F: Ich halte mich seit längerem und noch für längere Zeit im Nicht EU Ausland (Dubai) auf und habe den roten Reisepass. Kann ich hier einen grünen Ausweis in der Botschaft bekommen?
A: In Ihrem Falle sollten Sie erstmal bei dem roten bleiben, da der grüne erstens nur ein Jahr gültig ist und zweitens eben nicht in jedem Land akzeptiert wird. Bitte denken Sie ferner daran, daß Sie den ausgefüllten Antrag inkl. sämtlicher Anlagen und Urkunden direkt beim BVA stellen müssen!
F: Meine Mutter ist Deutsche und hat meinen auslaendischen Vater geheiratet. Sie ist Jahrgang 53, geboren Berlin, Potsdam. Ich selbst bin Jahrgang 83. Darf ich als eheliches Kind mit deutscher Mutter, meine Blutlinie ueber das weibliche Geschlecht aufweisen, als Deutsche heranziehen?
A: Das RuStAG macht auch für Sie keine Ausnahme. Eheliches Kind heißt immer über den Vater.
F: Ich wohne im Moment aus beruflichen Gründen im Ausland, habe also keinen Wohnort mehr in Deutschland. Wie Beantrage ich den Gelben Schein? Gebe ich die ausgefüllten Unterlagen mit allen beglaubigten Urkunden dann bei der BRD Botschaft ab?
A: Den Antrag und alle sonstigen Unterlagen senden Sie in ihrem Falle direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
F: Muss der Antrag mit Handschrift ausgefüllt werden?
A: Das können Sie halten wie Sie wollen. Handausgefüllte Anträge lassen sich schlecht manipulieren, aber man kann den Antrag auch 2x ausdrucken und sich den Eingang auf dem 2. Antrag betätigen lassen.
F: Hallo! Nun, mein Großsvater ist 1914 auf Elba, Italien geboren und 1945 nach Deutschland, Schlesweig-Holstein gekommen. Dort hat er dann meine Großmutter geheiratet, mit Wurzeln in Pommern. Ich besitze also die Italienische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, bin aber in Deutschland geboren, genau wie mein Vater (Er hat einen ital. Pass). Was solte ich tun? Würde ich auch einen Gelben Schein bekommen, wenn ja, wie weise ich meine Abstammungslinie nach? Mutter? MfG
A: Ein Nachkomme kann nur über die mütterliche Linie ableiten, wenn er unehelich geboren ist. Wenn Sie oder Ihr Vater ehelich geboren sind, hat der jeweilig nächste Ableitungsschritt über Ihren / seinen Vater zu erfolgen. Sie müssen die Linien strikt gesetzeskonform verfolgen, alles andere funktioniert nicht. Manchmal hilft es auch noch eine Generation weiter zurück zu gehen, aber eben nicht immer, leider.
F: Ich kann bis vor 1913 zu meinem Grossvater, der im Königreich Preußen (Provinz R) geboren wurde meine Abstammung durch eheliche Geburten ableiten. Ich und mein Vater sind aber in einem Großherzogtum - Stand 1913 - geboren. Demnach sind der Geburts- und Wohnsitz-Staat von mir und meinem Vater das Großherzogtum von 1913. Aber über die Abstammung durch Geburt und Vaterlinie zu meinem Großvater bin ich trotzdem Preuße. Habe ich damit die grundlegende Tatsache in meinem Fall richtig erkannt und wiedergegeben? Vielen Dank für Ihre Anwort. P.S. Würde ich über meine Mutterlinie bis zur Urgroßmutter vor 1914 unehelich ableiten können, dann wäre ich auch Preuße (Provinz P.)
A: Ja, Sie sind Preuße. Über die mütterliche Linie wird nur abgeleitet, wenn der jeweilige Nachkomme unehelich geboren wurde.
F: Ich habe den "gelben Schein", aber im Antrag mangels vorherige Recherche nur Name Wohnort ect angegeben zuz. Geburtsurkunde. was kann ich mit diesem Schen angangen.
