F: Wie begründe ich das dann?
F: Guten Tag,
ich möchte im Bundesland Brandenburg einen Antrag stellen. Dieser wird aber laut Telefonat mit dem zuständigen Amt sowieso abgelehnt. Berufen wird sich aus die Anweisung unter www.bravors.brandenburg.de in das Suchfeld dann 2014.24 eingeben. Ist das rechtens oder habe ich eine Chance?
A: Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen sind keine Gesetze. Also auf alle Fälle den Bediensteten die Möglichkeit geben die Straftat zu begehen.
F: F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.
A: Er wird aller Wahrscheinlichkeit korrekt sein. Hingehen, anschauen und erst dann zurückweisen, wenn Familienname groß geschrieben ist. Vom Widerspruch sehen wir inzwischen eh ab.
15.04.2016
Ruth Brandenburg
F: Was soll man denn machen, wenn in Brandenburg per Anordnung jeder Antrag auf den gelben Schein abgelehnt wird und es keine Chance mehr gibt, diesen zu erhalten?
A: Schauen Sie mal ist Strafgesetzbuch § 336. Oder mal Umziehen natürlich nur auf dem Papier.
F: Hallo zusammen! Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis und möchte nun meinen Personalausweis los werden (bin im Besitz des roten Reisepass). Da es ja offenkundig Probleme bei der Rückgabe des "Perso" gibt, habe ich eine Frage. Was wäre wenn mein "Perso" verloren geht und ich das der entsprechenden "Behörde" anzeige? Ist mein Status dann der eines "Nicht-Perso-Inhabers"?
A: Die Aufgabe von Gelbscheinträgern ist es die Aufklärung in die Behörden zu Tragen. Mit Tricks der Auseinandersetzung aus dem Weg gehen ist also kontra Produktiv. Die Weigerung den Perso entgegenzunehmen ist die Nötigung zu einer Straftat. Das sollte man den Bediensteten schon klar machen oder auch zur Anzeige bringen. Auch die Bediensteten müssen lernen das Dienstanweisungen nicht über dem Gesetz stehen und das die Einhaltung dieser folgen haben.
F: Hallo zusammen, bin seit ca. 1 Monat im Besitz des gelben Scheins. Alles richtig gemacht und die Einträge sind so wie es sein soll! Jetzt hab ich das Problem den Perso los zu werden. In meiner Stadt hat der zuständige Abteilungsleiter mit ungebührlichen Worten den Perso verweigert!
Heute bekomme ich ein Schreiben in dem keine rechtliche Grundlage aufgeführt ist, jedoch meine Anliegen weiterhin abgelehnt wird.
Dienstaufsichtsbeschwerde über diesen Herrn habe ich gestern an unseren OB rausgeschickt.
Wie muss ich weiter verfahren um das Ding nun los zu werden?
Für eine Info wäre ich dankbar!
A: Das ist die Herausforderung. Ihre Durchsetzungskraft ist hier gefragt. Es gibt auch Nötigung zu einer Straftat!!!
br>Lesen Sie aber vorher den Artikel zum Thema unter Erprobtes.
F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.
A: Ihre sollten Sie schon angeben. Bei Ihren Vorfahren sollten Sie aufführen, dass die Angaben nicht mehr zu ermitteln sind.
F: Sehr geehrtes Team,
ich hatte eine sehr spezielle Frage, deswegen habe ich Euch eine Mail mit Anhang geschickt.Es ging darum, dass ich wg. weiterer "Hinhalte" mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht hatte. Nun meldete sich schriftl. eine Stadtoberinspektorin (i.A.), die mir bestätigte, dass ich sämtliche Meldezeiten von Geburt bis 1990 vorlegen solle. Vieles liegt schon so lange zurück, da müsste ich die Stadtarchive von Westphalen bis Bayern durchsuchen.Wie kann ich weiter verfahren?
A: Ihre sollten Sie schon angeben. Bei Ihren Vorfahren sollten Sie aufführen, dass die Angaben nicht mehr zu ermitteln sind.
