A: Und welche?
A: Davon können wir nur dringend abraten - nicht etwa weil Sie unrecht mit Ihrer Ansicht hätten, sondern weil Sie sich selbst erheblichen Schaden damit zufügen könnten, wenn Sie nicht absolut sattelfest und sachkundig in der Gesamtmaterie sind, insbesondere wenn Sie z.B. das bei den Gemeinden erhältliche Formular benutzen!
Es wurde bereits Klage eingereicht, der Streitwert wurde auf einen mittleren fünfstelligen Betrag festgelegt plus sonstige Kosten, etc.. Wenn Sie u.a. in die von Ihnen angesprochene Richtung tätig werden wollen, wäre der geeignetste Weg, eine Spende im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu leisten, um diese Bestrebungen voran zu treiben.
Im Hintergrund laufen einige Projekte, welche uns allen zu Gute kommen und es liegt bei uns allen, diese zum Erfolg zu führen... jeder in seinen Möglichkeiten...
A: Die Vollauskunft und Esta-Auszug können Sie zusammen abfordern. Allerdings sollten Sie der Ausländerbehörde 5 bis 6 Wochen Zeit geben (nach Aushändigung des Gelben) um die Eintragungen vorzunehmen. Denn sie haben die Aufforderung die Eintragung unverzüglich zu machen.
A: Ok wir werden noch ein "oder" dazu tun. Denn im Reich kann es ja welche geben.
A: Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen. Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird. Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten. Die Haager Apostille macht eine Urkunde International gültig (in den Unterzeichner Staaten).
A: Sie können das gerne probieren. Die Antwort können sie auch gleich von mir haben (Kein Eintrag vorhanden). Wie ich schon sagte Personal ist dort nicht registriert. Also erstmal in Ruhe mit dem gelben Schein beschäftigen. Alle Infos dazu finden sie auf dieser Seite.
A: Da hört sich an als wenn sie noch sehr frisch in dem Thema sind. Haben sie den schon einem Staatsangehörigkeitsausweis beantragt? Denn ohne den brauchen sie beim Esta Register gar nicht erst anzufragen. Personal der BRiD ist da nicht registriert. Sollten sie schon den gelben Schein haben nehmen sie einfach den Wohnstaat aus Ihrem Antrag. Ohne ihren Wohnort zu kennen können wir auch nicht sagen im welchen Staat (1913) sie wohnen. Das Deutsche Reich besteht aus 26 Bundesstaaten ein paar befanden sich auch in Mitteldeutschland.
A: Ja, dies wäre die richtige.
A: Die Vernetzung ist eines der Ziele unseres Registers. Leider wird es noch zu wenig genutzt und läuft sehr schleppend. Daher haben wir uns auch kürzlich dazu entschlossen, unseren Besuchern zusätzlich die Möglichkeit zu geben Stammtische zu veröffentlichen und finden zu können. Wir hoffen, dies hilft weiter, aber auch dies kann eine Registrierung nicht ersetzen.
A: Ja genau die ist der Weg dazu. Nur ein Souveränes Volk kann diese Probleme angehen.
A: Ja das haben Sie richtig gemacht, die StaatsBÜRGERSCHAFT hätte ich auch abgelehnt. Das sollte Sie aber nicht daran hindern Ihre StaatsANGEHÖRIGKEIT zu beantragen.
A: Ich weiß nicht was Sie vorhaben und wozu Sie einen Antrag vom Standesamt brauchen. Zum Standesamt kommt nur die Willenserklärung.
A: Ministerium für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern
Landesdirektion Sachsen
Laut Informationen unserer Leser gibt es mittlerweile Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern. In denen geht es um die Beantragung des Gelben Scheins.
A: Ob sie sich so verstanden haben oder nicht spielt keine Rolle. Preußen wurde mit Ausrufen der Weimarer Republik genau so zum Bundesland wie alle anderen. Auch Preußen unterlag dem Versailler Vertag. Der Versuch Preußens, sich mit einer eigenen Verfassung 1920 zu lösen war gut gemeint (unter Besatzung). Dazu bezieht sich diese Verfassung eindeutig auf die Verfassung von 1919, der Weimarer Republik.
A: Ich lebe in einer Kreisfreien Stadt, meinen Gelben Schein hat der Bürgermeister ausgestellt. In anderen Gemeinden macht das der Landrat. Ja, Sie haben das Recht dazu: 1. Sie sind direkt gewählt. 2. Im Aufrag der Alliierten zu Aufrechterhaltung der Öffentliche Ordnung (ordre Public).
A: Ca. 30 bis 50 Euronen
A: Wir können hier nur zu äußerster Vorsicht raten!
