F: Hi Ihr Lieben,Ablehnung erhalten. .Widerspruch eingelegt und nun nach Monaten ein Brief erhalten der mehr Falsches als richtiges enthält und ich soll hier dafür eine Gebühr von 25 Euro zahlen.Kann in Den Haag eigentlich geklagt werden? In der BriD gibt es ja kein rechtmäßiges Gericht ...Also langsam reicht mir diese Willkür.danke vorab techz herzlich für Eure Hilfe. ..
F: Hallo! Die Stadt Offenburg möchte meinen Antrag nicht annehmen. Der Antrag wird beim Eingang im Rathaus in der Poststelle direkt abgefangen und nicht in die Fachabteilung weitergeleitet. Ich erhalte auch keine Antwort. Was kann ich da noch machen, welche Wege gibt es noch, um an die zuständige Behörde heranzutreten? Gruß Helga
F: Ohne ein Sachbescheidungsinteresse bekomme ich den GS nicht. Es wird doch Beispiele für ein Sachbescheidungsinteresse geben, die machbar sind. Nicht das ich gleich ein ausländisches Kind adoptieren muss.
A: Sie sollten Straftäter nicht bei der Straftat unterstützen!!! Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.
F: Was ist denn ein nicht zu schwer erfüllbares Sachbescheinigungsinteresse?
A: Das Verlangen eines Sachbescheinigungsinteresse gibt die geltende Gesetzgebung nicht her.
F: Guten Tag, für die weitere Aufrechterhaltung meines Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 18.-€ verlangt, zahlbar innerhalb einer bestimmten Frist. Andernfalls wird das eingeleitete Feststellungsverfahren ohne weitere Nachricht eingestellt. Im Schreiben steht dann noch was von Anhörung gem.Art.14 Abs.1 KG. ... und dass der Feststellungsantrag wohl keine Aussicht auf Erfolg hat da er wegen fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse unzulässig wäre. Ich hatte in meinem Antrag jedoch begründet dass die Feststellung benötigt wird um die Unionsbürgerschaft gem.Art. 20 AEUV zu erhalten und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten wahren zu können. Woraus ohnehin schon ein berechtigtes Feststellungsinteresse gegeben ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen dass die Gebühr für den Ablehnungsbescheid der Höhe des dann bereits eingezahlten Kostenvorschuss entspricht. Ich habe bedenken dass es sich hier um eine Falle handelt da die Höhe der Gebühr für den Vorschuss der Höhe der Gebühr für den Ablehnungsbescheid entspricht. Hat jemand Erfahrung damit? Was kann ich hier tun? Bis zum Ablauf der Frsit wird mir Gelegenheit gegeben mich, vor Ablehnung, nochmals fristgerecht zur Sache zu äußern. Kann mir hier bitte jemand helfen? Was kann ich hier noch weiter argumentieren? Danke.
A: Das Verlangen eines Sachbescheidungsinteresse ist eine Straftat. Ein Sachbescheidungsinteresse gibt es in der geltenden Gesetzgebung der BRD nicht. Eine Unionsbürgerschaft gem.Art. 20 AEUV ist genauso ein Schwachsinn. Hier sind Sie wohl Herrn Weidner auf den Leim gegangen. Hoffentlich haben sie nicht auch die Ausfüllhilfe des Herrn verwendet.
TS3 GS Server
F: Seid gegrüßt, mein Bruder und ich sind nun nach Jahren zu der Gewißheit gekommen, daß der Antrag zur Feststellung der dutschen Staatsangehörigkeit (Abstammung) wichtig ist, gesagt getan- Anträge bei den jeweiligen "Behörden" eigereicht. Während ich schon meinen Brief zur Antragsannahme (im LK- Harz, Herr Türke ist dort nicht mehr zugegen)bekommen habe, hat mein Bruder (LK- Wolfenbüttel)mit einem merkwürdigem Mitarbeiter zu tun, welcher sich schon nach den ersten Worten in seiner "Amtstube" zum eifrigen Märchenerzähler entpuppte.
Kurz gesagt, er nahm den Antrag an, reicht jenen aber nicht bei der BVA Köln ein. Nun bekam mein Bruder vom SB einen Brief mit dem Inhalt, daß der SB beabsichtigt den Antrag abzulehnen, weil er vermutet, die Staatsangehörigkeit könne mutwillig mißbraucht werden (so in etwa der wundervolle Inhalt).
