F: Ich habe Widerspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis nach Donald Deutschmann eingelegt.Nun 2 Wochen später teilt die Ausländerbehörde mir mit,dass das Widerspruchsverfahren in NRW aufgehoben wurde.Mir steht als Rechtsmittel das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht offen.Gibt es bereits ähnliche Berichte....?und wie wäre nun das weitere Vorgehen...?Klagen oder nicht....?
A: Ja wir haben schon mehr von der Abschaffung des Rechtsstaats in NRW gehört. Die Klage ist schon seit 1 ½ auf dem Weg. Bis heute noch keinen Termin. Also für Sie alles erledigt.
F: Dürfen mir als Deutschen Staatangehörigen ,BRD Behörden Erzwingungshaft androhen und durchsetzen?
A: Nein, aber was sie dürfen und was sie tun sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe, insbesondere in einer Besatzungs- und Willkür-Diktatur.
F: Mich fragte doch tatsächlich eine Person: "Sind sie Reichsbürger Herr Christo?" Antwort: "Wie kommen Sie denn da drauf?" Meine Frage an Euch: Wie geht man mit der "Verdächtigung" "Reichsbürger" am besten um? Rechtliche Schritte einleiten? Oder einfach gut kontern?
A: Einfach gut kontern... er ist der Reichsbürger... er ist Verfechter der Glaubhaftmachung einer Staatsangehörigkeit "deutsch" von 1934... wir sind Bundestaatsangehörige...
Je tiefer das Verständnis der Gesamtthematik, umso leichter fällt die Argumentation.
F: Ich habe die Anträge von ihrer Seite laut Empfehlung ausgefüllt und die Abstammung bis vor 1914 nachgewiesen. Der Antrag mit den beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister wurde per Post eingereicht. Danach rief mich der gute Mann von der Behörde an ich möchte doch bitte die Aufenthaltszeiten meines Großvaters und meinesVaters auflisten oder zur Vereinfachung von mir selbst eine Bescheinigung besorgen wo ich die letzten 12 Jahre verbracht habe plus original Geburtsurkunde. Meine Frage: Muß ich dies nachweisen? Können sie mir sagen wie ich weiter vorhehen soll damit ich nicht falsch eingetragen werde?
A: Es ist immer das gleiche sie versuchen es uns so schwer wie möglich zu machen. Verlangen Sie zunächst, daß man Ihnen die Forderungen rechtsverbindlich in Schriftform zukommen läßt! Wenn dies geschehen ist, dann machen Sie nur, was auch ausdrücklich dort drin steht, es sei denn, es wird eine Kopie des Persos verlangt. Teilen Sie denen z.B. dann mit (falls es verlangt wird), daß die Aufenthaltszeiten des Vaters und Großvaters nicht zu ermitteln sind. Ihre können Sie ihm aufschreiben. Allerdings alle und nicht nur die der letzten 12 Jahre (riecht schon wieder nach Ersitzung). Die originale Geburtsurkunde geben Sie nicht aus der Hand, die können Sie bei Abholung vorzeigen. Vereinfachung ist auch nicht drin, die sollen endlich anfangen ihre Arbeit zu machen. Schreiben Sie dem Sachbearbeiter Ihre Aufenthaltszeiten auf und teilen ihm mit, daß die Aufenthaltszeiten Ihres Vaters und Großvaters nicht mehr zu ermitteln sind.
F: Wie sieht die Vollauskunft aus? Da ich eine anforderte, die mir jedoch nur eine Melderegister-Auskunft zukommen lassen, brauche ich mal ein Bild einer Vollauskunft, um zu zeigen, wie diese auszusehen hat.
A: Schauen Sie doch erst einmal, ob auf dem Ausdruck den Sie bekommen haben das Wesentliche drauf steht (siehe Video-Link). Wenn ja, dann ist doch alles in Ordnung. Falls nicht, dann liegt das nicht daran, daß die Herrschaften nicht wissen wie sowas aussieht sondern daran, daß sie Anweisung haben diese Daten einfach nicht rauszugeben. Gehen Sie in dem Falle einfach selbst hin und bestehen Sie auf Ihr Recht auf Auskunft über SÄMTLICHE gespeicherten Daten, auch und insbesondere über Entscheidungen die Staatsangehörigkeit Ihre Person betreffend, entsprechend des Meldegesetztes (Auskunftspflicht).
