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Fragen und Antworten

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10.07.2024

10.07.2024
Gretel
F: Ich habe per Mail die Heiratsurkunde meines Urgroßvaters (1895) angefordert und soll jetzt eine Kopie meines Personalausweises schicken ???? ist das rechtens??

A: Ja, Sie müssen schon Nachweisen, das Sie für diese Urkunde berechtigt sind.


05.07.2024
Denis
F: Danke für die Hilfe. Dann werde ich in Formularen ab jetzt "Deutschland" eintragen, wenn darin Bezug auf die jur. Person genommen wird. Bei dem Personalfragebogen des Arbeitgebers fiel es mir auf, dass in dem Falle wahrscheinlich doch Bezug auf die natürliche Person genommen wird, denn dort muss man ja alles eintragen, also Vorname, Familienname, Geburtsdatum und -ort usw. Dann müsste ich ja doch um entsprechende Änderung im Personalfragebogen bitten. Wie wird die Staatsangehörigkeit nach RuStAG genau angegeben? Wenn ich "Preußen" oder "Deutsches Reich" schreiben würde, würde ich mir dort ersteinmal irgendwelche Fragen oder Bemerkungen anhören müssen. Würde es ausreichen, "Deutscher nach RuStAG" o. ä. einzutragen?

A: Das ist nicht möglich! Die nat. Person hat keine Steuernummer in der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik. Der Arbeitsvertrag kann also nur auf die jur. Person gehen. Welche Abläufe im Hintergrund Ihrer Firma ablaufen kenne ich nicht.


04.07.2024
Denis
F: Danke für die Antwort. Es geht nicht um den Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach RuStAG, den sendete ich bereits vor über vier Wochen an die Ausländerbehörde. Ich meine die Angabe meiner RuStAG-Staatsangehörigkeit in eventuellen Formularen irgendwelcher anderer Stellen allgemein, in denen die Staatsangehörigkeit angegeben werden soll und ob ich die RuStAG-Staatsangehörigkeit schon jetzt angeben dürfte, obwohl ich auf den Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach RuStAG noch keine Antwort von der Ausländerbehörde erhalten habe. Danke für die Hilfe in Bezug auf die Eintragung in meinen Unterlagen beim Arbeitgeber. Dann werde ich die RuStAG-Staatsangehörigkeit dort nicht ansprechen.

A: Auch das hängt davon ab welche Person sie nutzen! In Formularen anderer Stellen ist das in der Regel die jur. Person. Damit also die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Da wäre dann eher Deutschland richtig.


23.06.2024
Andreas
F: Hallo, besten Dank für die Antwort bzgl. PAuswV § 28 Abs. 1 / 1 a/b. Jetzt fehlt mir nur noch etwas wo ich festellen bzw. herleiten und darauf verweeisen kann, in welchen Rechtskreis sich die jeweilige Person (nat/jur.) bewegt. Herzlichen Dank im Voraus! Andy

A: EGBGB Art. 5 Abs. 1 2. Satz https://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html


23.06.2024
Andreas
F: Hallo, woran, oder besser wo kann man feststellen das der Nachname sich an die juristische Person wendet und der Familienname an die natürliche Person? Danke im Voraus und schönen Sontag Andy

A: PAuswV § 28 Abs. 1 / 1 a/b https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html


23.06.2024
Hannes
F: Hallo, ist beim Bürgergeldantrag die Abgabe des Anmeldebogens zur Arbeitsvermittlung, der zum Erstgespräch mitgebracht werden soll, verpflichtend? -Gelber Schein ist vorhanden -Der Antrag auf Bürgergeld wurde als natürliche Person abgegeben Die Frage könnte gehört wohl unter Sonstiges gehören Danke schonmal und Gruß Hannes

A: NEIN, ABER aus meiner Erfahrung werden die kein Präzedenzfall zulassen! Egal welche Straftaten dafür notwendig sind. Noch sitzen die am längeren Hebel.


