A: Falls Sie damit meinen, ob wir in Ihrer Region konkret einen kennen, der entgegen seiner Anweisungen der Notarkammer derartige Dokumente trotzdem noch rechtskonform beurkundet, so lautet die Antwort leider nein. Hier heißt es wie so oft, probieren geht über studieren und wenn wir alle zusammenarbeiten, dann läßt sich auch etwas bewegen!
A: Reichspaß? Was soll das sein und wer sollte Ihnen etwas derartiges ausstellen können bzw. dürfen?
A: Vielen Dank für Ihre Anmerkung!
Es wäre wirklich schön, wenn sich Gleichgesinnte auch sozusagen "offline" finden und aktiv werden würden. Zu diesem Zwecke haben wir auf unseren Seiten u.a. die Möglichkeit einer Registrierung und das Angebot Stammtische zu veröffentlichen geschaffen.
Bitte nutzen Sie diese!
A: Auch Theo Weigel konnte nur das sagen, was die Besatzer ihm vorschrieben. Werfen sie einen Blick in die gültige Gesetzgebung. Googlen Sie SHAEF52.pdf unter Artikel VII Begriffsbestimmung unter e finden sie die Definition unser Besatzer zu Deutschland. Das ist natürlich eine Nebelkerze, für den Ernstfall. Denn das würde uns auch nur zurück in die Besatzung führen (Weimarer Republik >> GG 1.0). Recherchieren Sie, ob der 1. WK überhaupt schon zu Ende ist. Sind der Versailler Vertrag und der 2 4 Vertrag Friedensverträge? Wer hat diese Verträge unterschrieben und wie? Kann die Verfassung 1919 unter den Umständen gültig sein? Sollten Sie zum selben Ergebnis kommen wie wir dann wissen Sie, daß das letzte völkerrechtlich gültige Subjekt im Stande vom 27.07.1914 ist. Den Ersten Ansatzpunkt finden sie unter "Historisches" (Original 2 Plus 4 Vertrag). Die Frage die sich da stellt wer hat dort mit wenn einen Vertrag geschlossen und in Bezug auf wen oder was? War Deutschland mit am Tisch oder waren die Besatzer unter sich? Was sind die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem. Wo sind die Verträge hinterlegt?
Die herrschende Geschichtsschreibung ist die Geschichtsschreibung der Herrschenden.
A: Aufgrund des geplanten Familiennamens für das Kind wäre es wirklich sinnvoll vorher zu heiraten. Auch wenn es nicht wirklich unser Fachgebiet ist und vielleicht zunächst etwas komisch klingt... Bitte denken Sie über eine Hausgeburt mit einer freien Hebamme nach! Sowohl aus gesundheitlichen, sowie auch aus juristischen Gründen, denn der ganze Ärger mit der PERSON beginnt schließlich mit der Geburtsurkunde. Bitte beschäftigen Sie sich (beide Aspekte betreffend) sehr eingehend mit dieser Thematik, arbeiten Sie das RuStAG von 1913 am besten selbst einmal durch (so Umfangreich ist es nicht), dort sollte sich vieles von selbst klären, zum Teil ist hierzu auch das eine oder andere auf unseren Partnerseiten zu finden, insbesondere beim Kulturstudio... für einen gesunden, glücklichen und möglichst freien Start ins Leben!
Alles Gute für die junge Familie!!!
A: Das liegt auch an Ihnen! Welche Vorbereitungen haben Sie denn dafür bereits getroffen bzw. welche Vorschläge haben Sie diesbezüglich und wie würden Sie sich ggf. einbringen wollen oder können?
A: Das mit dem Notar werden Sie alleine erledigen müssen. Das macht das Standesamt nicht. Was die mit Ihren Unterlagen machen kann Ihnen vollkommen egal sein. Für Sie geht es darum, dem Gesetz genüge zu tun.
A: Dazu bedurfte es keines OPPT, die Legitimation ist schon länger weg. Das Problem mit OPPT ist die Vollstreckbarkeit der Forderungen. Ob Aktivisten Rechnungen stellen oder OPPT anwenden ist egal, da diese Forderungen im Moment nicht eingetrieben werden können. Gegen Willkür haben wir halt noch keine Handhabe.
A: An das Geburtsstandesamt.
A: Das liegt zum Teil bei Ihnen selbst... fangen Sie allerdings erstmal mit etwas kleineren Baustellen an, bei dem Thema ist mit der Verwaltung nämlich am wenigsten zu spaßen.
A: Nein, holen Sie sich einfach eine neue. Vorausgesetzt Sie haben 1987 schon richtig abgeleitet und die Urkunde war unbefristet. Auskunft dazu gibt Ihnen die BVA. Einfach den ESTA Auszug abfordern.
A: Sowohl der / die (Vor)Name(n), als auch der Familienname müssen selbstverständlich in minima geschrieben sein (Max Mustermann). Bei anderen Schreibweisen ist der Staatsangehörigkeitsausweis umgehend zurückzuweisen. Sperrschrift des Familiennamens ist nicht zwingend erforderlich.
A: Sie haben keinen Einfluss wo die Bedienstete die Apostille drauf macht. Manche hängen eine Seite an, andere stempeln sie einfach hinten drauf. Aber ich habe noch keinen gesehen der die Apostille vorne drauf hatte.
A: Er sprach davon, daß Sie ein Exemplar bei den "Behörden" lassen und noch eines für sich haben. Aber die "Behörden" können sich bei Antragstellung auch eine Kopie machen.
A: Danke für den Hinweis!
