F: Beim EStAReg. eintrag bekommen , aber in der Vollauskunft nicht!?
A: Wenn dort steht, daß Sie einen Staatsabgehörigkeitsausweis haben, dann ist alles in Ordnung. Mehr wird dort nicht eingetragen. Ist der dort nicht aufgeführt, dann müssen Sie Ihre Ausländerbehörde zur Nachbesserung auffordern.
F: Ich habe erfahren, daß der §§ 33 StAG geändert wurde: 13.11.2014. Habe ich es richtig verstanden, daß im §33, Abs.2,2 "Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde ..." die "Art der Wirksamkeit" in meiner u. g. Vollauskunft fehlt? Kann ich mich dann bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (hier Kreisverwaltung) darauf beziehen und auf Weiterleitung der vollständigen Auskunft an die EMA bestehen?
F: Nachdem ich meinen EU-BRD Reisepass verloren habe, möchte ich den vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser ist aber anscheinend seit 1.5.2006 nur in Verbindung mit einem Visum gültig. Ist das richtig ? Wie komme ich an den "alten Grünen", gibt`s dazu eine Rechtsgrundlage ?
A: NEIN!!! Die Rechtsgrundlage bekommen Sie auf Anfrage von Ihrer Sachbearbeiterin. Denn die hat Ihnen diesen Schwachsinn erzählt, also wird Sie auch wissen wo es steht. Ich vermute mal in einer Dienstanweisung ihres Vorgesetzten. An den Paß kommen Sie mit dem Gelben Schein, etwas Wissen über das Personalsausweis- und Reisepassgesetz und etwas NACHDRUCK.
F: meine Freundin hat , mit meiner Hilfe, den SAA korrekt abgeleitet bis vor 1913 und einen ,wie üblich, falsch ausgestellten SAA erhalten. Allerdings kommt beim ESTA Reg.-auszug folgendes zu Tage: ...erworben durch ---> Überleitung § 40a StAG ! ... wi ist damit bitte umzugehen ??? danke für Eure >Hilfe
A: Ohne den Antrag zu kennen, läßt sich natürlich nicht eindeutig sagen, was da schief gelaufen sein könnte. Grundsätzlich hätte der Staatsangehörigkeitsausweis, wenn er an sich schon falsch ausgestellt wurde, gar nicht erst angenommen werden dürfen bzw. zurückgewiesen werden müssen.
Bitte melden Sie sich erneut über unser (unten) bei uns.
F: Ich habe alles wie hier beschrieben bei der "Behörde" eingereicht.Vater 1929 unehelich geboren,Großmutter 1908 geboren und natürlich meine Unterlagen,alles Auszüge aus dem Geburtenregister.Jetzt brauchen die auf einmal noch die Sterbeurkunde des Großvaters väterlicherseits und eine beglaubigte Abschrift vom Familienbuch meiner Eltern.Da kann doch was nicht stimmen bei denen.
A: Ja die versuchen uns so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen. Fragen Sie einfach mal nach der Begründung natürlich schriftlich.
F: Hallo an alle :-) Wo, bzw in welchen Gesetzestexten kann ich die Definition für "Nachnamen" finden? Kürzlich schrieb ich an das BVA, Sie möchten doch bitte die Falschangabe meines ESTA Registerauszuges von "Nach-" in "Familiennamen" ändern... Als Antwort erhielt ich: " beide Begriffe sind Gleichbedeutend und staatsangehörigkeitsrechtlich ohne Belang. Der Vorgang wird hiermit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter P..... " Vielleich wisst Ihr ja etwas dahingehend? Ich persönlich konnte bisher nichts finden! Vielen Dank für Eure Mühen, LG
A: Sich mit dem BVA dahingehend anzulegen ist die Mühe nicht wert, sie werden es eh nicht ändern.
F: Hallo , Ich habe meinen Gelben schein bekommen und habe natürlich auch die anfrage beim Esta gestellt aber in meinem Auszug steht nur Positive entscheidung durch Staatsangehörigkeitsausweis aber nichts von RuStaG §4 Abs.1 könnt Ihr mir einen Tipp geben wie ich den Rustag eintrag darein bekomme ? Konnte meine Blutlinie bis 1904 Ableiten
A: Schriftlich die ausstellende "Behörde" auffordern den Eintrag vorzunehmen.
F: wenn ich den Wiederuf gemacht habe,und der Beamte nichts von sich hören lässt,wo muss ich Ihn verklagen.