A: Das läßt sich aus der Urkunde nicht ersehen. Hierzu braucht man den EStA Register Auszug um zu sehen, wie Sie dort registriert sind. Informationen zu den unterschiedlichen Eintragungen im EStA Register finden Sie unter Praktisches.
F: Mein Großvater (geb. 1922) sowie mein Urgroßvater (geb. 1892) wurden in Westpommern geboren. Von beiden habe ich keine Geburtsurkunde. Was ich habe, sind deren Geburtsdaten im sog. Ahnenpass. Reichen diese Informationen aus dem Ahnenpass aus, eine beglaubigte Kopie zu erhalten, um meine Abstammung zu beweisen? Oder welche Möglichkeiten habe ich mein Abstammung zu beweisen? Schließlich liegt Westpommern heute auf polnischem Gebiet...
A: Eigentlich sollte eine beglaubigte Kopie des Ahnenpasses reichen. Für die Geburts- und Heiratsurkunden aus dem Gebiet des heutigen Polen, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.
F: Ich habe 1997 meinen Wehrdienst geleistet ,habe aber nicht an der Vereidigung kann es Probleme beim beantragen des gelben Scheines geben .
A: Eigentlich dürfte es da keine Probleme geben. Am besten, Sie machen dazu erstmal gar keine Angaben (auch kein Kreuzchen)... wenn die entsprechende Informationen wollen, dann fordern die sie bei Ihnen an.
F: Hallo, welche Staatsangehörigkeit habe ich denn nun wirklich inne? meine Urgroßmutter (von der ich ableite) wurde in Schleswig geboren, somit habe ich doch die Staatsangehörigkeit Königreich Preußen, oder etwa Provinz Schleswig-Holstein?
A: Es geht um Ihre Staatsangehörigkeit, nicht um eine (nicht existierende) "Provinzangehörigkeit".
F: Hallo zusammen, ich wollte mal wissen ob es ausreicht, wenn man die Abstammung seitens der Mutter vorweist? Mein leiblicher Vater ist nicht bekannt. Habe nur die Daten meiner leiblichen Mutter, die aber bereits versorben ist und auch zuvor kein Kontakt bestand. Also ist es unmöglich Daten über meinen leiblichen Vater zu bekommen. Deshalb die Frage ob ich auch alles über meine Mutter, Oma, Uroma etc nachweisen kann um den Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen?
A: Wenn Sie ein uneheliches Kind sind, dann müssen Sie sogar über Ihre Mutter ableiten. Danach muß man wieder schauen: Wenn die Mutter ehelich geboren ist, wird über den Vater (Ihren Großvater), wenn nicht, über die Mutter (Ihre Großmutter) weiter abgeleitet, usw. bis man vor 1914 gelandet ist.
F: Ich habe in meinem alten "Kinderausweis" aus den 70ern festgestellt, dass ich schon einmal die Staatsangehörigkeit "Deutscher" hatte. Gibt es aufgrund dieser Tatsache eine Möglichkeit, diesen Zustand wiederherzustellen OHNE explizit Nachweise über die Abstammung etc. zu bringen?
A: Ist uns nicht bekannt. Einfach ausprobieren und uns bitte das Ergebnis mitteilen.
F: Hallo und vielen Dank für die Mühe, die Sie sich mit dieser Seite machen. Meine Frage ist, ob es Auswirkungen hat, wenn im Antrag aufgeführt ist, dass ich einige Jahre in der Schweiz und in Österreich (mit Wohnortwechsel/Abmeldung etc.) beruflich tätig war war. Danke.
A: Eigentlich dürfte dies keine Auswirkungen haben. Wir raten aber dazu, zu den Aufenthaltszeiten im Antrag zunächst gar keine Angaben zu machen. Falls die "Behörde" diese doch fordert, so können Sie sie schließlich immernoch formlos nachreichen.
F: Ich habe mir gerade ein Video von Ironleafs angeguckt, und er erwähnte, dass man zwei Dinge bei seiner Kreisverwaltung beantragen kann: einmal seine Staatsangehörigkeitsurkunde und zum anderen einen Staatsangehörigkeitsausweis. Also "zwei" Sachen. Ich höre das jetzt zum ersten Mal. Könnt ihr etwas genaueres dazu sagen?
