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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Silence
F: Schönen guten Tag liebe Gemeinde =) Mein Ehrfahrungsbericht: Wir habe heute unseren gelben Zettel abgeholt, das schöne ist das wir keine Kopie unserer Nazikennkarten abgeben mussten und auch nicht vorzeigen. Der gelbe Zettel ist komplett korrekt ausgestellt. Das schöne an der Sache ist das als wir unseren gelben Zettel beantragten man uns sagte ohne vorlage eines Ausweises würde man uns ihn nicht ausstellen und bei abholung müssten wir eine Kopie dort lassen. Daraufhin haben wir uns schriftlich beschwert und unser unterfangen war von erfolg gekrönt. Vielen Dank für alle eure tipps ohne diese wäre es nicht so leicht gewesen.Für den anpfiff in die zweite runde hätten wir aber eine Frage und zwar wie lange wir warten sollten bis wir den ESTA - Registerauszug anfordern oder können wir dies sofort tun? MfG Silence

A: Danke für die Info. 4 bis 6 Wochen, den der Eintrag hat ja unverzüglich stattzufinden. :-)


14.07.2015
Markus Kutil
F: Was passiert, wen der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises abgelehnt wird? Bin ich dann nachweislich Staatenlos?

A: Keine Sorge, der wird nicht abgelehnt, das wäre der Sargnagel für die Verwaltung, es sei denn, Sie sind eben kein Staatsangehöriger eines Bundesstaates.


14.07.2015
Markus Kutil
F: Auch ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Mittlerweile habe ich alle Urkunden bis 1906 gesammelt. Es gilt bei mir die Abstammung in ehelicher Folge über meinen Vater. Nur: Mein Ur-Großvater wurde 1906 im Egerland, damals Österreich-Ungarn geboren, Heimatvertrieben 1946 nach Bayern. Kann ich den Ausweis trotzdem beantragen?

A: Leider nein, aber versuchen Sie doch mal noch eine Generation weiter zurück zu gehen, vielleicht haben Sie ja Glück und der Vater Ihres Urgroßvaters ist auf Reichsgebiet geboren.


14.07.2015
Gedeitzk
F: Zum Nachweis des Erwerbes der Staatsangehörigkeit gemäß §4(1) RuStaG, d.h. Anlagen zu Antrag auf Staatsanghörigkeitsausweis: Wenn ich bis vor 1914 Geburts- und Heiratsurkunden meiner Vorfahren vorlege, ist noch nicht nachgewiesen, dass der Vorfahre, der vor 1914 geboren ist, tatsächlich Deutscher gemäß §1 RuStaG ist, denn die Aussage, dass dieser wiederum durch Abstammung die Staatsangehörigkeit erworben hat, ist zunächst eine nicht untermauerte Behauptung. Die Geburts- und Heiratsurkunden reichen also nicht zum Nachweis, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben habe. Sehe ich das richtig? Wie kann ich an einen Nachweis kommen, dass der relevante Vorfahre Deutscher war?

A: Wenn der vor 1914 geborene Vorfahre in einem der Bundesstaaten geboren wurde ist er Deutscher. Ihrer Interpretation konsequent folgend würde dies überspitzt formuliert ja schlußendlich bedeuten, daß Sie bis zu Adam zurück ableiten wollten, wobei sich dann noch die Frage stellen würde, von welcher Abstammung dieser Adam eigentlich ist.


14.07.2015
Marcel Kehl
F: da ich 1995 geboren wurde muss ich bis zu meinem ururgroßvater zurück aber die verfügbaren dokumente gehen leider nur bis zum urgroßvater , kann ich das selbe dokument vom urgroßvater auch für den ururgroßvater nehmen ?

A: Ja, machen Sie dies bitte innerhalb der entsprechenden Anlage V so deutlich wie möglich und führen Sie die weiteren Anlagen (Geburts- und Heiratsurkunden) detailliert und unmißverständlich auf, dann sollte es keine Probleme geben.


14.07.2015
Niko D.
F: Guten Tag, warum muss man bis vor 1914 ableiten?Das Rustag trat 1913 in Kraft, aber es gilt doch ununterbrochen bis zum heutigen Tage, warum ist dann der Zeitpunkt des in Kraft tretens entscheidend?Wenn beispielsweise mein Vater 1930 in Preußen geboren wurde und ich ebenfalls auf preußischem Gebiet geboren bin, weshalb ist das dann nicht ausreichend von der Ableitung her?

A: Die Verwaltung nutzt jedes ihr sich bietende Schlupfloch aus, um uns in einen falschen Gebiets- und somit Rechtsstand zu versetzen! Ihnen eine solche Möglichkeit zu liefern vermeiden wir, indem wir absolut auf Nummer sicher gehen und bei der Ableitung nicht in der Weimarer Republik oder im Gebietsstand von 1937 zu landen.


14.07.2015
Stefan L
F: Ich hab mir den Antrag von BVA und von meinen Lankreis Altötting heruntergeladen http://www.ck-dataservices.de/formoffice/get.front?client=lkr-aoe&form=1794 solte ich nicht besser den Antrag von meinen LRA nehmen da hier auf die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit verwießen wird, wenn ja auf was muss ich bei diesen Antrag achten?

