F: Wiederum muss ich noch mal nachfragen, was Ihr mir mit der Antwort auf meine Frage vom 11.11. eigentlich sagen wolltet. Habt Ihr eine Handlungsempfehlung für mich oder ging‘s nur um (durchaus berechtigtes) Frust ablassen. Was kann bzw. sollte ich also tun? Antrag mit Anschreiben und Bezug auf EStA-Auskunft noch mal gerichtsfest einreichen?
A: Es sollte Ihnen sagen, dass Sie Straftäter nicht unterstützen sollen, indem Sie nach einem Sachentscheidungsinteresse suchen und angeben möchten. Das könnte als Beihilfe ausgelegt werden. Der Rest war für die Damen und Herren Straftäter die hier regelmäßig mitlesen.
F: Bei meinem EStA-Register-Auszug steht bei "Erworben durch" Sonstiger Erwerbsgrund. Kann man das so stehen lassen? Das kann ja alles bedeuten oder?
A: Auch hier muss der SB angeschrieben werden. Der Mangel muss abgestellt werden.
11.11.2018
SchreinerMeister
F:
Hallo
Ich habe eine Grundsätzliche EStA Frage. Anfang 2018 habe ich den EStA Schein erhalten.
Meine Abstammung konnte ich bis 1900 nachweisen.
Im EStA steht weder was von RuStAG noch von StAG !?
Entscheidung: Feststellung positive Entscheidung
Form d. Entsch.: Staatsangehörigkeitsausweis
Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: 01.08.1999
Erworben durch: Überleitung
Was heisst denn „am 01.08.1999“ und „Überleitung“ da steht nichts von Abstammung obwohl ich den Antrag „F“ korrekt ausgefüllt habe!
Noch kurz zur Info, wir sind Anfang der 70er über Friedland aus Schlesien nach Deutschland gekommen. Hat das damit was zu tun!?!?
Kann ich das so lassen oder gibt´s damit Probleme und ist alles für die Katz.
Beste Grüße
A: Nein das können Sie so nicht lassen. Werfen Sie mal einen Blick in das StAG §40 a. Dann Wissen Sie woher das Datum kommt. Schreiben Sie de SB an und bitten Sie um Abstellung des Mangels. Der Erwerbsgrund muss Geburt Abstammung sein und nicht Überleitung.
F: Nachdem ich meinen Antrag mit der Begründung "mangelndes Sachinteresse" zurückgeschickt bekam (s. Frage vom 04.10.2018), habe ich die EStA-Auskunft beantragt und die Nachricht erhalten, dass sich im Register keine Eintragungen zu meiner Person befinden und dass, sollte ich im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises sein, mir empfohlen wird, mich an die örtlich zuständige Behörde mit der Bitte wenden sollte, die Eintragung nachzuholen. Ist das jetzt eine Chance hinsichtlich des Vorliegen eines Sachinteresses und wie wäre Eurer Meinung nach weiter vorzugehen?
A: Nein, Straftäter sollte man auch nicht unterstützen beim ausführen der Straftat. Denn Straftätern sollte klar sein, dass sie das Schicksal der Mauerschützen nach der so genannten Wende teilen werden. Wer hinschaut kann sehen, dass die Bundesrepublik schon in der Abwicklung ist. Zu dem Anlas mal einen rechtstaatlichen Gruß nach Wismar. Gebot Nr. 11 -> Ihr werdet nicht davon kommen. Ihr seid es die das Faschistische System an laufen haltet. Hoffentlich sind eure Handlungsempfehlungen und Handreichungen Gesetzeskonform Unterschrieben?
F: Allerdings sind die Zahlen ernüchternt die man hier sieht http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903734.pdf ernüchternd. Nur 174588 ausgestellte gelbe Scheine. Und wer weiß bei vielen falsch abgeleitet wurde seit 2007. Sofern die Zahlen denn hier stimmen.
A: Es sollte doch klar sein, das diese Zahlen frisiert sind.
F: Die Bundesregierung scheint uns nicht ganz die Wahrheit zu sagen? Siehe Zusammenfassung auf die Frage 1, 5 und 6. Wenn denn dem so ist, wieso bekommt man den Eintrag "Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft der Gemeinden nur eingetragen wenn man Lückenlos bis vor dem 22.07.1913 nachgewiesen hat? Ähnliches gilt für das ESTA Register. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903734.pdf
A: Das sollte automatisch passieren. Es sei denn, es gibt eine hohe kriminelle Energie in den Landratsamt.