Juristisch "festen Boden" erreichen wir NUR durch "Rückabwicklung". Die Bundesstaaten und deren Staatenbund (der völkerrechtlich fortexistierende Nationalstaat) haben Ihre Verfassungen! Zu diesen müssen wir uns bekennen, dann erst kann es weiter gehen. Damit wäre auch der "Auftrag" des Art. 146 GG erfüllt. Eine "neue Verfassung" bzw. etwas, das uns evtl. als solche verkauft werden würde, stünde auf keinem staatlichen Grund und wäre deshalb nichtig, erst recht, wenn "Staatenlose" dies versuchen würden zu tun!
A: § 1 Abs. 1: "Personenstand im Sinne dieses Gesetzes...", mehr muß ich gar nicht lesen!
Wenn Sie an einer Bäckerei vorbei kommen, wo an der Tür deren AGB´s hängen und darin steht, daß "eine Schokoladentorte im Sinne dieser AGB´s ein Kuhfladen ist...", würden Sie dort Schokoladentorte kaufen?
Im Ernst, die Sprache inkl. wohl durchdachter Formulierungen und Begriffe ist DAS Werkzeug, wodurch die Täuschungen im Rechtsverkehr stattfinden. Die haben nur "DEUTSCH" (juristische Personen) im Angebot, allein schon deshalb, weil sie für DeutschE (natürliche Personen) nicht zuständig sind.
Solange der Staatsangehörigkeitsausweis korrekt ausgestellt ist, sowie die entsprechenden Angaben wie beschrieben auf dem EStA Registerauszug und in der Vollauskunft stimmen, ist alles in Ordnung (jedenfalls angesichts der derzeitigen Umstände).
Ein Hinweis auf § 5 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) wäre hier der richtige, ob es hilft steht auf einem anderen Blatt...
A: Wenn Sie sich die Willenserklärung beim Notar haben beglaubigen lassen, was ja sowieso nötig ist, dann reicht ein Einschreiben mit Rückschein ans Standesamt. Wenn Sie noch eine weitere Sicherheitsmaßnahme einbauen wollen, dann scannen Sie sie zusätzlich noch ein und schicken sie vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an das Standesamt. Dann sollte die Angelegenheit absolut wasserdicht sein.
A: Sie scheinen da etwas mißverstanden zu haben. Wir bekommen durch den Staatsangehörigkeitausweis in Verbindung mit dem EStA Registerauszug die Bestätigung - wie auf unserer Seite ausführlich beschrieben - daß unsere Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat liegt. Welcher dies im Einzelfall ist, kann und darf die BRD mangels Kompetenz und Legitimation gar nicht bescheinigen.
A: Vielen Dank für die Info!
Nur zum Verständnis und zur Klarstellung... Sie haben bei der Anfrage an die Kreditvermittler mit keinem Wort erwähnt, daß sich hinsichtlich Ihres Personenstandes etc. irgendwas verändert hat, sondern die Blutsauger wollen von sich aus (aufgrund welcher Informationen aus welchen Quellen auch immer) einfach "nichts mehr mit Ihnen zu tun haben"?
Haben Sie die auf unserer Seite verfügbare Willenserklärung oder eine eigene benutzt und ist diese beglaubigt? Über eine Kopie per e-Post (kann selbstverständlich auch anonymisiert sein) würden wir uns in diesem Falle sehr freuen!
Besitzen Sie auch einen Staatsangehörigkeitsausweis, sowie einen korrekt lautenden EStA Registerauszug nebst korrekter Vollauskunft?
A: Der grüne Reisepaß wird direkt von der Gemeinde / dem Bürgermeister ausgestellt, also dort wo noch die Reststaatlichkeit vorhanden ist (Subsidiaritätsprinzip). Allerdings wird dieser nicht unbedingt in allen Ländern akzeptiert.
A: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sollte in der Vollauskunft stehen.
A: Es tut uns Leid, daß Sie enttäuscht sind, aber leider reichen unsere Kapazitäten nicht aus, alle Baustellen gleichzeitig zu bearbeiten. Die bislang geringe Nutzung des Registers durch unsere Besucher liegt nicht in unserer Hand, aber sobald dies sich füllt, werden Ihnen die diesbezüglich angedachten Aktivitäten mitgeteilt. Ihre angesprochene zweite Nachricht scheint leider irgendwie untergangen zu sein, aber bei der Anzahl der eingehenden Mitteilungen läßt sich dies leider nicht immer vermeiden und wir bitten daher um Nachsicht. Das Forum "Freiheitsbewegung" ist nicht unseres und ob es lebendig ist, liegt ebenfalls an den Nutzern. Zulauf von den Nutzern dieser Seite kommt auch nur sehr sporadisch, genauso wie Registrierungen. Wir fragen uns schon seit langem woran das liegen könnte... Um dem entegen zu wirken, haben wir inzwischen auf unserer Seite eine neue Rubrik "Stammtische" eröffnet, aber auch hier liegt es an den Besuchern selbst aktiv zu werden!
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!