F: Für meinen Großvater geb. 1892 in Preußen konnte ich leider keine Geburtsurkunde erhalten, da das zuständige Niedersächsische Landesarchiv keinerlei Antwort auf meine Anfragen gibt (alte Geburtsurkunden wurden dorthin ausgelagert).
Frage: Kann ich die Staatsangehörigkeit auch mit Hilfe des Militärpaßes (Geburtsort, Verwaltungsbezirk und Bundesstaat sind aufgeführt) sowie einen Auszug aus dem Heiratsregister der Kirche feststellen lassen? MfG
A: Der Auszug aus dem Heiratsregister in Verbindung mit dem Militärpass sollte eigentlich ausreichen. Probleme könnte hier nur der Sachbearbeiter machen.
F: von der ausländerbehörde kam Folgendes zurück:
Beantragte Festlegung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit lehne ich ab. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von keiner o
Öffentlichen Stelle bestritten und im melderegister sind sie mit der Angabe "staatsangehörigkeit deutsch" registriert.
Was kann ich jetzt machen um den GS zu bekommen?
F: Hallo,
habe meine Feststellung eingereicht in Mindelheim.
Jetzt kommt Post, dass sie noch Unterlagen brauchen:
1) Meldebescheinigung nach § 18 Abs 2 des Bundesmeldegesetzes (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) zur Vorlage gegenüber Behörden;
2) beglaubigte Kopie Perso oder Reisepass
ALLE Urkunden wurden mir auch gleich mit zurückgeschickt
zu1: diese erweiterte Meldebescheinigung müsste ich beantragen, oder? Welche Staatsangehörigkeit soll ich dann dort angeben?
zu2: ich würde vor Ort erscheinen und meinen Reisepass vorzeigen, wenn sie ihn sehen wollen. Passt das? Wäre beglaubigte Kopie des Persos überhaupt rechtlich?
Danke schon mal!
A: Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung statt der Meldebescheinigung. Diese gibt es im Bürgerbüro. Kopie vom Persos ist nicht statthaft aber ausweisen können Sie sich damit.
F: Habe gerade meinen Antrag abgegeben. Sollte eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben, das ich eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung beantragt habe.
Habe das natürlich abgelehnt mit der Begründung, das diese Erklärung kein Bestandteil des Antrages ist.
Ich denke das war richtig?
A: Ja genau! Immer diese Scheiße.
F: Hallo Team, besten Dank für die Antwort auf unsere Fragen vom 20.06.2016. Wir ergänzen hiermit die uns vorliegenden Informationen wie folgt (entsprechend Ihren Fragestellungen)
Ihre Frage: Woher entnehmen sie, dass nach StAG abgeleitet ist? Antwort: Aussage der Bearbeiterin, dass Handlungsanweisung gegeben ist, nach StAG den GS auszustellen.
Ihre Frage: Ist der Familienname auf dem GS groß geschrieben? Antwort: Nein.
Ihre Frage: Fehlt der Eintrag "erworben durch" im ESTA? Antwort: Ja, fehlt.
Ergänzende Info unsererseits: Uns hat gestört, dass im ESTA der Eintrag fehlt "erworben durch" und haben damit abgeleitet, dass wir nicht die Staatsangehörigkeit nach RuStAG bescheinigt bekommen haben.
Für eine informative Rückantwort nochmals herzlichen Dank.
A: Die Aussage eines ahnungslosen Bediensteten sollten sie nicht zur Grundlage ihres Handels machen. Das wichtigste ist die Schreibweise des Vor- Familienname auf dem gelben und im ESTA. Eine Tabelle der Schreibweisen und ihre Bedeutung finden Sie auf der Seite. Schlimm ist das die willfährigen Erfüllungsgehilfen auf Handlungsanweisung reagieren und damit in die persönliche Haftung kommen. Das sollte man Ihr geeignet mitteilen mit der Aufforderung den Eintrag nach Gesetz durchzuführen.
