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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Sascha
F: Danke für die blitz Antwort. Kann ich trotz dem 4 wöchigen Frist bei der Ausländerbehörde Korrekturmaßnahmen geltend machen nach STAG §33, falls es im EstA unkorrekt eingetragen ist? mir wurde der Schein nämlich ausgehändigt nur aufgrund meiner Urkunden bis 1901 Anträge waren nämlich (komischerweise) nicht vorhanden. Nachgeschickt( mit der Bitte diese zu der Akte hinzuzufügen). Mir ist auch aufgefallen, das es einen Antrag Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher noch als Dokument vor Ort lag. Hätte dort der Punkt erworben durch Abstammung gestanden u nicht Geburt , den hätte ich ausgefüllt. ;-)

A: Hätte aber nichts genützt, denn die Rechtsstellung wird eh nicht ausgestellt. Um deren Fristen brauchen Sie sich dabei nicht zu kümmern.


14.07.2015
Alexander
F: Ich habe die Tage von meiner Mutter im Standesamt nachfragen lassen wegen der erforderlichen Urkunden, dort war man sehr darauf bedacht von meiner Mutter zu erfahren was ich den mit den U. wolle und gab die Auskunft das die U. nir mehr ein halbes Jahr gültig seien. Ist die Befristung a. rechtens und b. üblich?

A: Schwachsinn!!!


14.07.2015
Mario
F: Sorry, nochmal zum Perso. Die Begründigung mit den ganzen Gestzen hatte ich dabei. Aber sogar die Abteilungsleiterin verweigerte total. Anweisung-Nein-und fertig. Da bringt auch ein Verweis auf Gesetze nichts, wenn der Rolladen unten ist. Also probier ich es mal per Einschreiben?

A: Dann haben Sie die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu erstatten. Es kann doch nicht sein das wir zugucken wie die Gesetze mit Füßen getreten werden. Es gibt eine Handlungsanweisung für den Umgang mit sog. "Reichsdeutschen". Wahrscheinlich gehört diese Frau dazu, da sie die Gesetze der BRiD nicht akzeptiert. Fragen Sie doch einfach mal nach ob das so ist. Diese Frau hat sie aufgefordert eine Straftat zu begehen und das mit einer Dienstanweisung ihres Davorgesetzten. Handeln Sie dementsprechend.


14.07.2015
Mario
F: Die Zurücknahme meines Persos wurde verweigert, auf die Frage, diesen zuzusenden, wurde geantwortet, sie werden genauso handeln (wohl zurückschicken), da sie ihre “Anweisungen” haben. Und Jetzt? Beim Kaputtgehen nachhelfen und zurückschicken oder als Verlust melden?

A: Seit wann sind Anweisungen Gesetze? Im PAuswG §5, §27, §28 und §29 steht alles was man braucht. Jetzt haben die Bediensteten Sie also gezwungen (per Dienstanweisung) sich strafbar zu machen. Arbeiten Sie in dieser Behörde, dass die Anweisung für Sie gültig ist? Jede Dienstanweisung die gegen das Gesetz verstößt ist nichtig. Es liegt an jedem selber die Bediensteten zu zwingen, sich an die Gesetze zu halten.


14.07.2015
Dominik C.
F: Es tut mir leid, wieder eine Frage stellen zu müssen, aber die Behörde ist sehr hartnäckig. Ich wollte den Rustag-Eintrag in ESTA-Register haben und die Frau von der Staatsangehörigkeitsbehörde sagte, dieses Gesetz, worauf ich mich berufe existiere nicht mehr, da es durch das StAG ersetzt wurde. Wir haben weiter darauf bestanden und dann rief sie ihren Chef, welcher auch nur dies sagen konnte. Sie waren sehr aufgeregt und schienen sogar klare Angst zu haben. Sie sagten, sie würden die Eintragung sofort vornehmen, wenn das Gesetz noch gültig wäre. Wir hätten eine falsche Information. Sie wären nur ein ausführendes Organ und wir sollten den Bund kontaktieren. Wie ist nun fortzufahren?

A: Es steht doch in "ihrem" heißgeliebten StAG unter § 33, wenigstens sofern Ihr Geburtsdatum in den dort angegebenen Erwerbszeitraum fällt.


