F: Hallo, langen beglaubigte Kopien ( vom Ortsbeirat ) der Geburtsurkunden meiner Verwandten ?
F: Hallo, ich habe am 31.12.14 meinen Antrag per Einschreiben an die örtl. Ausländerbehörde geschickt. Dieser ist am 02.01.15 dort eingetroffen. Bis heute habe ich noch keinerlei Reaktion bekommen. Sollte ich mal Nachfragen was der Bearbeitungsstand ist oder soll ich mich noch gedulden?
A: Eine Prüfung kann schonmal 2 bis 3 Monate dauern, aber Sie können sich ja einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand erkundigen.
F: Meine Vorfahren stammen von den Sternen. Wo kann ich meine galaktische Herkunft nachweisen und warum?
A: Für Sie als Außerirdischen ist das GVA, also das Galaktische Verwaltungsamt direkt zuständig. Das Feststellungsverfahren bei dieser Behörde wird telepathisch beantragt, somit fällt da auch der ganze lästige Papierkram flach...
F: Hallo, wie verhält es sich wenn ich von mein Opa Väterliche seite keine Dokumente habe und die auch nicht bekommen kann? Die sind alle im Krieg weg gekommen. Von ihm selber weiß ich nur den Namen. Vom Opa meiner Mutter habe ich zur Zeit nur den Wehrpass. Kann ich denn über den Opa Mütterlicher seite den Antrag stellen?
A: Nein, das können Sie nicht. Forschen Sie weiter, nutzen Sie andere Kanäle (Kirche usw.).
F: Beim FK 1.15 Das Sorgerecht ergibt sich aus...? Ich hab alleiniges Sorgerecht.....muss ich das so angeben?Anlage V ist ja inkl mein fertigen Antrag?...Dankeschön:)) PS: sollte ich anschliessend besser ein Notar aufsuchen?
A: Unter 1.15 FK schreiben Sie sowas wie "Mutterschaft" oder so. Ja, alles weitere für Ihr Kind ergibt sich aus Ihrem eigenen Antrag. In welcher Angelegenheit wollen Sie einen Notar aufsuchen?
F: gibt es eine Ausfüllhilfe für den Kinderantrag?
A: Nein, aber das grundsätzliche sollte sich ja aus der des normalen Antrags ergeben. Wo klemmt es denn?
F: Meinem Staatsangehörigkeitsausweis lag eine Empfangsbestätigung bei, die ich an die Behörde unterschrieben zurückschicken soll. Auf dem Formular soll ich den Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises, des Feststellungsbescheides und des Gebührenbescheides bestätigen. Soll oder muss ich dies wirklich machen?
A: Eine Empfangsbestätigung können Sie denen ruhig geben, aber bitte eben keine komischen Erklärungen oder sonstwas unterzeichnen!
F: Kann man als Spätaussiedler den gelben Schein erhalten und auf was kommt es an
A: Das kann man mit den Infos nicht sagen. Auf einen Vorfahren auf Reichsgebiet vor 1914.
F: reicht die Sterbeurkunde, zum beantragen nach Rustag aus, wenn dort draufsteht wo und wann der Großvater geboren ist??? Mir ist es nicht möglich eine Geburtsurkunde zu bekommen, weil er in Klein Gluscha, Kreis Kowell ( Heute Ukraine ) geboren ist. Kann den Ort auch nicht im Gemeindeverzeichniß finden.
A: Wenn Ihr Vorfahre nicht auf dem Gebiet eines Bundesstaatesgeboren wurde, dann ist das eben leider so.
F: Kann ich als Vertriebener/Aussiedler den staatsangehörigkeitsausweis beantragen nach RuStag von 1913
A: Das ist so einfach nicht zu beantworten. Es hängt z.B. auch davon ab, ob Sie eingebürgert wurden oder nicht. Schildern Sie Ihren Fall bitte etwas detaillierter.
14.07.2015
Der aufgewacht Mensch
F: hallo,leute!danke für euren fleiss und mühe die blinden sehen zu lassen zu denen ich auch einst gehörte! Bin grade bei feststellung kind antrag;Frage:bin nicht mit meiner Frau verheiratet,lebe in trennug habe umgangsrecht für mein Sohn aber kein sorgerecht er trägt allerdings mein nachnamen habe auch die vaterschaft anerkant wen soll ich als sorgeberchtigten jetzt eintragen? Brauche ich die unterschrift der Mutter auf den Antrag? und letzte frage wie lange dauert der esta auszug beim bva habe schriftlich vor 4 woche den antrag per post abgeschickt!?letzte frage die vollauskunft muss doch die dame vom Einwohnermeldehamt selbst Ändern(also die personstandsänderung)das ist doch zeitlich unabhängig und hat nix mit dem bva(rückmeldung zum e.w.m.amt) zu tun oder???
A: Sie sind augenscheinlich gar nicht berechtigt den Antrag für Ihren Sohn zu stellen. Dies müßte die Mutter tun, am besten auch für sich selbst und die Ableitung erfolgt dann auch für Ihren Sohn über die Linie der Mutter.
