F: Bisher war mir klar, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, da meine dt. Vorfahren nicht zwischen 1871-1913 im dt. Reich gelebt haben. Nun ist mir aufgefallen, dass ich eine Einbürgerungsurkunde (erhält am Tag der Ausstellung die dt. Staatsangehörigkeit) besitze. Kann man damit auch ableiten?
A: Leider nein, Sie sind in die Republik des Bundes Eingebürgert(BRvD). Das hat mit den Bundesstaaten nichts zu tun.
F: Kann man unehelichem Nachwuchs, deren Mutter Deutsche per Abstammung ist, einen Gelben Schein (RuStAG 1913) besorgen?
A: Einfach den Antrag für Kinder nehmen.
F: Kann ich die Abstammung komplett über die Mutter ableiten. Vater ist damals aus Pommern geflohen und ich weiss, das es da kaum Unterlagen gibt.
A: RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Kann ein gelber Schein auch von einem im Ausland geborenen Menschen (somit in der BRD eingebürgerter und unbescholtener), beantragt werden?
z.B. durch Berufung auf RuStAG §8
Danke für die Antwort im Voraus.
A: Nein, Deutscher kann man nicht werden Deutscher muß man sein. Da braucht man schon Vorfahren im Gebietsstand 1913. Der Geburtsort ist dabei unerheblich.
F: Liebes GS-Team, es scheint falsch zu sein euren "Antrag auf Feststellung der DEUTSCHEN Stattsangehörigkeit" zu nutzen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist doch die auf dem Perso (jur.Person=deutsch). Kein Wunder, dass diese Anträge aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses sofort abgebügelt werden.
A: Ein Rechtlich nicht vorhandenes Sachendscheidungsinteresses bekommen die Leute grade wegen des richtig gestellten Antrags. Uns ist auch nicht bekannt, dass es in einem Perso um den Familienname geht. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss auch gar nicht nachgewiesen werden, da dieses schon im §40a des StAG verankert ist. Vielleicht werfen Sie mit Ihrem Fachwissen nochmal einen Blick in unsere Ausfüllhilfe und verstehen warum der Antrag genauso aussehen muss. Natürlich können Sie den Antrag auch Formlos stellen. Das ist Anfänger aber nicht zu empfehlen.
F: Hallo, meine Frage ist : Der Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit wurde Mitte Dezember 2017 gestellt. Die Dame vom Amt erklärte „Ich weiß noch wie lange es dauert“. Was sind die weiteren Schritte? Danke
A: Nach 3 Monaten sollten Sie mal eine Sachstandsanfrage stellen.
F: Hi eine Frage zum Antrag fürs Kind unter 16 Jahren,muss dieser von beiden Elternteilen (Erziehungsberechtigten) unterschrieben werden?
A: Ja, Antrag für Kinder nehmen.
F: Ahnentafeln beweist deutsche Staatsbürgerschaft?
Ich lebe in Brasilien und sammle Dokumente für die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Ich hätte gerne die Meinung in meinem Fall:
Mein Urgroßvater Johann Georg Repsold emigrierte 1877 nach Brasilien und kehrte im Jahr 1912 im Jahr 1897 und starb in Hamburg nach Deutschland.
Mein Urgroßvater Erwin Repsold emigrierte 1887 nach Brasilien, einem deutschen 1890 in Brasilien verheiratet und starb 1937 in Brasilien.
Das Konsulat teilte mir mit, dass es keine Registrierung der konsularischen Registrierung im Namen von Johann Georg oder Erwin Repsold gibt.
Allerdings habe ich eine Kopie zertifiziert von Geheimen Staatsarchiv Preußischen Kulturbesitz des Deutsche Geschlechterbuch in Deutschland veröffentlicht im Jahr 1932 von zwei deutschen Beamten: Dr. Bernhard Koerner (Regierungsrat und Mitglied des Preuß. Heroldsamts, die bis 1918 war ein Organ offiziell) und Dr. Jur. Uscan W. Dutteroth (Direktor des Landgerichts Hamburg).