F: Wenn bei dem EWM in der „Vollauskunft” „Staatsangehörigkeit: deutsch” steht, gibt es die Möglichkeit, das noch ändern zu lassen? Falls ja, wie?
A: Das ist nicht der Punkt, natürlich ist es falsch, aber sie machen es halt... Sie können es gerne versuchen, das sollten wir alle vielleicht sogar vermehrt tun - und zwar in vielen Bereichen, nicht nur in Bezug auf die Vollauskunft. Der "Druck von unten", daß die Gesetze eingehalten werden muß steigen, wenn sich langsam mal was ändern soll... Um zu erkennen worauf es bzgl. der Vollauskunft hauptsächlich ankommt, schauen Sie sich bitte noch mal die folgende Video-Passage an:
F: Ich habe meinen Antrag korrekt abgeleitet bis vor 1914 eingereicht. Unwissentlich aber mit Personalausweis-Kopie. Jetzt kommt das Antwortschreiben, das ich unterschreiben muss. Sonst sei eine Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises nicht möglich. Folgendes soll ich unterschreiben: Ich erkläre hiermit, dass ich Vorname NACHNAME, geb. 22.01.1984 in Augsburg bisher keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben habe. Die jetzige deutsche Staatsangehörigkeit habe ich durch Geburt (Abstammung) erworben. - Wie soll ich vorgehen? Das Schreiben kommt zum zweiten mal. Beim ersten mal habe ich geantwortet, dass meine Person nur die Bayerische Staatsangehörigkeit nach RuStag 1913 hat und ich nie wissentlich eine andere beantragt oder angenommen habe. Außerdem schreiben sie, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von meinem Vater erworben habe, weil ihm 1978 ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde. Aber das will ich ja auch nicht. Hab ja korrekt abgeleitet und weis auch nicht ob mein Vater damals korekt abgeleitet wurde. Schon mal danke für Vorschläge
A: Verlangen Sie die Rechtsgrundlage dafür und sagen Sie, daß Sie den Antrag so nicht gestellt haben. Machen Sie das am besten persönlich zwecks Abholung und nehmen Sie sich eienen Zeugen mit. Wenn man sich weiter quer stellt, holen Sie ein vorbereitetes Protokoll raus und halten dies schriftlich fest. Hilft das auch nicht, dann kündigen Sie die Einreichung einer Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde an. Als letztes Mittel verlangen Sie in dem Fall dann die sofortige Erteilung der kostenpflichtigen Ablehnung. Sollte man Ihnen diese tatsächlich erteilen wollen, was nahezu unmöglich ist, dann nehmen Sie sie bitte an! Das wäre ein riesiger Sargnagel, mit dem wir die Verwaltung fast schon endgültig an die Wand nageln könnten. Wenn die sich auf beides nicht einlassen wollen, dann gehen Sie einfach. Nach einer Woche gehen Sie dann nochmal hin, ziehen das gleiche durch und wenn es nicht klappt, dann dann korrigieren Sie ggf. die Schreibweise und Bezeichnung Ihres Familiennamens und ggf. Ihrer Vornamen und unterschreiben Sie unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, unter Zwang und im Auftrag.
F: Habe heute die Gesamtauskunft von der Gemeinde bekommen da steht unter Staatsangehörigkeit immer noch `deutsch`. Das kann doch nicht richtig sein
A: Richtig ist dies natürlich nicht, aber sie machen es trotzdem! Schauen Sie sich bitte nochmal folgende Passage aus dem Video an, dort wird deutlich worauf es ankommt:
F: was kann ich machen werde von einem BRD-Verwaltungsamt MOD massiv schikaniert unabhängiger RA
A: Bitte schildern Sie uns Ihren Fall über unser Kontaktformular.
