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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
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14.07.2015
ich
F: Wie verhält es sich wenn man nur ein Elternteil (Mutter deutsch ) hat ?

A: Bitte schauen Sie wenigstens die Videos von Reiner Oberüber, dort und auch sonst ist Ihre Frage, die sich SO WIE SIE GESTELLT IST gar nicht beantworten läßt, sicher hundertfach auf unserer Seite beantwortet.


14.07.2015
Jürgen
F: Hallo, eine verständnis Frage. Ich wurde ehelich geboren. Meine Mutter heratete ein 2. mal. Von ihrem 2. Mann wurde ich adoptiert.(Mit Urkunde) Wenn ich das richtig verstehe muss ich nun über die Linie des 2. Mannes meiner Mutter gehen. Ist das korrekt? Ich bedanke mich voraus.

A: Die Linie des Adoptivvaters ist hier gefragt.


14.07.2015
Günter
F: Ist es unerläßlich im Antrag alle Wohnorte und Ehen aufzuführen?

A: Wohnorte ja, Ehen nein.


14.07.2015
Oswald
F: Hat jemand Erfahrung, ob man den RE-Antrag (Auzug für EStA-Register) zur Widervorlage kopieren kann, für den Fall, wenn die Berhörde noch nichts (oder erst Wochen später...) weiter gemeldet hat... obwohl sie es umgehend machen müßste? Eigentlich ist ja die Identität einmal festgestellt worden...

A: Nein damit haben wir keine Erfahrung.


14.07.2015
David und Iris
F: Haben heute den Antrag abgeben wollen, uns wurde uns dieser hier gegeben, aber dazu gesagt, wir könnten auch bis 1913 ableiten wenn wir möchten, würde nur mit diesem Antrag den Aufwand erleichtern. Wenn wir den ausfüllen, mit allen Urkunden bis vor 1913, würde dies funktionieren oder ist dieser Antrag falsch,der uns gegeben wurde? http://www.franz-paul-verlag.de/landratsamt-ausl%C3%A4nderformulare/staatsangeh%C3%B6rigkeitsformulare/

A: Wie oft haben Sie bei uns schon gelesen, daß Sie sich von denen bitte nichts erzählen lassen sollen?


14.07.2015
TE
F: Moin, habe auch eine kurze Frage zur Beantragung des "gelben Scheins". Mein Vater ist in Sachsen geboren, mein Großvater und Urgroßvater (vor 1914 geboren) sind in Raspenau, Böhmen (Sudetendeutschland) geboren. Richtig ist jetzt, das ich nach RuStAG keinen "gelben Schein" beantragen kann. Gibt es eine Möglichkeit, diesen auf einem anderen Wege zu beantragen? Danke vorab für die Antwort.

A: NEIN


14.07.2015
M.Kurt
F: Hallo mein Großvater + Großmutter (väterlicherseits) geboren 1900 in Cvikov (bei Böhmisch Leipa) meine Großeltern (mütterlicherseits) kommen aus Heilsberg bei Allenstein (Ostpreußen) wie verhält es sich bei der Beantragung des Staatsangehörigenausweisen ?

A: Wenn Sie dabei die ehelichen nd unehelichen Geburten berücksichtigt haben, dann ist alles in Ordnung und es kann losgehen.


14.07.2015
Enrico
F: Kinder: In welchem "Rechtsraum" befinden sich dann unsere Kinder, wenn wir (meine Frau und ich) unsere Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben? Wird bei Eheschließung (standesamtlich) die Frau "eingemeindet"? Hinweis: Im Vortrag heißt es - keine Postleitzahlen angeben, aber in der Ausfüllhilfe ist eine angegeben, zwar in [ ], aber trotzdem und keinen Wehrdienst angeben - Ausfüllhilfe?

A: Für Ihre Kinder beantragen Sie die Feststellung am besten gleich mit. Laut RuStAG erwirbt die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Ehemannes. Dies weigert sich die Verwaltung bislang jedoch hartnäckig zu bescheinigen, aber wir arbeiten dran. Die PLZ geben Sie bitte nicht an, in eckigen Klammern ist auch in Ordnung, da dies jur. eine Ausklammerung bedeutet. Ihren Wehrdienst können Sie ruhig angeben. Als Staat tragen Sie dann dort aber bitte DDR oder Deutschland ein, auf keinen Fall jedoch BRD!


14.07.2015
Gabriele Elisabeth
F: Mein Vater, Österreicher (Staatsbürgerschaft von AT zurückgegeben) hatte nach dem Krieg eine Einbürgerungsurkunde erhalten, meine Mutter war Deutsche. Kann ich mich auf die Linie meiner Mutter berufen und den GS beantragen? Wenn nicht, welche Möglichkeiten habe ich, um der Perso-Knechtschaft zu entkommen??

A: Nein, bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular (unten) erneut bei uns und schildern Sie Ihren Fall dann auch bitte etwas detaillierter.