F: Hallo,
mein Antrag wurde 3x abgelehnt, was kann rechtlich unternommen werden
F: Hallo zusammen.
Ich möchte mir den Stastsangehörigkeitsausweis besorgen und habe Angst, dass der Antrag abgelehnt wird, weil ich außer "juristische Sicherheit" nicht wüsste, für was ich ihn brauche.
Was kann ich tun, um ihn definitiv zu bekommen, bzw. er nicht abgelehnt werden KANN?
A: Abgelehnt kann er nur nicht werden, wenn Sie keinen Antrag stellen.
F: jetzt habe ich die DPHW gefunden, die angebl für Recht und Ordnung gerade im Fall der verbrecherichen Tat von GV da helfen und haben im Osten auch schon 2012 GV zur Verhaftung geführt. Nun wurde gewarnt, vorsichig, das sind "Reichsbürger", aber irgend wie wird es von G.S-träger immer noch verwechselt, dass Reichsbürger STAG Hitler 1935 sind und wir haben den aus 1913 "ReichsDEUTSCHEN,wa ja ein ganz großer Unterschied ist. Achso, habe gelesen dass mein Mann auch mit der beschuldigung der KV-Waffenbehördeals Jäger keine Waffenrechte mehr hat, denn der wäre zu 100% "Unzuverlässig" haha, dass ich nicht lache, der hat nie einem was übles getan oder was gemacht, er war immer der brave Partner und Jäger. Er musste die Waffen abgeben oder verschrotten. Moment hatte er die Waffen meinem Bruder gegeben,der auch Jäger ist. Was geht hier ab? Nun was geschieht, wenn man sich vom Melderegister der VG abmeldet? Wird dann das Auto zwangsstillgelegt? Oder kann man wo ein neues Auto anmelden, denn eine Gemeindeorganisation ist hier im Westen schier unmöglich. Wie kann man ein Auto anmelden? Laut BGB §7 kann man sich mehrer Wohnsitze annehmen, aber wie verhält es sich mit der Souveränität? Sollte an besser in eine Jagdhütte umziehen?
06.11.2018
Fritz der Große
F: Hallo, ich wollte euch hiermit nur mal etwas mitteilen. Mein Vater ist Waffenbesitzer seit 20 Jahren. Er hat den gelben Schein vor 2 Jahren beantragt, der vom Landratsamt Bamberg abgelehnt wurde. Er hat vor 3 Monaten einen Antrag gestellt, damit er ein Großkalibriges Gewehr besitzen kann. Gestern hat er beim Landratsamt angerufen, um zu Erfahren was jetzt mit der Genehmigung ist. Waffen müssen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Vor jeder Eintragung wird der Waffenbesitzer kontrolliert. Jetzt bekam er als Antwort, daß ihm die Waffenbesitzkarte entzogen wird, da er von den Behörden als Reichsbürger eingestuft wird. Begründung hierfür: Die Beantragung des Gelben Scheins beim Landratsamt. Mein Vater ist nicht vorbestraft und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ihm wurde auch noch gesagt, daß es keinen Sinn hätte, juristisch dagegen vorzugehen, weil es bezüglich solcher Fälle etliche Urteile gäbe. Ich hoffe daß mein Vater dagegen klagt und halte euch auf dem laufenden.
Mit besten Grüßen
Fritz
A: Es gibt schon Urteile aber für den behalt der WBK. Rechtsanwalt Schäfer kann da eventuell weiter helfen.
F: Markante Vollstreckungsandrohung GV, (habe die Post ungeöffnet zurück gehen lassen). Dieses Gesindel lässt keine Ruhe. Was machen? Anzeige bei jur. Staatsanwalt, Polizei bringt wohl nix? Nötigung, Erpressung, wo gibt es ein Schlupfloch?
A: Da hilft nur hartnäckig bleiben.
