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Fragen und Antworten

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23.07.2016
Rainer
F: Hallo, Hinweis: habt ihr schon von diesem Urteil des VG Potsdam gehört/gelesen ? Urteil vom 14. März 2016 · Az. VG 8 K 4832/15 Wir machen alles richtig und daher wird es immer schwerer den GS zu bekommen mit der vollen Breitseite der BRD-Willkür. Wie seht ihr das ?

A: Ja haben wir und halten es für eine Ente. Das Urteil kann eigentlich nicht als Begründung der Ablehnung genommen werden. Es ist auch eher wie ein Propaganda Artikel der Bild geschrieben und nicht wie ein Urteil.


21.07.2016
August
F: Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid des Landratsamtes erhalten. Meine Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit wird mit folgenden 7 Gründen abgelehnt, da 1. kein Sachbescheidungsinteresse vorliegt, 2. ich stets wie ein Deutscher behandelt würde, 3. kein öffentliches Interesse besteht, 4. Keine Approbation vorliegt, 5. ich kein angehender Abgeordneter aus der Politik bin, 5. Ein Führungszeugnis fehlt, 6. Keine Einkommenssteuernaschweise für die Jahre 2011, 2012, 2013 vorliegen. Das Landratsamt vermerkt auf ein Urteil vom Potsdamer Landgericht. Nun kann ich Widerspruch einreichen. Was habe ich falsch gemacht?

A: Sie haben nichts verkehrt gemacht! Es sind Willfährige Erfüllungsgehilfen eines Faschistischen Systems. Man könnte auch Straftäter zu ihnen sagen.

GS TS3 Server


21.07.2016
Bea
F: Und was mache ich dann , wenn er mir einen Ablehnungsbescheid schickt?

A: Dann ist der erste Schritt getan. Alles weitere geht hier nicht. Die Herren und Damen Straftäter lesen hier mit. Aber dafür gibt es unseren TS Server. Sagen Sie Bescheid wenn das so weit ist.


21.07.2016
Bea
F: War heute im Landratsamt und habe von mir und meiner Familie die Feststellung beantragen wollen. Der gute Mann sagte mir, dass er dies nicht mehr mache, da wir sowie als Deutsche behandelt werden, und bezog sich auf eine Abschrift vom bayrischen Verwaltungsgericht Augsburg und vom Urteil VG Potsdam die die Klage abgewiesen haben für die Festellung der Staatsangehörigkeit. Ich bräuchte ihm dieses nicht mehr zutzschicken, da dies wieder ohne Bearbeitung zu mir zurückkommen würde. Was kann man jetzt noch machen. Danke im voraus

A: Na zu mindestens erstmal die Unterlagen schicken. Sagen und machen sind 2 Paar Schuhe. Einfach zurückschicken geht auch nicht StGB §336. Also sollte ein Ablehnungsbescheid dabei raus kommen.


21.07.2016
Heinz
F: Ich habe heute Post vom Stadtrechtsausschuß erhalten. Beschluß: gem. § 16 Abs. 5 Satz 2 AGVwGO Widerspruch wird zurückgewiesen -FG Münster · Urteil vom 14. April 2015 · Az. 1 K 3123/14 F Lohnt es sich gegen diesen Widerspruchsbescheid Widerspruch einzulegen? Was kann ich tun?

A: Leider lässt sich nicht genau erkennen warum es geht. Aber ein Wiederspruch gegen den Wiederspruch hört sich gut an.


20.07.2016
Dagobert
F: Hallo zusammen, ich habe gerade die Antragsablehnung (Brandenburg) bekommen. In der Begründung fehlt jeglicher Rechtsbezug, es wird nur mit dem Urteil vom 14.03.2016 erumgewedelt. Aber immerhin schreiben die das man "...besitzten Sie zweifellos seit Geburtdie deutsche Schtaasngehörigkeit" Gibt es eine Möglichkeit sinnvoll dagegen wiederspruch einzulegen oder ist die Privatisierung schon so weit das keiner mehr des GS ausstellen kann?

