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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Edith
F: Hallo Musste bei Abholung meines G.Sch. unterschreiben,dass ich keine weitere Staatsbürgerschaft besitze.Ist das ein Problem ?

A: Wir müssen gar nichts tun, was die Schergen gerne hätten. Am besten, Sie widerrufen diese Erklärung sofort schriftlich, da sie unter Zwang abgefordert wurde.


14.07.2015
Maja
F: Habe mein Staatsangehörigkeitsausweis nach RUsTAG1913 eingereicht aber einen nach Einbürgerung Artikel 116 Abs.1. bekommen also 1937. Habe widerspruch eingereicht, wurde abgelehnt und auf das Verwaltungsgericht hingewiesen dort zu klagen. Was soll ich machen? Kennen Sie jemanden aus Gelsenkirchen oder Umgebung der helfen kann ? Die Sachlage ist sehr verwirrend! Brauche profesionelle Hilfe!!! Danke!!!!!!!!!

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns!


14.07.2015
Stefan
F: Jetzt habe ich noch mal eine Aufenthalsbescheinigung nachgereicht. Man zeigte sich dort verwundert, war aber auch nicht bereit die Meldebescheinigung aus der Akte zu entfernen. Mehr kann ich nicht machen.

A: Genau.


14.07.2015
Stefan
F: So, ich war heute auf der Ausländerbehörde in Duisburg. Die Frau die ich dort ansprach, war zunächst wenig begeistert., wollte mir einen Termin für den 27.5.2015 verkaufen! Nachdem ich dann allerdings die Rückantwortkarte und sonst hartnäckig gezeigt hatte ging sie ins Nachbarzimmer wo noch andere Damen saßen. Nach 1-oder 2 minütiger Suche fand man meinen Antrag, der überhaupt nicht in Bearbeitung ist. Der hat dort seit dem 20.02.2015 herumgelegen und es wurde nichts gemacht. Dann fragte man mich ob ich die Staatsangehörigkeit Deutsch nachweisen wolle? Ich sagte, “Nein, die nach RuStag vom 22.7.1913.” Man wurde dann doch freundlicher und bot mir sogar an das ich mich beschweren könne, mein Sachbearbeiter ein Herr….. im Urlaub ist. Und ich könne sofort wieder kommen wenn dieser zurück ist. Seltsamerweise hat man nicht nach dem Personalausweis oder Reisepaß gefragt, wohl aber direkt vor Ort eine Meldebestätigung ausgedruckt und diese dem Antrag beigefügt. Hoffentlich habe ich mir das dadurch nicht versaubeutelt.

A: Unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie...


14.07.2015
Paul
F: VOLLAUSKUNFT Sie weigern sich beharrlich eine Vollauskunft herauszugeben. Man kann bestenfalls Einsicht nehmen. Der Sachbearbeiter im Ausländeramt hat mir diese Vollauskunft, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, ausgedruckt.

A: Wunderbar, wenn die Herrschaften merken, daß wir uns nicht mehr alles gefallen lassen, dann kann sich auch was drehen!


14.07.2015
friedrich
F: Bezüglich auf Antonias Frage kann ich nur bestätigen das das Program in Hessen einen Ausdruck zulässt. Mein Sachbearbeiter hat in Giesen (verantwortliche Person für die Software)angerufen, die sagte es sei nicht vorgesehen....gibt es eine Person in Hessen die trotzdem einen Vollauskunft bekommen hat?

A: Vielen Dank für die Info! Ja, die gibt es. Allerdings ist nicht genau zu verifizieren, wann ggf. eine Umstellung der Software stattgefunden hat. Aber es ist wie mit allem, die Herrschaften können nur durchziehen, was wir auch zulassen.


14.07.2015
Olli
F: Hallo, habe heute Post vom Landkreis bekommen, im Schreiben heißt es, der Eingang meines Schreibens von 28.03.2014 wurde bestätigt (in diesem Schreiben setzte ich eine Frist von 2 Wochen für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung. Wieder behauptet der Herr, das RuStaG wäre nicht mehr anwendbar und schrieb „im Übrigen werde ich in dieser Angelegenheit keinen weiteren Schriftverkehr mit ihnen führen. Ich stelle anheim, weiter Schritte nach eigenem Ermessen zu prüfen“. Langsam bin ich Ratlos, soll ich eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde einreichen? Meinen Antrag habe ich im Januar eingereicht und habe nun schon den 4. Schriftwechsel mir dem Herren geführt.

