F: Kann ich auch weiter als 1913 zurückgehen wenn ich z.b. vorfahren habe der eine hat die preußische staatsangehörigkeit und eine genration weiter zurück hat einer die bayrische. wenn ich nun die bayrische will kann ich dann einfach noch weiter zurückgehen und diese staatsangehörigkeit haben?
F: Ich habe ihr Video angesehen und zum Antrag für die Deutsche Staatsangehörigkeit benennen den Auszug aus dem Geburtenbuch für Großvater und Vater sowie für mich eine Kopie des Reisepaßes. Ich besitze einen grünen abgelaufenen Reisepaß, den ich vermutlich nicht verwenden kann. Was meinen Sie mit der beglaubigten Kopie von mir. Ist damit meine beglaubigte Geburtsurkunde gemeint, die die Kopie des Reisepaßes erstzt?
A: Bitte beschränken Sie sich nicht auf die Videos allein! Vor allem sollten Sie den derzeit noch unter der Rubrik zu findenden Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung!" lesen und vor allen Dingen: KEINE KOPIEN VON AUSWEISEN ODER PÄSSEN! Ja, es geht immer um beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden.
F: Kann ich den Gelbenschein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater. Mein Vater war verheiratet, mein Opa war auch verheiratet, und jetzt kommt es, wir sind Russlands Deutsche. Meine Opa und Oma sind in der Ukraine geboren, in 1941 waren sie nach Kasachstan Deportiert mit Kinder, mein Opa von der Vaters Seite und von der Mutters Seite waren noch im 1938 erschossen nur wall sie Deutsche waren damals waren viele Deutsche erschossen, ich bin im Kasachstan geboren jetzt Wohne ich seit 25 Jahren in Deutschland im Bayern. Ich habe auch die Einbürgerungsurkunde dort steht drin (hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben am 05.02.1992) Und jetzt die Frage: Wir sind Deutsche aber nicht in Deutschland Geboren, habe ich einen Schanz den Gelbenschein zubekommen. Und die Zweite Frage: Ich bin verheiratet, und habe eine Russische Frau vor 33 Jahren geheiratet, sie hat jetzt auch den gleichen Personalausweis wie ich, und wie geht man in diesem fall vor. Solche wie ich gibt es ca. 4 bis 5 Millionen in Deutschland.
A: Wenn die Ort der Geburt des Vorfahren auf Reichsgebiet liegt (siehe ), dann ja. Ihre bundesrepublikanische Einbürgerung wird dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allerdings im Wege stehen. Sie sind im Rechtsstand von 1937. Wir wissen daß es viele in Ihrer Situation gibt und wenn die Geburtsorte der Vorfahren stimmen, dann ist dies auch kein Problem... aber diese unselige Einbürgerung ist leider fatal...
F: Genügt dem zuständigen Amt die Heiraturkunden zur Abstammungsbestätigung, wenn dort auch die Geburtsdaten und der Geburtsort angegeben ist?
F: Guten Tag, obgleich ich mir die Videos mehrfach angesehen habe, ist mir noch nicht in Gänze klar ob ich die angesprochene Patientenverfügung lediglich zur eigenen Sicherheit zu meinem Besitz zählen soll, oder diese evtl. in Kopie mit abgeben soll und kann.
14.07.2015
jason bilevitz
F: Ich habe eine Kopie meiner Geburtsurkunde vom Pfarrer beglaubigen lassen. (Mit Siegel) Der Vorname steht aber dort nicht drauf. Muss er sie nochmal unterschreiben ?
A: Es geht vermutlich um den Vornamen des Pfarrers... nehmen Sie es einfach hin und reichen Sie die Geburtsurkunde so wie sie ist mit dem Antrag ein.
F: Mein Vater ist Österreicher meine Mutter Deutsche. Habe den Gelben Schein trotzdem bekommen, obwohl ich über eine Mutter abgeleitet habe. Wie ist das möglich?
A: Ganz einfach, Sie wurden nicht nach RuStAG 1913 abgeleitet und haben somit auch nicht den entsprechenden Gebiets- und Rechtsstand erlangt, sondern Sie wurden in den Rechtsstand von 1937 versetzt.
F: Zuallererst, Vielen Dank für Eure Arbeit! Frage: ich komme nur indirekt (liegt bei einem Onkel) an unser Familienstammbuch, wo kann es beglaubigt werden? Oder kann ich es beim entsprechenden Standesamt anfordern? Vielen Dank für eine Antwort
A: Sie können versuchen, sich Kopien der relevanten Seiten aus dem Stammbuch entweder von Ihrer Gemeinde oder der Kirche beglaubigen zulassen, welche Sie dann einreichrn. Bei den jeweiligen Standesämtern der Geburten und Eheschließungen können Sie selbstverständlich die entsprechenden Urkunden anfordern, was ja eh der herkömmliche Weg wäre.