Diese Ahnentafel hat den Rekord meines Großvaters Kurt Repsold, geboren 1898 und Enkelin von Erwin Repsold, geboren 1916.
War dieses Dokument Beweis für die Aufrechterhaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch meinen Urgroßvater nach 1914?
A: Eine Staatsbürgerschaft gibt es auf deutschen Boden nicht. Ihre Feststellung der Staatsangehörigkeit sollte nichts im Wege stehen.
F: Muss ich den Schein bei der Stadt beantragen, wo ich gemeldet bin, oder geht es auch bei anderen Städten? Bei der Stadt, in der ich wohne, ist es sehr problematisch, nahezu unmöglich, den Schein zu bekommen. Von daher würde ich ihn dann bei einer anderen Stadt beantragen wollen, wo größere Chancen bestehen. Ist das möglich?
A: Ihre Meldeadresse entscheidet über die Zuständigkeit der Gemeinde.
F: Hallo, ich hab da mal ne Frage: Kann man den Staatsangehörigkeitsausweis auch beantragen, wenn man seit 7 Jahren überhaupt keinen Wohnsitz und auch kein Ausweis oder Reisepass mehr besitzt? Die Geburts- und Eheurkunden habe ich bereits alle bekommen. Bei den Standesämtern war die Beantragung ohne Perso/Pass überhaupt kein Problem aber gilt das auch bei der Ausländerbehörde ? Gruss Richard
A: Ohne Wohnhaft gibt es keine Zuständigkeit der Gemeinde.
F: Hallo. Bezüglich meiner Ableitung eine kurze Frage.
Mein Vater ist etwa 6 Monate vor der Eheschließung seiner Eltern geboren. zählt diese Situation trotzdem als unehelich geboren?
-wenn ja,dann muss ich warscheinlich weiter über die Mutter meines Vaters ableiten...
Danke schon einmal
A: Eine Vaterschaftsanerkenntnis sollte in dem Fall ja vorliegen. Der Zeitraum ist auch in Ordnung. Also weiter mit dem Opa.
F: bzgl. der Frage von
02.01.2018 von Ekmi
bzw. der Antwort:
".§ 5. Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters."
Was bitte gilt als wirksame Legitimation? Nur die Eheschließung oder genügt die Anerkennung der Vaterschaft?
A: Legitimation ist die Anerkennung der Vaterschaft.
31.01.2018
Wissbegieriger
F: Habe meine Ableitung über RuStAG hinbekommen und alle behördlichen Dokumente in der Tasche. Nun möchte ich das auch für mein Kind hinbekommen, was an und für sich kein Problem darstellt. Nur was mein Urgroßvater ist, ist ja für mein Kind der Ururgroßvater. Wie macht man das mit der Anlage V mit der Ableitung? Da geht es ja nur bis zum Urgroßvater. Mein Kind muß über meine Ableitung bis zu meinem Urgroßvater, was für mein Kind aber der Ururgroßvater ist.
A: Dann basteln Sie an die Grafik noch was dran. Entweder Photoshop oder malen nach Zahlen.
F: Halli Hallo, mein Ur-Opa(von dem ich ableiten muss) kommt aus Geisa, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Mein Opa wurde in Hamburg-Wandsbek geboren, also Preußen. Mein Vater wurde auch in Hamburg-Wandsbek gebohren, also auch Preußen.
Jetzt meine Frage: Was muss in den Anlagen V von Opa und Vater sowie in meinem Antrag F unter 4.3 eingetragen werden, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach oder Preußen oder beides? Ich würde Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach eintragen, da durch Abstammung.
Bin mir unsicher und möchte alles richtig machen.
