F: Hallo, ich habe ein paar grundsätzliche Fragen. Die Frage meiner Abstammung habe ich schon geklärt und das wird ja auch alles zur genüge beantwortet. Was mich aber immer noch beschäftigt ist, habe ich dann 2 Staatsangehörigkeiten und was passiert mit meinem Perso? Muss ich den dann abgeben oder weise ich mich dann weiterhin damit aus wenn ich bei den Behörden was machen muss etc? Ich bin ja der Meinung das ein neues Gesetz verabschiedet wurde das BRD-Bürger auch 2 Staatsangehörigkeiten haben dürfen. Stehe ich dann bei der BRD auf der "Schwarzen Liste" und darf ich dann immer noch an wählen etc unserer Verwaltung in Deutschland teilnehmen? Sry das ich soviel frage aber ich habe nirgends Antworten dazu gefunden. Danke für die Beantwortung.
A: Der Punkt ist, daß Sie dann entscheiden was Sie tun! Darf ich... kann ich... soll ich... darum geht es, diese Zeiten sind vorbei! Wenn jemand was von Ihnen will, fragen Sie nach den Rechtgrundlagen, beschäftigen Sie sich selbst damit um den Verwaltungsschergen gegenüber geeignet argumentieren zu können. Die von Ihnen angesprochene "zweite" Staatsangehörigkeit ist eine reine Glubhaftmachung der BRD, die gibt es mit dazu, daher raten wir ja auch zum Widerspruch, der zwar abgewiesen wird aber dann aktenkundig ist. Ihren weiteren Ausführungen ist entnehmen, daß Sie als Souverän weiterhin eine Verwaltung wählen wollen. Erstens wären laut des sog. und selbst grundgesetzwidrigen "Bundeswahlrechts" sowieso eigentlich ausschließlich Staatsangehörige wahlberechtigt und zweitens, wen wollen Sie denn wählen? Glauben Sie, Sie hätten eine Wahl? Die einzige Wahl die Sie innerhalb dieses Konstruktes haben ist sich aussuchen zu dürfen, welche Farbe die Schürze des Schlachters für die nächsten vier Jahre hat... und raten Sie mal, wer das Schlachtvieh spielen darf...
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 23 Jahre alt und Friedensaktivist, ich habe die Videos Teil 1 und 2 gesehen und habe begonnen die Dokumente einzuholen um meine Herkunft bis vor 1913 zu belegen. Nun habe ich Videos von Herrn Klasen, von staatenlos.info gesehen, in denen wird gesagt, das der Staatsangehörigkeitsausweis (ich hoffe ich habe es korrekt geschrieben) nichts bringt bzw. bringen wird wenn man einen Friedensvertrag möchte, man sollte eher dann zwei verschiedene § aus dem GG anwenden die der entnazifizierung dienen sollen und von den alliierten anerkannt werden und auch wenn man sie anwendet und sich an die alliierten wendet beantwortet werden und zwecks eines angestrebten friedensvertrags sehr viel bringen sollen. Nun frage ich mich, da das einholen der herkunftsdokumente für mich etwas kostspielig werden da es weder stammbücher noch überhaupt ein stammbaum existiert und ich aktuell bei diversen museen und "ämtern" anfragen laufen habe, ob dies der richtige weg ist. ihre videos sind mittlerweile zwei monate alt, haben sie neue informationen, lohnt es sich den weg zum gelben schein weiter zu verfolgen? Mit freundlichen Grüßen, Kai
A: Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Aktivitäten anderer Intitiativen und möchten Ihnen vielmehr 2 Gegenfragen in diesem Zusammenhang stellen:
1. Halten Sie es für sinnvoll ein besatzungsrechtliches Pamphlet zur Erlangung der Souveränität heran zu ziehen?
2. Halten Sie es für sinnvoll um eine wie auch immer geartete "Anerkennung" ausgerechnet der Alliierten zu buhlen, anstatt aus einer souveränen Position heraus auf Augenhöhe längst fällige Friedensverträge zu verhandeln?