A: Ja!
GS TS3 Server


18.07.2016
frankundfrei
F: Sehr geehrte Damen und Herren, das Ausländeramt meines Landratsamtes ist verpflichtet nach §30 StaG den sog. gelben Schein auszustellen. Eigenmächtig hat das Ausländeramt das Datum der Vorfahren von 1938 auf 1950 handschriftlich "verkürzt". Ich hatte vorgetragen, dass ich meine Ahnen bis vor 1914 - die entsprechenden Geburtsurkunden hierüber - vorlegen will. Darauf ging man gar nicht ein. Die Behörde, so wurde mir mitgeteilt entscheidet über das Verfahren und wenn das Verfahren "Ersitzung" heißt, gemeint man wurde ich meine die letzten 12 Jahre als Deutscher behandelt, von den Behörden, dann kann ich gar nichts dagegen unternehmen. Weiter zurück, bis zum Rustag Gesetz komme ich niemals, so wurde mir versichert. Ich könne gerne vor dem Verwaltungsgericht klagen, eine Feststellungsklage anstreben, da warten wir nur drauf, so die Ausländerbehörde, dann haben wir nicht mehr so viel zu tun, mit den Staatsangehörigkeitsausweisen etc. Was soll ich tun!? Vielen Dank vorab, mfg Günter Lechner

A: Was die getan haben, werden Sie erst erfahren, wenn Sie den GS abholen. Vorher ist das was gesagt wird nur Sinnloses Bla Bla. 90 % der Bediensteten wissen doch gar nicht was sie da tun. Wie soll dort also einen Qualifizierte Aussage kommen.


12.07.2016
elisabeth
F: Seit Anfang des Jahres liegt mein Antrag auf der Geschäftsstelle. Ich hätte original beglaubigte Kopien einreichen können, ich habe es von Euch aus so verstanden, dass Kopien von allem ausreichen und bei Abholung die Originale vorglegt werden können. Außerdem verlangte man noch Meldebestätigungen von der Geburt an.........Aufenthaltszeiten wurden im Antrag jedoch von mir angegeben. Welchen Vorschlag, außer ummelden, hättet(n) Ihr/Sie?

A: Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung und teilen Sie denen mit, dass der Antrag so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde. Sie würden die Forderungen als Diskriminierung werten. Eine Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Forderungen wäre auch nicht schlecht.


11.07.2016
Mike_2016
F: Danke für die Antwoirt. Welche Schri8tte wären das? Danke für die Info..

A: Ein schreiben mit Fristsetzung und Androhung von Rechtlichen Schritten. Sollte das nicht reichen, hilft §336 StGB weiter.


09.07.2016
Mike_2016
F: Ich habe im Dezember letzten Jahres meine Unterlagen für die Anerkennung der Staatsbürgerschaft an die entsprechende Behörde geschickt. Ausser einem Bestätigungsschrteiben (einen Monat später), habe ich nichts mehr gehört. Ist das no9rmal, dass das solange dauert bzw. welche Schritte kann man unternehmen. Hier in Österreich kann man nach 6 Monaten eine Auskunft von der Behörde verlangen, da dies so gesetzlich festgelegt ist. Dank. LG

A: Die Bearbeitungszeit sollte nicht länger als 3 Monate sein. Es wird bei Ihnen höchste Zeit weitere Schritte einzuleiten.


