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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Rene
F: seid gegrüßt, Ich habe etwas interessantes im netz gefunden. Würde auch gern wissen ob es 100%ig der wahrheit entspricht. Hier der link dazu: http://totoweise.files.wordpress.com/2014/01/diebedeutungdesunsvorenthaltenenwissensvomrecht_12112013_.pdf

A: Im Großen und Ganzen ist das schon richtig was dort steht. Obwohl sich dort auch Fehler eingeschlichen haben.

Beispiele:
"... im Sinne dieses Grundgesetzes" bedeutet, die Anweisung für die Verwaltung, auf das Recht der vereinigten Bundesstaaten (in der Zeit vor 1914) zurückzugreifen.

... besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit > angewendetes Recht der BRiD

"... vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung ..." bedeutet, die Anwendung einer anderen Rechtsordnung, z. B. Völkerrecht und Besatzungsrecht.

... ist deutsche Staatsangehörige > angewendetes Recht: deutsches Recht im nachgewiesenen Gebietsstand


14.07.2015
Jürgen Lemke
F: Sollte man, wenn man alles erfolgreich durchlaufen hat, auch noch nach § 25 bzw. § 26 StaG anwenden und die "Deutsche Staatsbürgerschaft" abgeben?

A: Ja, leider ist das nicht so einfach möglich. Dazu bedarf es eines bestimmten Weges. Dieser Weg wird von Aktivisten schon gegangen. Seit fast 2 Jahren liegt diese Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung. Bis heute ist noch keine Verhandlung in Sicht. Für Sie ist es wichtig den Widerspruch einzureichen, auch wenn er abgelehnt wird. So können Sie sich später auf das Urteil beziehen.


14.07.2015
Micha
F: Gestern hatte ich einen Notartermin wegen Willenserklärung. Dort wurde mir gesagt, dass ein Eid nur bei ausländischer Beteiligung von Urkunden abgenommen wird. Es würde nur eine eidesstattliche Erklärung in Frage kommen, dies aber nur, wenn dies die Behörde verlangt. Was man selbst möchte scheint in der Treuhandverwaltung nicht von Relevanz zu sein. Der Notar könne also nicht den Inhalt, sondern nur die Unterschrift beglaubigen. Ob er dies dann tatsächlich kann muss er noch klären. Falls er es müsste ich meinen Reisepass einscannen lassen. Dies würde eine Dienstverordnung für Notare besagen. Meine Frage: Ist dies Euch auch bekannt? Was ist davon zu halten?

A: Dienstverordnung? Ja, die ist uns bekannt, aber was haben Sie damit zu tun? Diese gilt für Notare und nicht für Sie! Uns interessieren nur gültige Gesetze.


14.07.2015
Tobias
F: Hallo, mein Personalausweis ist bereits abgelaufen. Mein roter Reisepass ist noch bis März 2015 gültig. Kann ich berits jetzt meinen Perso abgeben und den grünen Reisepass beantragen - auch ohne gelben Schein?

A: Sie können tun was Sie wollen. Denn Sie sind ja auf dem Weg der Souveränität. Beachten Sie nur die Artikel unter Erprobtes zum Thema Perso und Reisepass.


14.07.2015
Jochen
F: In dem Buch "Wenn das die deutschen wüssten..." von Daniel Prinz; bei dem es u.a. auch um den gelben Schein geht und Herr Oberüber erwähnt wird, wurde erwähnt dass die Patientenverfügung erst gemacht werden sollte wenn man den gelben Schein hat, da er da mehr Gültigkeit hat und das bei der Willenserklärung darauf zu achten ist dass man sich als lebend erklärt. Nach meiner subjektiven wahrnehmuung macht das Sinn sich erst die PatverFü ausstellen zu lassen wenn man in dem betr Rechtskreis ist. Wie ist eure Meinung dazu? Zweite Frage: Auf den BVA Web-Seiten steht dass der Antrag auch zu ihnen direkt eingeschickt werden kann. Gibt es da Unterschiede von der Qualität des Verarbeitungsprozesses? Habt ihr da Rückmeldung bekommen? Vielen Dank und noch gesinnliche Weihnachten

A: Die PatverFü ist aus meiner Sicht gar nicht notwendig. Das ist aber nur meine Meinung das sieht mein Kollege ganz anders. Mit Aushändigung des gelben Scheins ist der Bürgerliche Tod ausgeschlossen. Gegen Willkür helfen allerdings beide nicht. Die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Die können den Antrag entweder direkt an das BVA schicken, oder in an die Botschaft in dem Land in dem sie sich aufhalten.


14.07.2015
Mathias
F: beantragt man die Vollauskunft aus dem Melderegister beim BVA Köln ?

A: Nein in seinem Bürgerzentrum.