A: Alleine für die Aussage, "das RuStAG wäre nicht mehr anwendbar" müßte er eine Fachaufsichtsbeschwerde bekommen. Aber sie wissen es nicht besser und leugnen so auch noch das GG. Bis zu 3 Monaten ist schon normal, manche haben auch bis zu 6 Monaten gewartet. Vielleicht sollten Sie es erstmal mit einer Untätigkeitsbeschwerde probieren und sich dann nach und nach steigern.


14.07.2015
Michi L.
F: Hallo, man will mir keine Festtellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung gemäß RuStaG 1913 ausstellen. Mein Antrag wurde "als erledigt "betrachtet". Der Bearbeiter meinte bei telefonischer Nachfrage, dass RuStG 1913 ist nicht mehr gültig sei. Da ich aus Versehen auch eine Kopie des Personalausweises und Reisepasses beigelegt habe überlege ich mir nun an dieser Stelle ALLE meine Unterlagen zurück zu verlangen und den ja auch korrekten Antrag erneut einzusenden, in der Hoffnung sie schicken mir auch die Kopie des Personalausweises und des Reisepasses mit zurück. Danach kann ich ja immer noch eine kostenflichtige Ablehnung erfragen und hätte dann evtl. keine Kopie des Persos und Reisepasses mehr in den Unterlagen. Ist das eine gute Idee?

A: Schade, allein schon aufgrund der eingesendeten Kopie des Personalausweises scheint der Zug wohl abgefahren zu sein. Viele verkennen nach wie vor die Situation, bzw, die tatsächlichen Verhältnisse: Die BRD ist eine alliierte Besatzerverwaltung, welche mehr und mehr zum Geschäftsmodell mutiert ist. Sie arbeitet nicht FÜR das deutsche Volk, sondern dagegen, das ist ihre Aufgabe! Aber versuchen Sie es trotzdem mal mit einem Schreiben, welches wir hier schon mehrfach in den Fragen & Antworten in solchen Fällen empfohlen haben.


14.07.2015
Olli
F: Hallo zusammen, zunächst möchte ich mich für eure tolle Arbeit bedanken. Ich erhielt vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Landkreis in dem es heißt: „Ich teile mit, dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 22.07.1913 ist nicht mehr anwendbar ist; dies gilt jetzt als Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458)“. An dieser Stelle des Bundesgesetzblattes heißt es [Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der Vertraulichen Geburt]. Wie soll ich denn nun darauf reagieren, ich forderte bereits beim letzten Schriftwechsel eine kostenpflichtige Ablehnung und setzte eine Frist von 2 Wochen. Damals ging es um eine Kopie des Personalausweises. Danke im voraus

A: Dann setzen Sie ein neues Schreiben mit Bezug auf das vorherige auf, verlängern die darin gesetzte Frist um abermals 2 Wochen und kündigen Sie im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde an.


14.07.2015
Sascha
F: Servus Leute !!! Ich möchte gerne wissen was die Vollauskunft ist? Da ich bei der Meldebehörde nur ein KomplettAuszug bekam wo nur drin steht wo ich schon überall gewohnt habe !! Vollauskunft kannte die Dame vom Wortlaut nicht. Schönes Wochenende euch allen

A: Schauen Sie in das Meldegesetz Ihres Bundeslandes. Dort steht aufgelistet, welche Daten im Melderegister gespeichert sind und daß Sie ein Recht auf diese Daten haben. Es ist, wie der Name schon sagt, eben eine Vollauskunft.


14.07.2015
Leeann
F: Stimmt es, dass die vollständige Antragsabgabe mit Vollmacht und Reisepass des Antragstellers unmöglich ist, weil nicht der Vertreter, sondern der Antragsteller persönlich per Termin vorstellig sein muss ? Gestrige Aussage von Amtswegen in Essen, Schederhofstrasse. Der Antragsteller ist chronisch schwerkrank, also die Forderung des Amtes ist ein Unding. Gibt es §§, die den Wahnsinn widerlegen ?

A: Der Antrag muß überhaupt nicht zwingend "persönlich" dort abgegeben werden. Der Postweg reicht völlig aus.


