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Fragen und Antworten

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08.11.2024
Gretel
F: Vielen Dank! Nachfrage zu F: Hallöle, meine Oma war verheiratet (= Staatsangehörigkeit des Ehemannes?!). Dann verwitwet. Dann bekam sie ein unehrliches Kind (mein Vater) - der Vater ist unbekannt. Er wurde von dem späteren Mann meiner Oma adoptiert. Welche Staatsangehörigkeit gilt jetzt? Die Staatsangehörigkeit meiner Oma (Geburt) ist eine andere als die ihres ersten Mannes. LG A: Die des Mannes der ihn adoptiert hat. Muss ich dann dessen Ahnenreihe bis vor 1918 nachverfolgen? Oder die Ahnen meiner Oma? LG

A: Sie mussen die Linie bis vor 1914 von dem gehen der Ihren Vater adoptiert hat.


07.11.2024
Gretel
F: Hallöle, meine Oma war verheiratet (= Staatsangehörigkeit des Ehemannes?!). Dann verwitwet. Dann bekam sie ein unehrliches Kind (mein Vater) - der Vater ist unbekannt. Er wurde von dem späteren Mann meiner Oma adoptiert. Welche Staatsangehörigkeit gilt jetzt? Die Staatsangehörigkeit meiner Oma (Geburt) ist eine andere als die ihres ersten Mannes. LG

A: Die des Mannes der ihn adoptiert hat.


05.11.2024
willi1938
F: liebe Menschen, Folgendes: Für meine Ehefrau, meine Tochter, meinen Sohn und mich selber habe ich 2016 die Deutsche Staatsangehörigkeit nach §4 Abs. 1 RuStaG feststellen lassen. Muß nun der Staatsangehörigkeitsausweis meiner Tochter nach ihrer Heirat neu ausgestellt werden, da sich ja der Familienname ändert? Vielen lieben Dank für eure Antwort!

A: Nein, der GS ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung.


12.10.2024
Mona
F: Reicht es, wenn eine Anlage von der Anlage V ausgefüllt wird, oder muss man wie hier alle jeweils: Ausfüllhilfe Anlage V Vater Ausfüllhilfe Anlage V Großvater Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater Vielen Dank

A: Da braucht jeder Vorfahre seine Anlage V!


17.09.2024
Thomas
F: Hallo, Frage zum Antrag auf Auskunft aus ESta-Register: Schreibe ich bei Geburtsort bzw. Geburtsstaat schon jetzt z.B. Preußen oder so wie auf der Geburtsurkunde / Reisepass eingetragen? Vielen Dank

A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe auf der Seite!


17.09.2024
Thomas
F: Hallo, Meine Eckdaten: * Staatsangehörigkeit durch Abstammung von Mutter/Großvater/Urgroßvater geb. vor 1900 in Preußen * lückenlose Nachweise / Originalurkunden vorhanden Frage: da ich ehelich geboren bin, muss meine Abstammung über meine Vaterlinie gehen oder geht es auch über meine Mutter? (Die Nachweise meiner Vaterlinie reichen nicht vor 1914) Vielen Dank

A: RuStAG §4.
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


17.09.2024
Thomas
F: Hallo, kann ich immer noch den BVA Antrag F von 2011 nutzen und beim hiesigen Landratsamt einreichen oder ist die neue Version von 2024 zwingend? (die Version des Antrages vom hiesigen Landratsamt ist leider eine Zumutung)

A: Es gibt keine vorgeschriebene Form für einen Antrag! Also können Sie selbstverständlich den Antrag verwenden. Auf Anträge der Gemeinde sollte verzichtet werden. In der Regel gehen diese nicht in die Tiefe der Abstammung.


17.09.2024
das Stofftier
F: Frage / Hinweis: ist es ggfs. möglich, aktualisierte Ausfüllhilfen für die NEUEN Stag-Antragsformulare (Anl. F & V) des BVA hier auf der Seite mit einzustellen? Denn es haben sich stellenweise durchaus einige (wenn auch kleine) Veränderungen ergeben, so daß eine Aktualisierung / Anpassung insbes. für Neuantragsteller durchaus hilfreich sein kann.

A: Dafür gibt es keinen Grund und Notwendigkeit! Wer den Neuen Antrag nehmen möchte kann dieses tun. So groß ist der Unterschied nicht. Zumal man sich auch etwas damit auseinander gesetzt haben sollte.


