F: In welcher Gemeinde kann ich den GS feststellen lassen ohne Probleme ?
A: Das geht nur in der Gemeinde in der die Person gemeldet ist.
F: Frage wegen Ableitung: meine Ableitung sieht so aus: Ich bin geboren als Kind verheirater Eltern, als Ableitung via Vater. Aber: Vater geboren 1919 als "staatenloser", denn die Großmutter ist aus Preussen war aber zum Geburtszeitpunkt schon verheiratet mit dem nichtdeutschen Großvater aus England (mein Vater wurde erst 1949 auf Antrag eingebürgert und staatenlos geboren, da eben nicht unehelich und damals wurde man automatisch staatenlos wenn der eheliche vater Ausländer war). Ich wäre also großväterlichersets kein 1913 Rustagler. Kann ich diesem Fall die weitere Ableitung über meine Großmutter aus Preußen vornehmen, welche 1987 in Berlin geboren wurde? Oder welche Möglichkeit habe ich um bis vor 1914 zu kommen? Besten Dank!
A: Den Gebietsstand 1913 werden Sie so nicht erreichen. Sie werden sich also mit der unmittelbaren(Kolonieangehörigkeit) Staatangehörigkeit zufrieden geben müßen. Diese ist aber immer noch besser als keine.
F: Hallo, bei Anlage F aktuelle Anschrift!
Im Video wurde erklärt keine Postleitzahl eintragen. Ich wohne in Frankreich soll ich da auch die PLZ weg lassen da mein Wohnort Gebiet Elsaß Lothringen ist also auch Deutschland war.? Und die Bezeichnung Frankreich?
A: Nein, maximal in rechteckige Klammern.
F: Ja alle Geburts und EheUrkunden bis 1895 vorhanden, bis auf eine Sterbeurkunde von 1960. Wie verhält es sich mit den Aufenthaltszeiten meines Uropas? Ich habe nicht das Jahr des Umzugs (nur die Orte), welches aber im Anhang V gefragt wird.
Liebe Grüße
A: Suchen Sie auf der Seite die Ausfüllhilfe.
F: Hallo, ich habe beinahe alle Urkunden für den Feststellungsantrag beisammen, außer die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters (Datum ist bekannt) und leider kenne ich nicht das Jahr des Wohnsitz Wechsels von Erfurt nach Nordhausen. Nur eine Zeitspanne von 10 Jahren. Kann ich trotz der fehlenden Urkunde und Daten den Antrag einreichen, oder stehen die Chancen dann eher schlecht?
A: Wenn irgendeine Urkunde des Urgroßvaters vorhanden ist, sollte das kein Problem sein.
F: Frohes neues Jahr liebes Team und vielen Dank für Ihre hilfreiche Arbeit.
Meine Eltern - Mutter Deutsche ( lebte 1956 bis 1958 in New York ) Vater Amerikaner - haben 1958 in der USA geheiratet. Sie zogen 1959 nach Deutschland. 1962 wurde die Ehe in Brmen geschieden. Ich wurde in Bremen geboren. Meine Mutter beantragte 1975 für mich die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich erhielt eine Urkunde : Bundesrepublik Deutschland Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung - ausgestellt im Feb. 1975. Soweit ich verstehe - ist das nichts Halbes noch Ganzes. Deshalb möchte den "Gelben Schein" nach RuStAG beantragen. Geht das? Habe alle Geburtsurkunden und Heiratsurkunde von meinen Großeltern mütterlicherseits.Danke!
A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Vom 22. Juli 1913
.§ 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
.§ 5. Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.
28.12.2017
"Rußland-Deutscher"?
F: Hallo! Nochmals zu meiner Anfrage vom 21.12.2017. Der Großvater wurde 1909 in Lodz (später für einige Jahre Litzmannstadt) geboren. Seine Vorfahren lebten aber schon länger dort - sein Vater (mein Urgroßvater also) wurde sogar in Moskau geboren. Es gibt keinen Nachweis einer deutschen Staatsangehörigkeit - nur Indizien zur deutschen Volkszugehörigkeit. Demnach würde ich in den Statuten der Weimarer Republik "hängen bleiben", denn die sonst problemlose Ableitung über meine Mutter ist ja leider nicht zulässig. (Eigentlich wollte ich Wladimir Putin nicht fragen, ob er mich wieder "aufnimmt".)
A: Mit 1909 sind sie doch schon in der Bundesstaatenangehörigkeit. Sie brauchen nicht bis Adam und Eva!!!
F: Hallo zusammen! Ist es möglich, meine Frau nach RuStAG § 6 einzubürgern und ihr so zur natürlichen Person zu verhelfen? Falls ja, was muss auf dem Antrag F ausgefüllt werden und reicht mein Staatsangehörigkeitsausweis, neben Eheurkunde und ihrer Geburtsurkunde?