A: Das haben Sie richtig erkannt! Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
F: Hallo, benötige ich für den GS eine "richtige" Heiratsurkunde (v. meinen Großeltern) oder genügt der Eintrag/Vermerk/Zusatz in der Geburtsurkunde von meinem Opa "getraut am 4.VIII. 1928 in ... mit ..." ? Vielen Dank
A: Eigentlich sollte das reichen. Die Endscheidung trift aber Ihr SB.
F: Ich wurde ehelich geboren. Kann ich trotzdem die Herkunft von der Mutter ableiten lassen?Mütterlicherseits sind sämtliche Unterlagen vorhanden (bis 1901).Mein Vater stammt aus Polen und wurde 1945 vertrieben. Deshalb sind von ihm keine Unterlagen vorhanden.
A: RuStAG 1913 § 4. [1]
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: F:Als unehelich geborenes Kind habe ich den Familiennamen meines Vaters, der nicht mein leiblicher Vater ist, angenommen. Von einer Adoption ist mir nichts bekannt. Von welchem Elternteil wird abgeleitet, um die Abstammung nach RuSTAG nachzuweisen? Herzlichen Dank!
A: Wenn es keine Anerkennung der Vaterschaft des leiblichen Vaters gibt, über die Mutter.
F: Hallo zusammen,
Da ich (37) Probleme habe meine Vorfahren bis 1913 zurückzuverfolgen, habe ich geboren in der DDR, nach anderen Wegen gesucht und bin dabei auf folgendes gestoßen.
In der DDR gibt es einen Sonderfall, weil verursacht durch die Propaganda Westdeutschlands die DDR vorzeitig, nämlich spätestens mit Ablauf des 2.10.1990 aufgelöst wurde und zwar OHNE der BRD rechtswirksam beigetreten zu sein. Die Zeichnungsbefugnis der DDR und auch die Beitrittsmöglichkeit zur BRD erlosch bereits viel eher, nämlich mit Ablauf des 17.7.1990.
Das heißt ohne die Überstruktur der DDR wurden alle DDR-Bürger, die in der Nacht vom 17.7.1990 zum 18.7.1990 gemeldet waren, de facto notstandsrechtlich sofort Bürger des Deutschen Reiches, da die Überstruktur der DDR über dem Deutschen Reich gelöscht wurde ohne das etwas ähnliches wie das Grundgesetz gegolten hat.
Hat es schon mal jemand über diesen Weg versucht?
A: Nein, wir kennen keinen der diesen Weg gegangen ist. Wir halten diesen auch für unmöglich und sinnfrei. Warum sollten sich Bundestaatenangehörige um eine Kolonieangehörigkeit bemühen.
F:
Ihr habt oft geschrieben, daß man auch nach Rustag ableiten kann, wenn die Vorfahren deutsche Volkszugehörige sind, also z.B. aus Böhmen stammen (später Sudetendeutsche)
Wie drückt man DIESE deutsche Volkszugehörigkeit beim Ausfüllen des FA aus?
Herzlichen Dank!
A: Das ergibt sich aus den Dokumenten und Urkunden der Vorfahren.
F: Hallo liebes Team,
ist es möglich, den FA noch einmal einzureichen, wenn einem die Festestellung vor 1,5 Jahren versagt, also fadenscheinig abgelehnt wurde ohne daß man daraufhin Widerspruch eingelegt hatte?
Besten Dank
A: Denn Antrag können Sie so oft stellen wie Sie wollen.
F: Danke, aber gefeiert wird erst wenn ich den Gelben in der Tasche hab. Ich las im RuStAG, dass die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Ehemannes annimmt und war daher besorgt meine verloren zu haben. Gibt es dazu eine Quelle, wo ich nachlesen kann? Dazu kommt noch das mein jetziger Ehemann seine Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen nachgewiesen hat,also den Gelben besitzt. Könnte ich mich auch darauf berufen, oder geht es nur über die eigene Feststellung? Es ist ein interessantes Thema! Nochmal liebe Grüße!