14.07.2015
TSA
F: Was können Eingebürgerte tun ?? ( EB Urkunde 6 Schwingen ) ( Ausbürgern ? )

A: Momentan leider dahingehend gar nichts. Jedoch werden alle Menschen, die diesen Wahnsinn nicht mehr mittragen wollen, egal welcher Nationalität oder welchen Status sie gerade auch immer innehaben mögen gebraucht, um die Machenschaften aufzudecken, sich dagegen zu wehren und dabei zu helfen "die BRiD" abzuwickeln"!


14.07.2015
Silvie
F: Hallo, als ich im August 2014 von der Staatsangehörigkeitsbehörde/Einbürgerungen die Abholungsbenachrichtigung erhalten habe, stand da nur"Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wurde entsprochen. Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis wird auf 25 €......." Ich habe keine schriftliche Bestätigungdarüber das nach &4,Abs.1 RuStAG 1913 seit Geburt nach Abstammung abgeleitet wurde.Im EStA steht es allerdings korrekt drin. Trotzdem: ist diese schriftliche Bestätigung, die Ihr unter Aktuelles eingestellt habt,bedeutsam? Soll ich darauf bestehendas man mir dies schriftlich noch mal bestätigt?Sind die dazu verpflichtet?s

A: Nein, es ist nicht bedeutsam. Es zeigt lediglich, daß einige "Behörden" wissen was sie machen.


14.07.2015
Neugierige
F: Aus wievielen Leuten besteht eigentlich euer Team, welches unsere Fragen beantwortet? Und ich möchte mich auch ganz herzlich für euer Engagement und Hilfestellung bedanken. Ohne euch hätte ich die Beharrlichkeit nicht freisetzen können dieses Projekt durchzuziehen.Ihr habt uns so gut vorbereitet. Ich bin euch so dankbar!!!!

A: Vielen Dank für die Blumen! Jeder Bundesstaatsangehöriger und jeder der es werden will ist Aktivist. Bewegen können wir nur ALLE gemeinsam etwas...


14.07.2015
Werner
F: Zur Willenserklärung: 1. Mir ist berichtet worden, dass bei der Beglaubigung des Notars immer nur die Unterschrift beglaubigt werden muss. Ich hatte das jedoch anders verstanden, da die Willenserklärung ja auch in der Urkundenrolle stattfinden soll. 2. Dann wurde mir berichtet, dass sich einige die Willenserklärung apostillieren haben lassen. Ist mir auch neu. Ist dies sinnvoll?

A: Beim Notar geht es um die Veröffentlichung des Willens nach BGB. Es ist aber egal ob der Notar seine Arbeit macht oder nicht, den Sie haben Ihre Hausaufgaben gemacht und keinen weiteren Einfluss drauf. Ob Sie sich die Willenserklärung apostillieren lassen oder nicht, ist Ihre eigene souveräne Entscheidung.


14.07.2015
Herbert
F: Nachdem der erste Notar-Kontakt bzgl. öffentl. Eid / Willenserklärung (Antwortschreiben bereits an Sie gesandt) mit ????000 Ahnung seitens dieses Herrn verlief ....! Gibt`s ne "Sprachformel", meinen Willen den Notaren verständlich zu machen ?

A: Nein


14.07.2015
Herbert
F: Seit 1990 wird in Deutschland kein Geburtsschein mehr ausgestellt. Ist das korrekt ?

A: In Deutschland werden seit 1945 keine Geburtenscheine mehr ausgestellt. In der Bundesrepublik scheint das nur in einigen Standesämtern der Fall zu sein. Eventuell liegt das auch an dem Begriff Geburtenschein, probieren Sie es einmal mit einem Auszug aus dem Geburtenregister. Es könnte sein das es dort einen Unterschied gibt, genauso wie zwischen Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland.


14.07.2015
Rainer
F: Ich habe im Netz u.a. gelesen, dass, sofern der gelbe Schein mit "im Auftrag" unterschrieben ist oder wird, rechtungültig sein soll - ist dies korrekt ?fos s

A: "Im Auftrag" ist nicht automatisch rechtsungültig. Das hängt von der Form ab. Wenn der Auftraggeber genannt ist - und das ist er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis - dann ist die völlig in Ordnung.


14.07.2015
Carsten
F: Wenn ich diesen Antrag stelle, muss ich dann als Unternehmer bestimmte vorsichtsmaßnahmen treffen? Bzw wird man dann mir versuchen das Leben schwer zu machen?

A: Ich verstehe nicht wie Sie auf diese Gedanken kommen.


14.07.2015
Henrik
F: Hallo erstmal! Danke für die gute Aufklärungsarbeit. Eine Frage stellt sich mir aber. Warum lassen Sie sich von einer BRD Behörde/ Firma, die Sie nicht anerkennen, einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen? Was ist ihr Beweggrund? Über eine Antwort wär ich sehr dankbar!