08.07.2016
Ermangelung eines Sachentscheidungsinteresses
F: Guten Abend, habe nach über 3 Jahren, 12 Besuchen der Ausländerbehörde, 3 Dienstaufsichtsbeschwerden und der abgewiesenen Klage vorm Hamburger Verwaltungsgericht heute endlich das erste Schreiben der Ausländerbehörde zu meinem Antrag erhalten: „…Es bestehen weder Zweifel bezüglich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, noch benötigen Sie einen Feststellungbescheid für ein anderweitiges Verfahren. Sie werden nach wie vor in Ihrer Rechtsstellung von deutschen Behörden mit Staatsangehörigkeit „deutsch“ unwesentlich anders behandelt als ein Deutscher mit positiver Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Als hinreichender Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit gilt der vorläufige Reisepass, welchen Sie bereits besitzen. Ihr Antrag vom 16.05.2013 wird daher in Ermangelung eines Sachentscheidungsinteresses nicht beschieden. Die eingereichten beglaubigten Abschriften aus Personenstandsregistern erhalten Sie zu unserer Entlastung anliegend zurück. Mit freundlichen Grüßen …“ Ist das in Ordnung so? Reicht das Schreiben? Leider fehlt ein Aktenzeichen und auch die Sachbearbeiterin unterschreibt grundsätzlich nur maschinell. Mehr konnte ich in den 3 Jahren trotz zahlreicher Besuche und Beschwerden nicht erreichen.

A: Nein das Schreiben reicht nicht. In Hamburg gibt es auch nur noch Schwerverbrecher in den Behörden. Das Thema lässt sich hier auch nicht besprechen, denn die Schwerverbrecher lesen hier auch noch mit.

GS TS3 Server


08.07.2016
Arnie aus Markt Schwaben/ Oberbay.
F: Es geht um entsprechende Mitteilungen bzw. an die zuständige Gemeinde sowie BVA Köln. Zweck: Auskunft über gespeicherte Melderegisterdaten hier s. g. Gesamt- und Vollauskunft. Die Gemeinde behauptet das nicht zu bekommen. Man stellte uns falsche Bescheinigungen (mit geänderte Überschrift, die Bescheide sind gleich identisch mit einfacher Meldebescheinigung). Nach der Recherche des o. g. Schreibens zuletzt vom 18.05.16 (Lra Ebersberg)habe ich festgestellt, dass diese Mitteilungen wurden überhaupt nicht durchgeführt. Vor allem an Marktgemeinde. Deshalb frage ich mich, wie soll ich dieses Schreiben, hier diesen Schriftstück von dem Sachgebietsleiter verstehen. Grüße Arnie

A: GS TS§ Server


07.07.2016
germanikus
F: hallo war heute bei meiner zuständigen Behörde und wollte meiner Unterlagen für den GS abgeben da meinte der zuständige " Beamte " man müsse erst einen Termin ausmachen so weit so gut im Anschluss kam dann die Aussage das er sowie so nur bis 1950 zurück gehen würde und ich da ich schon länger als 12Jahre "Deutscher " bin mir der GS nichts bringt und ich mir den ins WC hängen könnte und er verweigert die Annahme der Unterlagen Anlagen F und V bzw hätte ich mir den ganzen Aufwand Sparren können mit den Urkunden und hat mir dann ein Formblatt ausgehändigt das den ganzen Aufwand vereinfacht er meinte das wäre Bürgerfreundlicher und ich müsste es ausfüllen und meine Unterschrift von der Gemeinde beglaubigen lassen (selten so gelacht) werde jetzt wie von euch vorgeschlagen das ganze auf den Postweg einreichen nun meine Frage muss ich schriftlich darauf hinweisen das er nur einen gewissen Zeitraum für die Bearbeitung hat oder gibt es eine Bearbeitungsfrist werde es mit Einschreiben zusenden mfg

A: Es wird immer schlimmer mit dem Bediensteten. Sie Sollten keinen Zeitrahmen setzen. Maximal sollte die Bearbeitung 3 Monate dauern.