A: Damit wären Sie Preußin nach gültiger Gesetzgebung(RuStAG §6). Aber nach geltender Gesetzgebung müssen Sie die Feststellung alleine durchführen.
F: Moin Moin! habe eine Frage bezüglich meiner Staatsangehörigkeit, da ich 10 Jahre mit einem Ungarn verheiratet war und nicht weiß ob ich dadurch meine Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen verloren habe (Urgroßvater 1890).
Ansonsten brauche ich gar nicht erst den Antrag F ausfüllen.
Liebe Grüße!
A: Gib Gas Karin las dich nicht Feiern!!!
F: Hallo, ich stehe erst ganz am Anfang der Beschaffung meiner Unterlagen zur Erlangung des gelben Scheins. Aufgrund privater Streitigkeiten habe ich keinerlei private Unterlagen mehr. Um Geburtsurkunden meines Vaters und meines Großvaters zu beschaffen, benötige ich die Geburtsorte der beiden. Wie kann ich diese ermitteln, um mich dann in den Geburtsorten auf Recherchetour zu begeben ? Herzlichen Dank und viele Grüße
A: Beginnen Sie doch einfach bei sich. Der Auszug aus dem Geburtenregister bringt die benötigten Daten Ihrer Eltern. Genau so geht es dann weiter bis Sie alle Unterlagen Ihrer Vorfahren zusammen haben.
12.01.2018
"Rußland-Deutscher"?
F: Tut mir leid, daß ich nochmals nachhaken muß wegen der geograischen Lage dieser Stadt Lodz. Ich habe eine Replik eines Deutschen Schulatlas von 1910. Darin lag diese Stadt Lodz eindeutig im Königreich Polen, welches aber nicht souverän war und deshalb zum Kaiserreich Rußland gehörte. Dies Stadt Lodz gehörte 1909 keinesfalls zu einem Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches (käme auch nur Preußen in Frage).
Anfang des Jahres 1939 ist mein Großvater mit seiner schwangeren Ehefau (war eine Polin) ins Deutsche Reich eingereist. Dafür hat er von Polen auch einen Paß ausgestellt bekommen und vom Deutschen Reich wurde meinem Großvater ein sogenanntes Arbeitsbuch ausgestellt, in welchem die Staatsangehörigkeit "Polen" vermerkt wurde. Das ist mein Problem bei der Beantragung des Gelben Scheines, denn dieser Antrag soll doch nur wahrheitsgemäße Angaben enthalten.
A: http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/Alphabetisches%20Verzeichnis%20der%20Gemeinden%20in%20Deutschland%201900%20w.pdf
12.01.2018
"Rußland-Deutscher"?
F: Hallo! Zur Ausfüllung meines Antrages habe ich jedoch noch Fragen (s.a. meine Anfragen vom 21.12. und 27.12.2017). Ich würde den Antrag F ausfüllen und für meine Vater die Anlage V (geb. in Rosenheim / Königreich Bayern ). Was soll ich aber dort unter 3 ankreuzen (?), weil doch mein Großvater 1909 im Kaiserreich
Rußland (in Lodz) geboren wurde! Mein Vater hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch Abstammung vom Vater? (Ich möchte natürlich nichts falsches ankreuzen!) Falls Punkt 3.2 korrekt wäre, müßte ich die Anlage V für meinen Großvater ausfüllen und müßte dann bei Pkt. 1.5 Lodz und bei Pkt 1.6 Kaiserreich Rußland hinschreiben? Vielen Dank im voraus für die Antwort.
A: Ich dachte, dass das Thema Lodz mittlerweile abgeschlossen ist!!! Es liegt nicht in Russland, sondern in den Polnisch verwalteten Gebieten des Deutschen Reichs. Auf unserer Seite finden Sie ein Gemeinderegister. Dor steht was Sie eintragen müssen.