16.09.2024
Thomas
F: Guten Tag, Seit Mai 2022 ist der Antrag F geändert (z.B. Kontaktdaten / Wohnsitzstaat). Gibt es zu diesem Antrag eine erprobte aktualisierte Anleitung (schriftlich, Video…) Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

A: NEIN, es gibt keine Vorschriften für eine Antragsform. Ein Antrag kann auch zum Diktat abgegeben werden oder auch Handschriftlich. Darum macht es keinen Sinn bewährtes zu ändern.


14.08.2024
Luna
F: die Meldebescheinigung hatte ich eingereicht, sie wollen aber eine erweiterte Meldebescheinigung.Das mit dem legitimieren vor Ort habe ich schon 2x geschrieben, wird nicht akzeptiert, sie wollen eine beglaubigte Kopie von uns

A: Schreiben Sie es mit der Grundlage die ich genannt habe und holen Sie eine erweiterte Auskunft. Und fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage für die Forderung.


14.08.2024
Luna
F: hallo, ich bin ratlos, wie ich darauf reagieren soll. Hat jemand Erfahrung hiermitß Ich habe dieses Schreiben auf meinen Antrag hin bekommen: Sehr geehrte Frau ... einen teil der vom .. geforderten Unterlagen haben wir erhalten. Leider liegen immer noch nicht alle mit Schreiben vom ... angeforderten Unterlagen zur Prüfung Ihres Antrags hier vor. Wir fordern Sie letzmalig auf, die nachstehenden Unterlageneinzureichen: -erweiterte Meldebescheinigungmit Angabe der Staatsangehörigkeit für alle Antragsteller - Kopie Personalausweissowie reisepads für alle Antragsteller (auch Kinder) Die unterlagen werden benötigt, um eine abschließende PrüfungIhres Antrages vorzunehmen zu könnenVor der Ausstellungeines Staatsangehörigkeitsausweises müssen wir prüfen, ob und wodurch Sie und ihre Kinderdie deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder ob Siediese gegebenenfalls verloren haben. ... Es ist deshalb wichtig, dass Sie die oben genannten Unterlagen zeitrnah und vollständig hier einreichen. die unterlagen sind im Original oder alsbeglaubigte Kopie vorzulegen. MfG...

A: Eine Meldebescheinigung ist Standard und sollte kein Problem sein. Beim Perso greift DSGVO Art. 5 Abs. 1. Hier kann geschrieben werden, dass man bei Abholung bereit ist sich auszuweisen. Dabei sollte der Perso nicht aus der Hand gegeben werden.
https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/personalausweis-kopieren-verboten-oder-erlaubt/


04.07.2024
Denis
F: Wenn ich auf einem Formular o. ä. die Staatsangehörigkeit angeben soll, ist für die Nennung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG die Antwort der Ausländerbehörde in Bezug auf die Feststellung erforderlich oder bin ich bereits aufgrund aller mir vorliegenden Geburtsurkunden meiner väterlichen Vorfahren dazu berechtigt? Auch habe ich die Frage, ob ich beim Arbeitgeber um Einfügung des Vermerkes "nach RuStAG" unter "Staatsangehörigkeit" auf dem Personalfragebogen bitten sollte oder ob es in dem Falle bedeutungslos wäre.

A: Wie der Antrag richtig ausgefüllt wird, finden Sie in der Ausfüllhilfe unter Herunterladen. Das richtige Ausfüllen ist WICHTIG sonnst verbleiben Sie im StAG. Es ist auch sehr unwahrscheinlich das Ihr Arbeitsvertrag auf die nat. Person Familienname geht. Somit ist Ihr Arbeitgeber in diesen Vorgang nicht involviert. Bei der jur. Person Name ändert sich nichts.


28.06.2024
Denis
F: Meine Mutter und ich sind gerade dabei, ihren Antrag auszufüllen. Ihr Großvater war geschieden. Muss in das Feld "bis" unter Punkt 1.10 in der Zeile "1. Ehe/Lebenspartnerschaft" der Ort des die Ehe scheidenden Gerichts? Dabei fiel es mir auf, dass ich in meinem Antrag in der Anlage V für meinen Vater an der Stelle versehentlich unseren Wohnort schrieb, da meine Mutter und ich noch hier wohnen. Jedoch wohnt mein Vater schon seit 1995 nicht mehr hier, sondern in ..... Auch zum Zeitpunkt der Scheidung (1998) wohnte er dort, das die Ehe scheidende Gericht ist ebenfalls dort. Sollte ich lieber ein Schreiben zwecks Korrektur des Ortes nachsenden?

A: Bei 1.10 kommt der Wohnort rein und bei Ehe/Lebenspartnerschaft der Ort der Hochzeit. Den Antrag würde ich so erstmal laufen lassen. Sollten Fragen aufkommen werden die sich melden.


