F: mir wurde gerade mitgeteilt das man mit ausstellung der staatsangehörigkeit angeblich aus dem system fällt und weder kranken noch renten noch sonstwas ist.kann das sein oder wird das nur zur abschreckung erzählt??
A: Das kommt wohl eher aus der Kategorie Märchen und Mythen.
F: Es gibt zwei Sorten von gelben Schein. Auf dem einen wird die deutsche Staatsangehörigkeit bescheinigt, auf dem anderen wird bedeutet, dass man deutsche(r) ist. Kennt Ihr diesen Fall?
A: Ja selbstverständlich, das wird doch in den Videos auf der Seite ausführlich beschrieben.
F: Hallo Freunde,Mein Bekannter hat am 13.März in Ansbach-Bayern eine mündliche Verhandlung in Punkto HLKO Kriegsgefangenenbesoldung.Könnt ihr uns da helfen,bzw beraten?Er besitzt den Gelben Schein,Esta-auszug einfach alles nach RuStAG 1913. Wäre auch eine möglichkeit als Prozessbeobachter dabei sein zu können.beste Grüsse aus Nürnberg.
A: Bitte die ePost Adresse über das Kontaktformular schicken.
F: Ein greund hat sich neben dem Gelbenschein,die Nationale Geburtsurkunde besorgt.Da steht unter Familienname-Geburtsname in normaler Schreibweise.Kann er diese mit Passbild notariel beglaubigen lassen,dass ihm diese als Ausweispapier nützt?
A: Ja aber ich würde eher einen Auszug aus dem Geburtenregister nehmen.
F: In welchem Gesetz, Verordnung, Anwendungshinweis, ist geregelt das die "deutsche Staatsangehörigkeit" mit "deutsch" bezeichnet wird?
A: Wird sie ja nicht, das ist ja der Oberwitz... Diese Angabe begründet nämlich lediglich die Vermutung der deutschen Staatsangehörigkeit.
F: mein 14 jährige tochter fährt im märz mit der schule nach england. da sie noch keinerlei ausweis hat, meine frage: was wäre das geschickteste oder am wenigsten verfängliche, einen personalausweis od einen pass?
A: Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personal-ausweis (Gebühr: 22,80 Euro) oder aber einen elektronischen Reisepass (Gebühr: 37,50 Euro). Ein Reisepaß ist IMMER einem Peronalausweis vorzuziehen.
F: Danke für die Auskunft, auch wenn die wenig befriedigend ist. Zum praktischen Teil: Antrag auf den grünen Reisepass. Genügen da gelber Schein & Geburtsurkunde ? Was ist zu beachten ? Danke für Eure SONNTAGS-Hilfen, ich weiß Eure Arbeit sehr zu schätzen !!
A: Was ist denn daran bitte unbefriedigend? Wenn Sie aktiv werden und mehr erfahren wollen, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.
F: Wenn ich hier alles so verfolge, dann stellt sich bei mir allmählich die frustrierende Frage ein, was mir die ganzen Aktionen bis hin zum abgeben des Perso, umsteigen auf grüner RP, abmelden ins Ausland, Willenserklärungen, Widerspruch usw. usw. eigentlich PRAKTISCHES bringt bei dieser Behördenwillkür in diesem Scheinstaat !? Sorry, aber bitte seid so freundlich u. zeigt mir/uns mal auf, was sich denn bei denen, die den ganzen BRiD-Rechtskreis bereits seit Jahren verlassen haben, wirklich zum Besseren gewandelt hat ? Was meinen die anderen Souveräne dazu ? Besten Dank für eine gerne auch längere Darstellung ihrer Sicht der Dinge.
A: Das ganze ist ein Prozeß. Der zunächst wichtigste Schritt dabei ist, wie unserer Ansicht nach hinreichend deutlich dargestellt, daß wir der Verwaltung anzeigen wer wir sind! Darum dreht sich im Grunde genommen alles auf unserer Seite. Die BRD hatte, nicht zuletzt durch die Einführung des § 40a StAG, darauf hin gearbeitet und darauf gehofft, daß der Volkskörper in Deutschland ausstirbt. Jetzt melden sich aber mehr und mehr Männer und Frauen als solcher zurück weil sie erkannt haben, wer sie sind. Das schmeckt denen ganz und gar nicht!