Beste Grüße aus Preußen
A: Das funktioniert nicht! Sie müsste aus eigener Kraft aus dem StAG heraus kommen.
F: Hallo und frohe Weihnachten,
Ich wollte meine Staatsangehörigkeit beantragen bin aber selber wohnhaft in Frankreich ist das richtig dass für mich das zuständige Amt das BVA in Köln ist?
Desweiteren würde ich gerne meinen Personalausweis abgeben der eh schon seit Monaten abgelaufen ist er wird in Frankreich nicht benötigt weil jeder nur den Reisepass sehen möchte wird der auch auf dem BVA abgegeben oder wie stelle ich das an?
Des Weiteren ist es für mich da ich im Ausland wohne und den gelben Schein bzw eine Staatsangehörigkeit nachweisen muss unbedingt die Amtshandlung hier auszuführen ist es für mich einfacher den gelben Schein zu beantragen oder kann es dazu kommen dass ich auf Gegenwehr stoße?
Auf welchem Amt stelle ich meine vollauskunft?
Und wie viel Personen werden benötigt um eine freie Willenserklärung zu beglaubigte?
Lg
A: 1. Ja
2. Das Thema Perso hat sich bei Ihnen schon erledigt.
3. Eigentlich sollte Sie keine Schwierigkeiten bekommen.
4. Vollauskunft entfällt bei Ihnen.
5. Willenserklärung ist veraltet.
21.12.2017
"Rußland-Deutscher"?
F: Ableitung der Abstammung zum Großvater mütterlicherseits führt in den Raum Magdeburg also Bundesstaat Preußen. Ableitung zum Großvater väterlicherseits (dieser aus Rosenheim / Bayern) führt aber 1909 nach Lodz (!) - also nach Rußland (Polen gab es 1909 nicht). Es besteht aber durchaus der Nachweis der Vertreibung und kurzfristige Gefangennahme des Großvaters (aus Rußland) in Schleswig durch die Britische Besat- zungsmacht. Was nun?
A: Lodz {Landgemeinde}
Kreis Posen-West – Königreich Preußen
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/posen/posen-west.htm
F: Hallo. Habe ich meine Frage vom 17.12.17 evtl. falsch gestellt ? Ich wollte nur eine Antwort, was in der Anlage V als Geburtsland für meinen Großvater und meinem Vater stehen soll. Mein Großvater ist vor dem 1. Weltkrieg in Galizien geboren und wurde als Volksdeutscher anerkannt. Mein Vater ist im Warthegau 1940 geboren. Beide sind, wie auch ich, ehelich. Wie kann ich eine Abstammung nach §4 RuStag ableiten ? Soll ich in den Antrag bei meinem Großvater : geboren in Lemberg, Königreich Galizien reinschreiben ? Was soll bei meinem Vater stehen ? Gehörte der Warthegau zum Königreich Preußen ? Ich hoffe, dass Ihr konkret helfen könnt. Viele Grüße
A: Ja das hatten wir verstanden hoffte die Antwort erklärt das. Einzutragen sind die Staaten im Gebietsstaat 1913.
https://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Posen
F: Hallo ich habe erst durch einen Freund das erste mal über den gelben Schein erfahren. Nun war ich mal wieder ... so wie es aussieht. ... schneller im handeln als beim Denken . Ich habe vor 2 Tagen diese Seite zum ersten mal endeckt. Nun habe ich gelesen das ich auf keinen Fall den Personalausweis beim einreichen des Antrages zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vorzeigen soll ..... was ich aber gemacht habe, der auch von der Dame dann Kopiert wurde und in die Unterlagen beigefügt wurde. Meinen gelben Schein habe ich vor 4 Tagen abgeholt. Welchen gravierenden Fehler habe ich nun gemacht.
A: Prüfen Sie die Schreibweise des Ruf und Familienamen. Sollte dort Max Mustermann stehen ist erstmal alles in Ordnung und das ESTA Register zu organisieren. Sie sollten dem SB aber 3 Wochen Zeit zur Eintragung geben.
F: Hallo. Ich will den gelben Schein beantragen, habe aber ein Problem mit dem Ausfüllen der Anlage V für meinen Großvater und meinem Vater. Meine Vorfahren sind im 18. Jahrghundert aus der Pfalz nach Galizien (kuk Österreich-Ungarn)ausgewandert. Mein Großvater ist vor dem 1. Weltkrieg in Galizien geboren und wurde als Volksdeutscher anerkannt. Mein Vater ist im Warthegau 1940 geboren. Beide sind, wie auch ich, ehelich. Wie kann ich eine Abstammung nach §4 RuStag ableiten ? Soll ich in den Antrag bei meinem Großvater : geboren in Lemberg, Königreich Galizien reinschreiben ? Was soll bei meinem Vater stehen ? Ich hoffe, dass Ihr helfen könnt. Viele Grüße
F: Wie ist das denn,wenn die Eltern verheiratet waren,aber der Vater vor der Ehe eine andere Natinoaltät hatte?