F: In dem Buch „Wenn das die Deutschen wüssten…“ von Daniel Prinz steht auf der Seite 82 Steht bezüglich Vollauskunft folgendes: „Dort müsste dann, wenn Sie z.B. preußischer Abstammung sind, folgendes vermerkt sein: Deutscher (Preuße) gem. § 1,3,4.1 RuStAG i.d.f. 1913 EStA Register-Nr. xyz“ Meine Frage hierzu lautet, auf welche gesetzliche Grundlage dieser Eintrag genauso erfolgen soll. Vor allem eindeutige Verweis auf den Preußen springt mir ins Auge.
A: Ja, müßte es, zumindest so oder so ähnlich, sie machen es aber nicht. Die Herrschaften stellen leider geltendes "BRD- Besatzerrecht" über das gültige deutsche und Völkerrecht. Das ist Teil der allgegenwärtigen Willkür. Wir können nur Schritt für Schritt versuchen auf geeigneten Wegen unsere Rechte wieder in Anspruch zu nehmen und sollten dies auch tun. Hier ist jeder Einzelne inkl. seiner Kreativität gefragt!
F: Mein Geburtsstandesamt lehnt die Annahme meiner Willenserklärung ab "mangels einer gesetzlichen Grundlage". Was mache ich nun?
A: Wenn man die Willenserklärung selbst dort abgeben will, dann kann das hin und wieder vorkommen. Sie wehren sich halt mit Händen und Füßen. Die Willenserklärung ist die Anzeige einer Personenstandsveränderung und gehört zu den originären Aufgaben eines STANDESamtes. Eine Ablehnung bedarf also eher der Nennung einer gesetzlichen Grundlage, nicht umgekehrt. Der allerbeste Weg wäre die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Dies ist aber relativ teuer (ca. knapp 20,00 EUR) und viele weigern sich inzwischen auch, dies zu tun. Der zweitbeste Weg wäre die Zustellung per Übergabe-Einschreiben mit Rückschein. Sollten Ihnen die Unterlagen dann trotzdem wieder zurückgeschickt werden, dann haben Sie immerhin Ihre Pflicht erfüllt und alles ist in Ordnung.
F: Hallo, kann ich mich auch mit Personalausweis beim Bürger Service Büro ausweisen um meine Identität beglaubigen zu lassen? Ich habe keinen Führerschein. Oder könnte dadurch der ESta-Registereintrag nachteilig verändert werden? Ich danke euch sehr.
A: Eine Vorlage ist grundsätzlich möglich, nur eine Kopie darf nicht erstellt werden.
F: Ich habe Post vom Ordnungsamt bekommen das ich meinen Staatsangehörigkeitsausweiß abholen kann. Der Bescheid ist fehlerhaft und es wurde nach StAG abgeleitet und nicht nach Abstammung. Weiterhin bekomme ich den Ausweis erst, nachdem meine Widerspruchsfrist von 4 Wochen abgelaufen ist. Ist ein Widerspruch dann überhaupt noch sinnvoll? Denn 1. würde ich den Ausweis dann nicht erhalten und 2. Anerkenne ich dann ja die deutsche Staatsangehörigkeit, was ja falsch wäre.
A: Erkundigen Sie sich schriftlich nach den Rechtsgrundlagen für sämtliche in jenem Schreiben genannten Restriktionen und Forderungen.
Über die Ableitung nach StAG und den Widerspruch müssen Sie sich keine Gedanken machen. Erstens glauben die Mitarbeiter der unteren Etagen zumeist wirklich nach StAG abzuleiten, weil sie eben nicht aufgeklärt werden und zweitens diente der Widerspruch immer nur dazu denen anzuzeigen, daß man weiß was gespielt wird. Er ist wichtig, aber die angeblichen Fristen sind dabei unerheblich.
14.07.2015
Herbert Schwarz
F: Hallo , ich besitze inzwischen den "GelbenSchein" , die Beamtin der Ausländerbehörde weigert sich jedoch , die Daten Nach "Oben" und nach "Unten" zu melden , deshalb habe ich weder in der Vollauskunft noch beim BVA einen Eintrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit , gibt es gesetzliche Mittel , mit denen ich diese verbohrte Dame dazu "zwingen" kann , diese Informationen an die jeweiligen Stellen zu melden ? (Land Thüringen)
A: Sie ist gemäß § 33 StAG dazu verpflichtet! Sollte Sie dies nicht tun, reichen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde bei ihrem Vorgesetzten ein.
