F: Was mache ich wenn ich bei der Antragsabgabe mich per Perso oder Reisepass identifizieren soll? Den Perso habe ich leider noch.Kann das Ausländeramt die Annahme des Antrags mir verweigern wenn ich mich weigere den Perso vorzuzeigen um zu belegen das ich diejenige bin um dessen Begehren es sich im Antrag handelt?
A: Fragen sie die Herrschaften doch einfach mal nach der Gesetzesgrundlage. Irgendwo sollte das ja stehen oder??? Ich würde mich dort diskriminiert fühlen und das mal mit dem Vorgesetzten besprechen.
F: ich kapiere nicht ganz, warum ein beamter diesen gelben schein nicht haben darf/haben soll?!
A: Eigentlich ist der Gelbe Voraussetzung für einen "Beamten". Der Arbeitgeber "Staat" reagiert aber mittlerweile sehr komisch drauf.
F: Beim Antrag stellen:ich habe einen Perso. Aus dem Video ist leider nicht hervorgegangen ob ich die Kopie des Personalausweises mit einreichen muss.Wenn ich es nicht tue, wird der Antrag dann nicht angenommen? Bitte um Antwort !
A: Der PA birgt das Risiko einer Prüfung nach Ersitzung. Deswegen ist es besser den PA nicht mit einzureichen. Es gibt auch kein Gesetz dass das fordert, aber die Behörden bestehen mittlerweile darauf. Hier heißt es standhaft bleiben und die Gesetzesgrundlage abfordern.
F: Ist es erforderlich bei Antragstellung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Kopie des Personalausweises beilzuegen oder eher nachteilig?
A: Nein kein Personalausweis auch wenn sie ihn haben wollen. Mittlerweile versuchen sie es mit allen mitteln. Wenn man sich ausweisen muss, dann mit dem Führerschein.
F: Den Vortrag "Staatenlos in Deutschland,wie die BRD versucht uns Staatenlos zu machen" habe ich aufgsogen, wie ein trockener Schwamm das Wasser. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist man als Inhaber des Gelben Scheins im Deutschen Recht. Wer schützt und vertritt denn Deutsches Recht? Die hiesigen Gerichte? Die Originären Bundesstaaten? Meine Frage zielt auf die Unwilligkeit der BRD Behörden, welche ich bereits beim Versuch der Umsetzung der Urkunde 146 zu spüren bekam. Eisekalt abgelehnt. Und den Gelben selbst betreffend- besteht hier eine Mitführpflicht, etwa im Umgang mit den BRD Behörden? Da kommt eine echte Umstellung auf einen zu, oder:-) Dankeschön auf jeden Fall für das geduldige Beantworten all der vielen Fragen hier!
A: Ja damit haben sie vollkommen Recht. Es liegt an uns, unsere rechte umzusetzen bzw. einzufordern und den Behördenmitarbeitern klar zu machen dass sie sich strafbar machen. Denn Gelben zu haben ist eine Sache, ihn zu leben eine ganz andere. Eine Mitführpflicht besteht natürlich nicht, trotzdem habe ich immer eine Kopie dabei.
F: Frage zum Beitrag von Hermann -Vollauskunft- mir ist es ebenso wie Hermann ergangen (vlt. gleiche Meldestelle ? :-) ) und ich wollte mal fragen, ob Hermann etwas dagegen hätte, wenn ich mit ihm in Kontakt treten könnte, bezgl. des Schreibens wegen Diskriminierung. Könnte man die Mailadressen intern mal austauschen ?
A: Ihr könnt das Kontaktformular nutzen um mir eure ePost Adresse zu schicken, dann stelle ich den Kontakt her.
F: Wohin schicke ich meine ausgefüllten Antrag/Unterlagen, wenn die örtliche Ausländerbehörde sich weigert sie anzunehmen
A: An den Landrat/in oder in Kreisfreien Städten an den Bürgermeister/in.
F: Habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis am Freitag, 16.05.2014 erhalten. Ist die Schreibweise des Namens Kathrin MUSTERFRAU richtig???? (Ich muß nämlich morgen zur Behörde hin, weil mein Geburtsdatum falsch ist) ...... da fällt mir nix mehr ein :-)
A: Nein die Schreibweise ist falsch. Richtig muss es heißen Kathrin Musterfrau.
