vollauskunft (erweiterten Meldeauskunft) vermerkt wurde, dann ist alles in Ordnung.
F: Hallo, mal eine etwas andere Frage: Sehen Sie aufgrund einer höheren Stufe der EU-Ingetration Gefahr Ihr Ziel zur Erlangung der Souveränität und des Friedensvertrags zu erreichen? Sehen Sie sich da in einem Wettlauf mit der EU sozusagen im Zeitdruck? Hintergrund der Frage ist, was passiert, wenn die BRD in die EU aufgeht und die RuSTAG Gesetze nicht mehr geltend gemacht werden können (sollten)?
A: Nein, wir sehen uns da nicht im Wettlauf. Das deutsche Recht kann von der BRiD nicht aufgelöst werden.
F: Hallo, ich habe Sie kurz an diesem Wochenende bei Alexander Wagandt kennengelernt. Er hatte erklärt, dass man ab 2015 nicht mehr so einfach an seine Geburtsurkunden kommen kann. Meine Frage: Welche Unterlagen sollte ich noch in diesem Jahr vorsorglich von den "Ämtern" einfordern, damit ich im kommenden Jahr aktiv werden kann? - Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
A: Vielen Dank für die Info! Wenn Sie dazu näheres wissen, dann bitten wir um Mitteilung der Fakten, worauf sich dies stützt. Falls dem tatsächlich so ist, dann sollten Sie logischerweise sämtliche benötigten Urkunden rechtzeitig anforedern.
F: So wie es scheint ist ein Staatsangehörigkeitsausweis ja Voraussetzung für eine Beamtenlaufbahn. Gibt es da Unterschiede in den Ausweisen? Ich kann mir kaum vorstellen das ein künftiger Beamter mit z.B. Königreich Preussen argumentiert.
A: Sie haben da wahrscheinlich etwas mißverstanden bzw. verwechseln ein paar Dinge. Schauen Sie sich bitte eingehend auf unserer Seite um, insbesondere seien hier die Videos von Reiner Oberüber und des Kulturstudios zum Thema an.
F: Ich bin Soldat würde gerne den Antrag einreichen allerdings bin ich der Vermutung nahe das ich mir damit in mein Knie schieße oder liege ich da falsch ??
A: Die eigentliche Frage ist doch nicht, ob Sie sich dabei selbst ins Knie schießen sondern eher, ob Sie im Zweifelsfall auch auf Ihre Landsleute schießen, wenn Sie den Befehl dazu erhalten! Die Gewissensentscheidung, ob Sie sich für Ihr Vaterland entscheiden oder für eine diesem feindlich gegenüberstehende Söldnertruppe, kann Ihnen niemand abnehmen.
Ja, das klingt hart und vielleicht auch etwas provokant, aber diese Szenarien sind uns näher, als den meisten bewußt ist und lieb sein kann. Es ist nunmal die Zeit der Entscheidungen!
F: Wenn ich meine Abstammung nach RuStAG §4 Abs. 1 gemacht habe dann habe ich §3 Abs 1. RuStAG erfüllt nämlich nachgewiesen dass ich die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat seit Geburt besitze vielleicht ist das auch der Grund wieso der Staatsangehörigkeitsausweis auf die Adolf Staatangehörigkeit läuft. Denn §3 schließt §4 mit ein. Bielleicht solltet ihr mal umdenken?
A: Denken, wenn nötig auch umdenken und richtig lesen ist immer eine gute Idee! Die deutsche Staatsangehörigkeit haben wir alle bereits, die hat uns Ex-Geschäftsführer Schröder anno 1999 verpaßt. Nun zeigen wir der Verwaltung unsere wahrhaftige Staatsangehörigkeit an. Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" oder so etwas, sondern "ist deutscher Staatsangehöriger". Diese Formulierung schließt (potentiell und die richtige Ableitung vorausgesetzt) eben beides mit ein - die "deutsche Staatsangehörigkeit", die wir wie gesagt eh leider schon haben UND die Bundesstaatsangehörigkeit.
F: Hallo, glaube alle Schritte zur Beantragung zu verstehen, bis aus Schritt 2, den "öffentlichen Eid/Willenserklärung". Ist dies in dieser Reihenfolge zwingend erforderlich? Zumal drinnsteht: .. ich habe Abstammung gem RuStag... nachgewiesen, was ich doch erst mit meinem Antag beim BVA mache? Kann man auch Schritt 2 auslassen, oder "nachholen" ?
A: Ja, dies können Sie auch später tun.