F: Was haltet ihr von dieser Entscheidung des bverwg: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=200404U1C3.03.0 ....1. Ein Indiz dafür, dass die gewünschte Rechtsstellung Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit doch kein Privileg ist? Den Klägern in dem Prozess wurde damals die deutsche Staatsangehörigkeit verweigert (Seit dem Jahr 2000 durch StaG § 40 a nicht mehr). 2. Steht in diesem Urteil ausgeführt, dass es sich in dem Artikel 116 Abs. 1 genannten "vorbehaltlich anderweitigen gesetzlichen Regelungen" wohl nicht wie von uns vermutet um das Original-RuStag handeln soll, sondern um Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes........Ich bin jetzt etwas verwirrt. Was haltet ihr von diesem Urteil?
A: Warum sollte die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Privileg sein? Außerdem ist über die Kläger viel zu wenig bekannt (Deutsche Vorfahren), um das Urteil auf uns anwenden zu können. Im GG steht auch, "anderweitigen gesetzlichen Regelungen" und nicht Regelung. Da kann sich also so einiges hinter verstecken. Daß sich das RuStAG dahinter verbirgt, ist mittlerweile offenkundig.
F: Antragstellung Wo? Warum muß mein Antrag eigentlich bei meiner regionalen Behörde abgegeben bzw. eingereicht werden, und nicht direkt beim BVA? Im Merkblatt des BVAs steht nichts, daß es nicht möglich sei den Antrag auch direkt einzureichen!? Könnte man sich nicht so die ganzen Diskussionen in den Amtsstuben vor Ort sparen?
A: Ausländerbehörde! Das BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Dazu muß man den Gelben erstmal machen. Empfehlung der Vorgehensweise auf der Seite beachten.
F: So mein Antrag ist auch aufn Weg... Noch ne Frage. Mein Personalausweis hat eigentlich die "korrekte" Namensschreibweise Max Musterman und ist von 2012. Was bedeutet da jetzt. Ich kenne aber auch andere Ausweise die immer ganz unterschiedlich geschrieben sind.... Ist die Schreibweise wirklich so relevant? Tausend Dank für eure Unterstützung
A: Ja, sonst würde es diese Unterscheidungen nicht geben. Es gab mal eine Phase zwischen 2004 und 2007 oder so, wo die Schreibweise in media bzw. minima erfolgt ist, aber dann ist man wieder dazu übergegangen, die Namensschreibung standardmäßig wieder in maxima zu schreiben. Wenn man z.B. gerade als Zeitsoldat tätig ist, dann taucht der Name im Perso auch heute in minima auf.
F: Ich würde im Jahre 2001 eingebürgert. Bin von Geburt aus also keine Deutsche. Laut Gesetzt musste ich aber meine Staatsbürgerschaft abgeben, um in BRD eingebürgert zu sein. Doppelte Staatsbürgerschaft war zu der Zeit nicht möglich. Da ich keinen Gelben Schein beeintragen kann, bin ich jetzt faktisch Staatslos? Welche Staatsbürgerschaft kann ich es dann haben, wenn ich in Deutschland ununterbrochen seit 25 Jahren lebe?
A: Ja, das ist eben die elendige Praxis hier. Sie könnten versuchen, Ihre alte Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Eine Einbürgerung in Deutschland (nicht zu verwechseln mit der BRD) wäre erst wieder möglich, wenn die entsprechenden Strukturen der Bundesstaaten wieder aufgebaut und reorganisiert sind.
F: Habe eine Frage zur Rechtswirkung: Artikel 5 (BGBEG) Personalstatut sagt: Ist die Person Deutscher geht diese Rechtsstellung vor......§ 1 im Stag sagt jedoch wiederum: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Frage: Wenn ich mich auf mein Personalstatut mit höherrangigem Recht berufe, lande ich dann wieder in der BRD??
A: Eine ausführliche Antwort zu dieser Frage finden Sie im Video Kulturstudio Spezial - Neue Fragen zum Staatsangehörigkeitsausweis unter Aktuelles. Werfen Sie auch mal einen Blick in den § 40a des StAG.