14.07.2015
claus
F: Hallo, es gibt ja immer wieder widersprüchliche Aussagen zum gelben Schein zum Beispiel von Herrn Clauss oder von Herrn Schober. Können Sie da vllt. deren Aussagen per Gesetz wiederlegen. Soweit ich das verstehe habe ich mit dem gelben Schein nach Rustag zwei Staatsangehörigkeiten nachgewiesen deutscher Staatsangehöriger und Württemberger. Dürfte ja also kein Problem sein........hoffe ich zumindest. Trotzdem wäre ich gegenüber einer sinnvollen Abgrenzung von den Herren Schober und Clauss dankbar. Auch bezüglich der Urkunde 146....etwas viel ich weiß.....hilft aber bestimmt weiter, danke gruss c.

A: Das haben wir schon zigfach getan, lesen Sie hierzu einfach mal die Fragen und Antworten in dieser Kategorie (zuletzt z.B. die Antwort an "Michael aus der Familie ...") und unter "Sonstiges".


14.07.2015
Aurelia
F: Mein Opa ist in Ungarn geboren, mein Uropa auch, aber mein Ururopa in Deutschland, kann ich dann den gelben Schein bekommen ? Und wie sieht es als alleinerziehende aus, ich war nicht verheiratet aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht, gilt für meinen Sohn ( der meinen Nachnamen trägt ) mein Stammbaum?

A: 1. Ja, Sie leiten einfach bis zu Ihrem Ururopa ab.
2.Ja, Ihr Kind leiten Sie einfach über sich selbst ab, das wars dann. Reichen Sie am besten beide Anträge gleichzeitig ein.


14.07.2015
Mario
F: Großvater geb. 1896 in Fertöboz Ungarn bekomme ich da die Staatsangehörigkeit ?

A: Nein.


14.07.2015
Michael aus der Familie Franz
F: Hallo Interessensgemeinde, habe seit Sep.2013 den gelben Schein. Nun mache ich mir allerdings Sorgen über die Bedeutung dieser Urkunde. Habe die Vortröge von Bernd Schober / Tobias Sommer und die Aussagen von Andreas Clauss über diesen Schein gelesen/gesehen und habe nun Angst, das ich doch die Staatsangehörigkeit von 1934 beantragt habe. Der Eintrag in der Urkunde ist Eindeutig : Ist deutscher Staatsangehöriger (auch wenn im EStA Eintrag was vom (Ru) Stag drin steht ,also auf die Bundesstaaten zurückgeht) Habe beim BVA angerufen,wo Herr Peterlini meinte, das sich die Staatsgehörigkeit nicht auf 34´bezieht aber auch dass das Stag bei mir zutreffen würde, wegen meinem Geburtsjahr 1984. Bin hin und her gerissen wegen dem Schein, habe nun die Befürchtung das ich mich habe wieder in die Irre führen lassen. Kann hier jemand für Klarheit sorgen ? Eueer Michael

A: Ein Blick ins StAG § 40a könnte hier Abhilfe schaffen. Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Fazit, jeder hat hier die Staatsangehörigkeit von 1934 (deutsche Staatsangehörigkeit), jeder ist hier Reichsbürger oder wird dort eingebürgert. Peterlini bezieht sich auf das (Ru)StAG. Sie haben also die deutsche Staatsangehörigkeit nach StAG und die Staatsangehörigkeit in einem Bundestaat nach RuStAG. Dieses ist dem § 40a des StAG geschuldet. Mittlerweile ist offenkundig, daß nach RuStAG 1913 abgeleitet wird (auf unserer Seite unter "AKTUELLES"). Ich verstehe nicht, warum die erwähnten Herren immer noch den gleichen Blödsinn erzählen. Vielleicht steckt ja ein Geschäftsmodell dahinter.


14.07.2015
Friedrich
F: Hallo, brauche ich ausser Geburtsurkunden auch Heiratsurkunden a) von mir selber, b) von Vater und Mutter, c) Grossvater und Grossmutter, oder reichen Geburtsurkunden? Ich selber bin verheiratet, Vater und Mutter sowie Grossvater und Grossmutter waren verheiratet. Es geht also alles über die väterliche-, bzw. grossväterliche Linie.

A: Es ist alles erklärt! Sie brauchen die Geburts- und die Heiratsurkunden.


14.07.2015
Nachfrager
F: Welche Blutlinie zählt? Ich bin quasi nur ein halber Deutscher

A: Ehelich = väterliche Linie
Unehelich = mütterliche Linie
Adoptiert = Ableitung über die Linie des Adoptivvaters

Und hier noch guter ein Vorsatz für das Neue Friedens-Jahr 2015:
"Mama / Papa"- Fragen, werden ab sofort nicht mehr beantwortet... ;-)
Vielen Dank für Ihr / Euer Verständnis!


14.07.2015
friedrich
F: es kommt die frage auf: wenn es seit dem 8.5.1945 keine echten beamte mehr gibt, sind dann die ehen die seit dem geschlossen wurde auch rechtskräftig? wäre das problem gelöst wenn die ehe urkunde nachträglich apostilliert wird? heimatliche grüsse

A: Es spielt keine Rolle ob es Beamte gibt oder nicht. Die Verwaltung hat die Aufgabe der Öffentlichen Ordnung (ordere publik). Die Frage ist eher ob ein Tisch oder ein Stuhl (Sachen) heiraten dürfen. Apostillieren macht keinen Sinn.