Ihre Frage ob es sich lohnt sich den Staatsangehörigkeitsausweis zu besorgen können wir eindeutig nur mit JA beantworten. Die Videos und diese Seite sind ein paar Monate alt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hat gerade 100. Geburtstag gefeiert und sich nicht geändert, was sollte es da neues geben? Außer natürlich, daß die Verwaltung mit immer fadenscheinigeren Methoden zum Teil versucht die Menschen daran zu hindern ihr gutes Recht in Anspruch zu nehmen und einen ersten Schritt in Richtung Freiheit zu gehen.
14.07.2015
Wolfgang Drick
F: Ich habe den Beitrag auf YouTube aufmerksam geschaut und bin durch sie / durch euch sehr ins Grübeln gekommen. Ich möchte nun sehr gerne Staatsangehörig sein. Aber habe ich dadurch Nachteile. Übertrieben gesagt. Werde ich dadurch in der BRD verächtlich behandelt (bei Behörden)? z.B. was mein Geld der Sozialleistungen. Da ich derzeit auch Umschüler bin.
A: 1. Eigentlich ist es eher umgekehrt.
2. Diese Frage ist schon mehrfach beantwortet. Es macht keinen Unterschied.
F: HINWEIS AN ALLE STAATSANGEHÖRIGE: Ich habe im Forum freiheitsbewegung unter "Bayern" das Thema "KONTAKT" eröffnet,, daß wir uns gegenseitig austauschen können, Adressen, E-Post, Eide gegenseitig beglaubigen usw. können... Es wird Zeit zu handeln!!! Danke.
A: Und ich habe es freigeschaltet. :-) Das Register haben wir auch noch.
F: Hallo, kann der Seitenbetreiber mal seinen Staatsaneghörigkeitsausweis einscannen? Man hört immer so viel aber gesehen habe ich noch nichts..... Danke!
A: In den Videos von Herrn Oberüber wird ein Muster gezeigt und auf unserer Startseite ist auch ein kleines Bild zu sehen. Darüber hinaus liefert eine einfache Suche nach "Staatsangehörigkeitsausweis" mit Hilfe einer Suchmaschine Ihrer Wahl entsprechende Ergebnisse, wie z.B. dieses hier:
F: Diese Video sollte man kennen und bis zum Ende ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=JVudXV7eIw8
A: Ein nettes Fundstück, dem können wir nur zustimmen...
F: wenn ich den personalausweis paralel mit den gelben schein laufen lass (das geht ja hab ich bei euch gelesen)und der perso leuft aus kann ich ein neuen perso beantragen und ist dann der gelbe schein ungültig ?
A: Nein, jeder entscheidet das für sich selbst welche Dokumente er für sein Leben benötigt. Vielleicht holt man sich auch nur noch einen Reisepaß, der erfüllt den gleichen Zweck wie der Perso.
F: Hallo ,werde den GS bald beantragen,war auch schonmal beim Ausländeramt um mich danach zu erkundigen,da kam dann nach mehrmaligem Nachhaken der Amtsleiter und fragte was ich denn damit wolle.Antwort; Das geht sie ja wohl garnichts an......,man versucht uns direkt in die Nazi-Schiene zu manövrieren-lach.Aber jetzt meine Frage,PA abgelaufen,vorläufiger PA seit 5.8.2014 auch abgelaufen,grüner Reisepass wird bei uns in M.-gladbach nicht mehr ausgestellt bzw.nur wenn ich nachweisen kann das ich morgen nach Russland fliege(als Beispiel),roter EU-Reisepass noch nicht beantragt weil ich diesbezüglich meine Bedenken habe in punkto EU-Bürgerschaft und den Biometrischen Daten.....Also was tun????? gruss Uwe
A: Wenn Sie ohne Perso klar kommen nichts. Wenn der Gelbe vorhanden ist, grünen Reisepass nach ihren Gesetzen beantragen. Dazwischen mit der Gesetzeslage auseinander setzen und mental vorbereiten.