EUStAUebk §11(auch §10 anschauen)
Die hat mittlerweile auch Eingang in das geltende Recht genommen
F: Hallo Team,
meine Frau und ich haben den Gelben Schein beantragt mit allen Dokumenten, die bis 1877 zurück reichen. Notarielle Bestätigung und Beglaubigung war selbstverständlich. Beantragung nach RuStAG gemäß Abstammung erfolgt. Dieser Vorgang war am 11.03.2016. Mit Datum 20.04. wurden uns die Urkunden ausgehändigt. Nach Recherchen (ESTA etc.) war zu erkennen, dass hier nach StAG gehandelt wurde und nicht nach nachgewiesenem Antrag. Unser Einspruch erfolgte sofort. Am 18.05.2016 erfuhren wir dann, dass unserem Widerspruch, in welchem die gesetzliche Grundlage nochmals zitiert wurde, nicht abgeholfen werden kann und man (LRA) diese Widersprüche dem RP zur Entscheidung vorlegt. Jetzt die Bitte: Kann uns jemand, der in dieser Thematik schon erfolgreich tätig war, uns jemand helfen und Empfehlungen aussprechen, wie wir dieser Behördenwillkür einen "Strich durch die Rechnung machen können".
Für Unterstützung im Voraus vielen Dank. Wir freuen uns auf interessante Kommentare und Infos.
Danke.
A: Woher entnehmen Sie das nach StAG abgeleitet ist? Ist der Familienname auf dem GS groß geschrieben? Fehlt der Eintrag erworben durch im ESTA? Die Sachbearbeiter beginnen immer im StAG bevor sie feststellen, dass man kein Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Um im Gebietsstand StAG zu sein, müsste der Vor- Familienname auf dem GS komplett groß geschrieben sein.
F: Hallo Mitstreiter,
nach knapp 6 Monaten haben wir unsern GS erhalten.Wir haben sehr schnell das ESTA Register erhalten,leider ist das Feld *Erworben durch*leer. Man liest sehr oft,daß es wohl nicht mehr eingetragen werden muß und andere sagen das muß eingetragen werden.Woher weiß ich denn jetzt das es der richtige nach RuStAG 1913 ist und nicht Stag 1934???? Schliesslich haben wir es auch so nachgewiesen und beantragt nach RuStAG 1913.
Soll man auch einen Widerspruch einlegen???
Vielen Dank für eure Mithilfe
A: Leider handeln die Bediensteten gerne nach Handlungsempfehlung, Dienstanweisungen und nicht nach Gesetz. Fordern Sie den Sachbearbeiter schriftlich auf das Versäumnis zu beheben. Wenn der Vor- Familienname in Capitis Deminutio Minima geschrieben ist sollte alles in Ordnung sein.
F: Hallo,
ich habe heute meinen ESTA-Auszug bekommen, leider steht bei "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am und erworben durch" nix drin. Der Rest scheint richtig ausgefüllt zu sein.
Sind diese Angaben so korrekt oder muss ich dringend! etwas unternehmen?
Soll ich den Auszug ggf. per Mail an sie schicken zur Überprüfung?
MfG
Max
A: Erworben am sollte immer leer sein. Zu dem Erwerbsgrund sollten Sie den Sachbearbeiter noch einmal schriftlich anfordern das Versäumnis nachzuholen.
F: Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte teilen Sie uns doch mit, wie wir dem zuständigen Sachbearbeiter belegen können, dass es sich durch die falsche Schreibweise des Familiennamens um eine Personenstandsänderung handelt. Worauf können wir uns da berufen?
Könnte man, wenn dieser sich absolut auf nichts einlässt, den GS so annehmen, den ESTA Eintrag entgegennehmen (dieser ist ja dann genauso, wie es sein soll) und dann bei der ausstellenden Behörde schriftlich darauf bestehen, dass die Schreibweise im GS geändert wird? So hätte man etwas in den eigenen Unterlagen, ist aber dennoch als Deutscher festgestellt.