14.07.2015
Daniel
F: Moin, mein Ausweis ist seit fast zwei Wochen fertig, hab ihn heute morgen abgeholt. Bin anschließend zum Bürgerbüro, allerdings steht in der Einwohnerauskunft noch nichts neues, glaube ich zumindest (bei Glaubhaftmachung steht "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis, Datum - und Behörde - leer), wie lange muss man da warten? EStA frag ich jetzt an. Grüße

A: Da hat Ihre Ausländerbehörde die Daten wohl (noch) nicht weitergeleitet, eigentlich sollte das laut Gesetz unverzüglich geschehen. Warten Sie erstmal den EStA-Auszug ab und konfrontieren Sie dann Ihre Ausländerbehörde mit allem was nicht paßt, bzw. was versäumt wurde weiterzuleiten.


14.07.2015
Schildi
F: Wurde von der Polizei angehalten wegen einer "Ordnungswiedrigkeit".Habe den sogenannten Beamten meinen gelben Schein so wie auch meine Live Borne Record Urkunde mit meinen anderen Papieren(Führereschein ,Kfz-Papiere) übergeben .Sagte Ihnen auch das sie eine Remotationspflicht haben ,dieses verneinten sie und sagten mir auch das sie nur die Fahrzeugpapiere und den Führerschnein brauchen .Nicht die anderen Dokumente die wären uninteressant. Da ich sie auch darauf hinwies das die stvo,StPo seit 2006 aufgehoben worden sind bekam ich nur zur Antwort das ich eine Anzeige bekommen würde innerhalb von 14 Tagen da ich das Bußgeld(was ja illegal einkassiert worden wäre) nicht vor Ort bezahlen wollte .Wie kann ich mich gegen solche Willkür wehren bzw diese im Keim schon ersticken?

A: Das war keine Willkür. Sie sind mit denen, wie es alle aus Gewohnheit machen, einen Vertrag eingegangen. Auch die Argumentation war nicht gerade zielführend! Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular bei uns.


14.07.2015
Andreas
F: "Behörden" Willkür:Habe mich immer an den gültigen Gesetze gehalten und war immer Freundlich unter Zeugen.Wie soll ich mein Gelben Schein abholen wenn ich nicht wieder kommen darf ?

A: Er kann Ihnen den Staatsangehörigkeitsausweis ja theoretisch auch zuschicken. Wie gesagt, machen Sie jetzt alles schriftlich mit einer Frist. Läuft die fruchtlos ab, dann wenden Sie sich direkt an den Landrat und reichen Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter ein.


14.07.2015
Andreas
F: War heute bei der Ausländerbehörde und wollte mich erkundigen warum das so lange dauert bis zur Fertigstellung des GS,da es schon 6 Monate her ist.Nachdem ich mich auf das GG §1 berufen habe wegen der würde und sagte das ich mich auch noch genötigt fühle war dieser Herr nicht sehr erfreut.Außerdem kam der Begriff Fachaufsichtsbeschwerde wegen dieser Verzögerung der Bearbeitung auch nicht gut an.Ich habe erläutert das ich eine 14 Tage Frist setze oder sonst eine kostenpflichtige Ablehnung haben möchte.Dieses muß ich noch Schriftlich machen.Am Ende des Gesprächs sagte er ich brauche nicht wieder zu kommen ansonsten nur Schriftlich bei eventuellen Fragen.Meine Frage ist nun kann der Mitarbeiter mir Gesetzlich verbieten wieder zu kommen,da es sich um ein Öffentliches Gebäude handelt und er für das Volk da zu sein hat laut Gesetz.

A: Eieiei... ob er Spaß an seiner Arbeit hat tut nichts zur Sache. Wie das alles so weit gekommen ist, können wir natürlich auch nur schwer bis gar nicht beurteilen. Machen Sie das erstmal alles schriftlich (wäre von Anfang an besser gewesen).


14.07.2015
Miro
F: Sie meinten, ich müsse aus dem StAG raus, um auch als Nicht-Deutscher gemäß Abstammung d.h. Ius sanguinis in die höheren Rechtskreise zu schaffen. Ich kann mich doch nicht ausbürgern, denn dann wäre ich komplett staatenlos. Oder wie darf ich das verstehen, dass ich aus dem StAG raus muss?!

A: Quatsch ist das natürlich! Die wissen selbst oft nicht was sie tun und plappern solchen Unsinn nach, der ihnen wahrscheinlich vorgeplappert wurde.


14.07.2015
Rolf D.
F: Willkür!Ich habe heute eine Mail erhalten,wo die Sachbearbeiterin vom Landratsamt Göttingen mich zum 3.mal auffordert,eine Kopie meines Perso´s einzureichen,sonst könne sie den Antrag nicht weiter bearbeiten und müsse mir eine kostenpflichtige Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung senden.Ich habe ihr geschrieben,das ich mich weigere,eine Kopie meines Persos anzufertigen und noch einiges mehr.Zum Beispiel:Sie soll mir eine Ablehnung senden.Mal sehen,was passiert?