F: Hallo zusammen, hab hier mal wieder was für Fortgeschrittene: Da die Post der Justiz nun zu der Person Vorname Vorname NAME kommt und im EWO die Rechtsgrundlage fehlt ist klar, die Ausländerbehörde hat gem. § 33 Abs. 5 StAG hat falsch gemeldet. Meinen EStA habt ihr bereits, der ist korrekt. Das ganze hat bislang verheerende Auswirkungen gehabt, da die Faschoverwaltungsfirmen daher ihre Infos zur Person beziehen. Zwar sind dienstrechtlich bereits alle Register bis zum Innenminister gezogen, aber abwarten wollte ich das alles nicht.Um die ganzen Verwaltungswege zu abzukürzen ist mir folgende Idee gekommen: Abmeldung bei der Gemeinde, Adresse nach UK weil keine Meldepflicht, somit keinen Nachweis über eine Anmeldung.. Neugründung gem. § 7 BGB am alten Ort (Ausland). Weitere Abwicklung, bzw. Rückabwicklung, Herausgabe von Privateigentum über Außenministerium und BVA. Dürfte vielleicht einfacher gehen, als sich mit unwilligen Ausländerbehörden, Polizeipräsidien und Staatsanwaltschaften, die per Gewohnheit wie sonst verfahren, auseinandersetzen. Oder?
A: Eine einfache Abmeldung kann Wunder bewirken. Prüfen Sie, ob Ihre Energie dort am richtigen Platz ist.
F: Hallo, man soll der Patientenverfügung ein ärztliches Attest bzgl. Geschäftsfähigkeit beifügen. Gibt es dazu Vordrucke (Formulare) oder soll der Arzt einfach etwas schreiben? Wie könnte so etwas ausschauen?
A: Der Arzt ist dafür zuständig.
F: Hallo, ich bin auf eine Seite hingewiesen worden.http://www.staatenbund-1871.de/ Wenn man bis ganz unten runter scrollt, gibt es Vordrucke um sich aus der BRD abzumelden und den Perso loszuwerden. Ich nehme an, wenn man den grünen Reisepass noch nicht besitzt, wäre dies erst mal etwas kopflos, nicht wahr? Was haltet ihr von der Seite? Eure Seite wurde auch empfohlen.
A: Ja, das halten wir auch für etwas kopflos, wenn die Grundlagen nicht gelegt sind. Unsere Erfahrung sagt uns, daß es auch ohne Ausweisdokumente der BRiD geht. Dazu sollte man aber aus dem System weitgehend gelöst sein. Zu anderen Gruppen und Seiten äußern wir uns prinzipiell nicht.
F: beim ausfüllen des antrages auf den gelben schein muss man angeben ob man in der armee gedient hat. kann man das einfach auslassen da ich freiwilliger war.
A: Tragen Sie Ihre Wehrdienstzeiten einfach ein, das verhindert unnötige Nachfragen.
F: Hallo, wenn Ich dei Deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 nicht erhalten kann, weil meine Vorfahren väterlicherseits vor 1914 auf dem damaligen russischen Gebiet, dem heutigen Polen herkommen, macht es dann Sinn sich um die polnische Staatsangehörigkeit zu kümmern damit man wieder einem Staat angehört? Ist Polen überhaupt nach dem 2ten Weltkrieg wieder Souverän? Oder macht es keinen Unterschied ob man diese hat?
A: Eine Staatsangehörigkeit zu besitzen ist derzeit grundsätzlich schon sinnvoll. Wie souverän die jeweiligen Staaten im einzelnen sind, steht eh auf einem anderen Blatt. Unserer Einschätzung nach gibt es momentan wahrscheinlich nicht 1 wahrhaft souveränen Staat mehr, was sich aber auch wenigstens in der Theorie jederzeit wieder zu ändern wäre. Alles was dazu nötig ist, ist die Entscheidung der Völker, jedes einzelnen Menschen!