Oder, direkt nach der Annahme schriftlich auf Änderung des GS bestehen und, in gleichem Schreiben, auf Übermittlung der Daten an das BVA - zwecks Eintrag in das ESTA Register nach RuSTAG gem. der Ableitung - bestehen
Sorry für diese vielen Fragen, aber wir ringen um eine Lösung. Daher, vielen Dank für Ihre Mühe!
A: Unter Behördenwillkür ist doch alles mehrfach beschrieben. Werfen Sie einen Blick in § 169 StGB Personenstandsfälschung.
F: Habe heute folgendes Schreiben vom LRA erhalten, obwohl ich denen schon mitgeteilt habe das ich den Ausweis bei der Abholung "vorlege".
Wir bitten um Vorlage von Dokumenten aus denen hervorgeht, dass Sie und Ihre Eltern, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. z.B. Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Ausweise, Wehrbücher, Kennkarten, Arbeitsbücher. Wir bitten um Vorlage oben aufgeführter Dokumente von Ihnen und Ihren Eltern.
Warum von meinen Eltern? ich habe nur vom Vater abgeleitet!
Im vorigen Schreiben vom LRA stand drin dass ich Bescheid käme sobald der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt ist, und jetzt dieses Schrieb. Wie soll ich weiter vorgehen? Gruß und Dank heiserl
A: Auf Dokumente 3. haben Sie keinen Zugriff. Ihrem Antrag ist auch nichts hinzuzufügen oder wegzulassen. In dem Atemzug können Sie gleich mal nach der Rechtlichen Grundlage für seine Forderung fragen. Sollte es keine geben, sollten Sie Täuschung im Rechtsverkehr vermuten Das alles natürlich schriftlich.
F: Haben den GS richtig ausgestellt erhalten. Im EStA-Register steht aber nicht erworben durch Abstammung nach § 4 Abs. 1 RuStag obwohl der Antrag so gestellt wurde.
Die Schreibweise des Familiennamens (Mustermann) ist aber richtig ausgefüllt. Ist der Registereintrag so in Ordnung oder muß ich den beim Ausländeramt reklamieren?
Vielen Dank
A: Ja, der ist so in Ordnung, trotzdem (für die Akte) Schriftlich auf Abänderung drängen.
F: Danke für die schnelle Antwort. Sollte der Antrag nun abgelehnt werden, kann ich dann da der Grüne nur noch 6 Monate gültig ist einen Neuen Antrag stellen oder was kann ich da machen?
Ich bin jetzt echt geknickt, da ich mich doch sehr darauf vorbereitet hatte. Nur ist das mit dem Ausweisen und dem kopieren irgendwie untergegangen.
Danke nochmal und Gute Nacht
A: Ich schrieb Ihnen doch, dass Sie sich nochmal melden sollen wenn es soweit ist. Hier ist es eh nicht möglich Wege zu veröffentlichen. Hier wird nicht nur von Interessierten Bediensteten mitgelesen.
F: habe heute beim Kreis Siegen den gelben Schein beantragt und alle erforderlichen Unterlagen abgegeben (Stammbuch meiner Eltern, meine Geburtsurkunde, begl. Geburtsurkunde meiner Großmutter (geb. Mai 1888). Trotzdem haben sie mir ein Blatt Papier - Feststellungsinteresse - mitgegeben, welches ich nun ausfüllen soll. Bitte sagt mir, was ich da antworten muss.
A: Diese Frage ist doch hier schon mehrfach beantwortet. Laut Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Bundespersonalausweis und Reisepass kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatangehörigkeit. Meine Staatsangehörigkeit ist so mit strittig. Das ist aber nur der erste Schritt die Ablehnung wird kommen. Melden Sie sich dann wieder.