A: Wir hoffen, Sie haben auch klargestellt, daß jegliche weitere Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform zu erfolgen hat und nicht per e-Post.


14.07.2015
Enrico Sch.
F: Der Landrat hat die Eintagung in die Vollauskunft bei mir Abgelehnt! Begründung "Im Melderegister werden die in §3 Landesmeldegesetz aufgeführten Daten gespeichert. Dazu gehören nach Nr. 10 die Staatsangehörigkeiten. Den Inhalt dieser Speicherung geben die Datenblätter 1001 bis 1004 des bundeseinheitlichen Datensatzes für das Meldewesen verbindlich vor. Abweichende Eintragungen sind nicht zulässig. Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise: die Tatsache, dass b) nach §29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.Juli 1913 (BGBI. S. 583), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.August 2002 (BGBI. I S. 332), ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, für die Durchführung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens. (§3 Abs. 2 Nr. 3b LMG)" Was kann ich noch machen ,die muessen das doch eintragen!? Mit preussischem Gruß Enrico Sch.

A: Weisen Sie abermals auf § 33 StAG hin, kündigen Sie für den Fall, daß man sich weiterhin weigert eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde ein. Darüber hinaus schildern Sie einfach mal dem BVA den Fall mit der Aufforderung, sich da bitte mal zu kümmern (vielleicht zunächst telefonisch).


14.07.2015
Brigitte
F: Kann meinen Staatsangehörigkeitsausweis beim LA Lö abholen mit einer Erklärung"Ich erkläre hiermit,dass ich eine fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit zu keinem Zeitpunkt ausgeschlagen habe"-was ich natürlich nicht unterschreibe!! Wenn mir dieser Herr dann den gelben nicht rausrückt-Dienstaufsichtsbeschwerde-Diskriminierung-was kann ich ihm sonst noch "nettes" sagen.

A: Für uns gilt einzig und allein das Gesetz, mit seinen Handlungsempfehlungen und sog. Dienstanweisungen haben wir nichts zu tun. Wenn nötig, führen Sie ein Protokoll, zu finden unter unserer Rubrik "ERPROBTES". Manchmal reicht das schon aus, um einen "Umdenkprozeß" bei den Bediensteten in Gang zu setzen.


14.07.2015
Enrico S.
F: über ihren Widerspruch vom 15.02.2015 entscheide ich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wie folgt: 1. Ihren Widerspruch weise ich zurück. 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind von Ihnen zu tragen. 3. Diese Entscheidung ist gebührenfrei. Entscheidungsbegründung: Nachdem ihnen aufgrund ihres Antrages ein Staatsangehörigkeitsausweis vom Kreis Pinneberg ausgestellt worden war, beantragten sie die Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit in die Vollauskunft nach dem Meldegesetz beim Amt Moorrege. Dies lehnte das Amt Moorrege am 10.02.2015 unter Hinweis auf § 3 Absatz 2 Nr. 3 b Landesmeldegesetz Schleswig-Holstein (LMG SH)ab. Dagegen richtet sich ihr Widerspruch vom 14.02.2015, über den ich zu entscheiden habe. Zwar ist der Widerspruch form- und fristgerecht erhoben worden, er ist jedoch unbegründet. Im Meldereg ister werden die in § 3 Landesmeldegesetz aufgeführte Daten gespeichert. Dazu gehören nach Nr. 10 die Staatsangehörigkeiten. Den Inhalt dieser Speicherung geben die Datenblätter 1001 bis 1004 des bundeseinheitlichen Datensatzes für das Meldewesen verbindlich vor. Abweichende Eintragungen sind nicht zulässig. Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise:die Tatsache, dass b) nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (BGBI. S. 583), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBI. l S. 332), ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, für die Durchführung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens.( §3Abs.2Nr.3bl_MG) Diese Voraussetzung liegt bei Ihnen nicht vor. Es gibt keinerlei Möglichkeiten ihrem Antrag zu entsprechen. Ich weise Ihren Widerspruch als unbegründet zurück. Kostenentscheidung: Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 73 Abs. 3 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss der Widerspruchsbescheid bestimmen, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Da der Widerspruch erfolglos war, tragen sie gemäß § 154 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 15 Abs. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein die Kosten dieses Verfahrens. Diese Entscheidung ist gebührenfrei. Ihre Rechte: Gegen den Bescheid vom 10.02.2015 in der Form dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13,24837 Schleswig, erheben. Die Klage kann schriftlich erhoben oder zur Niederschrift bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes erklärt werden. Die Klage ist gegen das Amt Moorrege, Der Amtsvorsteher, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege, zu richten. it freundlichen Grüßen Harder • •(Ich habe mehrmals die Gemeinde Moorrege aufgefordert der Eintragung in die Vollauskunft nachzukommen, das Schreiben oben kam jetzt vom Landrat,wie kann ich da jetzt weiter machen?)

