F: Ich hatte einen Staatsangehörigkeitsausweis gültig bis Jahr 2000 nach Abstammung. Jetzt habe ich einen neuen beantragt. War gerade im Ausländeramt um den neuen abzuholen. Mir viel sofort auf das mein Familienname kpl. In Großschrift geschrieben ist, meine beiden Vornamen sind klein geschrieben. Ich habe den Empfang nicht unterschrieben und den Staatangeh. Ausweis nicht mitgenommen. Was mache ich nun.
A: Nochmal... WIE haben Sie ihn beantragt?
F: Habe meinen abgelaufenen gelben Schein neu beantragt. Wollte gerade Abholen aber mein Familienname ist kpl. Großgeschrieben. Ich habe deshalb die Annahme verweigert. Was muß ich jetzt machen
A: Abgelaufen? Haben Sie ihn diesmal so beantragt wie auf unserer Seite beschrieben?
F: Das Standesamt hat meine Willenserklärung wieder zu mir zurückgesendet, weil sie es sich nicht zuständig fühlt. Geburt, Eheschließung und Sterbefall wäre die Zuständigkeit, für Staatsangehörigkeit die Landratsämter. Wie kann ich dafür sorgen, dass das Standesamt meine notariell beglaubigte Willenserklärung annimmt?
A: Das ist gar nicht notwendig. Wenn Sie das mit Einschreiben Rückschein versandt haben, ist alles erledigt. Wenn die ihre Arbeit nicht machen wollen ist das deren Problem, nicht Ihres. Sie haben Ihre Hausaufgaben gemacht und können das beweisen.
F: Der Art. 139 GG ist bekannt. Wo imd wie kann man denn am besten Fachaufsichtsbeschwerde in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gegen "Inkompetenz i.A." erstatten? Ich bin gespannt.
A: Fachaufsichtsbeschwerden laufen immer häufiger ins Leere, daher sollten diese immer mit einer Diskriminierungsbeschwerde kombiniert werden, das zeigt meistens noch Wirkung. Einzureichen wären diese bei dem jew. Vorgesetzten oder direkt beim Landrat.
F: Nach einem dritten Anlauf steht in meiner Erweiterten Meldebescheinigung nun: Staatsangehörigkeitsausweis vom 6.11.2014. Falls das nicht korrekt ist: Wo kann ich eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde einreichen? Kann ich mich auch direkt an das Landesministerium wenden?.
A: Einmal durchatmen alles ist gut.
F: BITTE MEINE FRAGE wegen "VOLLAUSKUNFT" von gerade eben ignorieren! Es kommt viel besser: Die "Behörde" kennt die "erweiterte Meldebescheinigung" was aus deren Hinsicht der "Vollauskunft" gleich gestellt ist. Allerdings - und das ist der Hammer - können die neuen Programme der Behörde dies nicht mehr ausstellen. Vor einigen Jahren ging dies noch. Ich werde mich mit dem Abteilungsleiter dort in Verbindung setzen. Dies zur Info für euch, damit ihr wisst was so alles getrieben wird.
F: nächster "Tiefschlag". Standesamt (pers. Besuch) verweigert Annahme der Willenserkl./Eid. Meine Info/Argumentation half nichts. Existiert eine Rechtsgrundlage, wonach das St. die Erkl. annehmen MUSS ?R
A: Ja das Standesamt ist nur für Personen zuständig. Per Einschreiben mit Rückschein hinschicken. Damit haben Sie Ihren Teil getan, egal was die dann damit machen. Außerdem sind das keine Tiefschläge sondern wichtige Erfahrungen, die einen Beweis für das was hier vor sich geht nach dem anderen liefern. Genau solche Post, wie Sie sie erhalten haben, ist doch eigentlich eine Empfangsbestätigung inkl. des Beleges, wie mit dem Willen und den Rechten der Menschen seitens der Verwaltung umgegamgen wird.
F: So - die erste Niederlage auf dem Weg zum Gelben musste ich heute einstecken. Der Notar verweigerte die notar. Begl. meiner Willenserklärung/Eid - da müsse er sich erst in Berlin erkundigen...so oder so hätte er dies nicht begl. Frage: verfügen Sie über Listenmaterial von souveränen und rechtsstaatlichen Notaren, die die Will.-Erl. beglaub. ?
A: Nein, das dürfte in der BRiD so gut wie aussichtslos sein. Dafür hat der Notarverband schon gesorgt.
F: Meine Staatsangehörigkeitsbehörde verlangt eine aktuelle Geburturkunde von mir und meinem Vater, obwohl in den beglaubigten Auszügen zu den Stammbüchern diese Informationen bereits enthalten sind. Soll bzw. muss ich diese aktuellen Geburtsurkunden einreichen?
A: Nein das ist Schikane.