19.06.2024
db
F: Guten Tag, aus einer Mitteilung der Meldebehörde genau benannt als "Auskunft an die betroffene Person über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)" geht hervor, dass dort unter dem Punkt "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" eindeutig dort drinnen "Staatsangehörigkeitsausweis" und das Aktenzeichen des Verfahrens steht. Nun ist es jedoch so, dass in Zitat : "Deutscher Bundestag Drucksache 19/3734 19. Wahlperiode 08.08.2018" die angefragte Stelle bestätigt hat, dass Zitat : „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Wie kann das sein ? Müssten die Verfahrensnummer etc nicht in Wirklichkeit unter dem genauso benannten Punkt "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" stehen, da ja laut den getroffenen Aussagen in der Anfrage die Angaben im "Reisepass/Personalausweis" nur eine Vermutung begründen, und laut der Antwort der "Bundesregierung" die Verhältnisse dahingehend [nur] "hinreichend glaubhaft gemacht werden", und somit die Angaben zum Verfahren "Staatsangehörigkeitsausweis" garnichts unter einer Rubrik "Glaubhaftmachung" zu suchen hätten ? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

A: Was ist und was müsste liegt in dem Fall bei den Behörden. Die Endscheiden wie sie ihr Register führen.


18.06.2024
Reiner
F: Hallo, ich finde in der DIN5007 nichts über die Anrede (Herr/Frau) von nat. Personen. Kann die Anrede auch bei natürlichen Personen verwendet werden? Also: Herr Mustermann, Max, Herr Max Mustermann, Danke und Gruß

A: NEIN, Herr/Frau ist die Anrede des Kaufmann nach HGB §17.


14.06.2024
Iris
F: ich habe einen GS ausgestellt 1992, der befristet wurde bis zum 11.11.2002. Ist das üblich?

A: Bis 2012 leider ja.


29.05.2024
Rainer
F: Hallo, aufgrund dieser Meldung https://de.rt.com/international/207309-rna-sprays-im-essen-rna/ und der damit verbunden Möglichkeit, diese RNA mit beispielsweise Eiern aufzunehmen, habe ich mich gefragt wie das mit eigner Hühnerhaltung wäre, beispielsweise im Kleingarten? Die Gartenordnung der BRD verbietet das. Gibt es Möglichkeiten aus den alten Rechten der Staatsangehörigen heraus das trotzdem im gültigen Recht zu tun?

A: Welche Person hat denn den Pachtvertrag unterschrieben? Selbst wenn das die nat. Person gewesen ist, unterliegt diese dem Pachtverrag.


27.05.2024
Denis
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich sah mir das Video gestern an, jedoch enthält es leider keine Information darüber, ob, bzw. wann man Schreiben und Vordrucke als natürliche Person unterschreiben darf. Allerdings enthält das Video die interessante Information, dass man, wenn man im Rahmen der Arbeit etwas unterschreiben soll, stets mit dem Vermerk "i. A." ("im Auftrag") zu unterschreiben hat, um sich abzusichern. Das werde ich in Zukunft tun.

A: Natürlich können Sie nach Antrag die nat. Person nutzen. Alleine der Grund erschließt sich nicht. Warum soll ich in der Verwaltung für ANTRÄGE die Person in die Haftung schicken. Wenn nur Unterschrift i.A. angekommen ist, ist das zu kurz gesprungen. In dem Video steckt viel mehr.


26.05.2024
Denis
F: Ich schickte die Antragsformulare mit Kopien der Urkunden letzte Woche als Einschreiben mit Rückschein an die Ausländerbehörde. Nun habe ich die Frage, ob es sinnvoll ist, alle zukünftigen Schreiben, Vordrucke usw. als natürliche Person (Nachname, Vorname) zu unterschreiben oder ob es nur in bestimmten Angelegenheiten sinnvoll ist. Darf man grundsätzlich als natürliche Person unterschreiben oder erst, wenn man den EStA-Registereintrag mit Staatsangehörigkeit nach RuStAG erhalten hat?

