F: in Daniel Prinz´s Buch wird beschrieben, dass bei der Antragsstellung die Frage nach dem Grund für die Beantragung des gelben Scheines gestellt wird. Darf ich die Antwort verweigern (kostenpflichtige Abweisung usw.?) Ich hätte keine passende Antwort -keine Adoption, keine Einbürgerung eines Ehepartners, keine Rechtsgeschäfte in der USA ...
A: Sie brauchen keinen Grund! Den entsprechenden Artikel dazu unter der Rubrik "ERPROBTES" scheinen Sie ja bereits gelesen zu haben.
F: Wie verhält es sich, wenn ich zum einen meinen Vater nicht kenne und zum anderen meine Großeltern aus verschieden Bundesstaaten stammen?
A: Es ist alles haarklein in den beiden Videos, insbesondere in dem Praxisvideo erklärt.
F: Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis seit Nov. 2014. Meine beiden ehelichen Söhne möchten den auch beantragen. Müssen sie das gleiche Prozedere machen? Reicht es, wenn Sie auf dem Antrag hinweisen, daß ich den Schein bereits habe?
A: Der Antrag ist da ganz normal wie bei Ihnen einzureichen.
F: ich habe ein stammbuch von mein vater das geht bis zu mein opa 1910 langt das als nachweis für den gelben schein oder müssen es Geburtsurkunden sein ?
A: Ja, das reicht vollkommen aus.
F: Bin in Bayern geboren und meine Eltern sind Vertriebene aus Oberschlesien. Wo ich persönlich meinen Antrag abgegeben habe hat mich der Beamte gefragt ob meine Eltern Vertriebene sind und ich habe unüberlegt mit "Ja" geantwortet. Daraufhin wollte er die beiden Vertriebenenausweise meiner Eltern haben (hatte sie zum glück nicht dabei). Hat das irgendeine Auswirkung auf den Staatsangehörigkeitsausweis bzw. auf die Groß-oder Kleinschreibung meines Namens auf dem Staatsangehörigkeitsausweis? Und eine Frage hätte ich noch und zwar: Muss ich beim Antrag F bei "Wohnsitzstaat" und "Geburtstaat" eintragen in welchem Bundesstaat ich geboren wäre wenn jetzt 1913 wäre? Danke für die Antwort. :D
A: 1. Nein, sollte es eigentlich nicht. Aber selbst wenn sie sie real haben, sie existieren nicht! ;-)
2. Ja.
F: Man muss die Geburt des Vorfahren vor 1913 in Deutschland nachweisen. Von wann gilt das? von 1871? Ich meine es muss doch einen Zeitraum geben, oder? Danke im Voraus!
A: Wer auf staatlichem Boden steht und wann ist egal. Es muß nur vor 1914 sein.
F: Habe Schein beantragt offensichtlich mit Formfehlern! Ableitung von der Mutter dann vom Großvater. Ist die RuStag Eintragung nur beim Nachweiß vor 1913 möglich? Kann ich den Ausweiß noch einmal neu beantragen?
A: Eieiei... wir machen das hier zwar kostenlos, aber doch nicht umsonst! Wenn man sich nicht an die Vorgaben hält und einfach mal drauf los probiert kommt das halt dabei raus. Erneut beantragen funktioniert nicht, da sich die Behörden zum Teil sogar zu recht den Standpunkt vertritt festgestellt zu haben und basta...
F: Ich habe trotz der Scheidung noch den Doppelnamen, also den Namen meines Ex an meinen Familiennamen angehängt. Beim Antrag in Formular F, was trag ich da ein. Den Doppelnamen oder nur meinen? Danke für die Info.
A: Sie tragen den vollständigen Familiennamen ein, den Sie derzeit führen. Zur Unterscheidung und Nachvollziehbarkeit des Sachverhaltes ist ja schließlich hierzu diezusätzliche Angabe des Geburtsnamen da, sowie die Urkunden und Anlagen.
F: Ich wurde adoptiert, nach welchen Vorfahren muß ich suchen?
A: Nach denen Ihres Adoptivvaters.
F: Ich bin am 01.11.1993 im Namen der Bundesrepublik unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Fernmeldeassistentin ernannt worden. Kann ich da überhaupt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Wie ich verstanden habe, geht das nicht? Ist das richtig? Das wäre schlecht.
A: Natürlich können Sie den Gelben beantragen. Aber eventuell auch mit den Konsequenzen leben.
F: die ausländerbehörde weigert (oder darf nicht, da wohl Änderung zu StaG) sich den schein für kinder die ab 2000 geboren auszustellen? Was kann ich da tun? Stimmt das? Kann ich mein Kind, wenn es unter 16 ist nicht mit eintragen lassen?
A: Das Kind muß einen eigenen Antrag stellen.
F: bei Antrag F: "Meine Aufenthaltszeiten seit Geburt". Wie genau müssen die Angaben da sein? Kann ich das auch weg lassen? Ich hab mich mind. schon 11mal in verschiedenen Städten innerhalb BRD umgemeldet, und weiss nicht mehr welche Monate genau das waren. Beim Bürgerbüro in meiner aktuell gemeldeten Stadt könne sie mir keine Auskunft geben. Sagen sie können nur in der Stadt die Meldungen abrufen, ich muss in jedes Bürgerbüro wo ich bisher gemeldet war und das kostet jeweils 8 euro....