F: Ich wohne in wuppertal. Die ausländerbohörde meinte ich müsste den Antrag in Magdeburg stellen weil ich und meine Vorfahren dort her stammen.Ist das richtig oder ein fake?
F: Beim EStAReg. eintrag bekommen , aber in der Vollauskunft nicht!?
A: Wenn dort steht, daß Sie einen Staatsabgehörigkeitsausweis haben, dann ist alles in Ordnung. Mehr wird dort nicht eingetragen. Ist der dort nicht aufgeführt, dann müssen Sie Ihre Ausländerbehörde zur Nachbesserung auffordern.
F: Ich habe erfahren, daß der §§ 33 StAG geändert wurde: 13.11.2014. Habe ich es richtig verstanden, daß im §33, Abs.2,2 "Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde ..." die "Art der Wirksamkeit" in meiner u. g. Vollauskunft fehlt? Kann ich mich dann bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (hier Kreisverwaltung) darauf beziehen und auf Weiterleitung der vollständigen Auskunft an die EMA bestehen?
F: Nachdem ich meinen EU-BRD Reisepass verloren habe, möchte ich den vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser ist aber anscheinend seit 1.5.2006 nur in Verbindung mit einem Visum gültig. Ist das richtig ? Wie komme ich an den "alten Grünen", gibt`s dazu eine Rechtsgrundlage ?
A: NEIN!!! Die Rechtsgrundlage bekommen Sie auf Anfrage von Ihrer Sachbearbeiterin. Denn die hat Ihnen diesen Schwachsinn erzählt, also wird Sie auch wissen wo es steht. Ich vermute mal in einer Dienstanweisung ihres Vorgesetzten. An den Paß kommen Sie mit dem Gelben Schein, etwas Wissen über das Personalsausweis- und Reisepassgesetz und etwas NACHDRUCK.
F: meine Freundin hat , mit meiner Hilfe, den SAA korrekt abgeleitet bis vor 1913 und einen ,wie üblich, falsch ausgestellten SAA erhalten. Allerdings kommt beim ESTA Reg.-auszug folgendes zu Tage: ...erworben durch ---> Überleitung § 40a StAG ! ... wi ist damit bitte umzugehen ??? danke für Eure >Hilfe
A: Ohne den Antrag zu kennen, läßt sich natürlich nicht eindeutig sagen, was da schief gelaufen sein könnte. Grundsätzlich hätte der Staatsangehörigkeitsausweis, wenn er an sich schon falsch ausgestellt wurde, gar nicht erst angenommen werden dürfen bzw. zurückgewiesen werden müssen.
Bitte melden Sie sich erneut über unser (unten) bei uns.
F: Ich habe alles wie hier beschrieben bei der "Behörde" eingereicht.Vater 1929 unehelich geboren,Großmutter 1908 geboren und natürlich meine Unterlagen,alles Auszüge aus dem Geburtenregister.Jetzt brauchen die auf einmal noch die Sterbeurkunde des Großvaters väterlicherseits und eine beglaubigte Abschrift vom Familienbuch meiner Eltern.Da kann doch was nicht stimmen bei denen.
A: Ja die versuchen uns so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen. Fragen Sie einfach mal nach der Begründung natürlich schriftlich.
F: Hallo an alle :-) Wo, bzw in welchen Gesetzestexten kann ich die Definition für "Nachnamen" finden? Kürzlich schrieb ich an das BVA, Sie möchten doch bitte die Falschangabe meines ESTA Registerauszuges von "Nach-" in "Familiennamen" ändern... Als Antwort erhielt ich: " beide Begriffe sind Gleichbedeutend und staatsangehörigkeitsrechtlich ohne Belang. Der Vorgang wird hiermit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter P..... " Vielleich wisst Ihr ja etwas dahingehend? Ich persönlich konnte bisher nichts finden! Vielen Dank für Eure Mühen, LG
A: Sich mit dem BVA dahingehend anzulegen ist die Mühe nicht wert, sie werden es eh nicht ändern.
F: Hallo , Ich habe meinen Gelben schein bekommen und habe natürlich auch die anfrage beim Esta gestellt aber in meinem Auszug steht nur Positive entscheidung durch Staatsangehörigkeitsausweis aber nichts von RuStaG §4 Abs.1 könnt Ihr mir einen Tipp geben wie ich den Rustag eintrag darein bekomme ? Konnte meine Blutlinie bis 1904 Ableiten
A: Schriftlich die ausstellende "Behörde" auffordern den Eintrag vorzunehmen.
F: wenn ich den Wiederuf gemacht habe,und der Beamte nichts von sich hören lässt,wo muss ich Ihn verklagen.
A: Die haben das Recht zu schweigen. Mit dem Wiederspruch sind Ihre Aufgaben im Bereich "Gelber Schein" erledigt. Mehr ist da momentan nicht zu erreichen.