05.06.2024
Dennis
F: Hallo, bin in meiner Ahnenreihe unehelich geboren, daher meine Frage welche Dokumente brauch ich für meine Abstammung? Aktuell habe ich schon durch unser Ahnenbuch die Heiratsurkunde meines Uropas von 1927 der 1903 in Reinheim geboren wurde. Dann am besten noch die Heiratsurkunde meines Opas? Da meine Mutter ehelich geboren wurde. Und dann zu Schluss die Geburtsurkunden von mir und meiner Mutter? Und trage ich dann als Herkunftsland, Großherzogtum Hessen oder einfach nur Hessen ein?

A: Sie müssen prüfen ob der Erzeuger die Vaterschaft anerkannt hat. Dann geht es über die Väterliche Linie. Sie benötigen alle Abstammungsurkunden aus der richtigen Linie. GeburtsSTAAT wäre in dem Fall Großherzogtum Hessen.


12.05.2024
Denis
F: Danke für die Hilfe. In Bezug auf mich selbst habe ich eine Abstammungsurkunde (keine Geburtsurkunde), dort ist mein Familienname in Sperrschrift angegeben. Ebenso in der Geburtsurkunde meines Vaters. In der Zeile 1.1 im Formular F muss ich den Namen deshalb in Sperrschrift eintragen. Gilt dies auch für die erste Zeile (Name des Antragstellers) auf den Formularen V über meine Vorfahren? Gilt es auch für die Zeile 1.2 auf den Formularen V über meinen Großvater und Urgroßvater? Denn in ihren Geburtsurkunden ist der Familienname nicht in Sperrschrift angegeben.

A: Ich verstehe diesen Hype wegen dieser Sperrschrift nicht. Tragen Sie den Familienname normal in den Antrag. Die Urkunden liegen dem Antrag ja bei.


10.05.2024
Denis
F: Ich habe inzwischen alle Geburtsurkunden und Daten über die Heirat meiner Vorfahren. Jedoch bekomme ich nirgendwo die Daten der Heirat meines Urgroßvaters. Ich schrieb alle in Frage kommenden Standesämter, Archive und die Kirche an. Jedoch antworteten sie, dass sie keine Daten darüber haben. Die Kirche konnte es mir mitteilen, dass er verwitwet war, jedoch kein Datum nennen. Kann ich im Formular über meinen Urgroßvater unter den Punkten 1.9 in "verwitwet seit" und 1.10 in der Zeile "1. Ehe/Lebenspartnerschaft" den Vermerk "nicht bekannt" schreiben oder wird mein Antrag in dem Falle abgelehnt?

A: Nicht zu ermitteln sollten Sie dort eintragen!


04.05.2024
RonniM
F: Wie lange dauert es etwa, bis man vom "Amt" eine Nachricht bezüglich seines Antrags bekommt? Ich musste, weil mein Stadtbezirk keine Informationen mehr auf seiner Webseite hatte (bezüglich Zusendeadresse), meinen Antrag direkt an das LEA Berlin senden. LG

A: Das kann schon mal 3 Monate dauern. Danach Sachstandanfrage!


24.04.2024
:eckhard
F: ...und je nach dem, in welchem Bundesstaat man geboren ist, stempelt bzw. bestätigt die "Ausländerbehörde" der Gemeinde oder das Landratsamt auf Seite 4 (untere Hälfte) des Formulars "F" die "Stellungnahme der Auslandsvertretung"..? ..zur anschließenden Versendung an das BVA.

A: BVA macht das Landratsamt! Damit haben Sie nichts zu tun.


23.04.2024
:eckhard
F: als selbst in Bayern geborener und wohnender schreibe ich im Formular "F" unter Pkt. 1.6 und 1.11 Bayern [Deutschland_als_Ganzes] oder Preußen [Deutschland_als_Ganzes] ?

A: Bayern [Deutschland_als_Ganzes]


23.04.2024
:eckhard
F: Hallo, habe eine Frage zur Ausfüllhilfe: Formular V für meinen Vater: - es gibt keinen Geb.-Urkunde (*23.8.1928), aber - den Vermerk zum Geb.-Datum auf der Heiratsurkunde (v. 1959) "eidesstattliche Erklärung" - und einen Flüchtlingsausweis "A" (v. 1957) ausgestellt durch LRA Macht es Sinn zu 3.7 den Hinweis zu Bescheinigung §15 und 3.8 als Ergänzung "Eidesstattliche Erklärung" einzutragen? (beides oder nur eins?) Danke vorab

A: Ich würde einfach Kopien der Heiratsurkunde und des Flüchtlingsausweis anhängen.