F: Habe den Gelben Schein durch "Ersitzung" erhalten und komme bei meiner Behörde nicht weiter. Deshalb will ich mich Ummelden und neu beantragen. Muss ich im neuen Antrag angeben, dass ich bereits einen SA-Ausweis habe?
A: Das wird so nichts bringen. Eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde wäre da das geeignete Mittel. Ein Besuch mit einem oder mehreren Zeugen zur Akteneinsicht könnte auch helfen, am besten mit jemandem, der etwas tiefer im Thema ist. Vernetzung und gegenseitige Unterstützung sind das A & O!
F: Ich habe auf meinen Antrag a.F.d.dtsch.Staatsangehörigkeit die Antwort bekommen, dass "nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen ein berechtigtes Feststellungsinteresse zugrunde liegen muss(§43 Abs. 1 VwGO, siehe auch ...)". Dieses läge nur dann vor, "wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenwärtig strittig und somit zu klären wäre (vgl. BVerwG v. 02.12.2004, Az. 1B 57/04; Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand)".
Dieses Feststellungsinteresse soll ich nun innerhalb einer recht kurzen Frist nachweisen "(z.B. Benennung der Behörde, die das Bestehen der dtsch. Staatsangh. anzweifelt)".
Meine eingereichten Unterlagen sind wohl alle i.O.
Was sollte ich hierauf am besten Antworten? Auf was kann ich hinweisen?
Für Hinweise vorab schon ein Dankeschön - ein Danke auch für die ganze Internet-Plattform "Gelber Schein".
A: Das Feststellungsinteresse liegt vor, wenn Sie den Antrag stellen. Zudem ist Ihre Staatsangehörigkeit strittig, denn der Perso und der Reisepass kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit ist. Nachzulesen ist das im Teso Urteil des BVerfGE 77, 137.
br> Teso Urteil BVerfGE
F: Hallo
Am Montag hab Ich versucht den Antrag für den gelben Schein In der Ausländerbehörde Minden abzugeben aber dort hat man dumm getanen und ich hab wie gegen eine Wand geredet.
Wer kann mir dabei helfen und vielleicht kommt jemand aus dem Kreis Minden Lübbecke und weiß wie man erfolgreich vorgeht.
Bitte Bitte helft mir !
F: Die hamburger Behörde für Inneres und Sport zuständig für meinen Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag weigert sich meinen Antrag zu bearbeiten. Es wird keine Gebühr erhoben, kein Aktenzeichen vergeben. Die Behörde hat per Email ein ausreichend begründetes Sachinteresse gefordert. Eine Fachaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen eben wegen des fehlenden Sachinteresses. Mein Anwalt rät nun zur Klage beim Verwaltungsgericht Kosten ca. € 2000,00. Kann ich auch ohne Klage zum gelben Schein kommen?
A: Ja das sind Straftäter in Hamburg!!! Schauen Sie mal ins StGB §336. Nürnberg 2.0 wird kommen.
F: Nach Erhalt des ersten, unvollständigen ESTA Registerauszuges wandte ich mich an die Behörde, die den STAA ausgestellt hat und forderte Wochen später einen neuen Auszug an. Das BVA gab jedoch zu verstehen, dass keine weiteren Einträge vorgenommen worden waren. Darauf hin hatte ich das BVA darum gebeten, sich an die Behörde zu wenden („Druck zu machen“) und erhielt die Antwort, das BVA sei gegenüber den Einbürgerungsbehörden nicht weisungsberechtigt.
Ich wende mich nun an Euch, da laut BVA auf Grund des abschließenden Regelungsgehaltes des § 33 StAG keine weitergehenden Eintragungen oder Änderungen erforderlich seien. Das scheint mir im Kontrast zu dem, was hier unter Fragen & Antworten empfohlen wird, sich eben auf dieses Gesetz zu berufen, denn es verpflichte zur Weitergabe der Informationen zum Erwerbsgrund oder Erwerbsdatum.
Das BVA empfiehlt mir, dass ich mich gegebenenfalls an die für mich zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde wenden soll. Unter Berufung auf welche „rechtliche Grundlage“ könnte ich bitte erreichen, dass die weiteren Informationen an das BVA weitergeleitet werden?