Die Frage danach, was sich bei einzelnen Mitstreitern geändert hat ist nicht so einfach zu beantworten, da dies höchst unterschiedlich ist, je nachdem wie weit man geht bzw. gehen kann und will, wie intensiv man sich mit den Gesamtzusammenhängen und den Strukturen beschäftigt hat, wie rechtssicher man ist und wie groß die Bereitschaft und Argumentationskometenz jeweils ist.
Wie gesagt, das ganze ist ein Prozeß, der relativ gesehen gerade erst am Anfang steht und den wir nur alle gemeinsam bewältigen können. Ein Kochrezept gibt es nicht! Die Bewegung lebt von mutigen Aktivisten, die Konzepte entwickeln und sich ausprobieren und wo immer möglich, Sand ins Getriebe streuen. Vernetzung, Austausch und die Entwicklung von Lösungsansätzen sind dabei entscheidend, vor allen Dingen auch regional. Je größer das Engagement, desto größer die Erfolge, wie immer im Leben.
Wem das alles zu viel ist und wer den Sinn dahinter (noch) nicht erkennt, der kann sich selbstverständlich zunächst einfach darauf beschränken, der Verwaltung anzuzeigen, endlich zu wissen wer er ist und sich die Quittung darüber, den "Gelben Schein" zu besorgen.
F: Ich lebe seit fast 8 Jahren im Ausland und habe in der BRD GmbH auch keinen Wohnsitz mehr. Wie sieht es dann mit dem Eintrag in der Gemeinde aus? Wie kann ich mich dann ggfl. vor der Willkuehr des Werkschutzes schuetzen, wenn ich mal in D bin?
A: Da werden Sie sich drum kümmern müssen, wenn Sie wieder eine Wohnhaft in der BRiD haben. Gegen Willkür kann man sich auch nicht schützen.
F: Irgendwas ging gerade schief, also nochmals meine Fragen zur Vollauskunft. Unter der Bezeichnung KM-Ewo v1.16.0 erhalte ich folgende Daten:Kein Eintrag bei Geburtsstaat, lediglich Geburtsort ! Darunter wie gehabt Staatsangehörigkeit "deutsch". Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Dann Datum der Ausstellung des Ausweises. Jetzt kommt`s: Behörde und AZ: durch Geburt (Abstammung), §4 Abs.1 (Ru)StAG. Es folgt dann die EStA Reg.-Nr. Meine Frage: Ist das so korrekt gelaufen ? Und wieso bleibt das Feld in Geburtsstaat leer ? Besten Dank !!
A: Die Vollauskünfte sehen von Gemeinde zu Gemeinde anders aus. Die Staatsangehörigkeit wird sich nicht ändern, da diese ja noch vorhanden ist. Den Geburtsstaat ändern die auch nicht. Also ist der Eintrag in Ordnung.
F: Herr Oberüber zeigt, dass im 2+4 Vertrag mit Vor- und Zuname unterschrieben wurde, die Ratifizierung nur mit Name. Nur die Unterschrift mit Vor- und Zuname soll rechtsgültig sein. Ich finde jedoch keine Gesetzesgrundlage und bitte um Information? Herzlichen Dank
A: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/01/14/dphw-gesetzesgrundlagen-zu-unterschriften/
F: beim zust. Standesamt besorgte ich mir die nationale Geburtsurk., die mich auch als nat. Person bestätgit durch Nennung des "Familienname" - scheinbar hat es eine verwalt.-interen Änderung gegeben. "Familienname" ist nicht mehr dokum., sondern nur noch "Geburtsname" m.E. nicht dasselbe, oder doch ?
A: Das selbe ist es nicht, aber eben nunmal Ihr Geburtsname. Schleißlich könnten Sie ja theoretisch inzwischen einen anderen Familiennamen führen, also alles in Ordnung.