F: Wie viele Schwingen hat der ausgestelle Staatangehörigenausweis bei Euch? Hat er 6 oder 7? Ich habe noch einen alten Ausweis meines Großvaters und der hat 6. Würde gerne wissen ob die neuen auch noch 6 haben oder 7?
A: Also zunächst stellen WIR ihn ja nicht aus, sondern die bundesrepublikanische Verwaltung. Wann immer diese etwas auf staatlich relevanter Ebene FESTSTELLT (nicht erläßt oder ähnliches, denn dazu ist sie nicht legitimiert) MUSS das Hoheitszeichen verwendet werden, also der Adler mit den 6 Schwingen, wie es beim Staatsangehörigkeitsausweis der Fall ist.
F: Reichen den Telefonate mit den Ämtern oder brauche ich alle Angaben, die ich mache auch schriftlich?
A: Daß es hier um Souveränität geht ist Ihnen aber schon klar, oder? MACHEN SIE ES DOCH EINFACH MAL! Rufen Sie dort an, dann wird man Ihnen dort schon weiterhelfen.
F: Wenn ich meine Ahnenforschung betreibe und bei dieverse Ämter anschreibe und diese wiederum eine Identifikation von mir fordern als den Personalausweis raten Sie unebdingt davon ab oder ist es nur wichtig beim Staatsangehörigenausweis den Personalausweis nicht auszuhändigen? Warum ist das eigentlich sooo wichtig?
A: Dem Standesamt können Sie ruhig Kopieen schicken, nur der Ausländer- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde nicht. Wichtig ist dies, weil letztere Behörden dies oft zum Anlaß nehmen, die Antragsteller dann doch in den Gebietsstand von 1937 zu versetzen und alles war dann für die Katz.
F: Stammbaumermittlung: mein Opa ist in Sachsen-Anhalt geboren und meine Oma ist Sudetendeutsche, mein Vater ist unehelich, über meiner Oma gibt es so gut wie nur die Sterbeurkunde, keine Geburtsurkunde.Über meine Urgroßeltern gibt es nix zu finden, CZ Gebiet.kann ich auch über meinen Opa gehen um die Abstammung weiter zu führen oder ist es nun für mich vorbei?
A: Wenn Ihr Opa und Ihre Oma nach der Geburt Ihres Vaters geheiratet haben und Ihr Opa Ihren Vater als Kind angenommen hat, dann MÜSSEN Sie über diese Linie weiter ableiten. Über Ihre Oma scheint es ja sowieso in eine Sackgasse zu laufen.
F: Das muss doch irgendwie recherchierbar sein? Haben Sie einen Tipp? Ich dachte es genügt die Heiraturkunde meiner Eltern und ansonsten, die Gebursurkunden meiner Linie
A: Also langsam komme ich mir veräppelt vor... Was ist denn so schwer daran, die Ihnen bekannten Standesämter anzurufen und rückwärts mehr Details über Ihre Vorfahren zu erfragen?
F: Was mache ich denn, wenn ich nur der starken Annahme bin, dass alle Kinder ehelich waren. Dann würde ich ja stets die väterliche Linie fahren. Bei meinen Eltern weiß ich es noch aber bei meinem Großvater, ob dieser ein eheliches Kind war weiß ich es nicht aber ich gehe stark davon aus.
A: Die Ahnenforschung müssen Sie schon selbst betreiben.
F: Die Heiratsurkunde der (meiner) Eltern habe ich, aber ich habe keine Hochzeitsdaten zu den anderen Generationen.
A: Die brauchen Sie aber und wie gesagt, sogar auch die Urkunden.
F: Was mache ich, wenn meine Linie stets väterlich ist ich aber das Heiratsdatum meiner Generationen nicht kenne? Kann ich das Hochzeitsdatum weglassen? Eine weitere Frage wäre: Meine Eltern sind geschieden und mein Vater lebt mit einer neuen Frau zusammen, ob sie geheiratet haben weiß ich nicht oder ob eine Lebenspartnerschaft besteht weiß ich auch nicht. Ichhabe keinen Kontakt mehr zu ihm. Was kreuze ich bei meinem Vater an? Soll das zuständige Amt doch selbst eruieren, ob er mit einer anderen Frau nun neu verheiratet ist, dass geht mich auch schließlichnichts an.
A: 1. Daß Sie sogar die Heiratsurkunde Ihrer Eltern brauchen ist Ihnen aber schon klar, oder?
2. Genau, was Sie nicht wissen können Sie auch nicht angeben.
F: Ich bin gerade am Ausfüllen des Antrag F Eigner und schaue mir dazu Ihre Ausfüllhilfe an. Dort habe sie ein gleichen Vermerk an zwei Stellen, den ich nicht genau verstehe. So steht bei 1.6 und bei 1.11, dass man "Deutschland als Ganzes" eintragen soll, wenn man nach dem dort angegeben Datum geboren wurde. Heißt das, dass ich dann nur "Ganzes als Deutschland" hinschreibe oder z.B. Preußen, Ganzes als Deutschland
A: So wie es dort steht. Die Angabe [Deutschland als Ganzes] hat sich inzwischen als wenig relevant herausgestellt, diese kann auch weggelassen werden. Wichtig ist, daß der Bundesstaat richtig eingetragen wird, also entweder z.B. Preußen oder Königreich Preußen (um potentiellen Bezug auf die sog. Freistaaten auszuschließen).