07.07.2016
Arnie aus Markt Schwaben
F: Ich habe vor kurzem das Mitteilungsschreiben als s. g. Antwort auf durch meine Person eingelegten Widerspruch sowie die Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde, endlich nach mehreren Wochen erhalten, siehe LRA Ebersberg. Anbei Der Text: „Sehr geehrte Herr ……….., aufgrund der hohen Arbeitsbelastung wegen der Flüchtlingsproblematik komme ich leider jetzt erst dazu Ihnen auf Ihr Schreiben vom 15.04.2016 zu antworten. Ich bitte um Verständnis. Wie beantragt wurde Ihnen sowie Ihren Kindern (Vornamen, Familienname etc.) am 22.07.2014 ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Die enzsprechenden Mitteilungen an den Markt Markt Schwaben sowie die erforderlichen Eintragungen im EStA-Register wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin veranlasst. Bestätigungen hierüber werden nicht ausgestellt und sind auch nicht vorgesehen. Dies wurde Ihnen bereits mit Schreiben vom 01.02.2016 mitgeteilt“ - Antwort der Sachbearbeiterin: „Nach geltenden Regularien, werden die Mitteilungen nicht erstellt“. Insofern bedauere ich, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Sollten aus Ihrer Sicht weiterhin Unklarheiten bestehen, schlagen wir eine persönliche Vorsprache bei uns im Landratsamt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. Mit freundlichen Grüßen Sachgebietsleiter“ – hier sein Unterschrift mit den Familiennamen Wie soll ich das annehmen! Das hier gelogen wird und zgl. Willkür gearbeitet wird ist mir schon längst klar geworden. Ist das eine Falle mit Erteilung des Hausverbotes und Drohung? Vielleicht will er mir die Beweise aber persönlich übergeben um unangenehme Situationen zu vermeiden? Interessant ist aber das, das die zuständige Sachbearbeiterin selbst nicht mehr antwortet.Die Punkte werde nicht bearbeitet und begründet. Gruß Arnie

A: Es lässt sich aus Ihrem Text nicht erkennen warum es genau geht.

GS TS3 Server


01.07.2016
Lady562
F: Bei mir steht Feststellung positive Entscheidung, Form der Entscheidung Staatsangehörigeitsausweis... Erworben durch nichts und Deutsche Staatsangehörigkeit auch leer Obwohl mein Antrag stattgegeben worden ist. Haben die den nicht bearbeitet. Was bin ich denn nu?

A: Wie ist die Schreibweise des Vor- und Familienname? Vergleichen Sie Ihre mit dem Muster auf unserer Seite. (Praktisches > Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA) Natürlich sollten Sie beim Eintrag "erworben durch" nachhaken.


30.06.2016
Benjamin88
F: Hallo und guten Abend, habe alle meine Unterlagen mit den Anträgen F + V vom BVA an den Leiter unserer Ausländerkreisbehörde geschickt. Sein Mitarbeiter schickte mir die Papiere unregistriert zurück, mit dem Hinweis, dass ich in NRW, aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen (letzte Änderung 11.2015), einen anderen, eigenen Antrag über den Bürgerservice unserer BRD Gemeinde einreichen müsse. Nach diesem Schreiben habe ich ihm die Unterlagen nochmal geschickt, mit dem Hinweis, mir die gesetzlichen Grundlagen zu nennen und mir im Falle einer Nichtbearbeitung eine kostenpflichtige Ablehnung zu schicken. Und die Unterlagen kamen wieder zurück, nochmal mit dem Hinweis auf die landesrechtlichen Bestimmungen und dem eigenen Antrag des Landes NRW. Eine kostenpflichtige Ablehung wollte er mir nicht erteilen, da kein Verwaltungsakt eingeleitet wurde. Und der Antrag vom BVA sei ja nur für Deutsche, die im Ausland leben. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen ?? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung

A: Es gibt keine Vorschriften zur Form eines Antrags dieser kann auch Formlos geschehen. Sie bestehen einfach auf die Bearbeitung da eine gesetzliche Grundlage nicht erbracht wurde. Sollte die Bearbeitung ohne Gesetzliche Grundlage nochmals abgelehnt werden, sollten Sie sich gezwungen sehen Strafantrag mit Strafverfolgung StGB §336 zu stellen.