F: bei der Vollauskunft die ich gestern im Bürgerbüro erhielt, ist kein Eintrag des gelben Scheins zu sehen. Auf die Frage warum nichts vermerkt ist oder ob die Meldung von der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bei der Stadt nicht eingegangen ist bekam ich die Antwort, dass die Meldung einging, sich aber nichts geändert hat das man einzutragen hätte. Ich war, bin und bleibe deutsch. Und ansonsten diskutiert sie nicht mit mir. Was könnt Ihr mir als Vorgehensweise gegen diese Auskunft vorschlagen?
A: Eine Beschwerde wegen Diskriminierung.
F: Statt der im Video gezeigten Vollauskunft, habe ich ein Meldestammblatt erhalten. Wo ist der Unterschied?
A: Im Inhalt! Dem Meldestammblatt ist der Eintag des Gelben nicht zu entnehmen.
F: Hallo Alexander, ich habe heute den vorläufigen Reisepass erhalten, aber nur, weil ich den zur Abholung des GS benötige und nur ,wenn ich gleichzeitug einen normalen Reisepass mitbeantragen muss. Wie komme ich aus der Nummer raus? Gibt es Leute die das geschaft haben? Vielen Dankfür deine Mühe, Ralph
A: Meine erste Frage wäre, wo im Gesetz seht das mit dem roten Reisepass??? Wenn der rote Reisepass noch nicht abgeholt ist, den einfach nicht annehmen, da falsch angaben drin sind. Wenn schon abgeholt dann zurück wegen falschen angaben im Pass. Wir sollten langsam aufhören als Bittsteller in die Behörden zu laufen. Die Arbeiten doch für uns oder sehe ich das falsch. Wenn sie ihre Dienstanweisungen nicht hinterfragen, dann sollten wir das tun. Also wo steht das im Gesetz, das ich zum grünen auch den roten beantragen muss???
F: Mir wurde vor 2 Monaten der als Sitzende StAGA ausgestellt.Bis heute kein erfolgter ESTA Eintrag.Begründung:technischer Fehler.Mein neu gestellter Antrag mit Berücksichtigung meiner Abstammung bis vor 1914 ist der Behörde egal.Die stellen nur auf deren bereits vorliegenden Unterlagen erneut aus.Wie kann ich im Nach hinein den ESTA Eintrag und erneute Prüfung bis vor 1914 erwirken?
A: Überprüfungsantrag stellen und mit Diskreminierungsbeschwerde drohen.
F: gab meinen Antrag auf den gelben sShein beim hiesigen Ausländeramtamt ab, im Beisein einer Zeugin. Sie wollten meinen ausgefüllten Antrag des BVA NICHT annehmen, weil sie selbst Antragsformulare , wie es hies " zur Ausstellung eines Antrages auf deutsche Staatsangehörigkeit" hätten, und meinen BVA - Antrag NICHT eweiterleiten wollten. Dauer insgesamt 1 geschlagene Stunde - schlußendlich nahmen sie meinen BVA - Antrag doch an. Ich bestand darauf, meinen Antrag an das BVA in Köln weiterzuleiten und verwies auf den Dienstweg. Wer stellt nun den gelben Schein aus - und wer ist tatsächlich zuständig ? Prüft die hiesige Behörde oder das BVA in Köln ? Danke - Gab den Antrag am 2.4.2014 ab und hörte bis heute nichts mehr, von keiner Seite.
A: Der gelbe Schein wird vom Landrat und in Kreisfreien Städten vom Bürgermeister ausgestellt. Die Prüfung kann sich schon mal bis zu 3 Monaten hin ziehen. Geprüft wird in den Ausländer"behörden" vor Ort.
F: Ich habe gehört, dass der gelbe schein/Heimatschein bald nicht mehr beantragt werden kann. Stimmt das?
A: Da wir die Geschicke des Systems nicht lenken, sind wir diesbezüglich nicht auskunftsfähig.