F: Mal eine positive Nachricht. Hatte im Jan. Anträge für mich und meinen Mann per Einschreiben RS verschickt. Einmal im April nachgehakt. Aufgrund Eurer Empfehlung mit §336 StGB. gewunken und Termin 11.6. gesetzt. Frau … hat SOFORT reagiert. Die Scheine sind RICHTIG und per POST- ohne weitere Originale oder Perso oder weitere Gemeinheiten - gekommen- ich konnte es nicht glauben. Sie schreibt Ableitung nach RuStAG, durch Abstammung und sie freut sich dem Antrag entsprechen zu können????!!!! Jetzt 25 Euro einzahlen und Esta abwarten. Ich danke Euch von Herzen für Eure Arbeit und ich freu mich ganz sehr.
F: Hallo, ich habe gerade meine Anträge und Unterlagen nach RuStaG... im Landkreis Rosenheim abgegeben. Die Dame hat sämtliche Abstammungsnachweise pflichtgemäß geprüft und angenommen. Sie sagte mir aber gleich ich werde KEINEN Eintrag per Abstammung nach RuStaG erhalten, da die Behörden duch geänderte Gesetzeslage seit dem 31.12.2015 nicht mehr dazu verpflichtet sind die Einträge im Estag Register vorzunehmen. Es sei dies auch schon davor nur aus Ermessen geschehen und läge im Ermessen der eintragenden Behörde dies zu tun. Rosenheim sei aufgrund der Antragsflut überlastet und tue dies nicht mehr. Öaut einem Gerichtsurteil von ??? seien die Behörden auch dazu befugt diese Einragungen NICHT vorzunehmen. Weiß jemand ob das nur fake ist, ich an der Nase herumgeführt werden soll, ob es sich lohnt Wiederspruch einzulegen oder hat die USrael Holding das tatsächlich verunmöglicht? Ist mein gelber Schein dann überhaupt noch das Papier wert, wenn er sich nicht auf die letzten gültigen Gesetze eines suveränen Staates bezieht??? Ich freue mich auf eine Antwort. Danke
A: Der GS ist nur die Quittung das Sie die Feststellung durchgeführt haben. Natürlich wurden Sie von der Bediensteten verarscht. Höherrangige Gesetzgebung schreibt den Eintrag vor. Aber für die Willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses faschistischen Systems, gibt es eben nur das Verwaltungsgesetz. Wiederspruch ist nicht einzulegen, aber die Bedienstete ist nach Feststellung des nicht vorhandenen Eintrags, aufzufordern das nachzuholen. Ihre Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen kommen für Sie nicht in Betracht, den Sie arbeiten ja nicht da.
F: Ich habe nun Stunden im Forum gestöbert, aber gebe die Suche nun auf. Ich weiß nicht, ob diese Frage bereits aufgetaucht ist aber ich hoffe ihr könnte mir kurzfristig helfen. Hoffe ich habe hier noch nichts verspielt.
Ich hatte einen Brief bekommen, der Staatszugehörigkeitsausweis läge zur Abholung bereit und ich solle doch zur Legitimierung meinen Ausweis mitbringen oder einen Vollmacht an jemanden mit Kopie an eine andere Person weiter geben, falls ich diesen nicht selbst abholen sollte.
Bin dann gestern, 08.06.2016, auf die Behörde gefahren mit einer Zeugin. Mir wurde der Gelbe Schein gezeigt und ich sollte mich ausweisen.
Hier habe ich, da ich nur den Perso besitze diesen gezeigt und der Beamte meinte er müsste eine Kopie machen. Ich habe ihm gesagt, dass ich das eigentlich nicht will. Er meinte das müsste er tun, er muss ihn mit rein legen. Ich sagte nochmals ich möchte das nicht…. Schließlich hat er mir die Rechnung zur Zahlung mitgegeben und meinte ohne Kopie des Persos sowie die Bezahlung könnte er den GS nicht aushändigen. Darauf habe ich meine Zeugin und den Ausweis bei dem Herren gelassen und bin zahlen gegangen.