29.06.2016
Old Shatterhand
F: Hallo und guten Abend. Gibt es weitere Gründe/Gesetze, analog der Übersetzung des französischen Gesetes auf Ihrer Seite bzgl. Heirat, die einen Staatsangehörigkeitsausweis ebenfalls voraussetzen? > Arbeiten im ausser europäischem Ausland > Absicherung des Nachlasses bei längerem Auffenhhalt im Ausland > Immobilienkauf im Ausland? > Andere Rechtsgeschäfte/Verträge die einen entsprechen Nachweis bedingen? > ... Das würde einges vereinfachen und darüber hinaus eine wertvolle Information sein.

A: Nein


29.06.2016
PeterS
F: Den Antrag für meine Ehefrau nach RuStAG ausgefüllt mit erforderlichen Urkunden-Kopien die Abstammung ab 1887 belegt und am 29.04.16 per Einschreiben mit RS an das Landratsamt Meißen geschickt. Danach ein Schreiben erhalten zwecks Terminabsprache. Zum Termin die Urkunden im Original vorgelegt und die 25,-€ bezahlt. Am 24.05. traf der GS mit dem Feststellungsbescheid mit Postzustellungsurkunde ein. Eine Woche darauf Auskunftsersuchen an BVA gestellt, von dem am 09.06. der Bescheid eintraf, dass noch kein Eintrag erfolgt sei. Bei der telefonischen Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin im LRA Meißen sagte man uns, dass es technische Probleme bei der Übermittlung der Daten an das BVA gäbe. Nach letzter Information am 28.06. immernoch "technische Probleme". Eine neue Verzögerungstaktik? Denn ohne Eintrag im EStA-Register ist der Staatsangehörigkeitsausweis nur ein "gelber Schein". Wir haben die Dame darauf hingewiesen, dass sie lt. Gesetz verpflichtet ist, die Daten unverzüglich zu übermitteln, was sie auch bestätigte, aber auf die technischen Probleme verwies. Zwecks Registrierung schicken wir deshalb GS und Feststellungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen Familie S

A: Sie Interpretieren in das ESTA Register viel zu viel rein. Viel wichtiger ist der Eintrag bei der Meldebehörde. Interessant ist die Info, dass bei der BVA schon wieder am ESTA geschraubt wird.


29.06.2016
Tobi
F: Eine Frage hätte ich: Wenn mir vom Beamten der Ausländerbehörde gesagt wird, dass er eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses benötigt, wie sage ich ihm am besten dass dies nicht erlaubt ist? Einfach, das es laut Personalausweisgesetz bzw Passgesetz nicht erlaubt ist, siehe Stellungnahme Bundesinnenministerium (BMI) unter Berufung auf § 4 Abs. 2 PAuswG und § 1 Abs. 4 2. Hs. PassG. - So? Schon mal danke!

A: Erstmal Fragen sie nach der Gesetzlichen Grundlage. Dann hat der Blödsinn erstmal schon ein Ende. Mit dem Rest können Sie dann immer noch kommen, wenn er ihnen seine Handlungsempfehlung gezeigt hat.