A: Womit Sie wollen. Entweder roter oder grüner Reisepaß oder beglaubigter Geburtsurkunde mit Bild. Allerdings sollte man sich vorher informieren, ob die Staaten in die man reisen möchte das akzeptieren. Zu unseren Besatzern (USA) kommen Sie nur mit rotem Reisepaß.
A: Also ich weiß nicht wie oft wir das hier noch schreiben müssen. Der gelbe Schein kommt nicht von der BRiD, sondern von der Gemeinde!!! Außerdem wird die Staatsangehörigkeit nicht bestätigt sondern festgestellt. Also durch den Gelben der Gemeinde kann die Verwaltung BRiD Sie zum ersten mal als Staatsangehörigen und nicht als Staatenlosen wahrnehmen. Außerdem wird der Verwaltung BRiD angezeigt, daß es noch ein Deutsches Volk gibt und daß dieses mehr wird und nicht ausstirbt (ihre Hoffnung sich also nicht erfüllt). Ob er Ihnen was nutzt, liegt dann ganz alleine bei Ihnen. Wenn Sie glauben sie brauchen mit den Gelben nur zu winken und alles wird gut, das wird in einer Diktatur nicht klappen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch sie durchzusetzen, um der Verwaltung mal klar zu machen, "bis hier und nicht weiter".
A: Es ist im neuern Rechtsstand nicht mal Plicht den Reisepass zu haben. Ich bin seit über 1 Jahr ohne alle diese Dokumente. Wenn Sie nicht drauf bestehen das sich was ändert, ändert sich Garnichts. Ihren Datensatz im Melderegister wird lediglich "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit" hinzugefügt und Sie werden bei der BVA registriert. Es liegt jetzt an Ihnen, Ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Sei es die Schreibweise Ihres Ruf und Familiennamens oder den richtigen Eintrag der Staatsangehörigkeit (teilweise zu mindestens nicht deutsch) oder den grünen statt den roten Reisepass. Ich will Ihnen aber auch nicht verschweigen das dass ein sehr anstrengender Prozess ist.
A: Ich weiß gar nicht warum sich immer alle ausweisen wollen(Obrigkeitshörig???). Wenn sie natürlich beruflich viel im Ausland unterwegs sind, werden sie um den roten Reisepass nicht drum rum kommen. Denn können Sie dann auch im der BRiD verwenden. Allerdings sollen sie sich genau überlegen wem gegenüber Sie sich Ausweisen. Die BRiD ist der Hausverwalter von Deutschland, also können sie auch weiterhin alle "Vorzüge" des Hausverwalters genieße.
A: Der Punkt ist, daß Sie dann entscheiden was Sie tun! Darf ich... kann ich... soll ich... darum geht es, diese Zeiten sind vorbei! Wenn jemand was von Ihnen will, fragen Sie nach den Rechtgrundlagen, beschäftigen Sie sich selbst damit um den Verwaltungsschergen gegenüber geeignet argumentieren zu können. Die von Ihnen angesprochene "zweite" Staatsangehörigkeit ist eine reine Glubhaftmachung der BRD, die gibt es mit dazu, daher raten wir ja auch zum Widerspruch, der zwar abgewiesen wird aber dann aktenkundig ist. Ihren weiteren Ausführungen ist entnehmen, daß Sie als Souverän weiterhin eine Verwaltung wählen wollen. Erstens wären laut des sog. und selbst grundgesetzwidrigen "Bundeswahlrechts" sowieso eigentlich ausschließlich Staatsangehörige wahlberechtigt und zweitens, wen wollen Sie denn wählen? Glauben Sie, Sie hätten eine Wahl? Die einzige Wahl die Sie innerhalb dieses Konstruktes haben ist sich aussuchen zu dürfen, welche Farbe die Schürze des Schlachters für die nächsten vier Jahre hat... und raten Sie mal, wer das Schlachtvieh spielen darf...
A: Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Aktivitäten anderer Intitiativen und möchten Ihnen vielmehr 2 Gegenfragen in diesem Zusammenhang stellen:
1. Halten Sie es für sinnvoll ein besatzungsrechtliches Pamphlet zur Erlangung der Souveränität heran zu ziehen?
2. Halten Sie es für sinnvoll um eine wie auch immer geartete "Anerkennung" ausgerechnet der Alliierten zu buhlen, anstatt aus einer souveränen Position heraus auf Augenhöhe längst fällige Friedensverträge zu verhandeln?
Ihre Frage ob es sich lohnt sich den Staatsangehörigkeitsausweis zu besorgen können wir eindeutig nur mit JA beantworten. Die Videos und diese Seite sind ein paar Monate alt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hat gerade 100. Geburtstag gefeiert und sich nicht geändert, was sollte es da neues geben? Außer natürlich, daß die Verwaltung mit immer fadenscheinigeren Methoden zum Teil versucht die Menschen daran zu hindern ihr gutes Recht in Anspruch zu nehmen und einen ersten Schritt in Richtung Freiheit zu gehen.
A: 1. Eigentlich ist es eher umgekehrt.
2. Diese Frage ist schon mehrfach beantwortet. Es macht keinen Unterschied.
A: Und ich habe es freigeschaltet. :-) Das Register haben wir auch noch.
A: In den Videos von Herrn Oberüber wird ein Muster gezeigt und auf unserer Startseite ist auch ein kleines Bild zu sehen. Darüber hinaus liefert eine einfache Suche nach "Staatsangehörigkeitsausweis" mit Hilfe einer Suchmaschine Ihrer Wahl entsprechende Ergebnisse, wie z.B. dieses hier:
MUSTER STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!