Nun, sowohl auf dem Gelben Schein als auch im ESTA-Auszug sind beide Namensbestandteile „normal“ geschrieben. Insofern sollte immerhin mit der Rustag 1913 Ableitung alles richtig gelaufen sein.
F: Hallo, habe gegen den Bescheid auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen eingelegt . Erfolgte nicht gem.RuStAG 1913 §§1,3Nr.1,4(1).)Ich erhielt vom Landratsamt die Mitteilung dass Widerspruch nicht abgeholfen werden kann . Ich habe meinen Widerspruch aufrechterhalten. Jetzt wurde meine komplette Akte ,an die Landesdirektion Sachsen zur weiteren Entscheidung weitergeleitet. Habe jetzt Post von der Labdesdirektion Sachsen erhalten , der Vorgang wird bearbeitet, Sie erhalten weitere Nachricht. Wie soll ich mich verhalten . Vielen Dank
F: Meine Frau und ich haben gleichzeitig unseren Antrag abgegeben. Jetzt, eine Woche später sollen wir unsere Heiratsurkunde und einen ganz merkwürdigen Dreizeiler (vom Bearbeiter selber verfasst und mit Rechtschreibfehlern)in dem wir klarstellen, dass wir neben der deutschen und der preußischen Staatsangehörigkeit keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, nachreichen. Dies soll eine Erklärung nach § 29 StAG sein. Wie verfahren wir mit den beiden Anfragen?
A: Eine Kopie der Heiratsurkunde ist ja in Ordnung. Ansonsten ist Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen. Der § 29 StAG gibt nichts her, was Sie betrifft. Sie sind keine Optionspflichtige. Das sind Leute ausländischer Eltern, die in der BRvD geboren sind und sich mit 21 Jahren entscheiden müssen welche Staatsangehörigkeit sie haben.
F: Hallo Zusammen,
ich habe bereits meinen STAG mit entsprechendem ESTA-Eintrag, also alles gut.
Aktuell habe ich meinen Bruder aufgeschlaut und mein zweiter Satz an beglaubigten
Urkunden überlassen. Nun kommt von der entsprechenden Behörde, dass die beglaubigten
Urkunden nicht älter als 6 Monate alt sein sollen / dürfen. Das empfinde ich als
ziemlichen Schwachsinn. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage oder Orientierung?
Merci vorab, grüsse c.
F: Kann es sein, daß die Bearbeitung des Antrags von Landratsamt zu Landratsamt verschieden gehandhabt wird, bezüglich Identifizierung oder Urkundenforderung? Sollte das nicht überall gleich gehandhabt werden, so das jeder die gleichen Chanchen hat?!
A: Eigentlich schon! Aber die kriminelle Hemmschwelle ist bei jeden Landrat und seinen Bediensteten auch unterschiedlich.
F: Die dame im lra verlangt von mir eine unterschrift, das ich mich gegen das kopieren des ausweises weigere. Soll ich die unterschrift leisten oder ist es schädlich? Sie begründet das damit, daß ihr gebietssachleiter ohne eine kopie den antrag ablehnt.?
A: Lassen Sie sich das schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift des Sachgebietsleiters geben.
F: Habe heute einen Brief bekommen von der Ausländerbehörde, daß mein Einspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis angeblich nur vorm Bayerischen Verwaltungsgericht in München weiter verfolgt werden könne. Wie gehe ich nun weiter vor auch in Bezug auf Willenserklärung?
Da in meinem ESTA-Auszug nichts von Abstammung etc. steht
Bitte um Nachricht wie ich hier genau weiter vorgehen soll
A: Alles gut, lassen Sie es einfach auf sich beruhen. Wir haben aus genau den Gründen inzwischen die Willenserklärung und den Widerspruch vom Netz genommen. Manche Landkreise haben daraus sogar ein Geschäftsmodell gestrickt, indem sie Gebühren dafür verlangen.