A: Wenn Sie es probieren wollen die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, würde ich auf einen formellen Antrag verzichten. Hilfestellung hierzu können wir Ihnen nicht geben, da uns damit die Erfahrung fehlt. Komisch ist allein schon, daß ich oben begründen muß, wo ich die Urkunde vorlegen muss und weswegen.


14.07.2015
Uwe Krotsch
F: Auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis ist der Familienname groß geschrieben, und zwar so K R O T S C H,also jeweils mit Abstand zwischen den Buchstaben. Frage : Ist das korrekt, oder bin ich betrogen worden?

A: capites deminutio minima = Max Mustermann, Inhaber aller Rechte.
capites deminutio media = Max MUSTERMANN, Verlust der Bürgerrechte.
capites deminutio maxima = MAX MUSTERMANN, Verlust der Bürgerrechte und Familienrechte.

Wie Sie sehen, JA. Das sollten Sie umgehend ändern lassen. Das kann an einem Fehler in der Beantragung liegen (z.B. Einreichen einer Kopie des Personalausweises).


14.07.2015
Hypermaniac
F: Habe meine UNterlagen vor Wochen (per Einschreiben) eingereicht und kein Feedback bislang erhalten. Spielen die auf Zeit, müssen irgendwelche Fristen beachtet werden?

A: Je nach Region kann die Bearbeitungszeit inzwischen 2 bis 3 Monate dauern. Manchmal kann es auch sein, daß auf Zeit gespielt wird. Fristen müssen nicht beachtet werden. Vielleicht rufen Sie einfach mal dort an und erkundigen sich nach dem Bearbeitungsstand.


14.07.2015
Marcel
F: Wenn ich fertig abgeleitet habe und beim relevanten Vorfahren vor 1913 angekommen bin, was trage ich bei Abstammung ein. Wieder Abstammung durch Vater? und bei besitzt/besaß neben deutsche Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Bayern durch Geburt?

A: Sie streichen in dem Antrag besaß neben der deutsche durch und schreiben dann Bayern durch Geburt rein.


14.07.2015
leckertee
F: Mein Urgroßvater hat im Auszug des Stammbuches stehen: Württemberger durch Abstammung. Dieses ist in eine Bürgerliste unter einer Nummer eingetragen dessen Auszug ich zusätzlich beim Standesamt angefordert habe. Ist es sinnvoll diesen Auszug beizulegen oder eher nicht?

A: Eine Kopie davon sollten Sie auf alle Fälle beilegen.


14.07.2015
leckertee
F: Mein Urgroßvater war bis zu seinem Tod verheiratet. Seine Frau ist später verstorben. Bei Ehe/Lebenspartnerschaft BIS: Tod eintragen?? Oder Todesdatum? Herzlichen Dank!

A: Datum und dazu: (Sterbedatum)


14.07.2015
Markus
F: Meine Großmutter hat nach Scheidung nochmals geheiratet. Hat jetzt einen anderen Nachnamen. Der aktuelle Nachnamen gehört bei Familienname rein, oder?

A: Ja, vermerken Sie am besten zusätzlich noch ihren Geburtsnamen, damit die Zuordnung zu ihrer Geburtsurkunde klar ist.


14.07.2015
Markus
F: Mein Vater ist unehelich geboren. Er hat dann seine Staatsangehörigkeit erworben durch Abstammung von der Mutter, richtig?

A: Richtig!


14.07.2015
Michael
F: Mein Vater hat 1979 bereits einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommen. Ich habe keinen Kontakt zu ihm und das Landratsamt weigert sich ihn mir in Kopie zu zeigen. Wenn er nicht weit genug abgeleitet hat, kann dies dann für mich zum Problem werden??

A: Nein, Sie machen es neu wie beschrieben und Sie machen es selbst, dann sollte es keine Diskussionen geben.


14.07.2015
FR
F: Hallo zusammen. Ich hätte eine Frage zum Antrag. Ich wurde 1986 als eheliches Kind geboren. Meine Eltern trennten sich 1995. Vor zwei Jahren hat meine Mutter wieder geheiratet. Welche Urkunden werden nun von mir erwartet? Der Nachweis über die Mutter, meinen leiblichen Vater oder den meines Stiefvaters?Da ich keinen Kontakt mehr zu meinem leiblichen Vater habe, gestaltet sich dieser Weg etwas schwierig. Wenn dies aber der Fall sein sollte, woher bekomme ich dann die Geburtsurkunden/Heiratsurkunden?

A: Es ist alles bis ins kleinste detailliert beschrieben und mehrfach in Fragen wiederholt beantwortet... Die Urkunden bekommen Sie bei den jeweiligen Geburts-Standesämtern Ihrer Vorfahren und dort, wo die nachzuweisenden Ehen geschlossen wurden. Sollten Geburts- bzw. Heiratsorte auf derzeit fremdverwaltetem Gebiet liegen, so hilft Ihnen das Standesamt 1 in Berlin bei deren Beschaffung.