F: Warum gibt es nach dem unter "Aktuelles" zu findenden Zeitungsartikel vom 1. Juli diesen Jahres lediglich weniger als zehn Personen, die bisher von Behörden die deutsche Staatsangehörigkeit bescheinigt bekommen haben? Nun ist der Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises nicht die "deutsche Staatsangehörigkeit" sondern die die Feststellung, dass man ein deutscher Staatsangehöriger = IN einem nicht bezeichneten Bundeststaat von vor 1918 ist - was also haben die "unter zehn" Personen gemacht und erhalten, dass sie laut dem Zeitungsartikel die "deutsche Staatsangehörigkeit" von einer Behörde bestätigt bekommen haben?
A: Warum genau die Presse mutmaßlich lügt, können wir auch nicht konkret sagen, aber der eine oder andere Verdacht drängt sich da schon auf. Desweiteren sind die Formulierungen in dem Artikel auch dem Umstand geschuldet, daß weder Presse noch Behörden zwischen den von Ihnen sehr gut beschriebenen Unterschieden - so sie dies überhaupt tun - hinreichend differenzieren.
F: Bereich Sonstiges. Erstmal Hallo. Meine Frage : Was ist von dieser politischen Gruppe - den DPFW - zu halten? Kann man davon ausgehen, daß diese Gruppierung "seriös" ist? Vielen Dank und liebe Grüße - Basti
A: Eine Partei, jede(!) Partei agiert innerhalb des Systems und ist daher zwangsläufig, auch ohne dies vielleicht beabsichtigen zu wollen ein Instrument des derzeit vorherrschenden Prinzips "Teile und Herrsche". Darüber hinaus maßen wir uns grundsätzlich nicht an, uns zu Aktivitäten anderer Gruppierungen zu äußern. Unsere Bestrebungen haben die Souveränität des Einzelnen im Blick und somit schlußendlich auch die Souveränität des Volkes / der Völker zum Ziel.
F: zu "Sie benötigen 3 Unterschriften für den Eid. Diese sollten auch in Besitz des gelben Scheins sein. Leider können wir keine Kontaktpersonen aus Ihrem Bereich vermitteln. Hier bleibt Ihnen nur einen Stammtisch zu gründen oder das Forum freiheitsbewegung.org um Gleichgesinnte aus der Region zu finden.": Kann es sein, dass ich dieses Problem alleine habe, dass sich kein Notar findet? Ein Notariat in der Schweiz gibt mir auch keine Antwort. - Finden sich hier nicht Menschen mit dem Schein (Sie als Beantworter unserer Fragen sind auch gemeint), die mich kontaktieren wollen, um uns gemeinsam die Unterschriften zu leisten? Können Sie nicht als Vermittler agieren und auf Wunsch unsere E-Mail-Adressen weiterleiten? Warum wird hier von Ihnen nicht mit einer Lösung geholfen, wenn dieser Eid doch eine Notwendigkeit für dieses ganze Thema darstellt? Wie kommen wir mit Ihnen betreffend der 3 nötigen Unterschriften auf dem Eid zu Ziel? Hochachtungsvoll David
A: Nein das Problem mit den Notaren haben wir in der gesamten BRiD. Wir sehen das Problem auch und haben mehrere Lösungen angeboten (Register, Stammtische und Forum freiheisbewegung.org). Leider werden diese nicht so genutzt wie wir uns das vorstellen.
F: was passiert genau wenn ich die den gelben schein ausfülle und abgebe...ausweis dann weg? gelten dann andere gesetze? usw?
A: Einfach die Seite und die Fragen und Antworten durcharbeiten. Dieses ist hier ausführlich beschrieben.
F: Zum Widerspruchsverfahren: das hat mich etwas beunruhigt, dass das Widerspruchsverfahren eingestellt ist. Wollte Reiner Oberüber speziell zu diesem Thema nicht noch mal ein kurzes Video machen?
A: Ja leider ist er im Moment sehr eingebunden.
F: Thema: Willenserklärung.Mir ist bewusst, das Notare wohl nicht mehr bereit sind eine Beeidigung der Willenserklärung vorzunehmen und zu beurkunden. Wenn man die Formulierung mit dem Eid verändert und nur noch eine Willenserklärung formuliert wird das dann auch von Notaren abgelehnt? Habt ihr da Erfahrungen gehört? Das wäre dann aber eine Diskriminierung von seitens der Notare, oder? Wo kann man sich dann wg. Diskrimienierungsschreiben hinwenden, vielleicht Bundesnotarkammer?