Anschließend hat er mir meinen Perso wieder zurückgegeben und ein Schreiben vorgelegt, dass ich nicht Einspruch einlegen könnte, sondern ledglich gleich Klage und eine Stellungnahme von der Behörde dass dies so sei und die Familiennamen immer groß geschrieben würden. Dieses wurde ich nahezu genötigt zu unterschreiben, da ich sonst den Schein nicht bekommen würde.
Was soll ich tun? Muss ich reagieren oder habe ich schon etwas verspielt? Persokopie, usw….
Hier wurde ich auf gewisse Art unter Druck gesetzt. Nun habe ich Angst, dass ich etwas verspielt habe.....
A: Eine Frage muss in einem solchem Fall immer gestellt werden. Zeigen sie mir die Gesetzliche Grundlage. Kann die nicht genannt werden, können Sie das Angebot einer Anzeige wegen Täuschung im Rechtsverkehr machen. Leider haben Sie in diesem Fall nicht souverän gehandelt. Mehrfach ist hier die Vorgehensweise zum Perso beschrieben. Wichtig ist aber nicht die ausgestellte Quittung(GS), sondern die entstandene Akte. Schreiben Sie den Sachbearbeiter an und verlangen Sie die Abstellung der Mängel. Erwähnen Sie in ihrem Schreiben das die Mängel durch Täuschung im Rechtsverkehr erstanden sind. Behalten Sie sich weitere Rechtliche Schritte vor. Ein Abstellen der Mängel ist zwar nicht zu erwarten, aber dieses Schreiben kommt mit in die Akte und kann dann für Nürnberg 2.0 verwendet werden. Analysieren Sie die Fehler die begangen wurden und fangen Sie an den GS zu leben.
Herzlich Willkommen in der HEIMAT!!!
F: Guten Tag, mein Mann und mein Sohn haben zusammen mit mir den gelben Schein beantragt.
Nach einigen Wochen erhielten mein Mann und mein Sohn die Mitteilung, dass ihr Schein ausgestellt sei. Ich soll noch einige Unterlagen nachreichen und so haben meine beiden ihre Scheine noch nicht abgeholt da wir es gerne gemeinsam erledigen wollen.
Von einem guten Bekannten erfuhr ich nun, dass man vor wenigen Wochen auf dessen gelben Schein den Familiennamen in Großbuchstaben geschrieben hat. Max MUSTERMANN. (Carites deminutio media!) Auf seinen mündlichen Einspruch hin hat man ihm alles auf den Tisch geknallt und erklärt, dass das in der Behörde gängige Praxis sei und bewußt so abgesprochen, da man viele ausländische Antragsteller hätte, die viele Namen haben und man somit den Familiennamen hervorheben würde.
Mein Bekannter hat den Schein angenommen und wartet nun auf seinen Esta Eintrag. In der aktualisierten Meldebescheinigung des Bürgeramtes steht er aber nun als „Deutscher“. Da man erst nach dringendem Nachfragen und Auffordern alle Daten an die Behörden weitergeleitet hat, hat man ihm schriftlich bestätigt, dass man es so weitergeleitet hätte, genau wie er es beantragt habe.
Bevor nun wir unsere Scheine abholen würde ich gerne fragen, wie wir vorgehen sollen wenn unsere Namen in gleicher Weise falsch geschrieben sind. Ergänzen möchte ich, dass wir eine andere Ansprechpartnerin haben. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich bei dieser Behörde alle einig sind. Was raten Sie uns bereits?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
A: Sollte das so sein machen Sie dem Willfährigen Erfüllungsgehilfen ein Angebot. Fragen Sie erst nach der Rechtsgrundlage. Fordern Sie Ihn zur Änderung auf. Sollte das nicht fruchten Lassen Sie sich Kopien(Foto mit Handy) machen und kündigen eine Strafanzeige (Personenstandsfälschung und Täuschung im Rechtsverkehr) an. Die ausländischen Antragsteller sind eine glatte Lüge. Damit sollten Sie ihn konfrontieren. Nürnberg 2.0 wartet auf ihn.