F: Aber der Staatsangehörigenausweis impliziert doch, dass man staatenlos ist, da er den Namen trägt man sei deutscher Staatangehöriger und das ist man doch nur wenn man staatenlos ist.
A: Siehe vorherige Antwort an Lars.
F: Ist mein Staatangehöirgenausweis nach RuStaG voll rechtskräftig wenn im ESTA RuStaG verzeichnet ist aber der Staatangehörigenausweis eben dieses "Sie sind deutscher Staatangehöriger" trägt?
A: Ja, die Formulierung ist absichlich so gewählt. Dort steht ausdrücklich nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" oder so etwas. Diese Formulierung wie sie dort angegeben ist schließt eben auch potentiell - und durch den so von uns geführten Nachweis eben auch faktisch - die Bundesstaatsangehörigkeit mit ein.
F: Wenn ich die Geburtsurkunde meines Großvater habe, dann kann ich die Namen seiner Eltern sehen und den darmaligen Wohnort. Was mache ich nun, wenn ich nicht weiß wo seine Eltern geboren wurden. Wie komme ich an die Gebursurkunde seines Vaters. Leider kann ich durch Familienangehörige nicht an diese Infromation kommen. Alles was ich habe sind der Name der Eltern und ehemaliger Wohnort.
A: Fragen Sie beim Geburtsstandesamt Ihres Vaters nach dem Geburtsort seines Vaters und so weiter.
F: Danke für die schnell Antwort. Bzgl. des "Fake" Deutschen möchte ich nochmal nachharken. Auf dem Staatsangehörigenausweis gilt man ja stets als "Fake" Deutscher bzw. Staatenloser. In Verbindung mit dem richtigen ESTA Eintrag werte ich somit dieses "Fake" Ausweis, der auch nicht anders ausgestellt wird also auf. Habe ich das so richtig verstanden?
A: Nein, haben Sie nicht. Sie SIND Staatsangehöriger in einem Bundesstaat, PUNKT. Durch den Antrag und die entsprechenden Nachweise zeigen Sie dies der Verwaltung nun auch an und lassen sich das von denen durch Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises bestätigen.
F: Wie heißt der Ausweis den ich eigentlich beantragen muss, um wirklich Deutscher zu sein? Ich möchte es erst auf diesem Weg versuchen bevor ich das mit der Wiederspruchvariante mache.
A: Sie sind mit der Ableitung nach RuStAG 1913 Deutscher!
F: Kann ich gleich beim Einsenden der Unterlagen schriftlich mitteilen, dass sofern es Probleme gibt bei der Akzeptanz meines Antrages ich sofort alles schriftlich inkl. Gesetzesgrundlagen haben will oder raten Sie davon ab, möchte so gleich mehr Druck machen
A: Davon raten wir dringend ab. Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Manche Staatsangehörigkeitsbehörden scheinen der Angelegenheit sogar recht zugewandt zu sein, warum jene also provozieren? Grundsätzlich ist es in jedem Falle die beste Strategie Aufklärung anstelle von Konfrontation zu betreiben.
F: Was ist der Unterschied zwischen "Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher" und "Staatsgehörigenausweis", welcher sollte beantragt werden um am Ende wirklich Deutscher zu sein und nicht fake Deutscher? Wenn mein Großvater im Februar 1914 geboren wurde muss ich dann noch eine Generation zurück gehen?
A: Die Rechtsstellung als Deutscher wird seit langem schon nicht mehr ausgestellt und war eigentlich mal als Bestätigung über den Besitz der mittelbaren Reichsangehörigkeit gedacht. Für uns wäre diese aus dem Grunde aber auch geeignet, da Sie eben nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit im Gepäck hätte, wird jedoch wie gesagt nicht mehr ausgestellt, dennoch versuchen wir es weiter. Der Staatsangehörigkeitsausweis - abgeleitet nach RuStAG 1913 - ist ist vollkommen in Ordnung. "Fake" Deutscher, wie Sie es nennen wäre man nur, wenn man ihn sich ohne diese Ableitung ausstellen ließe. Februar 1914 sollte eigentlich ausreichen, da man aber seitens der Behörden zum Teil alle möglichen Tricks anwendet um die Leute in den falschen Gebietsstand (1937) zu versetzen, sollten Sie sicherheitshalber wenn möglich noch eine Generation weiter zurück gehen.
F: Moin ich habe eine Frage zur Anlage V. Mein Urgroßvater ist 1853 in Aurich geboren. Muss ich als "Geburtsstaat" Kgr. Hannover oder Kgr. Preußen eintragen? da lt. Wikipedia das Kgr. Hannover 1866 vom Kgr. Preußen übernommen worden ist?
A: Der relevante Rechtsstand ist der von 1913.