F: Hallo Liebes GS Team, letzte Woche ist die Frist zur Sachstandsanfrage bezügl. meines Schreibens vom Juli nun abgelaufen..erhalten hab ich noch nicht..warte ich noch ab oder an wen geht bitte denn meine neuerliche Beschwerde, Anzeige!? langsam ist es nicht mehr lustig...Ganz lieben Dank vorab für Eure Info und Eure Hilfe
F: Hallo, ich habe erneut eine Ablehnung erhalten und bitte um weitere Hilfe. Vielen Dank
F: Da die Willkür bei „behördlichen“ Mitarbeiter scheinbar zunimmt, möchte ich fragen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn trotz Hinweis auf EGBGB bspw. eine Rechnung oder ähnliche Gewaltakte wegen Nicht-Beantragung des PA anstehen könnten.
A: Wieso beschäftigen Sie sich mit SB? Die kennen doch noch nicht mal die geltende Gesetzgebung, geschweige denn die gültige. Die kennen nur ihre Dienstanweisungen die sie Gesetzeskonform per ePost zugestellt wird.
F: Hallo, hab einen Gelben Schein . Nun zur Frage . Kann man den Antag wo ich ausgefüllt habe ändern ? Denn es steht bei mir Königreich Bayern drin , hab ich so reingeschrieben weil es mir so gesagt wurde und das ist für mich falsch . Möchte gerne was anderes drin stehen haben , ist das möglich .
F: Ich muß noch mal rückfragen:
1) Hm, welche Frage meint ihr jetzt? die der Zuständigkeit?
2) Kann er die Zuständigkeit verweigern, wenn meine Familie woanders gemeldet ist?
3) Techert meinte auch am Ende seines Schriebes, daß ein Widerspruch gegen eine Entscheidung der obersten Landesbehörde nicht zulässig wäre. Stimmt das?
4) Kann man die Antragsunterlagen auch zurückfordern? Ich würde sie dann noch mal regulär beim Bezirksamt einreichen.
Was meint ihr? Wie vorgehen?
PS:
Er meinte noch, daß der Fall für ihn erledigt sei und er auf meine „abwegigen Darlegungen“ nicht mehr eingehen werde…
Immer diese Reichsbürger… ich dachte euer offener Brief hätte ihn geläutert!
A: Ja, es fehlt Herrn Techert an Selbstreflektion. Sonst würde er verstehen, dass er immer sich meint.
1. genau die Zuständigkeit. Sie sind dort mit der Hauptwohnhaft gemeldet. Damit ist er zuständig!
2. Seine Zuständigkeit kann er auch nicht verweigern.
3. Nein, das ist Täuschung im Rechtsverkehr.
4. Wozu? Einfach die Unterlagen auf dem regulären Weg neu einreichen.
F: Schön Guten Tag!
ich hoffe, bei euch Rat zu finden. Nachdem mein erster Antrag auf Feststellung (FA) und der Widerspruch in einem anderen Bundesland rechtswidrig abgelehnt wurden, habe ich mich nun bei meinem Bruder in Berlin hauptamtlich umgemeldet, der dort fast problemlos seinen GS, selbst unterschrieben vom TECHERT erhielt. Mein bisheriger Hauptwohnsitz wurde Nebenwohnsitz. Dort wohnt auch hauptamtlich meine Ehefrau.
Nun haben wir einen neuen FA gestellt, DIREKT an den Senat, an TECHERT geschickt (vllt ein Fehler), inkl. des Techert-GS meines Bruders, da ich exakt über die gleichen Vorfahren ableite wie er einst und Techert unterschrieben hatte.
Nun meint der Techert, Berlin wäre nicht zuständig, da er glaubt s.E. würde ich mich dort immer noch tatsächlich in der Nebenwohnung aufhalten, da meine Frau dort auch gemeldet ist. Schon anmaßend, da sich Paare ja auch trennen können.
Des weiteren kamen von ihm die üblichen Lügen: schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse fehlt, mißbräuchliches Begehren wegen RuStAG und Königreich Sachsen, Potsdam-Urteil – obwohl er selbst den GS meines Bruders gemäß RuStAG und OHNE Sachbescheidungsinteresse unterschrieben hat!
Diese letzten Lügen kann ich selbst sachlich widerlegen, aber was ratet ihr mir bzgl. der Zuständigkeit?
Rat? Wie am besten vorgehen?
Der normale Weg wäre gewesen, den FA an das entsprechende Bezirksamt zu schicken.
Darauf bestehen oder gleich einen neuen FA ans Bezirksamt?
Oder was anderes. Eine Antwort erhält der Techert so oder so!
Kann man die Unterlagen auch zurückverlangen?