14.07.2015
Dominique
F: Ich habe nun eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass mein Staatsangehörigkeitsantrag eingegangen ist (Bei Abgabe habe ich mir das schon schriftlich bestätigen lassen). Dem Brief lagen weitere Blätter bei, mit der Bitte diese auszufüllen. Einmal noch ein „neues“ Antragsformular und eine Datenschutzerklärung. Muss ich ein erneutes „aktuelles“ Formular oder eine Datenschutzerklärung unterschreiben? Ich bin ja der Meinung der Antrag des BVA ist ausreichend und weitere "Daten" können auch über mich angefragt werden. Vielen Dank an Euch.

A: Teilen Sie denen mit, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist.


14.07.2015
Sesam
F: Wird in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Fesstellungsinteresse nachgewiesen, wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Diesen letzten Satz schrib mir der sog. Amtmann. Was soll ich Ihm schreiben, kostenpflichtige Ablehnung und Zurücksendung meiner Unterlagen und was mache ich falls er dies nicht machen sollte. Kann ich die Unterlagen auch ggf. dort lassen oder abholen? Wie ist am besten zu agieren? Danke

A: Sie schreiben ihm, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und setzen eine 4-wöchige Frist zur entweder der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder der kostenpflichtigen Ablehnung. Wenn er sich weigert, legen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde beim Landrat ein.


14.07.2015
jens
F: Meine zuständige Ausländerbehörde hat mir den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Meine ESTA Anfrage ergab, dass keine Meldung dort eingegangen ist. Nach Telefonat mit meiner zuständigen Behörde bekam ich die Antwort, dass die Daten nicht weitergemeldet werden, da sie dazu nicht verpflichtet sind. Habt ihr ein Schreiben, dass das Gegenteil belegt?

A: Wieso ein Schreiben? Das steht im §33 des StAG.


14.07.2015
Dominik C.
F: Nach eindringlichem Drängen ist es und gelungen endlich den EStA-Register-Auszug zu bekommen. Der Familienname und Vorname sind überall klein geschrieben, jedoch fehlt der Eintrag im Feld "Erworben durch". Soll nun das Bundesverwaltungsamt oder die Staatsangehörigkeitbehörde zur Nachbesserung aufgefordert werden?

A: Die BVA kann da nichts machen zuständig ist Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde. Die sollten Sie zur Nachbesserung Auffordern.


14.07.2015
Stefan
F: Habe heute meinen EStA Registereintrag erhalten. Leider steht dort erworben durch "Ersitzung" §3 Abs.2 StAG. Habe leider den Fehler gemacht und nur bis zu meinem Großvater abgeleitet. Daher nur bis 1920. Besteht die Möglichkeit den Eintrag noch nachträglich ändern zu lassen unter vorlage der fehlenden Geburtsurkunde?

A: Durch Ersitzung ist auch dort schon verkehrt. Ersitzung heißt, dass Sie 12 Jahre als Deutscher behandelt worden sind. Organisieren Sie die Fehlenden Urkunden geben diese zur Akte und drängen Sie auf Änderung des Eintrags. Die Namensschreibweise auf dem Gelben dürfte dann ja auch verkehrt sein.


14.07.2015
Frage
F: Da die Gemeinde ungern, bzw. nur nach bestätigter dringlichkeit (z.b. Reisenachweiss) einen grünen Reisepass ausstellen will, bezieht sich meine Frage darauf, ob es eine Gesetzliche Grundlage gibt, die bestätigt, dass sie mir auf verlangen des "grünen" Passes ihn auch ohne Angaben von Gründen ausstellen müssen? --Danke vorab--

A: Ja der Rechtskreis des Gelben und das Augmentieren können.


14.07.2015
Thomas Frey
F: Hallo, meine Frau und ich haben jetzt den Antrag mit allen erforderlichen Urkunden vor 2 Wochen per Einschreiben eingereicht. Heute kam für uns beide Post ( siehe Anlage ). Wir sollen für die Feststellung eine berechtigtes Interesse nach§ 30 StAG angeben. Können Sie mir da eine Hilfestellung geben ? Das wäre sehr nett und verbleibe

A: unter Hintergrund

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis


14.07.2015
Nino
F: Hallo in die Runde. Meine Mutter war deutsche, mein Vater aber nicht. Ich bin ehelich geboren. Trotzdem habe ich den gelben Schein beantragt und auch bekommen. Dazu bin ich über meine Mutter gegangen. Die Behörde weigert sich beharrlich, meinen Esta Auszug auszufüllen.

A: Ja die Willkür greift immer mehr um sich. Sie können diese Bediensteten nur schriftlich auffordern den §33 des StAG einzuhalten. Sammeln Sie Beweise für Gesetztes verstoße der Bediensteten.