F: Sind die blauen sogenannten Reichsdokumente in der BRD gültig? ersichtlich unter www.deutsche-reichsdruckerei.de
A: Nein, auch ohne genau zu wissen nach welcher Variante genau Sie fragen... aber gute Geschäftsmodelle scheinen sie ja zu sein...
F: Guten Abend, ich wollte mich mal erkundigen, nach RuStaG 7 habe ich eine Einbürgerungsurkunde und wäre damit Preuße gibt es hier jemanden der es über diesen Weg schon probiert (und geschafft) hat? Da hier der Schwerpunkt auf die Ableitung gelegt wird.
A: Die Bundesrepublik ist nur berechtigt in die BRD einzubürgern. Nach Preußen könnte Sie nur eine legitime und handlungsfähige Regierung Preußens, welche wie bekanntlich derzeit nicht existiert, bzw. der legitime Thronfolger des Königreiches einbürgern.
14.07.2015
Zensurentdecker
F: Es gibt folgenden Hinweis darauf, daß seitens der Behörden Youtube-Videos zum gelben Schein gesperrt werden: Dieses Video ist unter deiner Landes-Domain nicht verfügbar, da es aufgrund eines behördlichen Hinweises bzw. einer Anordnung entfernt wurde: Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) - Anruf beim BVA https://www.youtube.com/watch?v=SX8m6fdNl2k Was meint ihr dazu ?
A: Ja, in einem Kriegsgefangenenlager entscheidet halt die Lagerleitung was die Insassen sehen dürfen und was nicht... aber z.B. hier ist das Video NOCH verfügbar:
F: Heute ist nicht aller Tage, ich komm` wieder, keine ! Frage ;-) Allen ein gesundes, glückliches 2015 ! Danke an das Team für die freundliche Unterstützung !
A: Gerne... und danke gleichfalls!
F: Wie komme ich an Gelberschein, wenn ich 2014 eingebürgert wurde?
F: http://schaebel.de/was-mich-aergert/gesetze/des-volkes-wahl/00957/ Nochmal die Info über die Wahl der Richter am ICC in den Haa.
A: Vielen Dank für die Info!
F: Ich wünsche uns einen guten Rutsch ins "richtige" Jahr. :)
A: Dem schließen wir uns gerne an!
F: was ist de Unterschied von einem Antrag auf Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher zu einem Antrag auf die Staatsangehürigkeit.
A: Diese Frage ist bereits mehrfach beantwortet worden, außerdem wird die Rechtsstellung seit geraumer Zeit nicht mehr ausgestellt, wir arbeiten jedoch daran.
F: Mein neuer Wohnsitz wurde auch nach 8 Wochen nicht an das BVA gemeldet ,muß ich das selbst machen ?
A: Ja, ein Besuch bei der Ausländerbehörde wird sich nicht verhindern lassen.
F: Staatsangehörigkeitsausweis vom Landratsamt ! erhalten. Familienname ist so geschrieben: Herbert Otto B a u e r . Ist das korrekt ? Ist neuerdings das Landratsamt, Abt. Ausländerbehörde für den gelben Schein zuständig ? Besten Dank für Ihre Antwort.
A: Ja die Schreibweise ist korrekt. Deutschland(das Reich) ist für die BRiD Ausland. Somit ist die Ausländerbehörde dafür zuständig.
Willkommen in der Heimat
F: Eine Frage zu Sonstiges: Es kursiert im Internet ein Aufruf, dass sich Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre eigenen unabhängigen Richter beim ICC in den Haag wählen sollen. Habt ihr davon gehört und was haltet ihr von dem Aufruf?