14.07.2015
Steffen
F: Kann ich als Enkel die Geburtsurkunden/ Geburtsscheine von meinen Opa (noch lebend) und deren Vater beim jeweiligen Standesamt beglaubigen lassen oder muss mein Opa mitkommen? Kann es von Seiten des Amtes aus zu blöden fragen kommen??

A: Sie sollten nur eine Kopie der Urkunden beglaubigen lassen. Natürlich kann es zu nachfragen kommen, aber was geht die "Behörde" das an.


14.07.2015
edward
F: ich möchte den gelben schein beantragen, mein vater wurde adoptiert und hat darüber keine unterlagen, es ist in seiner alten (DDR-Genurtsurkunde) eingetragen. brauche ich unbedingt seine adoptions urkunde?

A: Nein es ist ja auf der Urkunde vermerkt.


14.07.2015
Peter
F: Hallo. Ich habe das Familienstammbuch meiner Eltern im Original und das Familienstammbuch meiner Großeltern, väterlicherseits, worin die Heirats-, Geburts- und weiterer Urkunden eingetragen sind. An das Original des Familienstammbuch der Großeltern komme ich heran. Im genannten Familienstammbuch ist die älteste Eintragung die Heiratsurkunde, in welcher auch das Geburtsdatum und der Geburtsort vermerkt sind. Reichen beglaubigten Kopien für den Antrag aus?

A: Ja


14.07.2015
sabur
F: Mein Großvater ist in straßburg geboren, wo muß jetzt die Geburtsurkunde angefordert werden

A: Ääähhh... vielleicht in Straßbourg...?


14.07.2015
zorno
F: Gelten Kopien des Geburtsregisters aus dem jeweiligen Stadtarchiv mit Amtsstempel versehen als beglaubigt und wenn nein, welche Möglichkeiten beten sich mir noch? Viele Dank

A: Ja sicher, das ist doch das worum es geht. Dort sollte schließlich "beglaubigt" draufstehen.


14.07.2015
Charly W.
F: Danke für gute Arbeit im vergangenen Jahr. Mein Vater wurde 1917 in Preussen geboren, kann ich noch nach Ihm ableiten? Ist nach der 3. Generation eine Ableitung noch möglich?

A: Nein, Sie müssen bis vor 1914 zurück und ja, auch dann ist eine Ableitung noch möglich.


14.07.2015
Dominik
F: Ich habe einige Fragen bezüglich des Ausländeramtes und des "gelben Scheins". 1. In wieweit hat der gelbe Schein Aussagekraft bezüglich meiner Person und Herkunft, da ja die ausstellende Behörde zur Zeit auch keine hoheitlichen Rechte besitzt. Somit ist dieser doch theoretisch auch nichtig? 2. Habe ich das richtig verstanden; Im Staatsangehörigkeitsausweis sind Vorname und Familienname jeweils klein geschrieben, um mich als natürliche Person zu definieren.

A: 1. Der Staatsangehörigkeitsausweis hat volle Aussagekraft, da die Behörde ja lediglich feststellt und nicht erteilt oder ähnliches. Dazu ist sie berechtigt und sogar verpflichtet.
2. Ja, sofern nach RuStAG 1913 abgeleitet wurde.


14.07.2015
zorno
F: Ich habe nun alle erforderlichen Unterlagen zusammen um für meine Kinder und mich einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dazu hätte ich noch genau 3 Fagen. 1. Reichen Fotokopien der Geburtsurkunden und Abstammungsunterlagen aus? 2. Die Anlage FK die ich für meine beiden Söhne( 2-und 4 Jahre, ehelich) ausfüllen möchte decken sich nahezu mit Anlage F. Wie sind denn die Sorgerechtsfragen zu behandeln und woraus ergibt sich das Sorgerecht? 3. Meine staatsangehörigkeit ist Königreich Württemberg, ist es richtig im öffentlichen Eid neben der Verfassung von 1871 auch die Württembergische aus dem Jahr 1819 anzuerkennen? Vielen Dank

A: 1. Nein, Sie müssen die beglaubigten Dokumente so wie Sie sie vom Standesamt erhalten haben einreichen oder - falls Ihnen die Originale vorliegen - Kopien davon seitens der Kirche oder Ihrer Gemeinde beglaubigen lassen.
2. Zum Beispiel aus der ehelichen Geburt Ihrer Kinder.
3. Ja.


14.07.2015
Germane
F: Das Landesamt für Bürger- und Ordungsangelegenheiten hat mir heute schriftlich mitgeteilt ,dass 2 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden meines Vaters und Großvaters mindestens 20 Monate dauern. Was mach ich nun? Fast 2 Jahre, dass kann doch nicht deren Ernst sein oder?

A: Wir nehmen an, es handelt sich dabei um Urkunden aus fremdverwalteten Gebieten (siehe Antwort an OK, direkt unter dieser Antwort).


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