F: Ich bin hessischer Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 und bin mit einer Ungarin verheiratet. Gemäß des für mich geltenden RuStAG § 6 hat sie damit auch die hessische Staatsangehörigkeit.?!
A: Ja nach dem RuStAG ist das so.
F: Beim Antrag auf Abstammung §4 Abs. 1 ist in dem Formular unter Punkt 4.2 die Frage nach anderen Staatsangehörigkeiten. Dort muss ich ja die Preußische eintragen. Ich habe aber noch die Polnische , muss diese auch eingetragen werden oder kann ich diese einfach weglassen??
A: Wenn Sie sie besitzen, dann sollten Sie sie auch eintragen.
F: mein grossvater mütterlicher seite ist geboren 1906 in schwandorf/bayern. leider habe ich keine geburtsurkunde von ihm und meinen eltern (schwierige familie). kann man den antrag auch ohne urkunden einreichen und das amt sucht sich das selber`??
A: Wir machen das hier alles nicht zum Spaß! Bitte besorgen Sie sich sämtliche Urkunden!
F: Ich habe eine Frage zu meiner ererbeten Staatsangehörigkeit: Mein Großvater wurde vor 1913 in der preußischen Provinz Sachsen geboren, zog dann aber sehr schnell mit seinen Eltern ins Herzogtum Braunschweig. Dort heiratete er meine Großmutter, wurde dann sogar Bürgermeister in dem Dorf. Kann es wirklich sein, dass ich nur meines Großvaters wegen die Staatsangehörigkeit von Preußen habe? Oder könnte es sein, dass mein Großvater, auch weil er ja Bürgermeister im Bundestaat Braunschweig wurde, seine Angehörigkeit wechseln musste, sodass ich jetzt Staatsangehöriger von Braunschweig bin? Und war meine Oma wirklich angeheiratete Preußin, obwohl sie als Braunschweigerin geboren wurde und nie ihren Geburtsort verlassen hat? Ich frage das deshalb, weil ich die Angaben natürlich gern korrekt machen möchte, und weil ich eine Chance suche, selber die Statsangehörigkeit von Braunschweig eintragen zu können, die liegt mir sehr am Herzen.
A: Wenn Ihr Großvater seine Staatsangehörigkeit gewechselt hat gib es dazu eine Urkunde. Ansonsten bestand Niederlassungsfreiheit in den Bundesstaaten. Also werden Sie wohl Preuße sein.
F: Ich habe meinen Abstammungsnachweis bis zum Großvater, der 1911 in Preußen ehelich zur Welt kam, geführt. Das mein Großvater zum Zeitpunkt seiner Geburt ehelich zur Welt kam, geht aus dem beglaubigten Geburtsnachweis aus dem abgelichteten Originaltext hervor. Seine Eltern werden dort namentlich mit korrektem Vor- und Familiennamen genannt und "seiner Ehefrau" (geborene ...) steht auch im Text. Ich habe also bis vor RuStAG 1913 meine Abstammung abgeleitet. Frage a) Muß ich auch noch die Eheschließung der Eltern meines Großvaters, also meiner Urgroßeltern, als Nachweis der ehelichen Geburt meines Großvaters 1911 der "Behörde" unterbreiten? (Die Urkunden der Ehelschließungen meiner Eltern und Großeltern und die Geburtsnachweise meines Großvaters, Vaters und mir wurden der "Behörde" unterbreitet.) Frage b) Muß ich (zwingend) davon ausgehen, dass ich bereits meine Geburt durch Abstammung nach §§ 1, 3, 4 Abs. 1 RuStAG 1913 korrekt abgeleitet und nachgewiesen habe? (Im EStA-Register taucht der Begriff Glaubhaftmachung auf.)
A: a) Nein.
Ja, Sie machen glaubhaft und die Verwaltung prüft, woraufhin / wodurch eben die Feststellung erfolgt.
F: Meine Oma geb 1912 hat ein uneheliches Kind (meinen Vater ) geboren.Der Vater von ihm ( meine Opa) starb noch während der Schwangerschaft ohne das es zu einer Heirat kam. Nach ca 1 Jahr hat Sie einen anderen Mann geheiratet .Frage kann ich Sie im Antrag als Verwandschaftsverhältnis angeben und wenn ja was muss ich bei dem Familienstand im Antrag angeben ( ledig und verheiratet ) oder "nur ledig" zum Zeitpunkt der Geburt meines Vaters ?
A: In diesem Fall ist über die Mutter abzuleiten, es sei denn, der andere Mann hat Ihren Vater adoptiert. Die Geburtsurkunde Ihres Vaters sollte da sehr aussagekräftig sein. In den Antrag würde ich verheiratet oder verwitwet eintragen.