Ich bitte hier um schriftliche Antwort, da ich derzeit NICHT in den TS kann.
Herzlichen Dank vorab.
A: Aus unserer Sicht stellt sich die Frage nicht. Aufgrund einer Vermutung sollte der Herr trotzdem tätig werden. Fragen Sie doch mal die Gesetzliche Grundlage ab. Mal schauen was Herr Techert sich aus den Fingern saugt.
17.10.2018
franzrathmann@gmail.com
F: und die Gemeinde lehnte es ab, die erklären da wäre das Jobcenter zuständig. Also Rückkehr in die Staatenlosigkeit?
F: hi, guten morgen habe lange nicht mehr auf Temaspeak geschut, wil es meine durch Schlaganfall verständlicher Weise es zu unverständlichkeiten kam. Daher muss ich hier was loslassen, denn seit 2 Monaten bin ich Rentner (64 J) alles shidd und bekomme eine Minirente. Habe vom Versorgungsamt den SGB IX weil ich GDS 50% habe und als Behindert bin, da noch, wie "Weidner" sagte, SGB XII iin §133 beantragen, aber das kennt keiner, die vom "Amt für Soziales" (Versorgungsamt)schickten mit zur Gemeinde, die sagen Wohnung zu groß, umziehen! Die Kinder sind verpflichtet dafür gerade zu stehen, die müssen Leistungen zurück zahlen. Aber hallo, sagte ich, ich in Deutscher nach Art. 116 GG Abs 1 und keine juristische Person, Sache oder Deutsch und gehöre schon gar nicht zur Mache Bahomet (Satan)auf dem Ausweis. Nun Info bitte, wer und wo wird SGB XII beantragt? Klamma G.Neuhaus schrieb was von der Charitas? Oder sollte man sich nun aufhängen oder von der Brücke springen?
A: SGB XII wird bei der Gemeinde beantragt. Mein Antrag läuft seit 2015, bisher ohne Bescheid.
F: Klage ich mit der nat.Person in der BRD,da mit die jur.ja sowieso rechtlos ist oder macht das alles kein Sinn hier zu klagen um seine Rechte durchzusetzen?
A: Vor welchem Gericht wollen Sie Klagen? Gericht 17 Ente süß sauer? Da werden Sie einen anderen Weg finden müssen.
F: Wenn die Jurist. Person nicht abgemeldet wurde, muß ich dennoch der Aufforderung der Beantragung eines neuen PA (alter ist abgelaufen) nachkommen? Ein gültiger Reisepaß existiert (noch).
A: NEIN!!! EGBGB Art. 5 Abs 1. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
F: Ablehnungsbescheid mangels Sachbescheidungsinteresse erhalten. Widerspruchsfrist läuft Freitag ab. Die Rechtsgrundlage: Landesverwaltungsgesetz. Was kann ich tun?
F: Hallo Ihr Lieben..Wir haben Mitte Juli mit Fristsetzung zum Ende Juli einen 6 seitigen Antwortbrief an den Präsidenten des BVA gesandt. IT so ziemlich allen Gesetzen die in Betracht o um den Ausweis zu erhalten. .Eine Antwort ist bis dato nicht eingetroffen und wir wollen nun den Europäischen Rat und den Alliierten Botschaften den Briefverkehr der seit März 2017 hin und her gegangen ist, zusenden. Ist dies eine gute Idee um das BVA in Zugzwang zu bringen. ..Wir wissen einfach ansonsten keinen Rat mehr...Wohnen derzeit immer noch in Frankreich und können leider so auch nicht auf dem sog.Amt persönlich vorsprechen. .Danke vorab schon mal für Euren Rat...LG
A: Ja, der Europäische Rat ist eine gute Möglichkeit. Die BVA sollte das natürlich zur Kenntnis bekommen. Mit einer Antwort von der BVA ist nicht zu rechnen. Man sitzt die begangen Straftaten am liebsten aus.
F: Mein Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt,bitte um Rückruf unter.
Danke
F: Hallo, zu spät für Teamspeak? Server ist nicht erreichbar. Ihr könnt da natürlich nicht den ganzen Tag warten, wann seid ihr denn am wahrscheinlichsten Erreichbar? f.hellmer@zeus.de
Grüße Frank
A: Ich weiß nicht was Sie machen, ich bin grade drauf.