F: Guten Morgen, ich hatte dem BVA den Antrag über EStA-Selbstauskunft, allerdings ohne amtl. Stempel oder Beglaubigung, nebst Kopie meines Stag-Ausweises und Kopie meiner Geburtsurkunde zugesendet. Heute kam die Verweigerung von Peter Peterlini. Unter anderem steht in der Ablehnung:" der geforderte Identitätsnachweis dient dem Schutz der im Register gespeicherten persönlichen Daten vor Anforderung und Kenntnisnahme durch Unbefugte. Als Identitätsnachweis sind Personalausweis oder Reisepass besonders geeignet(§ 1 Abs.1 Personalausweisgesetz; § 1 Abs. 1 Passausweisgesetz). Die Vorlage einer Ausweis- bzw. Passkopie ist jedermann ohne bes. Aufwand möglich und damit auch verhältnismäßig. Die Registerbehörde bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das pflichtgemäße Ermessen wird seitens der Registerbehörde in der Ihnen zur Kenntnis gegebenen Form ausgeübt. Ohne den geforderten Identitätsnachweis werde ich Ihren Antrag nicht bearbeiten. Von diesem Schriftwechsel wird hier kein Vorgang angelegt. Meine Frage ist jetzt: Was hätte ich sonst für Möglichkeiten, oder soll ich mir von dem Bürger Service(Stadtamt) eine Beglaubigung holen? Wäre das kontraproduktiv in Bezug zu meinen EStA-Registereintrag?
A: Leider ist das Verfahren noch neu für uns. Wir testen grade selber einen Weg zu finden. Um die Beglaubigung werden wir aber nicht drum rum kommen. Man sollte sich aber mit dem Führerschein oder einem anderen Dokument beim Bürger Service ausweisen.
F: Betrifft den Text von „Rhythmus“ unter „Behördenwillkür 1. Beitrag“ Handelt es sich um gehäufte Vorkommnisse, das man unterschreiben soll keinen Widerspruch einzulegen, oder 4 Wochen später den Ausweis abholen soll? In welchen Bundesland vorgekommen?
A: Es kommt vor, ist aber (noch) nicht die Regel. Erfahrungsgemäß sind die süd-westlichen Bundesländer durchschnittlich sturer als andere. Aber es kommt immer auf die einzelnen Mitarbeiter selbst an oder eben wieviel Druck auf diese ausgeübt wird.
F: Gibt es Hinweise, ob das „Einbürgerungsamt“ nach §2 PAuswG zu den (Zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden) zählt? Wenn dem so wäre, hätten „die“ doch ein Recht auf unseren Ausweis und können bei nicht Vorlage, eben unseren Antrag liegen lassen, bis wir alt und grau sind…
A: Fragen Sie die Herrschaften doch einfach mal, ob es sich bei ihnen um eine zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörde handelt und man möge die ggf. vorhandene gesetzliche Grundlage hierfür benennen. Einfach so liegen lassen können sie es nicht, manchmal wird mit einer kostenpflichtigen Ablehnung gedroht, aber diese hat unseres Wissens nach noch niemand erhalten, das sie dadurch quasi die Staatenlosigkeit des Betroffenen bescheinigen würden.
F: Guten Abend. Zum Thema Willenserklärung hätte mich jetzt mal interessiert, ob die Geburtsstandesämter verpflichtet oder zuständig dafür sind so eine später gemachte öffentlich gemachte Äusserung im Personenstandwesen zu lagern oder zu verwalten.Kann ich dazu mehr erfahren?
A: Grundsätzlich ja, dies gehört sogar zu deren Kernaufgaben, also zu erfassen, in welchem Stande man sich befindet. Allerdings haben auch sie ihre Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen. Wenn Sie die Willenserklärung als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein versenden, oder besser noch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann haben Sie Ihre Pflicht nach BGB getan, egal wie die Behörde dann damit im einzelnen verfährt. Leider weigern sich immer mehr Notare und Gerichtsvollzieher auch so zu handeln. Ein Notar aus der Schweiz könnte hier z.B. Abhilfe schaffen. Soweit wir wissen, machen die das sogar gerne.