A: https://www.youtube.com/watch?v=slx-ezHIJxs


22.05.2024
Hornisse
F: Sehr geehrte Damen und Herren, bekam ich am 27.04.2025 eine einberuf als Wahlhelfer zur Europawahl am 9.6.2024. Wie immer war dieses Schreiben nicht ordnungsgemäß unterschrieben. Zunächst machte ich darauf aufmerksam das dieses Bundeswahlgesetz seit 1956 ungültig ist. Mit dem AZ des Bundesverfassungsgerichtets. Es erfolgte keine Antwort. Dann wurde ich nachdrückler mit noch einem ausführlicheren Schreiben mit § wie BGB 126, 126a, 44 des Verwaltungsverfahrengesetz sowie noch StGB 270. Natürlich habe ich die Leute dort aufmerksam gemacht das ich den gelben Schein habe mit Ableitung nach RuStAG..... und dieses auch nachgewiesen. So schnell wie die Gegenseite geantwortet hat konnte man sich das unmöglich durchgelesen haben. Auch diese Rückantwort per e-mail, keine elektronische Unterschrift und ich müsse kommen nach "§ Nach § 9 Nr. 5 EuWO können das Wahlehrenamt Wahlberechtigte ablehnen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben. Die vorgelegte Bescheinigung genügt zur Glaubhaftmachung eines solchen Grundes unter den Umständen des hiesigen Einzelfalls nicht. Ihr Einberufungsbescheid behält daher seine Gültigkeit." Die Leute setzen sich über alles hinweg. Was ist zu tun? Mit freundlichen Gruß

A: Krank Melden? Die Vorgehensweise zeigt nur, dass es ernsthafte Probleme bei der Abwicklung der Wahl gibt.


14.04.2024
Twiety
F: Hallo, ich habe eine Frage zu Heirat! Ich habe den Staasangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 und möchte einen meinen Freund (deutsch) heiraten, der keinen GS hat. Was muß ich bedenken? Behalte ich meine Staatsangehörigkeit? Ändert sich da was für mich?

A: In der Bundesrepublik ändert sich überhaupt nichts. Die geltende Gesetzgebung kennt die Annahme der Staatsangehörigkeit durch Heirat nicht. In der Gültigen Gesetzgebung heiraten sie aber einen Ausländer bzw. Staatenlosen. Sie sollten darauf hinwirken das Ihr Partner sich wenigstens seine Abstammungsunterlagen ran holt. Denn diese wird er in naher Zukunft benötigen.


09.04.2024
Hornisse
F: Was ist denn davon zu halten? https://t.me/DasgrosseTreffenderBundesstaaten Link zum weitergeben https://t.me/+2xTkGpYW9bpkZWEy

A: Nach kurzer Ansicht, sieht das für mich nach dienstlich betreuter Beschäftigungstherapie aus. Endlich entstehen die Bilder, die für Propaganda gegen räääääächts benötigt werden!


07.04.2024
Jo55
F: Bitte: betrifft Heirat mit Ausländer. Wenn eine Schweizer Staatsangehörigkeit mit vorhandenem beglaubigtem Heimatschein durch Heirat vorhanden ist: Erleichtert diese den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit? Wer, w, einen Ausländer (Afrika) geheiratet hat, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft BRD. Eine diesbezügliche Registrierung in D ist nicht ersichtlich. Hat dies einen Einfluss auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG?

A: Mir fällt kein Grund ein warum man als Nachgewiesener Schweitzer die unmittelbare Reichsangehörigkeit holen sollte! Zumal man sich als Schweitzer Einbürgern lassen müsste. Die BRvD kennt Staatsangehörigkeit durch Heirat nicht. Warum soll man einen besseren Status für einen schlechteren aufgeben? Der letzte „Staat“ auf deutschen Boden mit einer Staatsbürgerschaft ist die DDR. Die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit, Kolonieangehörigkeit) die die BRvD für sich nutzt bleibt erhalten. Aber die Bundesstaatenangehörigkeit nach RuStAG geht durch die Heirat mit einem Ausländer verloren.