F: Hallo, ich habe mir auch alles genau durchgelesen - und nun auch auf die Gefahr hin, dass Ihr mich "haut": Ein Freund hat mich gefragt, warum es nicht ausreichen würde, wenn er den beglaubigten Auszug aus dem damaligen Heiratsregister seiner Großeltern anstelle der Geburtsurkunde seines Opas (deren Erbringung sich als echt schwierig gestaltet) dem Antrag beizufügen. Auf diesen handschriftlichen alten Standesamtseinträgen befinden sich die Namen der Ehegatten, der jeweiligen Eltern der Ehegatten, die Geburtsdaten, die Geburtsorte, die Registriernummern und Eintragungsdaten der Geburten sowie die dazugehörigen Standesämter. Eine Geburtsurkunde bzw. ein Geburtsregisterauszug enthält doch ebenfalls nur die Daten wann, wo, zu welcher Registriernummer und die Eltern. Ich konnte ihm das nicht beantworten. Kann mir / uns das hier jemand sagen? Danke im Voraus aus Bremen.
A: Ja, im Grunde sollte dies sogar ausreichen! Da aber die Behörden - jedenfalls viele - jede Gelegenheit nutzen um uns in den falschen Gebiets- und Rechtsstand zu versetzen, sollten wir Ihnen da erst gar keine Angriffsfläche bieten und alles so stichhaltig und wasserdicht wie möglich zu machen.
F: Was ist, wenn ich in Bagdad/Irak geboren wurde und ich nachweisen kann, dass meine Eltern und Grosseltern aus Preußen kommen? Wie fülle ich meinen Geburtsstaat aus?
A: 1. Alles wunderbar, kein Problem.
2. Irak.
F: Hallo - meine Eltern wurden nach meiner geburt geschieden - brauch ich dann deren Scheidungsurteil ?
F: Hallo, ich habe bei meiner Ausländerbehörde einen Staatsangehörigkeitsantrag gestellt. Ich habe mit Originaldokumenten nachgewiesen, dass mein Urgroßvater (die Linie von meinem Vater, Großvater, Urgroßvater) 1908 in Preußen geboren wurde. Die Beamtin von der Ausländerbehörde hat gesagt, dass der Antrag nur bis 1938 zurückgeprüft wird. Wie kann ich darauf reagieren? Ich habe von meinem Vater die Heiratsurkunde angegeben, auf dieser ist ausgewiesen, dass er Deutscher Staatsangehöriger ist. Kann ich hier die Geburtsurkunde noch nachreichen?
A: Steht alles unter "ERPROBTES". Die Dame hat den Antrag so zu bearbeiten wie Sie ihn stellen! Ja, reichen Sie sie nach.
F: Guten Morgen. Ich bin im Februar 1989 Unehelich geboren, meine Eltern heirateten im Juni 1989. Allerdings ist meine Geburtsurkunde erst an dem tag der Hochzeit meiner Eltern ausgestellt und Unterschrieben wurden. Auf dieser Geburtsurkunde stehe ich mit meinem Vaterlichen Nachnamen drauf, eine Angabe zum Geburtsname ist nicht vermerkt. Also muss ich über die Blutlinie meines Vaters gehen, ist das korrekt? Falls ich zur Geburt und bis zum Tag der Heirat meiner Eltern den Mutterlichen Nachnamen hatte, müsste ich ja über die Blutlinie meiner Mutter gehen. Oder ist das nun endgültig bindend was auf der Geburtsurkunde steht, die aber erst 4 Monate nach meiner Geburt ausgestellt wurde (zum Tag der herat meiner Eltern)? Vielen Dank schonmal im voraus. LG
A: Siel leiten einfach ganz normal von Ihrem Vater ab. Rein formal zählen Fälle wie Ihrer als eheliche Geburt.
F: Guten Abend, ich habe hier zwei verschiedene Formulare: 1. Antrag auf Festellung der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) und 2. Antrag auf Austellung eines Ausweises über die RRechtstellung als Deutscher. Kann mir bitte jemand sagen, welcher der richtige ist. Besten Dank im Voraus
A: Ja, ich glaube keiner von beiden. Nutzen Sie die Anträge auf unserer Seite und die Ausfüllhilfe.
F: Hallo gelbes Schein Team ! Respekt für eure Mühe und Hilfe!!! Meine Frage ist , meine Eltern sind gebürtige Jugoslawen! Ich bin in Deutschland geboren und habe einen Deutschen Perso und Reisepass. Habe ich das richtig verstanden das die Vorfahren im Deutschen Reich geboren sein müssen um den gelben Schein zu beantragen.Für eure Antwort danke ich voraus . Gruß Vladimir
A: Ja das haben Sie richtig verstanden.
14.07.2015
Thomas aus dem Königreich Bayern
F: Ich habe den gelben Schein bereits Anfang der 90er erworben, weil ich eine Österreicherin heiraten wollte. Welches Formular ich dabei ausgefüllt habe und welche angaben ich gemacht habe weiß ich nicht mehr. Jedoch hatte ich zum Beweis eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde meines Großvaters erwirkt und beim Standesamt abgegeben. Der gelbe Schein ist übrigens auf 5 Jahre befristet und somit abgelaufen. Was soll ich nun tun? Muss ich den gelben Schein nochmal beantragen? Kann ich auf Basis des ursprünglichen gelben Scheins gleich widersprechen?
A: Beantragen Sie den gelben Schein neu.