F: Mit Interesse habe mich nun mit diesem Thema beschäftigt und würde gerne diesen gelben Schein beantragen. Nun habe ich herausgefunden, dass mein Großvater in Grossglockenland 1907 gebohren wurde dies war zur damaligen Zeit Österreich. Wie verhält es sich denn dann. Würde es bedeuten ich könnte die wirkliche Österreichische Staatsbürgerschaft erlangen oder besteht doch noch irgendwie die Möglichkeit den gelbenschein
A: Was es für Möglichkeiten in Österreich gibt, müßten Sie selbst recherchieren. Eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat durch Abstammung kann doch nur festgestellt werden, wenn die entsprechenden Vorfahren auch eine solche besaßen, oder?
F: Antrag:FK, eheliche Tochter...Ist der Nachweis der Abstammung auch über die Mutter zulässig, da die Abstammung auf väterlicher Seite nur sehr schwer nachvollziehbar ist.
F: Kann man als "Sudetendeutscher" auch den gleben Schein beantragen?
A: Nein, nicht nach RuStAG 1913.
F: Hallo, ich habe mich bei der Abholung des Ausweises mit meinem roten Reisepass ausgewiesen. Ich habe ihn nicht aus der Hand gegeben. Leider hatte ich die Information, dass dies unter Protest, Zwang, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit geschehen soll. Meine Frage: 1. Kann ich das nachträglich noch korrigieren lassen und zur Niederschrift zu bringen? 2. Abgeholt ist der Schein noch nicht, da ich etwas unterschreiben sollte, also etwa ein offener Vorgang (ausgewiesen habe ich mich schon).
A: Was wollen Sie denn korrigieren? Es scheint doch alles gut gelaufen zu sein. Setzen Sie ein Schreiben, wie in dem Artikel zu diesem Thema in der Rubrik beschrieben auf und warten Sie ein wenig ab.
F: Die Annahmeurkunde (Wechsel der Staatsangehörigkeit hessisch zu badisch) meiner Großeltern liegt laut Archiv nicht mehr im Original vor. Die Kopie des Originals(badische) ist in meinem Besitz. Kann ich da die zuletzt angenommene mit Email-Verkehr angeben?
A: Sie können nur versuchen, sich eine Kopie der Kopie beglaubigen zu lassen und jene dann dem Antrag beizufügen. Per e-Post geht grundsätzlich gar nichts.
F: Hallo. 1. Mein Stammbaum geht zurück auf Sudetendeutsche (bei Karlsbad, jetzt Tschechien)- gelber Schein möglich?. 2. Ich habe 3 Kinder mit dem selben Mann. Das 1. Kind ist unehelich, geheiratet haben wir erst später. Sein Stammbaum ist einfach bis vor 1914 nachzuweisen. Kann ich ihn auch für mein 1. Kind einsetzen? Danke für Eure Infos.
A: Für Ihren Mann und Ihre 3 Kinder ist es eindeutig, auch für das 1., da er auch dieses schließlich wohl ebenfalls als seines angenommen hat. Bei Ihnen ist das momentan schwierig. Direkt, also nach § 4 Abs. 1 RuStAG funktioniert bei Ihnen gar nicht, da Ihre Vorfahren nicht auf Reichsgebiet geboren wurden. Nach RuStAG 1913 erhält die Ehefrau zwar automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes, aber bestätigen will die BRD-Verwaltung dies bislang nicht, wir arbeiten jedoch daran.
F: Ich bin adoptiert wurden zu DDR Zeiten welchen Stammbaum muss ich nachweisen den von meinen leiblichen Eltern oder den von meinen adoptiev Eltern? Danke....
A: Sie müssen über Ihren Adoptivvater ableiten.
F: Ich habe den Antrag für den gelben Schein wie hier beschrieben ausgefüllt und per Einschreiben verschickt.Anträge V,Vater unehelich geb.1929,also über seine Mutter,geb.1908.Ich habe gedacht,das würde reichen.Habe dann aber Post von der "Behörde" bekommen das noch einige Unterlagen fehlen würden.Und natürlich eine Erklärung die ich unterschrieben zurücksenden soll.Ich würde Ihnen gerne die Schriftsücke zusenden.Wo muss ich das tun?
A: Wir haben unter einen entsprechenden Artikel zur Antragstellung und zum Umgang mit solchen Aufforderungen veröffentlicht.