A: Die haben das Recht zu schweigen. Mit dem Wiederspruch sind Ihre Aufgaben im Bereich "Gelber Schein" erledigt. Mehr ist da momentan nicht zu erreichen.
F: Bei Zurückweisung des Stag., wegen großschreibung des Familiennamens, wird der Beamte sagen… O.K. bleibt er eben hier, bezahlt ist er ja schon und grinst sich einen. Kann mir nicht vorstellen, daß er an seinen PC geht und einen neuen Ausdruck macht, mit richtiger Schreibung…
A: Deshalb raten wir dazu, einen Zeugen mitzunehmen, ggf. ein Protokoll zu führen, sowie im Zweifelsfall die Polizei zu rufen und Anzeige wegen Personenstandsfälschung zu erstatten. Oder - er soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen.
F: Gibt es eine Empfehlung, wenn man feststellt, daß bei Abholung des Stag. Der Nachname groß geschrieben ist (Sofern man nie eine Ausweis Kopie zugelassen hat)… Gleich ansprechen, oder Stag. Einstecken und schriftlich agieren?
A: Direkt zurückweisen und auf Korrektur bestehen! Weitere Vorgehensweisen hinsichtlich der Abholung finden Sie hier:
F: Betr.: Großschreibung des Nachnamens. Alle gelben Scheine in meiner Region werden jetzt immer mit groß geschriebenen Nachnamen ausgeliefert. inzwischen ist es egal ob mit Pass oder Ausweis eingereicht. In Anbetracht dessen, dass beim jetzigen Schung auf einmal ausgelieferter Staatsangehörigkeitsausweise und der unüblich langen Wartezeit davor, haben sich die "Handlungsempfehlungen" wohl wieder etwas verschärft
A: Vielen Dank für die Info... so sieht es leider wohl aus! Gerade weil es sich hierbei um ein regionales Phänomen zu handeln scheint und ja wohl einige Leute betroffen sind, wird es vielleicht insbesondere in diesem Fall endlich mal Zeit diesen Ansatz hier in die Tat umzusetzen:
F: Beglaubigungstext vom Standesamt X auf der Rückseite einer Eheschließungsurkunde von 1938 aus dem Standesamtregister: "Die Übereinstimmung des Bildabzuges mit dem Eintrag im Personenstandsbuch (/-Register) des Standesamtes X wird hiermit beglaubigt. Der Eintrag enthält (keine/) eine Folgebeurkundung/en. Die Ablichtung erfolgt mit Hinweisteil. (Angaben aus dem Hinweisteil des Eintrags nehmen nicht an der Beweiskraft der beglaubigten Abschrift teil - § 54 Abs. 1 PStG!)." Nach Auskunft des Standesamtes meint/bedeutet der Begriff Folgebeurkundung Zusatzeinträge auf der ersten Seite der Urkunde (zB "Verstorben"). Der Begriff Hinweisteil bedeutet nach Auskunft des Standesamtes (im Falle der Eheschließungsurkunde) Zweiter Teil. Dieser 2te Teil beinhaltet 1. Eltern der Ehegaten, 2. Angaben über die Ehegaten, 3. Gemeinsame Kinder. Dieser zweite Teil entspricht laut Auskunft des Standesamtes dem Hinweisteil. Dieser Hinweisteil nimmt angeblich nicht an der Beweiskraft der beglaubigten Abschrift teil (§ 54 Abs. 1 PStG). Gilt das nur für das Inland BRiD oder zählt der zweite Teil doch im Antragsverfahren (Gelberschein) bei der Ausländerbehörde (Ausland)? Das ist doch widersprüchlich. Ist das Rechtens? Vielen Dank für Eure Antworten.
A: Alles ist gut... In die Diskussion was hier rechtens ist und was nicht, steigen wir am besten erst gar nicht ein. Wäre hier alles rechtens, dann wären wir schließlich gar nicht hier und bräuchten auch nicht tun was wir tun.
F: Hallo euch Allen... Vollauskunft: Sehe ich das falsch, wenn ich mir das "MRRG" zu Rate ziehe und eigentlich dieses Angebot der Gemeinde von 10Euro für die Vollauskunft gar nicht bezahlen muss?
A: Das sehen Sie richtig!
F: Auch das besitze ich nicht!!
A: Respekt, ernsthaft! Der Punkt ist folgender: Von dem "neuen Zifferncode" haben wir auch schon gehört, aber gesehen haben wir auch noch keine solche VA. Um auf Nummer sicher zu gehen, müssten wir halt sehen wie GENAU da alles vermerkt ist. Grundsätzlich muß aber irgendwie die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises dort bestätigt sein, wie auch immer.