F: So, war gestern bei der Ausländerbehörde in Rendsburg und wollte dort unter Zeugen meinen Antrag abgeben. Die Sachbearbeiterin blätterte in meinem Antrag und sagte zu mir, dass ich mindestens 2 Jahre warten müsse, wenn ich meinen Antrag so, wie er ist, einreichen würde. Sie bat mir an, dass ich meinen Urgroßvater (Geburtsjahrgang 1911) herausnehmen soll aus dem Antrag und nur bis zu meinem Großvater (Geburtsjahrgang 1939) ableiten soll. Dann könnte ich den Staatsangehörigkeitsausweis sogar schon übernächste Woche abholen. Wie kann so was angehen? Warum soll es derart extrem länger dauern, nur wenn ich meinen Urgroßvater in den Antrag mithinein nehme? Bei der Behörde ist doch was faul. Wie soll ich mich entscheiden?
A: Man hat Sie einfach verarscht und hat versucht bestimmte Knöpfe zu drücken, ganz einfach. Man Leitetet eben nicht gerne nach 1913 ab. Max Bearbeitung sind 3 Monate. Eine tolle Sachbearbeiterin haben Sie da. Beim nächsten mal Fragen Sie doch mal ob es eine Anzeige wegen Täuschung im Rechtsverkehr sein darf. Treten Sie als Souverän auf und teilen ihr eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten mit, es gibt auch noch StGB §336.
F: Sind die Anträge (Antrag F,Anlage V) auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes für ganz Deutschland zulässig und müssen auch in allen Landratsämtern und Ausländerbehörden angenommen werden?Weil ich ja schon mal bei "Willkür" angesprochen hatte,dass es dort auf einmal eigene und andere Anträge gibt,aber mit so gut wie denselben Fragen und Eintragsmustern.Wenn ich dort den Antrag persönlich abgeben würde,würden angeblich nur ihre Anträge zählen.Deswegen werde ich die Anträge vom BVA per Einschreiben einschicken,um mich der Willkür nicht aussetzen zu müssen.Ist das okay? Oder sollte ich machen was die Behörde will???
A: Die Behördenhörigkeit sollten Sie ablegen. Sie passt nicht zu einem Souverän. Es gibt keine Vorgaben zur Form eines Antrags. Dieser kann auch Formlos gestellt werden.
F: So heut morgen bekam ich die Gesamtauskunft des Melderegisters. Ich denke die Eintragung kann besser nicht sein. Staatsangehörigkeit : Deutscher, Nachweisart : StaG Ausweis oder sonstiger, Sogar Ru Stag wurde zitiert. Und das beste in " Melderegisterdokumente" nur noch meine 2 Reisepässe, kein Perso mehr eingetragen :-)
A: Ja besser geht es nicht.
F: guten abend, habe heute eine ablehnung von der ausländerbehörde erhalen, da angeblich das schutzwürdige interesse fehlt und mein reisepaß als staatsangehörigkeitsnachweis genügt. ich werde angeblich von allen deutschen behörden als deutsch behandelt, so die begründung. es wird ausserdem noch auf das berüchtigte potsdamer urteil verwiesen. was kann ich dagegen unternehmen? gibt es neuigkeiten und lösungsansätze für dieses problem?