29.06.2016
GS-BZ
F: Ich habe meinen GS im März nach dem gültigen RuStag beantragt, dies fand übrigens in Bautzen beim Landratsamt Kamenz statt. Sämtliche Unterlagen, Geburtsurkunden, etc. wurden optimal eingereicht. Was ich erhielt war der GS für meine (festhalten) DDR Staatsangehörigkeit. Ich legte entsprechend Widerspruch ein: Mein Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bezieht sich auf das gültige RuStag 1913, nicht auf geltendende BRD-Verwaltungsgesetze und Verordnungen, wie dem Stag. Siehe auch im aktuellen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 161 (1), hier wird Bezug zum gültigen RuStag 1913 hergestellt: Zitat: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, ...“. Die hier zitierte „anderweitige gesetzliche Regelung“ ist exakt das gültige RuStag 1913, gemäß diesem meine Deutsche Staatsangehörigkeit, erworben durch Abstammung von meiner Urgroßmutter XXX, geboren am XX.XX.1905 festzustellen ist. Mein Geburtsstaat ist somit Sachsen, ich bin also Sachse. Durch dieses Gesetz ist es möglich, dass jeder Deutsche, der einen Vorfahren hat, der vor 1914 in einem der (25+1) Bundesstaaten des Kaiserreichs geboren wurde, auf die Staatsangehörigkeit dieses Vorfahren zugreifen kann, in dem er den “Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ nach RuStag 1913 stellt. Ich habe keine Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit nach dem geltenden Stag der BRD-Verwaltung gestellt. Ich habe keine Unterlagen eingereicht, die die Feststellung der Staatsbürgerschaft der DDR gem. §5 i.V.m. § 1 Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR zuließen. Mein Widerspruch wurde nun an die Landesdirektion Sachsen geleitet, die mir ebenfalls mitteilte "Im vorliegenden Fall begehren Sie jedoch ausweislich der vorliegenden Unterlagen und Ihres Widerspruchs die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach den Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStag) 1913. Eine entsprechende Feststellung ist jedoch der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Bautzen verwehrt, da es hierfür an einer entsprechenden Rechtsgrundlage mangelt. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland dieses Gesetz in seiner ursprünglichesn Fassung nicht mehr gilt." usw. Gibts hierfür Lösungsstrategien? Viele Grüße ein durch die BRD_Verwaltung zum deutschen DDR Staatsangehörigigen gemachter nachgewiesener RuStag 1913-Deutscher ohne entsprechenden GS.

A: "Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" der ist echt lustig. Die BRvD nimmt für sich nicht in Anspruch ein Gebiet zu haben. Wie soll sie auch als Hausverwalter(Treuhand Verwaltung). Die Definition des Sachbearbeiters mit der Rechtlichen Grundlage wäre mal interessant. Ich kann Ihnen wegen der unerwünschten mit Leser nur unseren TS3 Server anbieten.

GS TS3 Server


29.06.2016
Martina
F: Habe gesten meinen Gelben Schein abgeholt. Martina Marina MEIER (also inkl. Verlust der Bürgerrechte und der Familienzugehörigkeit) ansonsten: ist deutsche(r) Staatsangehörige(r) Meinen aus 23 Seiten zusammengehefteten Antrag mit Anschreiben, Anträgen und beglaubigten Kopien hat man auseinandergefriemelt und nur Antrag F und EINE Anlage V (bis 1920) angenommen, mir einen neuen ganz einfachen Antrag zur Unterschrift gegeben und fertig.(als Beamter dürfe er keine Anträge nach RuStAG 1913 annehmen, da es besagtes Gesetz nicht mehr gäbe). Gibt es jetzt noch einen Arbeitsschrit/Schriftweg, dass die (oder ggf. welche Institution hier oder weltweit) meinen gesamten Antrag in Kopie annehmen müssen (Verwaltungsakt) oder warte ich jetzt auf diesen ESTA-Eintrag? Und dann? Danke für diese webste und all Eure Hilfestellungen. Martina Meine Bürgerrechte und meine Familienzugehörigkeit - stehen doch eigentlich sogar in der Hessischen Verfassung Art. 1, 2(1) und 3 oder ist das falsch?

A: Warum lassen Sie so etwas zu??? Ist es so schwer, einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage zu Fragen. Das ist Ihr Antrag und der ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Wir befinden uns im Krieg und die Faschistische Besatzerverwaltung ist unser Feind. Sie sind an einen willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses Faschistischen Systems geraten und waren nicht vernünftig vorbereitet. Für Ihren Fall haben wir auf der Seite einen Postalisches einreichen des Antrags empfohlen. Jetzt hat man Sie nach 1937 abgeleitet. Nachdem der Sachbearbeiter nun weiß das er mit Ihnen tun und lassen kann was er will, wird es umso schwerer das Problem zu heilen. Selbstverständlich hat der so genannte Beamte Täuschung im Rechtsverkehr und Personenstandsfälschung begangen. Aber Sie haben ihn dabei unterstützt. Hilfe zur Heilung können wir hier nicht geben, denn die Besatzerverwaltung liest hier mit und die meisten sind uns nicht wohlgesonnen. Also nutzen Sie den Verweis unten.