A: Die Städte und die Jahresangaben sollten reichen.
F: Geb. 1946 in Ostpreussen, Vorfahren allesamt Deutsche, keinerlei Dokumente vorhanden (weder vor noch nach Geburt), jetzige Machthaber gehen davon aus, daß es 1946 kein Ostpreussen mehr gab, d.h. ich bin auf dem Gebiet der ehemaligen SU geboren, heute Russland - Kann ich die russische Staatsbürgerschaft beantragen?
A: Klingt doch alles gut, denn es kommt ja nicht darauf an wo Sie geboren wurden, sondern wo der Vorfahre über den Sie letzendlich ableiten vor 1914 geboren wurde. Sich um die Urkunden zu kümmern bleibt Ihnen allerdings nicht erspart. Ob Sie die russische Staatsangehörigkeit erlangen können, müßten Sie schon mit z.B. einer Vertretung der Russischen Föderation klären.
F: Wenn meine Eltern oder Großeltern nicht in Deutschland geboren sind, ich aber hier geboren bin und seit 23 Jahren in Deutschland lebe, ist es dann überhaupt möglich, den Staatsangehörigkeitsausweis zu erwerben?!
A: Die Frage lässt sich mit den Informationen nicht beantworten. Mit einen Vorfahren geboren vor 1914 auf dem Boden des Deutschen Reichs, ist der gelbe möglich.
F: Statt der Geburtsurkunden meines Vaters 1943 geboren und Großvaters 1909 geboren würde da auch die Sterbeurkunde genügen
A: Ja wenn die wichtigen Daten drauf stehen.
F: Hallo! Habt ihr Erfahrung wielange es allgemein dauert bis der Antrag bearbeitet wird!? Habe meinen Ende Dezember noch eingereicht. Still ruht der See!;) Viele Grüße aus Thüringen
A: Das kann je nach Umfang der Unterlagen schon mal 3 Monate dauern.
F: ich habe meine heiratsurkunde wo meine eltern aufgeführt sind dann habe ich die heiratsurkunde meiner eltern wo deren eltern aufgeführt sind mein großvater ist 1909 gebohren.brauche ich jetzt noch andere nachweise für den gelben schein oder langt das ganze schon
A: Sie benötigen zudem sämtliche Geburtsurkunden der männlichen Vorfahren.
F: Ich wurde unehelich geboren und dann adoptiert, nach welchen Vorfahren muss ich suchen? Von biologischer Mutter keine Daten, nur von Adoptiveltern.
A: Wunderbar, Sie müssen sowieso über die Linie Ihres Adoptivvaters ableiten.
F: Auf der Seite der BVA steht, dass man den Antrag auch direkt bei der BVA einreichen kann. Gilt dies nur für im Ausland lebende oder auch für Inländer?
A: Das BVA ist nur für Anträge von Deutschen zuständig, die im Ausland leben.
F: Auf der beglaubigten Kopie von dem Auszug aus dem Geburtenbuch von meinem Vater steht auch die Eheschliessung SEINER Eltern. Und es heisst ja auch die Ehefrau hat den Knaben geboren. Reicht das als Nachweis aus, oder brauche ich noch die Heiratsurkunde von meinen Großeltern?
F: Ich würde gerne den Status Mitglied der BRD verlassen, wohne aber nicht mehr in Deutschland, da ausgewandert. Wie ist das mit den Anträgen? Muss ich dafür jetzt nach Deutschland reisen oder kann das auch über die Botschaft abgewickelt werden. Danke
A: Sie können den Antrag über die Botschaft oder direkt an das BVA schicken.
F: Meine Eltern waren verheiratet. Ist es dann garnicht möglich das ich den nachweis nach meiner Mutter bringe? Weil da habe ich alle Unterlagen vorätig
A: Auch die 1000. Nachfrage ändert nichts an der immer gleichen Antwort: NEIN!
F: Mein Vater ist in Prenzlau gebohren, ich habe aber keinerlei unterlagen von seinem Vater, nur sein Geb. Datum. wie kann ich jetzt herausfinden wo er gebohren ist? Das Prenzlauer Standesamt hat weder geb. noch Sterbeurkunde und meinte, das die leute sich früher nicht immer so umgemeldet haben. Was soll ich tun? Nur die Geburkunde meines Vaters ist das was ich bekommen kann.
A: Also normalerweise sollte über das Geburtsstandesamt Ihres Vaters auch der Geburtsort Ihres Großvaters herauszubekommen sein. Ansonsten bleiben wohl nur noch Verwandte etc..
F: Mein Perso geht bis 2017, frage: Soll ich bis dahin warten bis der abläuft und dann den Gelben beantragen, oder jetzt beantragen wo der noch gültig ist ?
F: Muss ich als Eheliches Kind unbedingt der Blutlinie meines Vaters Folgen oder darf ich auch die meiner Mutter nachgehen? Danke!
A: Wie wäre es mal damit, etwas in den Fragen und Antworten zu lesen. Kleiner Tip Antrag/Ableitung reicht.