F: Da ich keinen Scanner besitze, kann ich den Zettel (Vollauskunft/Melderegister) leider sn REGISTER senden. Gebt es auch eine Postanschrift?
A: Nein, leider nicht. Wie wäre es mit einem Foto per Handy oder so?
F: Als Vollauskunft erhielt ich eine erweitere Meldebescheinigung plus Kopie aus dem Melderegister, in der aber nicht die "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" steht. Als Nachweis ist angegeben: 1-Staatsangehörigkeitsausweis oder sonst... (mit Stadtsiegel) Da bricht es ab. Ist das rechtens bzw. gültig? Muß ich hier Widerspruch einlegen?
A: Bitte schicken Sie uns den Zettel zur Prüfung mal an unser
F: Hallo, nach Rückmeldung der Einbürgerungsbehörde war ich auf der Meldebehörde und hab versucht eine Vollauskunft zu bekommen. Erstens haben die keine Ahnung um was es geht. Zweitens dürfen sie anscheinend alle Daten nur an Behörden weitergeben. Ferner haben Sie keine Druckmöglichkeit. Außerdem werden die Daten per Brief übermittelt. Die Sachbearbeiterin hat mir ein Schreiben gezeigt das steht drauf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit + Urkundenverzeichnis. Ich hab Sie mit den Gesetzen konfrontiert, aber da war dann nichts mehr los. Ich werde Ihr also die Daten und Gesetze zusammenstellen. Immerhin war sie interessiert und einigermaßen kooperationsbereit. So, jetzt zu den Fragen. Könnt Ihr eine neutralisierte Vollauskunft posten und besteht ein Unterschied zwischen Feststellung und Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit? Vielen Dank.....ach ja....das war ein Beispiel wie es auf dem Land läuft :-)
A: Sie sind doch genau auf dem richtigen Weg, was zählt ist die Aufklärung! Im Meldegesetz Ihres "Bundeslandes" steht eindeutig drin, welche Daten die Behörde speichert und daß diese zur Auskunft darüber verpflichtet ist. Eine Auskunft über SÄMTLICHE Daten ist dann eine Vollauskunft. Die Staatsangehörigkeit wird durch die Abstammungsnachweise festgestellt, glaubhaft gemacht (in diesem Sinne) wird eher, daß sie nicht verloren gegangen ist. Außerdem... zwischen der "deutschen Staatsangehörigkeit" und der Staatsangehörigkeit im Bundesstaat besteht ein Unterschied!
F: Darf auch ich der Behörde die kostenpflichtige Ablehnung anbieten? Die Behörde will eine Erklärung, die ich nicht unterzeichnen will.
A: Ja, Sie dürfen und sollen ihnen diese Tür öffnen.
F: Danke, dass es Euch gibt. Ohne diese zeitnahe Hilfe, wäre es für viele sicher schwer zur Souveränität hindurchzugelangen. Meine Frage: Heute wollte ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis abholen. Man legte mir folgende Erklärung vor: Hiermit bestätige ich, ......., geb......, wahrheitsgemäß, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe. Hiermit versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass unvollständige und unrichtige Angaben im Falle einer arglistigen Täuschung zur Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises führen können. Die Stadt meinte, sie würden in der Regel keine Staatsangehörigkeitsausweise aushändigen, dies macht normalerweise die Ausländerbehörde des Landkreises selbst (Hmm warum dann meinen schon?). Nachdem ich mit dieser am Telefon gesprochen habe, meinte diese, die Erklärung wäre nach StAG § 30 in Verb. mit Verwaltungsvorschriften notwendig. Ohne die Erklärung kein Ausweis. Frage: Wie kann ich die Erklärung unterschreiben? Unter Zwang?? Kleine Anmerkung: i.A. heißt nicht im Auftrag sondern in Artvollmacht (bin selbst Kaufmann). Danke!
A: Wie in solchen Fällen vorzugehen ist haben wir inzwischen in einem entsprechenden Artikel unter der Rubrik veröffentlicht.
F: Wie kann ich mich, wenn es nicht anders geht bei der Abholung des gelben Scheins ausweisen? Das Schreiben vom Landratsamt möchte ich nicht, da darauf das Aktenzeichen steht. Führerschein würde ich ungern verwenden. Mit einer beglaubigten Geburtsurkunde?