Frage: soll ich (also mein Bruder) dem SB eine 14tägige Frist setzen und nach Ablauf wegen Untätigkeit den Europäische Rat einbeziehen um eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung über ihn einzureichen? Und wenn ja, könntet ihr mir diesbezüglich Hinweise geben (wenn es soweit ist)?
F: Das ist nicht Euer Thema, ich weiß ... Hat jemand vielleicht einen kleinen Hinweis bezüglich "Bankkonto kündigen ohne Verrechnungskonto"? Offenbar wollen die Banken das so gar nicht. Falls nicht schalte ich jetzt auch einfach auf stur. Das Konto läuft über die juristische Person, diese gehört der BRD und somit gehört das Konto der BRD. Also werde ich keine Treuhänderschaft mehr für diese Person übernehmen und sie können mit dem Konto machen was immer sie wollen! Sollte ich das dann irgendwann einem (Schein-)Richter erklären müssen .... KEIN PROBLEM ...
A: Was die Banken wollen oder nicht spielt doch keine Rolle. Wenn kein anderes Konto zur Verrechnung da ist, dann ist das so. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit des Ausgleiches durch "Staatliches" Zahlungsmittel. Wählen Sie zum Nachweis die Schriftform und hangeln Sie sich in den Zuständigkeiten Stück für Stück nach oben.
F: Danke für Ihre kurzfristige Antwort auf meine Eingabe. Der Rechtsbankrott, der meiner Meinung nach (gefühlt) schon 2007/2008 ruckartig eingesetzt hat, ist einfach nicht mehr zum Aushalten. Dazu noch eine kurze Ergänzung: Nicht nur meine Post wird von der Kreisverwaltung nicht angenommen. Der Postbote hatte an dem Tag, wo ich beim Kreis war, ca. 28 handschriftliche Briefe von anderen geschädigten Bürgern im Landkreis wieder zurückgenommen und er musste jeden Brief mit einem Aufkleber "Annahme verweigert" versehen. Und der gute Postbote hatte sich noch die Mühe gegeben, die einzelnen Sachbearbeiter im Kreis aufzusuchen und nicht nur die Poststelle des Kreises die ganzen Briefe zu übergeben. Das zusätzliche Problem heute: Früher kamen Briefe, die vom Empfänger nicht angenommen wurden, zum Absender zurück. Heute werden die vom Empfänger nicht angenommenen Briefe von gewissen Diensten, die im Briefzentrum 26 arbeiten, einfach "eingesackt" und der Absender erfährt heute nicht mehr, dass sein Brief den Empfänger nicht erreicht hat, weil er ihn ja nicht zurückerhält. Eine Frage zum Staatsangehörigkeitsfeststellungsantrag: Ist es prinzipiell möglich einen Bekannten zu bevollmächtigen den Antrag für mich in der Behörde mündlich durch Vorsprache zu stellen?
MfG Frank
A: Nein, wie soll der Antrag mündlich ankommen, wenn es schon nicht schriftlich geht.
F: Hallo,
Ich habe mich vor über 2 Jahren für die GS beworben, weil ich im Ausland lebte. Jetzt lebe ich in Deutschland. der Grund, warum ich mich für das GS bewarb, ist, weil ich meine Staatsbürgerschaft offiziell sein wollte. da dies das einzige Dokument ist, das die Tatsache darlegt. aber sie fragen mich aus Gründen, die ich ihnen bereits gesagt habe, aber sie sagen, dass die unzureichend sind.
Meine Frage ist, warum ich solche Probleme damit habe? und gemäß Ziffer 30 habe ich Anspruch darauf.
kann mich bitte jemand leiten, weil dieses Thema ein wenig beunruhigend ist.
MfG
F: Schöne Grüße. Kann man noch etwas machen wenn ein Antrag seit 3 Jahren nicht bearbeitet wird trotz Fachdienstaufsichtbeschwerde und und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Sachbearbeiter. Danke
F: Der Antrag wurde abgelehnt , weil Personalausweis und Pass ausreichend sein sollen. Dafür gibts wohl Gerichtsurteile. Ich muß nachweisen , daß ein ei er Behörde im Inland oder Ausland das nicht reicht, dann würde ich den Schein bekommen. Das war am 20.06.19
F: ich habe eine ablehnung bekommen ,da anscheinend kein ersichtlicher sachbescheidsinteresse vorliegt fuer mich und meine kinder,obwohl ich darlegte ,dass unsere deutsche staatsangehoerigkeit in frage gestellt wurde von den italienischen Behoerden.Nun muss ich einen
widerspruch schreiben.Koenntet ihr helfen?