A: Wir brauchen den Staatsangehörigkeitsausweis nicht unbedingt, uns würde der Nachweis über die entsprechenden Urkunden reichen! Es ist aber wichtig, der Verwaltung unsere Bundesstaatsangehörigkeit und unsere Abstammung anzuzeigen, sowie obendrein diese auch noch von ihnen selbst feststellen zu lassen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist die aus dem eigenen Hause ausgestellte "Quittung" darüber. Aus der Nummer kommen Sie dann quasi nicht mehr raus, deshalb wehren sie sich ja auch zum Teil so wehement dagegen. Darüber hinaus ist somit, auch aufgrund der damit verbundenen Eintragungen im Register EStA und dem Melderegister für jeden der Bediensteten der eigene Rechtsstand / Rechtskreis klar ersichtlich und führt oft allein schon deshalb, je nach Kenntnisstand, zum "Rückzug". Diesen Ausweg öffnen wir ihnen zudem noch damit.


14.07.2015
AG
F: Muß "Öffentlicher Eid und Willenserklärung" wirklich beglaubigt werden? "Meine" Behörde hat die Erklärung auch ohne Beglaubigung angenommen. Ist da etwas schiefgelaufen?

A: Dann haben Sie in dem Fall wohl Glück gehabt, eigentlich funktioniert das nur mit öffentlichen Urkunden. Hauptsache, Sie haben einen Nachweis darüber.


14.07.2015
Herbert
F: Besten Dank für Euer unglaublich weitgefächertes Wissen ! Das ist für mich Anreiz genug, fleißig u. mit Freude ! meinen Weg zu erkunden :-)

A: Vielen Dank für die Blumen und viel Erfolg auf Ihrem / Deinem Weg in die Freiheit!


14.07.2015
Marcus
F: Man hat mir einen grünen vorläufigen Reisepass ausgestellt, mit komplet großgeschriebener Namensgebung! Was soll ich tun, denn mit diesem vorläufigen Reise pass wollte ich den Gelben Schein beantragen.

A: Ist doch wunderbar... aber lassen Sie bitte bloß auch davon keine Kopie zu!


14.07.2015
Heinz
F: Gibt es denn keine Möglichkeit sich gegen die Weigerung der Notare, die Willenserklärung zu beglaubigen, mittels Beschwerde bei der Notarkammer etc. zu wehren?

A: Versuchen Sie es doch einfach.


14.07.2015
Nils
F: Mit dem gelben Schein als Identitätspapier tun sich die "Behörden" schwer. Das Bild würde fehlen. Wäre eine Möglichkeit sich eine Kopie des Gelben mit einem Passfoto beglaubigen zu lasssen? Danke

A: Das ist auch nicht so das wahre. Sie können aber eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit einem Lichtbild versehen und sich von der Kirche beglaubigen kassen. Beispiele hierzu finden Sie im Weltnetz.


14.07.2015
Micha
F: Der Notar versteht mein Anliegen der Willenserklärung als Versicherung an Eides statt. Wie soll ich ihm das klar machen...habe ihm schon mitgeteilt dass ich das nicht meine.

A: Indem Sie ihm das einfach sagen. Er hat nichts zu interpretieren oder zu werten.


14.07.2015
Micha
F: Wo soll er die Willenserklärung veröffentlichen? Ich werde sie ja dann nach Beglaubigung dem Standesamt der Geburt zuleiten. Reicht das nicht zur Veröffentlichung?

A: Urkundenrolle


14.07.2015
Micha
F: Wegen der Willenserklärung: Das Notariat fragt mich, ob sie für die Willenserklärung nur die Unterschrift beglaubigen sollen oder auch die Erklärung vorbereiten. Was macht man in solch einem Fall?

A: Er soll die Willenserklärung natürlich veröffentlichen, das ist ja seine Aufgabe.


14.07.2015
Edmund
F: Hallo, hat schon jemand Erfahrung damit, seinen gelben mit einer Hager Apostille versehen zu lassen? Ist es richtig, dass dafür das jeweilige Regierungspräsidium zuständig ist? Kann das Regierungspräsidium es sofort erledigen, oder müssen die den gelben irgendwohin schicken, würde den gelben ungern dort lassen…?

A: Ja, das Regierungspräsidium ist in der Regel dafür zuständig und meist ist dies direkt und ohne Termin innerhalb der normalen "Geschäftszeiten" dieser Unternehmen möglich.


14.07.2015
Sascha
F: Bei der Willenserklärung gebe ich (laut Vorlage) immer den gleichen Familiennamen an. Bei mir ist der Vater allerdings unehelich geboren....und meine Großmutter hat nach Scheidung wieder neu geheiratet....gebe ich trotz dessen ihren alten Familiennamen (also meinen jetzigen) an?

A: Also Sie sollten grundsätzlich JEDES MUSTERSCHREIBEN - nicht anderes ist die bei uns veröffentlichte Willenserklärung auch, woher sollen wir schließlich IHREN WILLEN kennen - auf seine individuellen Verhältnisse anpassen.


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