A: Mit der Urkunde ist wahrscheinlich die Rechtsstellung als Deutscher gemeint. Diese wird jedoch derzeit nicht ausgestellt, aber wir arbeiten daran. Die aktuellsten Informationen zum Thema werden hier auf unserer Seite gesammelt und zu Verfügung gestellt.
F: Hallo, sowhol mein mein Vater (1943), als auch sein Vater (1914) (beide zur Geburt Ihrer Söhne verheiratet) sind in Preussen geboren. Ich bin 1967 in Sachsen geboren. Welche Staatsangehörigkeit soll ich mit dem gelben Schein beantragen? Kgr. Preussen oder Sachsen?
A: Nach Vererbung Preußen.
F: Eheurkunden werden in NRW anscheinend nur für Eheschließungen ausgestellt, die n den letzten 80 Jahren erfolgt sind. Sind die Unterlagen damit unvollständig?
A: NEIN Vielleicht kann man schon in der Geburtsurkunde erkennen, dass die Vorfahren verheiratet waren. Ansonsten einfach nicht das Standesamt sondern das Stadtarchiv anschreiben, vor 1934 ist schon digitalisiert.
F: Mein Großvater geb. 1905 in Plauen / Vogtland mein Vater geb. 1949 Wilhelmshaven (Preußen) welchen Bundesstaat gebe ich nun im Antrag an. Den von meinem Großvater, richtig? Welcher ist es denn in dem Fall? Freistaat Sachsen? Bitte um Hilfe :) Danke
A: Das mit ihrem Großvater haben Sie richtig erkannt. Allerdings bezweifle ich das Ihr Großvater im einem Freistaat geboren ist. Die gab es nämlich erst ab 1919 (Weimarer Republik) und ist der Anfang allen Übels. Wenn Sie also in den Freistaat wollen sind Sie hier falsch.
Für die Suche nach den BUNDESSTAATEN haben wir unter Praktisches das
bereitgestellt. Eine Suche (Strg und F) ergab für Sie folgenden Eintrag.
Plauen {Stadt}
Amtshauptmannschaft Plauen Königreich Sachsen
F: Frage zum Thema Hamburg / Preussen. Ich bin im heutigen Hamburg-Altona geboren. Altona war mal eigenständig und gehörte zu Preussen. Seit dem 3. Reich gehört Altona zu Hamburg. Was ist jetzt meine eigentliche Staatsangehörigkeit? Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste es in Preussen sein oder?
A: Ich habe für Sie einen Blick ins geworfen.
Dort findet man unter Altona
Altona {Stadt}
Stadtkreis Altona Königreich Preußen
Das ist aber nur Ihre Staatsangehörigkeit wenn Ihr Vorfahre (geboren vor 1914) auch dort geboren ist. Ansonsten ist das nur Ihr Wohnsitzstaat. Das Gemeindeverzeichnis finden Sie unter Praktisches.
F: Ich möchte den Antrag stellen. Ich bin aus Rheinland-Pfalz. Soweit es mir bekannt ist, war es die Bayrische Pfalz. Wäre die Staatsangehörigkeit Königreich Bayern richtig?
A:
Ihr Wohnort ist allerdings "nur" Ihr Wohnsitzstaat. Ihre Staatsangehörigkeit ist in dem Bundesstaat, in dem Ihr Vorfahre vor 1914 geboren wurde und über den Sie ableiten.
F: Wie lange dauert gewöhnlich die Zeit von der Antragsabgabe bis zur ersten Reaktion ( Antwortschreiben Erklärung)? Hatte meinen Antrag mitte Juni an der Ausländerbehörde persönlich abgegeben...
A: Das ist höchst unterschiedlich, da die Behörden mit diesen Anträgen "recht gut ausgelastet" zu sein scheinen... ;-)
2 bis 3 Monate kann man inzwischen durchaus hierfür ansetzen. Bei Ihnen ist also alles noch im Rahmen.