F: Heute haben wir (2 Lebenspartner) folgende Antwort vom Sachgebietsleiter des Ausländeramtes zu meinem Feststellungsantrag bekommen: "Ihr Schreiben vom April 2019 lässt kein besonderes Sachbescheidungsinteresse erkennen. Deshalb werden wir die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht treffen und auch keine Staatsangehörigkeitsausweise ausstellen."
Jetzt werden wir eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachgebietsleiter schreiben. Könnt Ihr mir noch einen Tipp geben, wie wir weiter vorgehen können, um unsere Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen? Vielen Dank.
A: Als erstes sollte man einen Ablehnungsbescheid abfordern.
TS3 GS Server
F: Hallo Team, ich habe bereits vor 40 Jahren einen St.Angeh.ausweis beantragt und erhalten.
Allerdings wurde er auf 5 Jahre befristet ausgestellt, was ich nicht mehr wusste. Gibt es einen kurzen, eleganten Weg, diesen Ausweis zu erneuern? ohne wieder ganz von vorn beginnen zu müssen? Danke vorab für Eure Antwort.
A: Da werden Sie wohl noch einmal ran müssen. Fragen Sie doch vorher an, was über die Feststellung noch vorhanden ist.
F: Habe meinen Antrag GS eingereicht und gleich folgende Fragen erhalten. Hier: Nachweis rechtliches Interresse, bitte weisen Sie nach, welche Behörde oder Stelle von Ihnen die Vorlage eines Staatsangehörigkeistausweises verlangt hat. wie ist vorzugehen. Danke vorab.
F: Ich habe eine Ablehnung der deutschen Staatsangehörigkeit nach 1,5 Jahren erhalten. Habe regelmäßig genervt um es bearbeitet zu bekommen. Frage, wie schreibe ich den Widerspruch damit die endlich ihre Arbeit machen und die Gesetze einhalten.
F: Es ist mir nun zum 3. Mal untergekommen, das der Einspruch zum OWiG - Busgeld von Stadt und auch Kreis unbeachtet bleibt, wenn nur ansatzweise der GS erwähnt wird. Kein Ablehungsbescheid, keine Gerichtliche Entscheidung. Es wird sofort Geld gefordert. Wird nicht innerhalb einer Woche gezahlt, erfolgt Kontensperrung/Pfändung.
Ist dazu eine Handlungsanweisung o.ä. an die Kommunen und Kreise bekannt? Ist das anderen hier auch passiert?
A: Diese Vorgehensweise ist uns überhaupt nicht bekannt.
F: In letzter Zeit wird ein Grund verlangt, warum man den Staatsangehörigenausweis beatragt. Ich will für die verfassungsgebende Versammlung kandidieren. Das will ich wirklich. Sollte ich den Grund auch so in den Antrag F schreiben? Wird das anerkannt?
A: Wenn Sie für die Verfassungsgebende Versammlung kandidieren wollen, sollten Sie keinen GS machen. In der gültigen Gesetzgebung gibt es noch Hochverrat.
F: Was mache ich, wenn sich ein Standesamt weigert, eine Ehe-Urkunde meines Opas zu unterzeichnen ? Sie haben mir die 2 Urkunden ohne Unterschrift zugeschickt.. Ich hab die nochmal zum Standesamt gesendet mit Hinweis im Anschreiben auf § 36 BeamtenStatusgesetz und Ankündigung einer einstweiligen Verfügung um die Unterschrift zu erzwingen. Bekomme ich so eine Richterliche Verfügung, die den Standesbeamten zwingt, zu unterschreiben?
F: Hallo,
heute zum wiederholten Mal vergeblich im Ausländeramt, um zu erfahren, was aus unseren Anträgen geworden ist (eingereicht Dezember 2018) Wurde verwiesen an einen, der nun behauptet, man müsse einen Begründungsantrag stellen (es gäbe Gerichtsurteile).Er hatte es natürlich nicht parat und will es uns nun zuschicken. Mir ist neu, dass man eine Begründung liefern muss. Das ist doch totaler Mist, oder? Wie soll ich da vorgehen? Tausend Dank!