14.07.2015
Sesam
F: Die Behörde weigert sich vehement meinen Antrag zu bearbeiten, mit der Begründung das es ein verwaltungsverfahrensrechtliches berechtigtes Feststellungsinteresse vorliegen muss. Feststellungsinteresser liegt vor wenn nach §43Abs.1 VwGO wenn der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft strittig und somit klärungsbedürftig wäre ( BVerwG 1B 57/04 v. 2.12.2004, Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand). Wird in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen, wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Nun meine Frage wie gehe ich weiter vor? s

A: Lesen Sie den Beitrag unter Erprobtes Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung. Wenn Sie diese Aussage Schriftlich haben, reichen Sie den Antrag bei der mit der Begründung bei der BVA ein.


14.07.2015
Micha
F: Habe mich gegen ein Knöllchen gewehrt, das Gericht hat alles ignoriert und ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten gesprochen. Jetzt fiel mir auf: Neben meiner Namensbezeichnung hat das Gericht "Staatsangehörigkeit deutsch" in das Urteil geschrieben. So etwas habe ich noch nie so gelesen in einem Urteil. Ist das normal, dass die BRD-Treuhandverwaltung macht? Warum nehmen die sich das heraus, obwohl die in Staatsangehörigkeitsdingen nicht zuständig sind?

A: Sie haben ein Urteil bekommen, wir bekommen immer nur Ausfertigungen? Aber Sie haben doch nichts anderes erwartet? Die machen mittlerweile was sie wollen. Weisen Sie die Ausfertigung einfach wieder zurück. Am besten mit dem Satz "Ich werte die Ausfertigung als Freispruch".


14.07.2015
Tina
F: Ich möchte den Gelben Schein beantragen, Nun erhalte ich Warnungen, ich würde meinen Job riskieren. Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung in Bayern und trage überwiegend zum Familieneinkommen bei, inclusive der Pflege eines Familienmitgliedes. Ich würde also nicht nur meine Existenz gefährden. Besteht tatsächlich ein Risiko, sei es aufgrund geltenden Recht oder aufgrund von Willkür, wobei ich Ärger nicht scheue, aber wissen möchte, worauf ich mich einlasse. Herzlichen Dank für die Beatnwortung

A: Ja, das ist richtig, das Risiko besteht. Sie sollten sich die nötigen Urkunden organisieren und gut aufbewahren.


14.07.2015
robert
F: kurze frage in Flensburg verweigert die ausländerbehörde komplett die mitwirkung und verweisen mich nach köln ? ist das normal ?

A: Wenn Sie da etwas schriftlich vorliegen habe, dann schicken Sie dies nach Köln zum BVA mit der Bitte, man möge doch das örtliche Fachpersonal einmal über die tatsächlichen Verhältnisse und Zuständigkeiten aufklären. Eine Kopie davon senden Sie den Leutchen in Flensburg und setzen eine Frist von 4 Wochen. Lesen Sie bitte auch den ersten Artikel rund um das Thema unter der Rubrik ERPROBTES.


14.07.2015
MenschMarco
F: Hallo, unser Antrag ist fertig bearbietet; nun sollen wir das Geld überweisen aber auch noch eine ergänzende Erklärung abgeben. In dieser heisst es: "Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich versichere, dass weder ich noch eine der Personen, von denen ich die Staatsangehörigkeit ableite, die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen, darauf verzichtet oder durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren haben." Ist dies ein Problem? Kann die Erklärung so abgegeben werden?

A: Nein, denn es geht nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, denen zwar schon, aber uns eben nicht - und das aus gutem Grunde. Zahlen Sie am besten die Gebühren und teilen Sie dem Sachbearbeiter schriftlich mit, daß den Anträgen für Ihre Personen nichts hinzuzufügen ist.


14.07.2015
BB
F: Ich hatte meinem zuständigen Sachbearbeiter Frist bis heute gesetzt, seit Antragstellung sind jetzt über 6 Monate vergangen, letzte Reaktin des Zuständigen erfolgte Anfang Dezember 2014.

A: Versuchen Sie es ert einmal mit einem Anruf und erkundigen Sie sich nach dem Bearbeitungsstand. In 2 Wochen hat das Ding fertig zu sein, ansonsten reichen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde ein.


14.07.2015
TomMZ
F: Herr Frank Pfeifer von der Stadt Mainz weigert sich beharrlich, mir einen Vollauszug zu schicken. Er will mir Einsichrt gewähren. Der Datenschutzbeauftragte hat auch nicht geholfen. Ich kann doch einen schriftlichen Auszug verlangen?!