14.07.2015
Manfred Soltau
F: Ich hatte mal in jungen Jahren ab 16 für 6 Jahre einen Reisepass gehabt und jetzt aktuell seit kurzen wieder einen (Urlaub Schiffsreise). Also, hatte ich einen Reisepass weniger als 12 Jahre. Können „Die“ mit der Kopie trotzdem auf „Ersitzung“ ableiten? Ohne Kopie geht nix, Gesetzeslage, Beschwerde interessiert „Die“ nicht
A: Ja selbstverständlich das ist ja der Zweck mit den Ausweisen. Es ist egal wie lange Sie den Reisepass haben, wenn Sie 12 Jahre als Deutscher von "Deutschen Behörden" behandelt worden sind, kann nach Ersitzung abgeleitet werden. Schicken sie Ihre Unterlagen per Post an die "Behörde". Wenn die auf Nachfrage immer noch auf eine Kopie bestehen oder die kostenpflichtige Ablehnung androhen, verlangen Sie die kostenpflichtige Ablehnung. Sie wäre der erste der sie bekommt.
F: Wenn die Behörden so gegen die Ableitung per Abstammung nach RuStAG sind… Warum fragen die nicht ihren PC, ob wir nicht schon mal einen Personalausweis, oder Reisepaß „Aus versehen“ bekommen haben und bestätigen uns schnell und einfach Staatsangehörigkeit per Ersitzung, brauchen dann auch nicht lange unsere Urkunden prüfen? Oder können die Behörden es sich doch nicht so einfach machen?
A: Die "Behörden" müssen sich prinzipiell an gültiges Recht halten, jedoch versuchen sie mit allen Mitteln, die Tatsachen zu verschleiern. Das ist ja genau das wovon sie ausgehen, bis man eben den Antrag stellt, wenn man das dann auch noch richtig macht, dann können sie nur noch versuchen zu tricksen und das machen viele auch, aber grundsätzlich nimmt man damit halt sein quasi Geburtsrecht (wieder) in Anspruch.
F: Nochmal meine Frage (denke auch für andere wichtig, die Familie haben…): Wenn ich nur die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach Abstammung beantrage (Staatsangehörigkeitsausweis) mit den Formularen „F“ und „V“ und sonst nichts weiter unternehme wie Personalausweis zurückgeben, oder Steuerbefreiung anstrebe… Ist dabei mit „staatlichen“ Konsequenzen zu rechnen, oder ist es ein Verwaltungsakt wie jeder andere auch?
A: Sie haben mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen, denn die Feststellung der Staatsangehörigkeit ist ein Verwaltungsakt wie jeder andere auch.
F: Ab wann wird die Sache mit dem Staatangehörigkeitsausweis gefährlich, so daß man eine Patientenverfügung haben „sollte“? Birgt die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RUStAG an sich schon Gefahren, oder erst später, wenn jemand auch noch seinen Personalausweis zurück geben wird?
A: Ich weiß nicht ob man eine Patientenverfügung braucht, aber schden kann sie nicht. Wenn überhaupt dann ist sie vor dem Erwerb des Staatsangehörigkeitsausweises wichtig, denn mit dessen Erhalt ist der Bürgerliche Tod ausgeschlossen. Zu bedenken ist aber, daß gegen Willkür weder der Staatsangehörigkeitsausweis noch eine Patientenverfügung helfen.
F: Willenserklärung: woher hätte ich denn jetzt wissen sollen, dass er die Kopien der Vorfahren nicht hätte entfernen dürfen. Ihr habt doch immer geschrieben der Notar beglaubigt nur meine Unterschrift und veröffentlicht es in seiner Anwaltsrolle. Habe ich jetzt 73,00 Euronen für nichts ausgegeben??? Ich habe mir 2 beglaubigte Kopien der Willenserklärung und eine beglaubigte Kopie mit Lichtfoto des Stag-Ausweises machen lassen. Soll das jetzt alles umsonst gewesen sein?
A: Moment, natürlich sind diese Urkunden nicht notwendiger Weise daran zu heften, schließlich haben Sie ja alles bereits dokumentiert durch den StAG-Ausweis nachgewiesen. Eine Willenserklärung, wie auf unserer Seite beschrieben, reicht völlig aus. Die Anmerkung bezog sich allein darauf, daß Sie es aber nunmal gemacht haben und der feine Herr Notar mit deren Entfernung unberechtigt in IHRE Erklärung und IHRE Urkunde eingegriffen hat. Wenn die Beurkundungen an sich korrekt von ihm durchgeführt wurden, ist alles in Ordnung.