14.07.2015
Miguel
F: Meine Frage bezieht sich auf die Anlage V. Wie ist es, wenn meine Urgroßeltern im Jahr 1920 geboren wurden und somit nicht vor 1914. Muss ich dann meine Ururgroßeltern angeben?

A: Dann sollten Sie DRINGEND die noch fehlenden Unterlagen besorgen. Denn 1920 liegt schon in der Weimarer Republik.


14.07.2015
Markus
F: Hallo, ich bin eben dran meinen Stammbaum zu untersuchen. Ich bin ehelich geboren. Aber die recherche der Linie meines Vaters ist unmöglich. Gibt es auch die Möglichkeit dann einfach die Linie der Mutter zu nehmen? Unabhängig davon sind meine Vorfahren 1932 und 1908 in der Nähe von Arnstadt (Thüringen) geboren- was muss ich dann in den Antrag eintragen?

A: Nein, ehelich geboren heißt immer Ableitung über die väterliche Linie. Fangen Sie mit Ihrer Geburtsurkunde an und dann immer Schritt für Schritt zurück.


14.07.2015
MRZ
F: Hallo. Ich wurde 1980 ehelich in Sachsen geboren. Meine Mutter (geb. in Sachsen, einschließlich ihrer Familie bis vor 1914). Mein Vater war Ungar, ebenso seine gesamte Ahnenschaft. D.h. es würde nach der Blutlinie meines Vaters gehen. RuStAG 1913 §2 [2] "Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland." Die Donaumonarchie Österreich/Ungarn war zu Zeiten des Kaiserreichs ein Schutzgebiet. Was würde nun in meinem Fall für eine Staatsangehörigkeit gelten? Die unmittelbare Reichsangehörigkeit oder die vom Königreich Sachsen als Bundesstaat? Danke im Voraus.

A: Daß Österreich-Ungarn ein Schutzgebiet des Kaiserreiches gewesen sein soll, wäre uns neu. Sie waren Verbündete, was ein wesentlicher Unterschied ist. Wenn Sie ehelich geboren sind, so haben Sie Ihren Schilderungen nach derzeit leider keine Möglichkeit eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nachzuweisen bzw. zu erlangen.


14.07.2015
Michael
F: Beim Familienstand meiner Vorfahren, die geschieden sind: Was soll ich eintragen? Geschieden und dann unter Ehe/Lebenspartnerschaft Heirat bis Scheidungstermin??

A: Sie tragen unter Punkt 1.10 "seit" das Heiratsdatum und in der Spalte "bis" das Scheidungsdatum des Vorfahren ein.


14.07.2015
HD
F: Was kann ich außer Perso und Reisepass an die Standesämter zur Bestätigung schicken, dass ich die angeforderten Urkunden erhalten darf?

A: Um an die Urkunden zu gelangen ist es egal. Zu diesem Zweck können Sie ruhig eines der beiden Dokumente verwenden.


14.07.2015
Thomas Nyitrai
F: Wie ich in meiner ersten Frage schrieb bin ich am 09.06.1982 in Ingolstadt geboren. Sollte ich meine deutsche Abstammung nicht nachweisen können, ist es dann möglich, nach Geburtsort einen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Es wurden doch vor 1914 im deutschen Reich Menschen eingebürgert aufgrund des Geburtsort, wenn die Eltern Ausländer waren.

A: Nein, die Möglichkeit besteht momentan nicht. Das Deutsche Reich ist mangels Organen handlungsunfähig. Also wer soll das tun, die BRiD???


14.07.2015
Thomas Nyitrai
F: Ich bin am 09.06.1982 in Ingolstadt/Bayern geboren. Meine Eltern kommen beide aus Ungarn. Als meine Oma noch lebte hat sie mir mal erzählt, das ihr Vater, also mein Uropa aus Deutschland kam. Er hieß mit Familienname Maier. Ist es für mich möglich den gelben Schein zu bekommen?

A: Ja wenn Sie die Abstammung bis zu dem Opa nachweisen.


14.07.2015
Niko Donner
F: Guten Tag, im Rustag ist festgehalten, dass die Deutsche Staatsangehörigkeit einer Frau auch bei Heirat mit einem deutschen Mann erteilt wird......Heißt dies, dass meine Frau die Ableitung dann über mich machen kann, wenn ich bereits die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen habe?

A: Das haben wir noch nicht probiert. Also heißt es ausprobieren und uns darüber infomieren.


14.07.2015
AM
F: Vielen dank zur Antwort von gestern, aber irgendwie verstehe ich es nicht ganz wie kann der §3,4 von RuStAG gelten und die BRiD legitimiert sein dort den Job zu erledigen, GLEICHZEITIG aber für den rest von RuStAG nicht legitimiert sein? - Schon allein weil der §3 RuStAG damit ja verletzt wird, da nur in Teilen Wahrgenommen.

A: Wie kommen sie darauf, daß die BRiD für §§ 3 und 4 legitimiert sind. Der gelbe Schein kommt von der Gemeinde, dort liegt die Reststaatlichkeit des Deutschen Reiches. Außerdem wird die Staatsangehörigkeit nicht vergeben, der Fakt wird lediglich festgestellt.


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