Geburt des Kindes ehelich und nachdem der Vater deutsche Dokumente bekam.
Davor waren alle deutsche,aber die Oma emigrierte in die USA und hat dann zus.noch die amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen.die Uroma/Uropa waren deutsch.
Funktioniert dann das Prozedere nach RuSTAG überhaupt noch?
Vielen Dank!
A: Entweder Sie haben Deutsche Vorfahren in der richtigen Linie oder nicht! Mit Ihren Informationen lässt sich dort keine Aussage treffen.
15.12.2017
Zitronenfalter
F: Hallo nochmal :-). Fülle gerade die Anträge aus und frage mich, warum in Feld 4.3 nur "Preußen" hin kommt und nicht [DE_als_Ganzes] ... (oder Königreich Preußen?).
A: Es ist der Versuch des geringsten Wiederstands seitens der Besatzerverwaltung.
F: Sorry, ich habe vergessen zu sagen, dass meine Eltern ein paar Monate nach meiner Geburt geheiratet haben u. dies auch immer noch sind. Zählt dies dann einwandfrei vor den schrägen Kameraden der Macht als Anerkenntnis. Kann ich also deswegen über den Vater gefahrlos ableiten, oder sicherheitshalber über die Mutter? Vielen Dank. Liebe Grüße Nadine
A: Dann wird es wohl die Linie des Vaters sein. Mit den Informationen ist das aber abschließend nicht zu bewerten.
F: Ich bin habe von einer Freundin gehört, dass man, wenn man nach 1975 geboren wurde, sich die Ableitung über Vater oder Mutter aussuchen kann.
Ich bin unehelich geboren u. müsste deshalb eigentlich über die Mutter ableiten.
Es wären aber nur alle Daten über die Linie des Vaters vorhanden. Kann ich diesen, da ich Jahrgang 1983 bin, verwenden?
Vielen Dank für die Antwort u. ich hoffe dies würde gehen. Liebe Grüße Nadine
A: Ihre Freundin bezieht sich auf das StAG. Das hat aber nichts mit uns zu tun. Also geht es dann nach RuStAG. Also Mütterliche Linie es sei denn, Ihr Erzeuger hat die Vaterschaft anerkannt. Dann gilt auch für Sie die Väterliche Linie.
F: Hallo liebes Team,
für die Willenserklärung und die Anträge habe ich folgende Frage:
Ich selber wurde in Hamburg geboren, mein Vater in Ratzeburg,mein Opa in ebenfalls in Ratzeburg, aber mein Uropa, geboren 1881, wurde in Schlagsdorf - Mecklenburg-Strelitz geboren.
Wie trage ich dies nun korrekt ein ...?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
F: Hallo nochmal, vielen Dank für Dein Feedback. Ich würde gerne an Deine Antwort anknüpfen: Welche Fehlerquellen können bestehen? Es wird sogar genannt, wo der Ausweis archiviert wird. Können meine Eltern nicht einfach hingehen und diesen einfordern? Und kann man bei Widerstand auf Gesetzesbruch durch Unterschlagung verweisen/bewirken? Wie lange besteht die Pflicht einer Behörde, wie der Polizei, solche Dokumente zu archivieren? Gerne höre ich von Dir. Viele Grüße
A: Die Staatsangehörigkeitsausweise waren damals nur 10 Jahre gültig. Unterlagen für die damalige Beantragung dürften nicht mehr vorhanden sein. Auch der Wissenstand des SB ist eher den heutigen Bedürfnissen der Behörde angepasst. Also werden Sie nicht um eine vollständige Beantragung herum kommen.
F: Hallo zusammen! Als Erstes möchte ich meinen Respekt für Eure Arbeiten im reinen Sinne der Völkerbundinteresse aussprechen. Wenn ich soweit bin, möchte ich mich Euren Arbeiten anschließen - es gibt viel zu tun! Doch jetzt zu mein Anliegen: Im Familienbuch meines Eltern habe ich unter dem "Vermerk 7 über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis" folgendes entnommen: Deutscher Staatsangehöriger laut Staatangehörigkeitsausweis des Polizeipräsidiums Mannheim vom 16. Juni 1958 Nr.1234. 26. Juli 1958. Der Standesbeamte: .... Bei beiden Elternteile steht der gleiche Satz drin und sind in den 30er Jahren geboren worden! Ist dies eine Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913? ...und wenn ja, dann kann ich mich darauf berufen, oder? Vielen, vielen lieben Dank für Eure Antwort!