F: Willenserklärung: ich war heute beim Notar.Ich habe die ganzen Kopien der Urkunden an meine Willenserklärung getackert-so wie ihr geraten habt. Das erste was er tat war, das er die Kopien entfernte und sagte, das seine beglaubigung sich nur auf die Unterschrift und nicht auf den Inhalt beziehen würde, deswegen interessierten ihn die Nachweise meiner Vorfahren überhaupt nicht. Ich habe eine Urkundenrolle Nummer,aber............ich gab ihm meinen Personalausweis um mich zu identifizieren.Auf der Willenserklärung steht ,das ich mich mit dem Perso legitimiert habe und die ganze Ausweisnummer ist auf meiner Willenserklärung hinten angegeben. Dann steht da noch:"Die auf der beigehefteten - mir fertig vorgelegten- Urkunde: - einem als "Öffentliche Willenserklärung"titulierten Schriftstück zu ihrer Staatsangehörigkeit und, nachdem sie meine Frage nach einer Vorbefassung des Notars oder seiner Kanlei im Sinne des zugleich erläuterten §3 Absatz 1 Ziffer 7. BeurkG verneint hatte, heute vor mir vollzogene Namensunterschrift der Frau...........(alles was auf dem Bundespersonalausweis stehende Daten)...beglaubige ich hiermit." Dann ist die Kostenberechnung aufgelistet.Übrigens habe ich das mit dem Eid rausgelassen Ist diese Willenserklärung juristisch korrekt verarbeitet worden?
A: Die Notare haben Anweisungen seitens der Notarkammer erhalten, mit "Reichsbürgern, Freistaatlern und Selbstverwaltern" so zu verfahren. Leider wird dabei gegenüber uns, den Staatsangehörigen in einem Bundesstaat, in der Praxis oft nicht differenziert. Wir werden in Kürze auch einen Artikel dazu veröffentlichen. Allein die Entfernung irgendwelcher Unterlagen IHRES Dokumentes zu entfernen ist schon ein starkes Stück... viel wert ist die "Arbeit" dieses Herrn wohl eher nicht...
F: Die Zustellung meiner Willenserklärung über einen Gerichtsvollzieher an mein Geburtsstandesamt in Cottbus wurde abgelehnt. Um diese dann selbst dort abzugeben, nahm ich eine 12stündige Bahnreise (24 Stunden Hin und Rück) plus Kosten auf mich, und hatte natürlich keine Zeugen zur Abgabe. Ich hatte jedoch eine Bescheinigung über die von mir abgegebenen Unterlagen vorbereitet. Die Dame ging zunächst mit sämtlichen Unterlagen zu ihrem Vorgesetzten und kam mit diesen zurück mit den Worten, ihr Chef müsse zunächst das Ganze durchlesen...sie würden mir dann die Empfangsbestätigung der Unterlagen zuschicken!!! Und ich Trottel hatte mich darauf eingelassen - das war am 19. August und heute haben wir den 04. September! Was mache ich nun? Könnte ich versuchen, diese Unterlagen über ein hiesiges Standesamt (z.B. Konstanz) einzureichen mit der Bitte um Weiterleitung nach Cottbus - UNTER ZEUGEN, die ich hier ja habe aber nicht in Cottbus. Und sollte ich diese Bande nicht anzeigen? DANKE. iterleitung wurde von zwei Gerichtsvollziehern abgelehnt.
A: Gerade dieses Thema ist wirklich ein leidiges... Haben Sie dort mal angerufen und gefragt wo die Bestätigung bleibt? Die Angelegenheit über die Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes zu regeln macht wenig Sinn. Die Dokumente vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht und zusätzlich als Einschreiben mit Rückschein zu versenden wäre dann noch eine Möglichkeit, viel mehr ist derzeit da leider nicht zu machen, Willkür eben! Aber versuchen Sie nochmal die Bestätigung vielleicht doch noch zu bekommen.