18.04.2024
Günther
F: Habe noch eine ergänzende Frage, zu meinem zuvor eingestelltem Beitrag, vom 17.04.2024. In dem vorgeschlagenen Hinweis, A:Kontakt Telegram-> Telegram Aktionsbündnis, konnte ich keine Antworten, zur Lösung, meiner Fragen entnehmen.

A: Man sollte der Gruppe beitreten und den Admins einen Hinweis auf die Frage geben. Dann geht es in die Interne Gruppe, in der man einen direkten Ansprechpartner für die Probleme bekommt.


17.04.2024
Günther
F: Hallo, bevor ich meinen Antrag, auf Feststellung meiner Staatszugehörigkeit versende, bitte ich um Informationen, um formale Fehler auszuschließen. Ich habe meine Auszüge, aus dem Geburtsregister, meiner Vorfahren und meinen eigenen Auszug, in beglaubigten Abschriften erhalten und möchte einen Antrag zwecks Feststellung meiner Staatszugehörigkeit, nach Geburt (Abstammung) gemäß Paragraf 4, Abs.1, RuStAG (Stand 22.07.1913, beim der für mich zuständigen Stelle, in Frankfurt am Main beantragen. 1. Das Antragsformular F, auf der Seite des Bundesamtes, ist mittlerweile dahingehend geändert, dass auf dem Vordruck der Zusatz angebracht ist, (für Personen die im Ausland leben). Einen anderen Antrag F gibt es nicht. Könnte ich diesen Antrag, für mich, einer im Inland lebenden Person, verwenden, oder sollte ich mich, bei der für mich zuständigen Behörde, in Frankfurt am Main erkundigen, ob es diesbezüglich einen anderen Vordrucke gibt. Welche Behörde in Frankfurt am mein zuständig ist habe ich noch nicht ermitteln können. 2. Die für die Bearbeitung zuständige Stelle verlangt, für die Bearbeitung des Antrages, durch Anweisung, einen einen triftigen Grund. Was für einen triftigen Grund könnte man angeben. 3.Für jeden Abstammugsvererber, in meinem Fall, Großvater und Vater, ist ein eigener Antrag V auszufüllen, ist dies korrekt. Für die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen. LG Günther

A: Kontakt Telegram: -> Telegram Aktionsbündnis


15.04.2024
Denis
F: Ich habe inzwischen die Geburtsurkunden meines Vaters, Großvaters und Urgroßvaters. Somit habe ich die Grundvoraussetzung für die Staatsangehörigkeit nach RuStAG. Auf Ihrer Seite fand ich das Musterantragsformular des BVAs. Jedoch ist es eine ältere Version, als das Formular, das auf der Seite des BVAs zur Verfügung steht. In dem aktuellen BVA-Formular steht in der Überschrift der Vermerk "(für Personen, die im Ausland leben)". Ich kann nirgendwo das Formular in aktueller Version ohne den Vermerk finden. Wo ist ein aktuelles Formular ohne den Vermerk verfügbar? Es ist doch richtig, dass ich das Formular dann bei der hiesigen Ausländerbehörde einreichen soll?

A: Ein Antrag kann auch formlos oder zur Niederschrift gestellt werden. Also sollten sie das bewerte nutzen. Wichtig ist das der Antrag richtig ausgefüllt wird. Nutzen Sie dazu die bereitgestellten Ausfüllhilfen.


07.04.2024
Jo55
F: Bitte: Bei Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG gemäß HLKO Muss ich beglaubigte Geburtsurkunden oder besser beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister bzw. Heiratsregister einreichen? und natürlich doppelt bestellen (für mich und für den Antrag).

A: Der Antrag ist genau so richtig wie er geschrieben ist! Zum Antrag werden nur Kopien eingereicht.


01.04.2024
Denis
F: Meine Mutter und ich sind gerade dabei, uns die Geburtsurkunden unserer Vorfahren zwecks Staatsbürgerschaft nach RuStAG (1913) zu besorgen. Reicht es aus, wenn wir die beglaubigten Kopien der Urkunden an das Bundesverwaltungsamt mit der Bitte um Eintragung im EStA-Register senden oder müssen wir sie auch anderen Stellen zukommen lassen?

A: Es gibt keine Staatsbürgerschaft nach RuStAG! Das was sie meinen, heißt Staatsangehörigkeit. Und auch Sie werden den Antrag RICHTIG bei der Ausländerbehörde ihrer Gemeinde einreichen müssen. Das BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Es wird Ihnen also nichts anderes übrig bleiben, als sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist auch unwahrscheinlich das Sie die Ableitung Ihrer Mutter nutzen können.


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