A: Derartige Dinge müssen wir einfach alle gemeinsam und jeder für sich ausprobieren und miteinander teilen. Daher können wir nur alle unsere Besucher dazu ermuntern, recht unverfängliche Aktionen und Ideen zu testen und uns die Ergbnisse auch mitzuteilen, damit wir diese veröffentlichen können!
F: zu Ihrer Erklärung zur Frage von dan492: Wie kommen Sie auf die Brücke ist deutscher Staatsangehöriger = Staatsangehörigkeit in einem Bundesland......was steht dann bei ner Stag-Urkunde drin, die nicht nach RuStAG abgeleitet wurde
A: Wo steht in der von Ihnen angesprochenen Antwort unsererseits denn etwas von "Staatsangehörigkeit in einem Bundesland"? Es geht hier immer um die BundesSTAATEN!
Darüber hinaus lautet eben diese Antwort, daß DIE "deutsche Staatsangehörigkeit" eben NICHTS mit der Staatsanghörigkeit in einem Bundesstaat zu tun hat. Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt irrwitziger Weise aus deren Sicht (leider) beides, sofern richtig abgeleitet wurde. Aus der Urkunde an sich läßt sich dies nicht direkt herauslesen, abgesehen von der Schreibweise des Familiennamens. Ausdrücklich werden die Unterschiede erst im EStA Registerauszug deutlich. Einen beispielhaften Auszug einiger verschiedenener Eintragungsvarianten finden Sie in unserer Rubrik PRAKTISCHES.
F: Nach Zustellung ( 4 Monate) "Prüfverfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Antrag.. habe ich zwei kleine Fragen.
F: Wenn ich, nachdem ich den Gelben erhalten habe, den Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen will, so dass ich meine bayrische (ererbte) Staatsangehörigkeit trage, wo soll ich den Verzichtsantrag hinschicken und was wird mich dies kosten? Ich weiß schon, das wird abgelehnt. Aber pro forma halte ich das irgendwie für richtig.
A: Davon können wir nur dringend abraten - nicht etwa weil Sie unrecht mit Ihrer Ansicht hätten, sondern weil Sie sich selbst erheblichen Schaden damit zufügen könnten, wenn Sie nicht absolut sattelfest und sachkundig in der Gesamtmaterie sind, insbesondere wenn Sie z.B. das bei den Gemeinden erhältliche Formular benutzen!
Es wurde bereits Klage eingereicht, der Streitwert wurde auf einen mittleren fünfstelligen Betrag festgelegt plus sonstige Kosten, etc.. Wenn Sie u.a. in die von Ihnen angesprochene Richtung tätig werden wollen, wäre der geeignetste Weg, eine Spende im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu leisten, um diese Bestrebungen voran zu treiben.
Im Hintergrund laufen einige Projekte, welche uns allen zu Gute kommen und es liegt bei uns allen, diese zum Erfolg zu führen... jeder in seinen Möglichkeiten...
F: Hallo, habe nun den gelben Schein, ging ganz easy. Die Dame hatte einen Brief beigelegt, in diesem stand für mich gelte das RuStAG. In dem Fall gehe ich davon aus, dass alles Bestens gelaufen ist. Wie lange sollte man zwischen Beantragung der Vollauskunft und des Esta-Auszugs warten bzw. wie schnell haben die diese Informationen
A: Die Vollauskunft und Esta-Auszug können Sie zusammen abfordern. Allerdings sollten Sie der Ausländerbehörde 5 bis 6 Wochen Zeit geben (nach Aushändigung des Gelben) um die Eintragungen vorzunehmen. Denn sie haben die Aufforderung die Eintragung unverzüglich zu machen.
F: Ich habe da mal eine Frage zum Registrieren.Ich soll den eingescannten StAG-Ausweis und den EStA-Registerauszug und die Rechtsstellung als Deutscher als PDF-Datei senden. Was meint ihr denn jetzt mit Rechtsstellung als Deutscher? Ich dachte, den bekommen wir nicht ausgestellt?