GS TS3 Server


28.06.2016
Michael12
F: "Leider lassen Sie sich von den sogenannten Behörden verarschen" Ja, aber wenn die Abgabe der erweiterten Meldebestätigung zum Ziel führt lasse ich das zu. Der "Beamte" sollte mir deswegen ja trotzdem den Gelben richtig ausstellen, kann hier keine "Falle" sehen.. Wenn es dann immer noch Probleme gibt kann ich ja entsprechende Schritte einleiten. Oder?

A: Ja selbstverständlich. Die Vorgehensweise hilft nur nicht bei der Aufklärung der "Beamten". Es wird später für Sie nur um so schwieriger.


28.06.2016
Michael12
F: Hallo, nochmal zu meiner Frage am 23.06 - Ausländerbehörde will 1) Meldebescheinigung nach § 18 Abs 2 des Bundesmeldegesetzes (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) zur Vorlage gegenüber Behörden: Sie sagen Aufenthaltsbescheinigung statt der Meldebescheinigung besorgen. Bei der Stadt gibt es laut Rathaus/Einwohnermeldeamt nur die (erweiterte)Meldebescheinigung, die Aufenthaltsbescheinigung gibt es laut denen nur im Landratsamt für Ausländer. Kann ich nicht einfach auch die erweiterte Meldebescheinigung abgeben? In der Feststellung hat man ja eh den Hacken gemacht bei "Neben der deutschen Staatsangehörigkeit besitze ich ... " - oder wo könnte es mit der erweiterten Meldebescheinigung hier Probleme geben? Danke!

A: Sie können abgeben was Sie wollen. Leider lassen Sie sich von den sogenannten Behörden verarschen. Fragen Sie doch einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage. Schauen Sie auch mal in die Nachricht von schmiddi12. Dort bekommen Sie vielleicht Unterstützung.


28.06.2016
Jürgen
F: Danke für die Antwort! Ich wollte aber fragen was ich jetzt tun kann das der Eintrag erworben durch "Abstammung/Geburt" in das EStA Register hinein kommt? Mein Name und Vorname sind klein und nicht groß geschrieben im EStA Auszug. Die Aussage der Mitarbeiterin vom der Behörde meinte das aus Datenschutzgründen diese Angabe nicht mehr übermittelt werden darf. Wie ich schon in den Antworten gelesen habe ist ein Widerspruch fast zwecklos?

A: Also eigentlich kann man das nicht deutlicher schreiben. Aber da werden Sie den Sachbearbeiter noch einmal Anschreiben müssen und ihn auffordern sich an die Gesetze zu halten. Einen Hinweis auf Rechtliche Konsequenzen können Sie ja schon mal andeuten. Beginnen können Sie ja mit "Liebe Reichsdeutsche".


27.06.2016
Jürgen
F: Ich habe meinen EStA Auszug jetzt bekommen. Nur fehlt da der RuStAG Eintrag im Register. Laut Aussage der Ausstellungsbehörde Stadt Dresden dürfen diese Angaben aus Datenschutzgründen nicht mehr an das Bundesverwaltungsamt übermittelt werden. Was kann ich tun das diese Informationen an das EStA Register übermittelt werden? RuStAG 1913 ist bestätigt und nachgewiesen! Eilt! Danke

A: Das ist aber mal eine tolle verarsche und das trotz EU Vertrag der in die geltende Gesetzgebung übernommen wurde. Die Reichsdeutschen in den "Behörden" sind schon lustig.

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Oder Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004


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