F: Eure Antwort war unter anderem an Pamela:" Diese bedeutet allerdings seit 2010 die Staatenlosigkeit. Somit sind hier alle Perso Träger ohne Gelben Staatenlos." Dazu hätte ich jetzt eine Frage: ich dachte, durch die Änderung des Stag durch die Schröder-Regierung ab 2000 wären wir staatenlos? Was war denn jetzt 2010 passiert, das wir ab da staatenlos wurden?(immer wenn ich denke, ich habe das große bild verstanden,ergeben sich wieder neue Fragen und ich verstehe,das ich es immer noch nicht verstanden habe)
A: 1999 haben Sie am 1.8. die deutsche Staatsangehörigkeit im § 40a des StAG übergeholfen bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war die deutsche Staatsangehörigkeit noch die unmittelbare Reichsangehörigkeit (Kolonie-Angehörigkeit). Mit dem 3. Bereinigungsgesetz vom 14.12.2010 wurde die deutsche Staatsangehörigkeit so ausgehöhlt, daß sie die Staatenlosigkeit bedeutet.
14.07.2015
Pamela Scapati
F: Hallo, habe 2 Staatsbürgerschaften Mutter Deutsch!!! Vater Italienisch. Aber nachdem ich jetzt erfahren habe das ich im Prinzip keine deutsche Staatsbürgerschaft habe, bin ja im Prinzip hier in Deutschland staatenlos. Bin ich jetzt Italiener??? Entschuldigen Sie, sie haben bestimmt eine Menge zu tun. aber wenn Sie keine Antwort haben kein Problem gehe eh die nächsten Tage zu Konsulat Italien Stuttgart um mich zu informieren. Auch die bis 1992 in Italien geltenden Regelung, nach der ein Kind mit doppelter Staatsangehörigkeit innerhalb eines Jahres nach Erlangung der Volljährigkeit sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden mußte, ist aufgehoben. Ihr Kind ist und bleibt sowohl Italiener als auch Deutscher.
A: Die Begriffe sind hier sehr WICHTIG! Auf dieser Seite geht es nicht um die Staatsbürgerschaft. Die deutsche Staatsangehörigkeit haben Sie schon (§ 40a StAG). Diese bedeutet allerdings seit 2010 die Staatenlosigkeit. Somit sind hier alle Perso Träger ohne Gelben Staatenlos. Dieses dürfte seit dem Lissabon Vertrag auch in Italien umgesetzt sein. Also informieren Sie sich gründlich, bevor Sie vom Regen in die Traufe kommen.
F: Betreff Haager Apostille: Der Beamte hat angegeben, dass ich mir ein Beitrittsland zur Ausstellung der Haager Apostille aussuchen muss ("damit ich mir das ganze dann einrahmen kann, weil ich es nie im Leben brauchen werde" - OTon :-)) ...ist das tatsächlich so, dass ich z.B. Russland angeben muss. Gilt die Apostille dann trotzdem in den anderen Beitrittsländern?
A: Ein Land sollten Sie schon angeben. Die Niederlande zum Beispiel (Den Haag). Die Urkunde ist dann auch in allen anderen Mitgliedsländern gültig. Die Haager Apostille soll in der BRiD wirken, nicht im Ausland. Das scheint der Bedienstete noch nicht verstanden zu haben.
F: Wie sieht es aus mit einer Ansässigkeitsbescheinigung, die ich nur von der Finanzagentur GmbH erhalte, wenn ich als Grenzgänger arbeite?
A: Wie kommen Sie drauf das sich was ändert?
F: Wenn ich den öffentl. Eid/Willerserklärung vom Notar bestätigt usw. dem Standesamt übermittelt habe - was passiert dort weiter damit ?
A: Nichts, dann hat das Standesamt Kenntnis von Ihrem erklärten Willen und archiviert diese Willenserklärung.
F: Es muss aber doch auch in der Vollauskunft stehen "Glauhaftmachung der deutschen Staatsangeh". oder?!
F: Ich habe zwei nicht unterschriebene Gerichtsurteile...wo fechte ich diese an? beim Austellenden "Gericht"?
A: JA, aber warum anfechten? Besser wäre wohl zurückweisen.
F: Frage zur Willenserklärung: Welche Dokumente/Ausweise dürfen dem Notar zur Identifizierung vorgelegt werden? Vor einiger Zeit hatten Sie mal geschrieben, dass es eventuell möglich sein wird, seine Willenserklärung in der Schweiz abzugeben. Gibt es dazu neue Erkenntnisse? Vielen Dank für Ihre Hilfe und weiter so!!!