F: Vielen Dank für den Hinweis, dass es über meine väterliche Seite geht! Das ist mir aber auch vorher klar gewesen! Meine Fragen waren andere! Wenn von der väterlichen Seite keine Nachweise zu erbringen sind, was bin ich dann? Gelten Deutsche aus Bessarabien als Deutsche? War mein Opa dementsprechend unmittelbarer Reichsangehöriger? Bin ich dann auch nur als unmittelbarer Reichsangehöriger geboren und somit jetzt staatenlos ohne die Möglichkeit eine Staatsangehörigkeit zu bekommen es sei denn ich gehe in ein Land und bitte um Einbürgerung? Ich fühle mich der Stätte meiner Geburt zugehörig und meinen preußischen Vorfahren verbunden! Was kann ich tun?
A: So Leid es uns tut, aber wenn Sie ein eheliches Kind eines Vaters sind, von dem keine Nachweise vorliegen und Sie somit nicht nach RuStAG ableiten können, ist da derzeit wenig zu machen. Ob Ihr Großvater die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatte, läßt sich aus Ihren Angaben nicht eindeutig folgern, aber der Schluß liegt nahe. Ihre konkreten Umstände würden in einem Rechtsstaat auch nicht unbedingt ein Problem darstellen, aber unter den momentanen Gegebenheiten eben schon... leider!
Sie müssten, sofern möglich, weitere Nachforschungen anstellen und ggf. noch eine Generation weiter zurück gehen, evtl. bringt Sie das weiter. Sollte dies erfolgreich sein, reicht vielleicht dann auch ein Schreiben bzw. die Angabe, daß über Ihren Vater keine (weiteren) Unterlagen vorhanden sind.
F: wenn ich über die Seite meiner Mutter gehen könnte, wäre es wohl einfach! Ich geb. 1970 in Preußen, Mutter geb. 1944 im gleichen Ort in Preußen, ihr Vater geboren im gleichen Ort in Preußen. Mein Vater stammt von Deutschen aus Bessarabien ab! Aufgrund der fehlenden Unterlagen steht schon in der Heiratsurkunde zu seinem Geburtsort"Beurkundung nicht nachgewiesen" Er geb. 1040 in Gottlob /Rumänien (die waren durch die Vertreibung wieder auf dem Weg in die Heimat), sein Vater geb. 1911 in Paris (Bessarabien) gibt es auch keine Unterlagen drüber! ich komme auch noch weiter zurück in der Ahnenreihe, allerdings nur ohne Urkunden. Wie ist hier vorzugehen? Oder ist das so zu sehen, dass mein Vater durch Abstammung unmittelbarer Reichsangehöriger ist/war und dies somit für mich auch gilt, sodass ich auf keinen Fall Preuße sein kann? Wie komme ich aus der Staatenlosigkeit? Vielen Dank
A: Es geht nicht darum, was praktischer wäre, sondern wie nach RuStAG 1913 abzuleiten ist. Ist der Nachkomme ehelich geboren, wird über den Vater abgeleitet, nur bei unehelich geborenen geht es dann über die mütterliche Linie.
F: In den Formularen wird nach einem deutschen Ausweis gefragt. Zählt hier der BRD-Perso? Zählt die Bundeswehr als die "deutsche Armee" oder als Privatarmee?
A: Haha... Humor ist, wenn man trotzdem lacht!
Gemeint ist natürlich der Personalausweis und auch die Militärzeiten bei der Bundeswehr (auch wenn sich dies natürlich real etwas anders verhält ;-)).
F: was mache ich, wenn in meiner Geburtsurkunde der Mann meiner Mutter steht aber nicht mein leibl. Vater ist, da ich unehelich zur Welt kam?
A: Antwort zu dieser Frage findest du unter Ableitung.
F: reicht das Familienstammbuch und Ahnenpass, oder muß ich beim Standesamt in Berlin das anfordern?
A: Familienstammbuch und Ahnenpass ist vollkommen ausreichend.