A: Bis in die 70er war der Nachweis der Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 bei Hochzeit Standard. Berufen würde ich mich darauf nicht. Dies birgt zu viele Fehlerquellen.
02.12.2017
Arnd aus Kaufbeuren
F: Ich bin 1959 in Glashütte (Sachsen) geboren. Wenn ich meinen gelben Schein bis vor 1914 ableite, trage ich dann "Königreich", "Freistaat" Sachsen oder noch etwas anderes ein?
A: Sie haben die Staatsangehörigkeit vom Ihrem Vorfahren geboren vor 1914 geerbt. Das ist auf gar keinen Fall Freistaat Sachsen. Ihr Geburtsstaat ist Königreich Sachsen, Ihre Staatsangehörigkeit läßt sich mit den Informationen nicht ermitteln.
F: Hallo Leute, ich habe eine Frage zum Antragsformular F. Ihr schreibt hier das jeder der nach 1937 geboren ist als Geburtsstaat Deutschland als Ganzes eintragen soll. Wiese sollte ich das tun wenn ich nach Bundesstaaten ableiten will? Ich wurde in Sachsen geboren und mein Vater in Schlesien also Preußen.
Vielen Dank im Voraus!
A: Sie leiten doch nach den Bundesstaaten ab. Dort steht Preußen [Deutschland_als_Ganzes]. Im Ihrem Fall Sachsen [Deutschland_als_Ganzes]. Dieser Begriff kommt aus dem 2 + 4 Vertrag und beschreibt einen ganz bestimmten Gebietstand. Dazu steht es in rechteckigen Klammern und ist somit nicht im Dokument enthalten(4 Ecken Regel). Es soll einfach nur die Antragstellung erleichtern. Die Erfahrung zeigte, dass die SB haben damit weniger Probleme wie mit Königreich Preußen. Obwohl dort dasselbe steht.
F: Guten Abend, wie soll ich mich verhalten: Zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit fordert mich die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde auf, innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen, welche öffentliche Stelle meine deutsche Staatangehörigkeit anzweifelt bzw. weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in meinem Fall zweifelhaft und klärungsbedürftig ist. Kann ich mich auf §30 StAG berufen, der keine Begründung sondern nur Urkunden/Nachweise für die Antragstellung fordert? Wäre es sinnvoll, auf die "Kleine Anfrage der GRÜNEN an den Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 16/1883" zu verweisen und die Antworten des Innenministers Strobel zu den Fragen 1, 2 und insbesondere 3.zu zitieren? Danke im Voraus!
A: Sie sollten dazu noch vermerken, das Sie Zweifel daran haben. Denn nach Teso Urteil des BVerG ist der Perso und Pass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit.
28.11.2017
Zitronenfalter
F: Vielen Dank für die hilfreiche Beantwortung vor einigen Tagen.
Dachte, ich habe nunmehr alle Unterlagen für die Beantragung zusammen ... und seh gerade, dass im Familienstammbuch meiner Großeltern die Kinder "nur" mit Geburtsschein vertreten sind. Im Kontext des Gesamtbuches ist also ersichtlich, dass mein Vater das eheliche Kind meiner Großeltern ist, auf der Seite aufgeführt sind die Namen der Eltern aber nicht explizit. Muss ich mir dafür extra eine Geburtsurkunde ausstellen lassen?
Vielen Dank im voraus.
F: Hallo liebes GS-Team, ich bin gerade dabei die Geburts- und Eheurkunden zu beantragen und habe dazu eine sehr spezifische Frage: Die Standesämter in den Bundesländern der Britischen Zone und in Teilen auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg können für ein und dieselbe Urkunde zur Beglaubigung zwei unterschiedliche Stempel benutzen und dazwischen wählen: 1. Gibt es einen Siegel im Besatzungsrecht mit Aufschrift „Der Standesbeamte in Ludwigslust * Kreis Ludwigslust-Parchim“ In diesem Stempel befindet sich das Emblem/Wappen des Phantasie-Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt einen weiteren Stempel mit der Aufschrift „Stadt Ludwigslust Standesamt“. Darin enthalten ist jedoch nicht das MV-Wappen sondern das Stadtwappen von Ludwigslust. Wie komme ich an das zweite Siegel heran? MfG Heiko
A: Die Siegel sind alle nicht Staatlich. Somit ist das Siegel vollkommen uninteressant. Im Verwaltungsgebiet werden alle Siegel akzeptiert.