29.03.2024
Andre
F: Welchem Deutschen Staat gehöre ich denn dann an, wenn ich den Gelben Schein habe?

A: Meine Glaskugel gibt mir dazu keine Auskunft! Denn Ihre Staatsangehörigkeit erben Sie von dem Vorfahren, der vor 1914 geboren ist. Welche der 26 Bundesstaaten das ist, können nur Sie heraus finden.


28.02.2024
Silvia
F: Hallo, ich habe eine Frage zur Apostille und alten Staatsangehörigkeitsausweis: wenn man den StAG-Ausweis 2020 gemacht hat ist er ja eigentlich zu alt für eine Apostille. Wenn man aber gerne eine Apostille für Russland haben möchte, könnte man doch mit dem StAG-Ausweis und aktuellem Lichtbild zum Notar gehen und eine Fotokpie als Urkunde vom Notar beglaubigt anfertigen lassen und dieses Teil mit einer Apostille versehen lassen??? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich könnte theoretisch den Ausweis verschlammt haben, dann müßte die Behörde mir doch eine neuen Ausweis ausdrucken gegen Geld?

A: Ich halte das Spiel mit dem Notar für ungeeignet! Ein Ersatzpapier kann es auch nicht geben, denn der GS ist eine Momentaufnahme zu Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Neuantrag wäre notwendig mit der Gefahr eine Ablehnung zu bekommen. Das würde den bestehenden GS wertlos machen. Ich würde da nach der Devise frech kommt weiter verfahren. Also die Apostille einfach angehen.


22.02.2024
Brunhilde
F: Warum gibt es immer noch diese Seite? Die große Masse wird doch niemals erreicht. Und die paar Leutchen, die den Schein nach RuStag haben, können doch eh nichts zum Besseren wenden. Das wird durch die Mitmenschen im eigenen Land verhindert, weil die gegen das auf die Straße gehen, was von "denen da oben" und ihren Medien gesagt wird und große Freude am Denunzieren ihrer Mitmenschen haben. Aua-Erfahrungen wird die große Masse, zu der auch viele Akademiker gehören, niemals als solche empfinden, sondern als Notwendigkeit ansehen. Es wird nie ein Umdenken stattfinden. Warum macht ihr immer noch weiter, wo es doch eh nichts bringt. Das sogenannte Konstrukt trifft alle Vorkehrungen, damit alles so bleibt. Und die große medien- und obrigkeitshörige Masse beklatscht das.

A: Sie sollten an Ihrer Einstellung arbeiten. Die Frustschwelle scheint sehr tief zu liegen. Wir haben jeden Tag zwischen 650 und 1200 Besucher auf der Seite. Die Informationen werden also anscheinend gebraucht. Das sich nichts ändern wird, ist Ihre Einzelmeinung und hat mit der Realität nicht zu tun.


21.02.2024
Heinrich
F: Hallo zusammen, ich habe den GS seit 2016 und keine Apostille hierfür. Lebe mittlerweile im Ausland in welchem Apostille nicht benötigt wird. Kann ich den GS jetzt noch mit einer Apostille versehen lassen? Viele Grüße vom Heinrich

A: Probieren kann man das immer. Aber eigentlich sollte die Urkunde nicht älter als 6 Monate sein.


20.02.2024
Heiko
F: Hallo, habe ich mit einem Staatsangehörigkeitsausweis bei einem Strafprozess andere Rechte? LG Heiko

A: Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis


07.02.2024
Ronald T.
F: Hallo, kann man an einem Postversandstück (z.B. Brief) an der Schreibweise des Adressaten erkennen welche Person (jur. oder nat.) angeschrieben wurde. Zumeist wird ja ein Titel wie Herr/Frau benutzt, manchmal auch nicht.... Danke und Gruß Ronald T.

A: Ja das kann man. Ausschlag gebend dafür ist die DIN 5007. Also jur. Person = Herr/Frau Max Mustermann, nat. Person = Mustermann, Max.