F: Ich habe mal eine Frage in Bezug auf Behördenwillkür. WIr haben unsere Feststellungsanträge mit allen erforderlichen Unterlagen beim Ausländeramt im Ressort Staatsangehörigkeitsangelegenheiten abgebeben. Die Ableitung ist mit allen Urkunden vollständig eingereicht und angenommen worden. Nun haben wir folgenden Brief bekommen:
"hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anträge auf Ausstellung eines Staatsanhörigkeitsausweises.
Wie bereits persönlich mit Ihnen besprochen, ist zur Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise ein Sachbescheidungsinteresse erforderlich in Form eines amtlichen Nachweises von den Behörden, die einen Staatsangehörigkeitausweis benötigen. Wir bitte Sie, dies in geeigneter Form vorzulegen."
Was können/müssen wir jetzt tun?
F: Das Landratsamt Unterallgäu hat mir folgendes zurück geschrieben auf meinen Antrag und auch alle Urkunden zurück geschickt. Aber nicht den Antrag.
Sehr geehrter Herr. ...
Herr Landrat Weirather hat Ihr Schreiben vom 08.04.2019 erhalten und mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass ein Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht anlasslos besteht (Beschluss des VGH München vom 08.08.2018, AZ: 5 ZB 18.844).
Sie haben kein sachliches Interesse dargelegt, es ist auch keines ersichtlich.
Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind.
Wie kann ich weiter dagegen vorgehen?
Danke im Voraus. Gruß
F: Guten morgen,
zuständige Gerichte,wer und wo kqann man klagen gegen den BRD-Mop. Habe das Verwaltungsamt mit Mail angeschrieben, aber da kommt eine Abstandserklärung, "Wir koennen da nicht helfen und keine Infos geben. Das Verwaltungsgericht nahm Klage an gegen den GV, und vergab Nummer, aber als der gV sich der zuständigkeit wehrte gegen Verwaltungsgericht, hatte das Gericht das ganza abändern versucht ans zuständige Amtsgericht wo der GV als Kopfjäger auf Provision tätig ist. Ich habe eine Beschwerde eingericht. Wo gibt es echte Staatsgerichte? IN der BRD nur Theatervorschau? Sind wir doch alles nur Versuchskaninchen?
A: Der Ablauf ist im Handelsrecht der BRvD ein anderer.
TS3 GS Server
24.03.2019
doppelte Gebühr?
F: Schön guten Abend,
Mein FA wurde vom Landratsamt abgelehnt. Nach Widerspruch wurde die Sache an das Landesverwaltungsamt (LVA) weitergereicht, weil das Landratsamt sich außer Stande sah, über den Widerspruch zu entscheiden. Das LVA hat natürlich genauso rechtwidrig abgelehnt. Unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit habe ich die Gebühr, die vom LVA gefordert wurde, bezahlt. Nun will das Landratsamt auch noch eine Gebühr für deren ursprüngliche erste Ablehnung haben. Ist das aus BRD Sicht rechtens? Meines Erachtens muß man für einen Fall doch nur einmal Gebühr bezahlen und nicht doppelt, oder? Bei einem anderen Fall aus meiner Familie in einer anderen Stadt, aber gleichem LVA, wurde seitens der Stadt keine Gebühr verlangt. Hm???
A: Rechtens ist in der BRD gar nichts mehr. Aber die Verwaltungen brauchen die Knete. Es bleibt Ihre Endscheidung ob Sie den Kampf mit der Verwaltung aufnehmen wollen.
F: Hallo,
der Ralf Techert in Berlin hat den FA trotz Ummeldung der Person hauptwohnamtlich nach Berlin einfach mit einfachem Schreiben abgelehnt, weil noch außerhalb ein Zweitwohnsitz besteht und er daher meint, Berlin sei nicht zuständig und sowieso ein Sachbescheidungsinteresse fehle, die üblichen Lügen eben… Wir haben den Wisch zurückgewiesen und Ihn sachlich aufgeklärt und natürlich aufgefordert, dann einen Ablehnungsbescheid zu erstellen, keine Reaktion.
Es wurde eine Fachaufsichtsbeschwerde an seinen Vorgesetzten, den Senator Andreas Geisel eingereicht, ebenso mit der Aufforderung eines Bescheides. Keine Reaktion. Auch nach 2 Erinnerungen, nichts!
Was ratet ihr? Bitte hier nur schriftlich, kann derzeit nicht in den TS.
Besten Dank!
A: Raten können wir über diese Plattform nichts. Dann sind die Türen gleich wieder zu.
TS3 GS Server