F: Meine Vorfahren lebten als Deutsche in Bukowina (Rumänien), Mein Uhr Uhr.. Großvater ist 1779 in Hattgenstein (Rheinland Pfalz) geboren. Mütterlicherseits kann ich die deutsche Abstammung leicht leicht nachweisen. Meine Eltern waren aber verheiratet,
A: Die mütterliche Linie wird ihnen nicht helfen.
F: Mein Vater und Großvater stammen aus Radautz (Bukowina) in heutigen Rumänien. Kann ich den Gelbenschein beantragen?
A: Sämtliche Komponenten meines Autos stammen von Toyota. Kann ich von der derzeitigen treuhänderisch verwaltenden Geschäftsführung des Volkswagen-Konzerns eine Bestätigung darüber erhalten, daß ich einen VW fahre?
Das RuStAG ermöglicht leider nunmal unter den derzeitigen Umständen lediglich den auf unseren Seiten beschriebene und zugegebener Maßen äußerst schmalen Spalt in die Souveränität, wie gesagt, leider...
F: Vater aus Kroatien , Mutter Deutsch ( dokumentiert bis 1800) , bin geboren 1983, ehelich !
A: Vielen Dank für die Info. Weiterer Klärungsbedarf scheint bei Ihnen dahingehend ja nicht zu bestehen. Warum auch, schließlich ist bereits x-fach alles dazu gesagt...
F: Reicht die Urkunde aus dem Heiratsregister in dem mein Großvater mit Geburtsdatum vom Jahre 1898 und dem entsprechenden Standesamt mit Nummer als Nachweis meiner Staatsangehörigkeit aus?
F: Besteht die Möglichkeit, statt dem Personalausweis lediglich den Reisepass als gültiges Ausweisdokument zu nutzen?
A: Natürlich, dieser ist dem Personalausweis immer vorzuziehen, aber auch dabei gilt: KEINE KOPIE!
F: Hi liebe community, ich bin nun seit gestern auf Eure tolle Seite gestoßen, ich bin gerade dabei Antrag F auszufüllen, selbsverständlich habe ich diverse Videos die Ihr auf Eurer Seite zur Verfügung gestellt habt angeschaut, auch habe ich mir alles gedownloadet was ging. Unter anderem Hänge ich gerade bei dem Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900/1910, und zwar ich bin in Winsen/Luhe geboren, in dem Verzeichniss steht Königreich Preußen, soll ich nun bei Staatsangehörigkeit Königreich Preußen eintragen oder wie Herr Oberüber in seiner Ausfüllhilfe nur Preußen eintrage. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Lieben Gruß Adrian :)
A: Wir empfehlen grundsätzlich die Videos mindestens 2 mal zu schauen und sich ggf. Notizen zu machen. Ihre Staatsangehörigkeit hat z.B. nichts mit Ihrem Geburtsort zu tun, daraus leitet sich lediglich Ihr Geburtsstaat ab. Ihre Staatsangehörigkeit haben Sie von dem Vorfahren ererbt, der vor 1914 geboren wurde und von dem Sie ableiten. Ob Sie dann Königreich Preußen oder Preußen eintragen ist relativ egal, ersteres ist jedoch exakter und unverwechselbarer mit den bereits beschnittenen sog. "Freistaaten" aus der Zeit der Weimarer Republik.
F: Wie muss ich bei der Abholung vorgehen? Muss ich die Abholung mit meiner Unterschrift quittieren? Muss ich überhaupt persönlich erscheinen, oder kann mir die Stadt den gelben Schein auch postalisch zustellen?
A: Ersteres müssen Sie nicht, zweiteres kann die Behörde tun, muß sie aber nicht.
F: Mein biologischer Vater ist in *Magdeburg* geboren und Mutter in BADEN :-) worden - mein Wohnsitz BADEN, was trifft bei mir bzgl. Staatsangehörigkeit zu. Die Großeltern meines Vaters, flüchteten damals aus dem heutigen POLEN (Simenau /Kreis Mohrungen). Es ist sehr schwierig da an mehr Info`s heranzukommen. Vielleicht können Sie mir eine Hilfestellung /Antwort geben - wie ich weiter vorgehen könnte. Vielen DANK dafür. MfG.