Zum Erwerbsgrund im EStA läßt sich sagen, daß dieser vermehrt nicht mehr vorgenommen wird. Ob alles richtig gelaufen ist, sehen Sie aber an der Schreibweise des Familien- / Nachnamens: ESTA
F: Was kann ich machen wenn die Behörde den Familiennamen in Kapitalbuchstaben und Sperrschrift abdruckt? (Bsp: M Ü L L E R )
Ich hätte den gerne aber nur im Anfangsbuchstaben Kapitalisiert. (Bsp. M ü l l e r )
A: Ein solcher Staatsangehörigkeitsausweis ist wegen Personenstandsfälschung sofort zurück zu weisen und der Sachbearbeiter zur Korrektur aufzufordern.
Um welche(n) Stadt / Landkreis handelt es sich? In Hamburg ist dies z.B. leider Standard.
F: Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen, habe den Staatsangehörigkeitsausweis jetzt erhalten. Erster Buchstabe von Vor und Familienname ist groß, der Rest kleingeschrieben. Soweit alles in Ordnung. Aber im Esta Auszug steht unter : Erworben am und erworben durch, nichts. Kein Rustag Eintrag. Bei der Vollauskunft vom Meldeamt steht auch nur Staatsangehörigkeit: Deutsch. Nichts von Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Bearbeiter vom Ausländeramt, sowie der Peterlini vom BVA sagen diese Einträge müssen sie nicht mehr machen seit kurzem. Wie erfahre ich jetzt ob ich den Rustag Eintrag habe oder nicht?
A: Ja es gibt dort eine Empfehlung die Einträge nicht mehr vorzunehmen. Vordern Sie den Sachbearbeiter schriftlich auf den Eintrag vorzunehmen. Die Schreibweise des Vor- und Familienname im ESTA sagen das auch schon aus.
F: Habe mein ESTA Register Auzug bekommen, dort steht nur -Feststellung positive Entscheidung und mein Name und Familienname ist klein geschrieben, ist jetzt etwas schief gelaufen, soll ich Widerspruch einlegen bei der Behörde? Wollte den Eintrag RuSTaG vor 1913, ich bin nch Abstammung preußin.
A: Nein alles gut. Natürlich können Sie die Bediensteten noch auffordern den Eintrag nachzuholen. Immerhin gibt es dazu eine EU Gesetzgebung.
F: Also ich habe eigentlich alles abgegeben, aber nun verlangt der Leiter der A-Behörde von mir den Nachweis der Staatsangehörigkeit meines Vaters und meines Großvaters.. Ich bin der Meinung, das dies nicht zum eigentlichen Antrag gehört, zumal nur eine Melde- bzw. Vollauskunft meinen noch lebenden Vater als Deutscher ausweisen kann und von meinem Großvater kann ich leider keine Meldebescheinigun bekommen.. Kann mir eventuell einen Gesetzestext zukommen lassen, wo expliziet drinsteht, was für einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG 1913 genau von mir erbracht werden muss, damit ich dem Trottel da bei der AB mal Bescheid geben kann....Danke im Vorraus.... PS: Auszug aus dem jeweiligen Geburtenregister von meinem Vater 1938 und meinem Großvater 1909 habe ich vorgelegt,(Beide in Preußen geboren) aber das langt nicht sagt der Trottel im Amt......
A: Auf Dokumente 3. Haben Sie keinen Zugriff. Fragen Sie einfach nach der Rechtsgrundlage. Sollte die nicht erbracht werden, ist Ihren Antrag nichts hinzuzufügen. Gerne nehmen Sie auch den Nachweis %u201EDeutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit%u201C, in Form der Ablehnungsentscheidung.
F: Hallo
ich habe meinen GS mit allen nötigen Urkunden beantragt. Nach einem Monat kam eine Aufforderung zur Begründung. Und nun nach dem ich es begründet hatte kam die Ablehnung mit der Begründung, daß ein Feststellungsinteresse nicht vorliegt, da ich von Geburt an deutscher Staatsangehöriger sei und diese auch nicht verloren hätte. Was kann ich jetzt noch tun?
Gruß
Heiko
F: Meine Verwaltungsbehörde verweigert mir die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.Welche Rechtsgrundlagen kann ich geltend machen um Diesen dennoch zu bekommen??Danke im Voraus.
A: Mit gelben Schein! EGBGB Artikel 5