30.01.2024
Nebukadnezzar
F: Bezieht sich auf meine Frage vom 26.01.23: Danke für Deine Antwort. Der Antrag hat ein sehr merkwürdiges Verhalten in den Behörden ausgelöst. Zum Beispiel hat mich die Arbeitsagentur ungefragt fast 6 Monate regelrecht gestalkt um mir ihr Modell reinzudrücken. Ich frage mich dennoch zum Einen ernsthaft, ob man es nicht beim SG und infolge durch die Instanzen mglw. erklagen könnte. Und zwar aus folgendem Grund: Alle Urteile die ich in Sachen Art. 133 SGB XII finden konnte, bezogen sich entweder auf Deutsche, die alle weiteren Schritte um rechtmäßig in diesem Gebietsstand ihren ständigen Aufenhalt haben zu können, unterlassen haben. Oder aber auf Bundesbürger, die ohne Feststellung lediglich behauptet haben, sie wären Deutsche. Es gab demnach praktisch nicht eine Person, die alle Voraussetzungen erfüllt hat. Zum Anderen gibt es auch im Gebietsstand obendrüber einen Rechtsanspruch auf Anwendung "staatlicher" Gesetze, respektive altes BRD- Recht, dass die Anwendung der privatrechtlichen Vereinbarungen im SGB II zumindest theoretisch ausschließt. Hat das mal jemand versucht?

A: Rechtsanspruch im Rechtsbankrott merkst Du selber oder? Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken. Es gibt einige Sachen wo keine Präzedenzfälle geschaffen werden dürfen. Dazu gehört dieser Fall, die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit und KFZ auf natürliche Person zulassen.


26.01.2024
Nebukadnezzar
F: Hallo, habe den GS schon seit 2014 und habe eine ganze Weile nach Reiners Umorientierung bis Anfang 2016 das Forum der anderen GS- Seite betrieben. Seither hat sich wirklich einiges getan in Sachen Autonomie des Einzelnen. Schön jedenfalls, dass es Euch hier noch gibt. Respekt! Ich benötige ein bisschen Support für Fortgeschrittene in Sachen Leistungen nach SGB XII (anstelle SGB II) und würde mich freuen, wenn es bei Euch einen Sachkundigen gäbe, der mir ein bisschen auf die Sprünge helfen kann. Beste Grüße

A: Das ist vergebene Liebesmüh! Das System unterlässt es strickt in diesem Fall die geltende Gesetzgebung einzuhalten. Diese Beweismittel werden nicht geschaffen. Ein Antrag ist seit 2015 nicht beschieden.


06.01.2024
Hornisse
F: Möglicherweise habe ich die Gelegenheit an ein Mikrofon zu kommen. Am kommenden 8.1.2024. Und dann werde ich die Leute versuchen so gut wie es geht aufzuklären über die Völkerrechtliche Lage der Bundesrepublik Deutschland. Die Schwierigkeit ist der Tatsache geschuldet. Das viele noch nichts davon Wissen, einige schon mal was gehört haben? Und die dritte Gruppe, was die vermutliche die kleinste ist? Genau Bescheid weiß. Nach so einer Rede werden mich vermutlich 2-3 Leute ansprechen. "Kriminalpolizei, Abteilung Staatsschutz, wie ist Ihr Name?" Dann soll man ja Antworten, als Inhaber des gelben Scheines mit er richtigen Ableitung naürlich. "Ich bin Mustermann, Max. Meine ESTA Nummer oder auch mir zugeordnete ESTA Registernummer ist 12345678910". Die werden sich ja damit nicht zufrieden geben? Besteht da nicht Gefahr? Das man vorübergehend in das BRD-polize8iliche Gewahrsam genommen wird? Und dann auch noch Erkennungsdienstlich erfaßt wird? Fingerabdrücke und dergleichen. Immerhin können diese Leute einen, wenn ich mich Recht erinner bis zum übernächsten Tag bis 12:00 Festhalten. Sprich einsperren. Über eine Anwort würde ich mich freuen. Oder soll man am besten gar nichts machen und nur als passiver Teilnehmer an so einer Demo.. Teilnehmen?

A: Mir fällt kein Grund ein warum man sich an einem geplanten und gewollten Event überhaupt beteiligen sollte. Besser wäre es doch die Abwicklungsshow der Okkupationsverwaltung zu genießen.


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