A: Worum geht es denn jetzt eigentlich? Widerspruch, fehlender Eintrag in der Vollauskunft, oder ganz was anderes...?


14.07.2015
Thoti
F: Wer trägt endgültig die Daten zur Glaubhaftmachung der Staatsang. Ins Melderegister der Gemeinde ein, die Staatsang.Behörde, oder auf Mitteilung von der Staatsang.Behörde die Gemeinde? Kann die Gemeinde (Bürgerservice) überhaupt solche Daten eingeben? Gemeinde (Melderegister) hat keine Daten, die Börde hat Daten zur Gemeinde weiter geleitet…

A: Dann sollen die das untereinander klären, wo es klemmt!


14.07.2015
Werner
F: Hallo zusammen. Der "Bearbeiter" alle seiner Schreiben mit "i.A" abzeichnet und sich bei gleichzeitiger Weigerung meinen Antrag zu bearbeiten sich weigert mir eine kostenpflichtige Ablehnung zu erteilen. Soll ich jetzt schon eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen?, oder wie gehe ich weiter am besten vor? Vielen Dank schon mal im Voraus

A: Probieren Sie es mit einer Diskriminierungsbeschwerde.


14.07.2015
Oliver
F: Nach der Einreichung meines Antrages im Januar, erhielt ich zunächst die Aufforderung eine Kopie meines Personalausweises einzureichen. Dies war nach meiner schriftlichen Stellungnahme plötzlich doch nicht mehr erforderlich. Heute erhielt ich ein Schreiben in dem es heißt, das RuStaG von 1913 wäre nicht mehr anwendbar und wäre durch das StaG vom 22.07.2013 aufgehoben.... daher könnte mein Antrag nicht nach RuStaG 1913 bearbeitet werden. Wie kann ich am besten auf diese Aussage reagieren? Danke für euer Hilfe

A: 2 Wochen Frist zur antragsgemäßen Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises setzen! Ansonsten soll man die kostenpflichtige Ablehnung erteilen.


14.07.2015
Tom
F: Das Ausländeramt Mersburg verlangt mehr Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrag `s.Ich habe beglaubigte Geburtsurkunden meiner Großväter bis 1864 eingereicht.Jetzt will die Sachbearbertin noch die beglaubigten Heiratsurkunden und Meldebescheinigungen von 1970-2005,Plus die Meldebescheinigung meines Vaters ! Ich erklärte ihr,daß ich da keinen Kontakt mehr habe.Sie hat mir geantwortet:"Das glaube ich nicht ! "Eine Rechtsgrundlage wollte sie auch nicht nennen.Was tun in diesem Fall ?

A: Schreiben Sie ihr Ihre Aufenthaltszeiten auf, dazu schreiben Sie, daß die anderen nicht mehr zu ermitteln sind. Eheurkunden gehören dazu. Mehr ist Ihrem Antrag nicht hinzuzufügen. Ansonsten bestehen Sie auf eine kostenpflichtige Ablehnung.


14.07.2015
Sascha
F: Es hat den Anschein als wäre ich zu erpicht :) zwecks Eintragungen. Ich war heute bei dem Stadtbüro um eine (wie es hier heisst) "Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister" zu beziehen. Leider stand dort nichts von Pässen oder der Glaubhaftmachung der STAG. Am 20.3.15 den STAG-Ausweis erhalten. Jedenfalls zeitgleich den BVA Antrag mit meiner Unterschrift beglaubigen lassen. (die Dame hat ein wenig gezögert, aber keine Frage gestellt) und ab die Post. Werde somit den EstA Eintrag abwarten, um dann nochmals das Melderegister zu prüfen. greetz

A: Ist doch alles gut, der StAG-Ausweis steht wenn wir Sie richtig verstanden haben ja drin, das ist alles worauf es ankommt.


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