A: Versuchen können Sie alles was Sie wollen. Manchmal kommen Sie allerdings nicht um den Reisepaß oder Personalausweis herum. Dies ist auch nicht schlimm, nur aus der Hand geben dürfen Sie ihn nicht und somit auch keine Kopie zulassen.
F: Ist es eigentlich übliche Praxis, dass man zur Abholung des gelben Scheines einen persönlichen Termin vereinbaren soll? Oder zielt dies darauf ab, dass man einen nicht-öffentlichen Rahmen in doch eigentlich öffentlichen Geschäftszeiten schaffen will, um dort einigen Einfluss nehmen zu können bzw. damit die Gemeinde mir Ihre Meinung unverblümt mitteilen kann?
A: Man will einfach vorbereitet sein und ggf. einen Zeugen aus den eigenen Reihen dabei haben. Tauchen Sie einfach wie beschrieben ihrerseits mit einem Zeugen dort auf.
F: bezügl. Vollauskunft: Danke für die Antwort. Also: EStA ist bei allen Eintragungen i. O.. wurde 7 Tage später eingetragen. Für das Melderegister musste ich spitze Schuhe anziehen. 4 Wochen später war es noch nicht eingetragen. Weitere 4 Wochen später habe ich die Vollauskunft bekommen. Nur: Die scheinen in Hessen ein neues Format zu haben. Eine zweireihige Tabelle. Eine Seite "Feldkurzbezeichnung", die andere Seite "Feldinhalt". Interessanterweise arbeiten die mit einem Nachweisschlüssel. Dort steht "1. Nachweisschlüssel 1 n. DS-Meld deutsche STAG Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis". Ich kann gerne eine Kopie der betreffenden Seite per Email senden. Vielen Dank einstweilen
A: Das wäre nett. Am besten, Sie senden den Auszug direkt an unser . Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis mit einreichen, dann werden Sie darüber hinaus in unsere Datenbank aufgenommen und sind somit automatisch Teil des sich bereits im Aufbau befindlichen und zur baldigen Freischaltung vorgesehenen Netzwerks von Bundesstaatsangehörigen.
F: Hallo zusammen, wer weiß, ob in der Vollauskunft aus Hessen auch die Rechtsgrundlage des Erwerbs drin steht? Der Nachweis als solcher, die eintragende Behörde und der StA-Ausweis und das Ausstellungsdatum sind darin vermerkt. Am Ende bin ich dadurch in Adolfs Reich gerutscht?! Einstweilen vielen Dank für eine Antwort. Preußische Grüße.
A: Hier sehen Sie, welche Angaben die enthalten sollte. Die Rechtsgrundlage des Erwerbs steht in Ihrem EStA-Auszug. Ist eines von beiden fehlerhaft, also nicht wie bei uns beschrieben, dann müssen Sie Ihre Staatsangehörikeitsbehörde zur Nachbesserung gemäß § 33 StAG auffordern. Ob man Sie allerdings - wodurch auch immer - in den falschen Gebietsstand "hineingetrickst" hat, ist so schwer zu beurteilen.
F: Vielleicht hilf das auch weiter,falls bei jemanden bei einer Behörde der Perso kopiert werden soll oder die Berechtigungsnummer.Der jenige kann sich auf das ausdrückliche Verbot des Bundesinnenministerium berufen.Dieses gilt schon seit einen Jahr.Hier nach zu lesen.https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/.Habe ich den Beamen unter die Nase gerieben worauf er auf einmal behauptete der wollte es gar nicht.Aber da sieht man erst wie wichtig es ist ein Zeuge da bei zu haben.Kann ich nur jeden Empfehlen.
A: Ja, deshalb haben wir diesen Artikel ja auch in unsere Rubrik aufgenommen. Vielen Dank für die Rückmeldung, da unsere Besucher dadurch die Relevanz der hier zu Verfügung gestellten Informationen auch anhand solcher Fallbeispiele erkennen können.
F: Meine Zuständige Ausländerbehörde möchte nicht bis 1913 gehen sondern erkennt nur meine Eltern an und möchte Ihren eigenen Antrag verwenden und nicht den von der BVA! Was kann ich tun?
A: Oh, sie möchte nicht? Aber Sie wollen! Anträge werden so bearbeitet wie sie eingereicht werden. Schauen Sie sich hierzu bitte den Artikel unter AKTUELLES, "Wichtige Informationen zur Antragstellung!" an. Das sollte Ihre Frage beantworten.