A: Beim Notar können Sie alle Dokumente verwenden. Die Schweiz ist auch nicht mehr das was sie mal war.
F: Moin, Vater und Großvater in Zingst Kreis Franzburg Barth Provinz Pommern gebohren. Reicht dann Preußen???
F: Vollauskunft: Habe heute den korrekt ausgefüllten Auszug meines ESTA-Registereintrages erhalten. Anschließender Besuch beim EWM-Amt mit der Forderung einer Vollauskunft ergab folgendes: die wissen nichts über eine Vollauskunft u. die wenigen Daten, die über meine Person vorliegen, zeigen nirgendwo die Glaubhaftmachung meiner deutschen Staatsangehörigkeit. Herr Peterlini ist in Urlaub u. die ihn vertretende Dame konnte mir auch nicht weiterhelfen. Wer ist denn nun zuständig für diese "ich weiß nicht " Nummer ? Beim Landratsamt Abt. Staatsangehörigkeitsbehörde erfahre ich, daß die Daten der positiven Entscheidung zu meinem Staatsangehörigkeitsausweis nur an die BVA Köln weitergeleitet werden, also nicht an mein EWM-Amt. Bitte um Aufklärung u. bedanke mich schon mal herzlich im voraus.
A: Eine Vollauskunft ist eine Auskunft über SÄMTLICHE laut Meldegesetz des jew. Bundeslandes gespeicherten Daten. Die Herrschaften wissen ganz genau was das ist, die haben nur halt ihre Handlungsempfehlungen oder gar Dienstanwiesungen, die sie auch gerne mal über das Gesetz stellen. Versuchen Sie erneut eine solche zu bekommen. Was Sie in der Angelegenheit von dem Herrn Peterlini wollen ist uns allerdings schleierhaft. Ist der gewünschte Eintrag nicht vorhanden, dann fordern Sie Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde auf, sich endlich ans Gesetz zu halten, in dem Fall konkret an § 33 Abs. 5 StAG und zwar unverzüglich, sonst hagelt es eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beim Landrat.
F: Personalausweis. Das wertvolle Video "Deutschland steht Kopf" nehme ich hier zum Anlass, um Fragen zu thematisieren. Mein Antrag F mit Vs und Abstammungsnachweisen läuft. a) Wann macht es Sinn, den Personalausweis, wegen falscher Angaben (NAME, DEUTSCH, satanische oder diskriminierende Symbole unter UV-Licht, Personalpyramide, Falscher Reichsadler, Stigma roter Punkt auf dem Foto) bei der ausstellenden Behörde zu reklamieren? b) Was ist derzeit das Beste, was man unter solchen Umständen mit dem PA des Bundes machen kann? Vielen Dank für ein paar hilfreiche Hinweise.
A: Zu dem Thema finden Sie einen ausführlichen Artikel "Perso oder Paß - abgeben oder behalten?" unter der Rubrik "ERPROBTES". In der Argumentation sollten Sie sich allerdings auf die Fehleinträge beschränken und alles andere dabei weglassen.
14.07.2015
Manfred Hessen
F: Je mehr man liest, desto schwammiger wird es, daher meine Frage: Ab wann ist man eine natürliche Person? Allein schon mit dem Stag., wegen Nennung eines Familiennamens? Oder erst mit Ableitung nach RuStAG?
A: Das eine hat das andere zur Folge. Durch richtige Ableitung nach RuStAG 1913 wird Ihrer Person ein StAG-Ausweis mit richtiger Vor- und Familiennamensschreibweise ausgestellt und Ihre Person wird zur natürlichen Person. Also schwammig ist da gar nichts. Wir empfehlen Ihnen hierzu auch das Video "Mensch vs. Person" unter der Rubrik "WERTVOLLES".
F: Hallo, kann ich an meine beglaubigte Willenserklärung die Kopien von den beglaubigten Kopien meiner Abstammungsdokumente beifügen? Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat meine erste beglaubigte Ausfertigung der Abstammungsdokumente einbehalten und zum Standesamt der Geburt würde ich ungern die zweite beglaubigte Ausfertigung der Abstammungsdokumente mitsenden, weil ich sonst selbst keine inne habe. Danke
A: Ja, aber nötig ist nicht einmal das.