A: Unter "PRAKTISCHES" finden Sie den "Antrag auf Zusendung von Urkunden aus polnisch verwalteten Standesämtern". Das sollte Ihnen weiter helfen, ansonsten empfehle ich das Gemeinderegister auf unserer Seite (gleich darüber).
F: zitat: Nicht adoptiert und unehelich geboren heißt Ableitung über die Mutter...nach geltenden recht?gültiges recht?wo kann man dieses nachlesen? ist eine gerichtliche vaterschaftsanerkennung keine legitimation? die gabs ja auch 1896 (die legitimation durch anerkennung der vaterschaft). mfg
A: Nachzulesen ist das natürlich im RuStAG 1913 (gültiges Recht). Adoption ist Legitimation aber die gerichtliche Vaterschaftsanerkennung sehe ich nicht als Legitimation.
F: Nach 2 Wochen Bearbeitung liegt nun, so wird nun von der Ausländerbehörde des Landkreises geschrieben, mein Staatsangehörigkeitsausweis bei der Stadt zur Abholung bereit. Ist das üblich, dass der Landkreis mit der Ausländerbehörde den Antrag annimmt und die Stadt bei der ich gemeldet bin diesen dann herausgibt? Wer ist dann für die Weitermeldung an das BVA zuständig? Und wer für den Widerspruch?
A: In beiden Fällen die Ausländerbehörde.
F: Hallo...braucht man zusätzlich eine Haager Apostille?...wird im Antrag auf der vierten Seite erwähnt...hätte sonst meinen 18-seitigen Antrag zusammen...vielen Dank!
A: Die Apostille lassen Sie sich einfach nach Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises bei Ihrem Regierungspräsidium (oder wie auch immer sich die entsprechend "zuständige Behörde" in Ihrer Region genau nennt) darauf anbringen.
F: Mein Großvater (Vater) wurde als Österreicher in Preußen 1896 geboren. Mit dem ersten Versuch 1922 Preuße zu werden, was wegen fehlenden 500RM scheiterte, wurde er staatenlos. 1932 versuchte er erneut Preuße zu werden, was sich hinzog, wegen fehlender Bezahlung und Arbeitslosigkeit, bis August 1934 - Urkunde ist vom 04. August 1934. Meine erste Frage ist, war es rechtens, daß er staatenlos wurde? Bin ich mit der Einbürgerungsurkunde nicht Auslandsdeutsche? Reicht es aus, diese Einbürgerungsurkunde mit meiner Geburtsurkunde vorzulegen? Recht herzlichen Dank im voraus. Karin
A: Reichen Sie einfach seine Geburtsurkunde ein ohne "Einbürgerungsurkunde". Da sein Geburtsort in Preußen liegt, könnte dies funktionieren. Alles weitere ist Ihnen einfach nicht bekannt und Sie erwähnen davon somit auch nichts. Die darüber hinaus gehenden konkreten Sachverhalte sind weitaus komplexer als Sie sie schildern und als sie hier darstellbar wären. Die Aufarbeitung dessen wird - so wir in die Lage versetzt werden dies irgendwann tun zu können - Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
F: Hallo, habe mein Unterlagen vollständig zusammen. Ich bin die leibliche Tochter meines Vaters und meiner Mutter. Ich würde gerne die Linie bis vor 1913 von meiner Mutter verfolgen, ist das möglich oder muss es der Vater sein?
A: Diese Frage ist zigfach in dieser Kategorie beantwortet und in Ihrem Falle, so wie sie gestellt ist, leider gar nicht eindeutig zu beantworten.
F: wohin sende ich den Antra auf deutsche Staatsangehörigkeit, an welche Adresse?
A: An die Staatsangehörigkeits- bzw. Ausländerbehörde Ihres Landratsamtes.
F: Gibt es Richtlinien u. Hilfen zum ausfüllen des Antrges auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ? Erhielt ich vom Bürgermeisteramt meiner Gemeinde.
A: Auf dieser Seite unter Praktisches.
F: Muß nochmals nachhaken: bin 1950 geboren, wohne aktuell in Württemberg. Unter 1.11 Wohnsitzstaat ist dann was einzutragen: Deutschland ? oder Königreich Württemberg ? Besten Dank im voraus !
A: Königreich Württemberg
F: Hallo. Würde gerne gelben Schein über meine Mutter erreichen, geht das?
A: Die Antwort kennen Sie doch... ;-)