F: Strafantrag und Strafanzeige auf Strafverfolgung nach § 336 StGB haben wir schon durch, das hat bisher nichts gebracht. Der Staatsanwalt hat das Verfahren im Ermittlungsverfahren gem. § 170 II StPO bereits eingestellt. Derzeit liegt die Sache zur Wiederaufnahme beim Generalstaatsanwalt in Schleswig. Ob das was bringt, weiß ich nicht. Einen Rechtsanwalt für das Fachgebiet Ausländerrecht u. Verwaltungsrecht zu beauftragen haben wir uns auch schon überlegt. Leider ist bisher jeder angefragte RA abgetaucht und will keinem von uns ein Mandat erteilen. Reicht es denn nicht, dass wir unsere Anträge mit den korrekten Abstammungslinien bis vor 1913 nicht bereits vorgelegt haben? Schließlich haben wir damit ja im Umkehrschluss dem Landratsamt unsere indirekt Staatsangehörigkeit nachgewiesen. Nur was uns fehlt ist eine Art Bestätigung/Quittung seitens der Behörde.
A: Das Aktenzeichen ist wichtig! Die Hamburger wechseln den Wohnsitz.
F: Hallo, ich habe im Oktober 2014 meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eingereicht. Leider habe ich auch nach mehrmaligen schriftlichen, mündlichen Nachfragen und Strafandrohungen sowie 3 Beschwerden beim Landrat, Bürgermeister und beim Innenministerium nicht einmal eine Antwort erhalten. Auch die Klage vorm Verwaltungsgericht Schleswig wurde im April zurückgewiesen, da der Personalausweis angeblich als sicherer Nachweis über die Staatsangehörigkeit Auskunft erteilt. Heute haben wir (18 andere Antragsteller aus dem Kreis Pinneberg und ich) nochmals in einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin die zeitnahe Bearbeitung der Anträge nach dem gültigen RuStAG bekundet. Die Sachbearbeiterin lächelte nur arrogant und meinte, dass sie den vielen Anträgen nicht mehr hinterherkommt und die Ausstellung eines Bescheides frühestens im 3. Quartal 2018 nach derzeitigem Stand möglich ist. Wir fühlen uns richtig verarscht und mittlerweile weiß ich nicht mehr weiter. Einer aus der Gruppe hatte den Antrag parallel nach Wohnsitzabmeldung in D beim BVA beantragt. Zuweilen muss man beim BVA auch mindestens 18 Monate Wartezeit in Kauf nehmen. Ich frage mich mittlerweile wirklich, ob der gelbe Schein überhaupt noch irgendwo ausgestellt wird und welche Tricks man da noch anwenden kann. Ich habe die Schnauze gestrichen voll und werde, da es den gelben Schein augenscheinlich nicht mehr gibt, mich mit dem Thema Willenserklärung nun auseinandersetzen.
A: Es ist doch positiv, dass es so viele Anträge gibt. Leider führt die Willenserklärung nicht zum gewünschten Verwaltungsakt. Ich Empfehle Ihnen einen Blick ins StGB § 336.
F: Ja, und was sollte jetzt drinstehen bei Staatsangehörigkeit im Melderegister?
Muss dieses "deutsch" raus ?
Ich geh da morgen nochmal hin mit Esta Register Auszug
A: Bei Staatsangehörigkeit bleibt deutsch stehen. Das wird sich für die Person der BRvD nicht ändern. Im hinteren Teil der Vollauskunft steht "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderer Nachweis".
F: Hallo, ich war heut bei der Gemeinde um einen Vollauskunft zu beantragen. Der kannte sowas natürlich nicht. Um keine endlos Diskussion zu führen, nahm ich erstmal das was er ausdruckte. Unter Staatsangehörigkeit stand "deutsch". Nichts weiter. Wer ist jetzt verantwortlich für die Eintragung ? . Der bedienstete von der gemeinde , oder der vo LRA der den gelben Schein ausgestellt hat ?
A: Für die Person der BRvD bleibt es auch deutsch. Der Eintrag zum Staatsangehörigkeitsausweis ist nur in der Vollauskunft(Gesamtauskunft) zu sehen. Verantwortlich ist die ausstellende Behörde des GS.