A: Die deutsche Staatsangehörigkeit haben wir ALLE - wenn auch illegitim - 1999 von Gerhard Schröder übergestülpt bekommen. Auch ist uns kein erfolgreicher Versuch eine Entlassung aus dieser bescheinigt zu bekommen bekannt. Sie meinen sicher Menschen, die ZUSÄTZLICH wie auf unserer Seite beschrieben ihre Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten gemäß RuStAG 1913 nachgewiesen haben. Was die Wahlen der Richter angeht ist uns nicht ganz klar, wie dies vor sich gehen sollte und was das zumindest derzeit bewirken könnte. Vielleicht haben Sie dazu mehr Informationen.
F: Können politisch verfolgte Deutsche (zB durch die Jobcenteragenda - politische Pathologisierung durch den sog. hauseigenen ärztlichen Dienst der BA - Hega) in Deutschland Asyl in Anspruch nehmen? Gibt es Erfahrungen oder Erkenntnisse hinsichtlich Kirchenasyl, Asyl in der Russischen Botschaft oder anderes? Die Frage ist ernst gemeint. Vielen Dank für Ihre aufklärenden Worte.
A: Nein, da gibt es keine Erfahrungswerte. Man darf nicht vergessen, daß immernoch "verwaltet" wird und dies zu ändern ist ein Prozeß, der relativ gesehen gerade erst begonnen hat. Auch wird diese allierte Treuhandverwaltung nicht einfach so das Feld räumen.
14.07.2015
Heiner Sterzing
F: Bin frühpensionierter Beamter, sauge also gutes Geld aus dem BRiD-System. Trotzdem möchte ich den Staatsang.Ausweis beantragen. Können die mich deshalb fertig machen? Jetzt habe ich das System endlich "an den Eiern" und will meine Pension möglichst lange ziehen. Gibt es BERAMTE hier, die etwas dazu sagen können, bzw. Erfahrungen haben? Herzlichen Dank und ein frohes neues Jahr allerseits.
A: Aus unserer Sicht kann Ihnen nichts anbrennen. Aber die Willkür schreitet hier mit großen Schritten voran. Immer wenn man glaubt, jetzt hat die Verwaltung den Tiefstand erreicht, gibt es Volksverräter die dort noch eine Schippe drauf legen.
F: was ist der unterschied zwischen dem gelben und dem grünen Schein
A: Der "grüne Schein" bescheinigt einem Ausländer die Einbürgerung in die BRD.
Der "gelbe Schein" bestätigt einem Deutschen sein Staatsangehörigkeit in seinem Bundesstaat.
F: Stammtische sind eine gute Sache und es freut mich zu sehen, dass neue dazu gekommen sind. Wir brauchen bei der Umsetzung im Vorfeld auch Zeugenschutzbegleitung, wenn wir es mit Bediensteten, jeglicher Art zu tun haben. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Jobcenter, Ausländerbehörde etc. Ich bin geneigt, einen örtlichen Zeugendienst bzw. Stammtisch zu gründen. Leider haben die Betroffenen selbst noch zu viele Hemmnisse oder zu wenig Einsicht, aktiver zu werden. Kürzlich war ich, Kraft meiner natürlichen Autorität, beim Standesamt und habe mir die per Fax bestellten Nachweise abgeholt. Bei der Übergabe der Nachweise, wollte die Standesbeamtin doch tatsächlich eine Legitimation von mir sehen, obwohl die mich doch schon kennen. Da hab ich ihr mein Fax und meinen PA zögernd gezeigt und ruhig und sachlich folgendes mitgeteilt: "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass der Personalausweis keine gültige Legitimation ist." Schweigend hat sie sich meinen PA angeguckt und mir dann die Nachweise ausgehändigt. Habt Ihr eine Idee, wie wir eine gegeseitige Untersützung als Begleitzeugen noch besser oder speziell ins Leben rufen können?
A: Ja, natürlich, das ist genau der richtige Ansatz und den fördern und fordern wir so stark wie es nur geht! Viele warten leider immer auf jemanden, der anfängt. Seien Sie doch einfach dieser "jemand", indem Sie zum Beispiel einen Stammtisch gründen... Kompetenz stellt sich ganz von selbst ein, es muß nur jemand anfangen!