A: Es besteht Auskunftspflicht gemäß des Meldegesetzes Ihres Bundeslandes. Wenn man sie partout nicht ausstellen will, dann nehmen Sie auf jeden Fall Einsicht und wenn der wichtige Eintrag (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht vorhanden ist, dann fordern Sie Nachbesserung.


14.07.2015
Michi
F: Hallo, war heute auf der Staatsangehörigkeitsbehörde und wollte meinen gelben Schein abholen. Beim Geburtsort stand Musterstadt / Bundesrepublik Deutschland. Ich habe das als Falschangabe angezeigt und zur Nachbesserung aufgefordert. Der Mitarbeiter sagte, er schaue mal wie er das EDV technisch hinbekommen kann. Ich erwiderte darauf, dass er es bestimmt schaffen wird und er stimmte mir zu. Im gleichen Atemzug schlug er mir noch vor ob ich auch möchte, dass bei der aktuellen Anschrift (komplett, Straße, PLZ, Ort) die Postleitzahl ebenfalls entfernt werden soll. Ich stimmte dem zu. Frage, war das eine Falle oder ist es egal? Vielen Dank.

A: Dieser Bedienstete scheint zu wissen was er tut, schade nur, daß er es trotzdem erstmal versucht. Aber wie auch immer, bitte halten Sie uns auf dem laufenden...


14.07.2015
Dominik C.
F: Wir sind jetzt wieder in die Gemeinde und haben dort die Behörden aufgefordert den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" einzutragen. Sie sagten, sie haben bereits ins Melderegister eingetragen "[...] besitzt einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis". Wir bestanden aber auf den besagten Eintrag und sie sagten, sie werden dazu einen Brief ans Bundesinnenministerium schicken, bevor sie das machen können. So ging es aus. Sind die beiden oben geschilderten Sätze juristisch gleichwertig?

A: Ist doch alles gut! Die genaue Formulierung kann ggf. unterschiedlich sein, worauf es ankommt ist, daß der vorhandene Staatsangehörigkeitsausweis dort auftaucht. Schade, daß Sie das vorher nicht erwähnt hatten. Wir sind davon ausgegangen, daß der komplette Eintrag fehlt.


14.07.2015
Kim
F: Wenn im EStA §4 Abs.1 (Ru)StaG eingetragen wurde, hieße das, "durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, ...." . Mein Vater ist "BRdeutsch" (er hat seine Staatsangehörigkeit nie nachgewiesen), dann würde ich ja die meines Vaters bekommen, die ich sowieso schon (seit 1. August 1999) habe. Oder sehe ich da was falsch?

A: Wenn Sie von Ihrem Vater ableiten schon. Aber Sie leiten ja von einem Vorfahren mit einer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ab. Man sieht daran auch, daß Ihr Vater seine Staatsangehörigkeit nicht verloren hat. Es fehlt lediglich der Nachweis bei den "Behörden".


14.07.2015
Dominik C.
F: Ich habe diesbezüglich nachgeforscht und bin durch das StAG-Gesetz und das Meldegesetz von Rheinland-Pfalz durch, habe aber außer Paragraphen zur "Richtigkeit und Vollständigkeit der Melderegister" bzw. das Gesetz, das die Staatsangehörigkeitbehörde verpflichtet Personenstandsveränderungen weiterzureichen. Ich habe aber kein Gesetz gefunden, welches besagt, dass mit der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit die Eintragung "DEUTSCH" ohne den Zusatz "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" das Melderegister vollständig ist. Was ich tun kann ist, die Behörde auffordern mir schriftlich eine justiziable Erklärung zu geben, warum mein Melderegister vollständig ist.

A: Nein, Sie sollten keine Erklärung fordern, sondern auf die Eintragung bestehen.


14.07.2015
Dominik C.
F: Hallo nochmal. Wir haben bei der Staatsangehörigkeitbehörde nachgefragt, warum der Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in unserem Melderegister nicht vorhanden ist. die Frau sagte, sie hätte die Personenstandsveränderung weitergegeben und der Rest ist Sache der Stadt. Sie sagte jedoch, dass nach ihrer Kenntnis so ein Satz nicht geschrieben werden muss. Ich solle der Stadt doch das Gesetz dafür vorlegen, dass die das so eintragen. Gibt es so ein Gesetz und wenn ja, wie lautet es?

A: Das Meldegesetz Ihres Bundeslandes.


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