F: Bei Zurückweisung des Stag., wegen großschreibung des Familiennamens, wird der Beamte sagen… O.K. bleibt er eben hier, bezahlt ist er ja schon und grinst sich einen. Kann mir nicht vorstellen, daß er an seinen PC geht und einen neuen Ausdruck macht, mit richtiger Schreibung…
A: Deshalb raten wir dazu, einen Zeugen mitzunehmen, ggf. ein Protokoll zu führen, sowie im Zweifelsfall die Polizei zu rufen und Anzeige wegen Personenstandsfälschung zu erstatten. Oder - er soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen.
F: Gibt es eine Empfehlung, wenn man feststellt, daß bei Abholung des Stag. Der Nachname groß geschrieben ist (Sofern man nie eine Ausweis Kopie zugelassen hat)… Gleich ansprechen, oder Stag. Einstecken und schriftlich agieren?
A: Direkt zurückweisen und auf Korrektur bestehen! Weitere Vorgehensweisen hinsichtlich der Abholung finden Sie hier:
F: Betr.: Großschreibung des Nachnamens. Alle gelben Scheine in meiner Region werden jetzt immer mit groß geschriebenen Nachnamen ausgeliefert. inzwischen ist es egal ob mit Pass oder Ausweis eingereicht. In Anbetracht dessen, dass beim jetzigen Schung auf einmal ausgelieferter Staatsangehörigkeitsausweise und der unüblich langen Wartezeit davor, haben sich die "Handlungsempfehlungen" wohl wieder etwas verschärft
A: Vielen Dank für die Info... so sieht es leider wohl aus! Gerade weil es sich hierbei um ein regionales Phänomen zu handeln scheint und ja wohl einige Leute betroffen sind, wird es vielleicht insbesondere in diesem Fall endlich mal Zeit diesen Ansatz hier in die Tat umzusetzen:
F: Beglaubigungstext vom Standesamt X auf der Rückseite einer Eheschließungsurkunde von 1938 aus dem Standesamtregister: "Die Übereinstimmung des Bildabzuges mit dem Eintrag im Personenstandsbuch (/-Register) des Standesamtes X wird hiermit beglaubigt. Der Eintrag enthält (keine/) eine Folgebeurkundung/en. Die Ablichtung erfolgt mit Hinweisteil. (Angaben aus dem Hinweisteil des Eintrags nehmen nicht an der Beweiskraft der beglaubigten Abschrift teil - § 54 Abs. 1 PStG!)." Nach Auskunft des Standesamtes meint/bedeutet der Begriff Folgebeurkundung Zusatzeinträge auf der ersten Seite der Urkunde (zB "Verstorben"). Der Begriff Hinweisteil bedeutet nach Auskunft des Standesamtes (im Falle der Eheschließungsurkunde) Zweiter Teil. Dieser 2te Teil beinhaltet 1. Eltern der Ehegaten, 2. Angaben über die Ehegaten, 3. Gemeinsame Kinder. Dieser zweite Teil entspricht laut Auskunft des Standesamtes dem Hinweisteil. Dieser Hinweisteil nimmt angeblich nicht an der Beweiskraft der beglaubigten Abschrift teil (§ 54 Abs. 1 PStG). Gilt das nur für das Inland BRiD oder zählt der zweite Teil doch im Antragsverfahren (Gelberschein) bei der Ausländerbehörde (Ausland)? Das ist doch widersprüchlich. Ist das Rechtens? Vielen Dank für Eure Antworten.
A: Alles ist gut... In die Diskussion was hier rechtens ist und was nicht, steigen wir am besten erst gar nicht ein. Wäre hier alles rechtens, dann wären wir schließlich gar nicht hier und bräuchten auch nicht tun was wir tun.
F: Hallo euch Allen... Vollauskunft: Sehe ich das falsch, wenn ich mir das "MRRG" zu Rate ziehe und eigentlich dieses Angebot der Gemeinde von 10Euro für die Vollauskunft gar nicht bezahlen muss?
A: Das sehen Sie richtig!
F: Auch das besitze ich nicht!!
A: Respekt, ernsthaft! Der Punkt ist folgender: Von dem "neuen Zifferncode" haben wir auch schon gehört, aber gesehen haben wir auch noch keine solche VA. Um auf Nummer sicher zu gehen, müssten wir halt sehen wie GENAU da alles vermerkt ist. Grundsätzlich muß aber irgendwie die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises dort bestätigt sein, wie auch immer.
F: Da ich keinen Scanner besitze, kann ich den Zettel (Vollauskunft/Melderegister) leider sn REGISTER senden. Gebt es auch eine Postanschrift?
A: Nein, leider nicht. Wie wäre es mit einem Foto per Handy oder so?