A: Ok wir werden noch ein "oder" dazu tun. Denn im Reich kann es ja welche geben.
F: Laut Antrag F: Die Echtheit der Personenstandsurkunden wird belegt/bestätigt durch Haager Apostille. durch Legalisation. da von Echtheitsbestätigung befreit (CIEC-Abkommen Nr. 16 v. 08.09.1976 oder bilaterale Abkommen). a) Warum eine Apostille? b) Was bedeutet Legalisation? c) ? Vielen Dank für Ihre Antoworten!
A: Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen. Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird. Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten. Die Haager Apostille macht eine Urkunde International gültig (in den Unterzeichner Staaten).
F: Ich habe das schon verstanden, vom Prinzip bin ich ja in der DDR zur welt gekommen... Geboren bin ich in Lutherstadt Wittenberg meine großeltern Väterlicherseits kommen alle aus dem Raum Torgau-Oschatz, ich denke man solle erst ESTA auskunft machen und dann den Gelben Schein?
A: Sie können das gerne probieren. Die Antwort können sie auch gleich von mir haben (Kein Eintrag vorhanden). Wie ich schon sagte Personal ist dort nicht registriert. Also erstmal in Ruhe mit dem gelben Schein beschäftigen. Alle Infos dazu finden sie auf dieser Seite.
F: Gut schade, dann fragen zur Selbstauskunft ESTA bezüglich Geburtsstaat, was soll ich hinschreiben bin in der ehemaligen Sowjetischen Verwaltungsapperatur/Zone genannt DDR geboren, nach meinen Aktuellen Rechtsverständnis war diese ja kein Staat im sinne des Völkerrechts oder? Sondern lediglich eine quasi Alliierte Besatzungsverwaltungs-treuhänderzone der Russen? Die ja nur von der Westalliierten einverleibt wurde gemäß HLKO? Also was hinschreiben einfach DDR? Danke und Gruß
A: Da hört sich an als wenn sie noch sehr frisch in dem Thema sind. Haben sie den schon einem Staatsangehörigkeitsausweis beantragt? Denn ohne den brauchen sie beim Esta Register gar nicht erst anzufragen. Personal der BRiD ist da nicht registriert. Sollten sie schon den gelben Schein haben nehmen sie einfach den Wohnstaat aus Ihrem Antrag. Ohne ihren Wohnort zu kennen können wir auch nicht sagen im welchen Staat (1913) sie wohnen. Das Deutsche Reich besteht aus 26 Bundesstaaten ein paar befanden sich auch in Mitteldeutschland.
14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Meine Lebensgefährtin und ich selbst haben seit geraumer Zeit Probleme mit " ARD ZDF Deutschlandradio" wegen Zahlungen. Meine Lebensgefährtin hat noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis. Ich selbst habe einen Staatsangehörigkeitsausweis. Wie könnten wir uns vor denen schützen ? Vielen lieben Dank im Voraus.
F: Hallo, erst einmal danke für die tolle Arbeit! Ich habe eine Frage zur Willenserklärung. Und zwar steht dort geschrieben man akzeptiere die zueletzt gültige Staatsverfassung des jeweiligen Staates (in dem Beispiel Preußen) Wenn ich nun meine Staatsangehörigkeit in Baden besitze, muss ich dann auch die badische Verfassung von 1818 annehmen?
A: Ja, dies wäre die richtige.
F: Wie kann ich denn am besten "Gleichgesinnte" in meiner Nähe finden? Um die Beurkundung vorzunehmen und die Adressen in der PatVerfü zu haben wäre es wohl angebracht, wenn ich dafür Leute finde, die auch wirklich 100%ig hinter der Sache stehen. Gibt es da ein Verzeichnis von Ortsgruppen oder etwas vergleichbares?
A: Die Vernetzung ist eines der Ziele unseres Registers. Leider wird es noch zu wenig genutzt und läuft sehr schleppend. Daher haben wir uns auch kürzlich dazu entschlossen, unseren Besuchern zusätzlich die Möglichkeit zu geben Stammtische zu veröffentlichen und finden zu können. Wir hoffen, dies hilft weiter, aber auch dies kann eine Registrierung nicht ersetzen.