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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Thomas
F: Meine Mutter ist Amerikanerin, mein Vater Deutscher, ich selbst bin in Kassel geboren. Geheiratet haben die beiden in den USA. Eine Heiratsurkunde gibt es nicht (mehr). Allerdings sind alle Daten auf meiner Geburtsurkunde vermerkt und eine kirchliche Trauung wurde in Deutschland auch vollzogen. Nun verlangt mein zuständiger Bearbeiter aber die originale Heiratsurkunde nebst Apostille. Und das erweist sich als äusserst schwierig. Gibt es noch andere Dokumente, welche anerkannt werden (z.B. kirchliche Dokumente)?

A: Diese Frage sollten sie zuständigen Sachbearbeiter stellen. Aber die kirchliche Urkunde sollte vollkommen ausreichen. Wenn nicht einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage fragen.


14.07.2015
Staatenlos
F: Hallo zusammen. Ich bin erst jetzt zu dieser Thematik gelangt und möchte den gelben Schein beantragen. Ich kann über meine Mutter die dt. Abstammung bis 1720 nachweisen. Jedoch habe ich auf ihrer Homepage bei der Ausfüllhilfe den Hinweis gelesen man soll in Antrag V immer nur die Väter angeben... Geht es über die Mutter etwa nicht? (der Nachname wurde immer beibehalten). Was mache ich wenn ich den Nachweis über den Vater nicht bis vor 1914 erbringen kann? Und macht es überhaupt Sinn für den Gelben Schein sogar bis 1720 die Abstammung nachzuweisen? Vielen Dank für die Antworten!

A: Ein blick ins RuStAG kann hier helfen. Abgeleitet wird immer über den Vater. Es sei denn die Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet und nur dann über die Mutter. Die Ableitung ist nur bis 1913 wichtig.


14.07.2015
Dr. Mabuse
F: Hallo, mein Junge ist unehelich geboren. Ich kann die preussische Staatsangehörigkeit bis vor 1913 ableiten. Meine Freundin hat die bulgarische und türkische Staatsangehörigkeit. Im "Merkblatt zur Annerkennung der Vaterschaft" steht unter Punkt 1.5 dritter Absatz "Staatsangehörigkeit des Kindes": Ist der Vater Deutscher, ist ein nach dem 30.06.1993 geborenes Kind von Geburt an Deutscher. So wie ich jetzt viele Anworten hier gelesen habe, wird mein Kind aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bis vor 1913 ableiten können. Sehe ich das richtig und gibt es hier trotzdem einen Weg (adoption... etc.)?

A: Hier gilt das RuStAG und nicht irgend welche Anmerkungen aus einem Merkblatt und schon gar keine BRiD Gesetze. Das Kind ist unehelich geboren und kann so über die Mutter ableiten.


14.07.2015
Benny
F: Mein Großvater wurde leider erst 35 geboren. ich weis leider nicht wo mein Urgroßvater geboren wurde. Meine Großmutter sagt vielleicht in Schleswig. Wie kann ich sowas herausfinden?

A: Die Angaben deines Urgroßvaters stehen auf der Geburtsurkunde deines Großvaters. In aller größter Not hilft vielleicht auch das Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Woodwhisper
F: Ich habe meine vererbte Staatsbürgerschaft vor 1913 nachgewiesen, diese Vorfahren kommen aber auch wieder aus Bundesstaaten von z.B. Preußen. Erbe ich alle oder gilt nur die letzte vor 1913? oder kann ich mir eine aussuchen?

A: Sie Erben die Staatsangehörigkeit (nicht Staatsbürgerschaft) des Vorfahren der 1913 gelebt hat.


14.07.2015
Kerneker Carsten
F: hallo, was mache ich, wenn mein stammbaum aus österreich kommt und mit ende des ersten weltkrieges in deutschland weiter geführt worden ist....das wird es doch mit dem gelben schein und einer staatbürgerstaft als deutscher schwierig...aber ich finde es erstaunlich das es bis jetzt noch nicht wirklich geschafft worden ist, einen friendensvertag zu stande zu bringen....es müssen viel mehr werden die sich dagegen auflehnen und das es verschwiegen wird...ich danke für antwort

A: Ja mit der Staatsbürgerschaft schon, die ist nämlich nicht in Angebot. Aber mit der Staatsangehörigkeit sollte das kein Problem sein.


14.07.2015
AndiK
F: Warum wird nach 116(1) abgeleitet und nicht nach 116(2) (Rechtstellung als Deutscher)? Liege ich mit folgendem richtig? Wir leiten erst einmal nach 116(1) ab, legen den Widerspruch ein und kommen somit indirekt zu 116(2)? Das wäre für mich eine logische Erklärung zu einer solche Aussage im Netz: "Es gibt den "Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit" = Das ist ein Ausweis, das man Deutscher ist. Dieser Ausweis wird jedoch von den Behörden blockiert. (siehe im alten grauen Personalausweis steht: Der Inhaber ist Deutscher)" Viele Grüße AndiK

A: Der 116(2) beinhaltet nicht die Rechtstellung als Deutscher, sondern der 2 ½ Satz des 116(1) "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung". Da hinter versteckt sich das RuStAG.


14.07.2015
Moshk
F: Ableitung. Es wird ja gesagt, dass man immer vom Vater ableiten soll. Wie ist das aber wenn es sich bei meinem opa um ein uneheliches Kinde handelt dann müsste ich ja von meinem Opa auf meine Uroma ableiten ist das möglich oder geht das nicht ?

A: Genau so!!!


14.07.2015
Atender
F: Ich selbst bin in Süd-Afrika bei einer Geschäftsreise meiner Eltern auf die Welt gekommen. Kann ich dennoch den Gelben schein beantragen?

A: Ja logisch, das ändert doch nichts an deiner Abstammung.


14.07.2015
Marcus
F: Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist. Was bedeutet dass für mich als Abkömmling eines Spätaussiedlers? Habe natürlich nicht diese Bescheinigungen von vor 1999 da ich damals von der Notwendigkeit nicht wusste. Kann ich jetzt die Staatsangehörigkeit nicht mehr erlangen?

A: Hier können wir auch nicht helfen. Ich würde die Unterlagen zusammensuchen und den Antrag einfach stellen. Dann wird man sehen was passiert und kann dementsprechend reagieren.


14.07.2015
Günni
F: Kann ich auch die Stammdaten meiner Mutter nehmen auch wenn sie verheiratet war

A: Nein


14.07.2015
Frane7
F: Mit der Einbürgerungsurkunde kommen Sie nicht in den Gebietsstand von 1913. Was heißt das? Ich kann kein Deutscher werden?

A: Ja


14.07.2015
Moshk
F: Ableitung Staatsangehörigkeit. Wie hier beschrieben muss immer vom Vater abgeleitet werden, dies ist sehr kompliziert was passiert denn wenn zum Beispiel mein Opa ein uneheliches Kind ist dann müsste ich ja von meinem Opa auf meine Uroma ableiten, da ja laut Rustag bei unehlichen Kindern das Kind die Staatsangehärigkeit der Mutter animmt ist das richtig ? Also müsste ich so ableiten Ich - Vater-Großvater-Urgroßmutter oder wäre das falsch ?

A: Das ist schnell beantwortet "JA"!!!


14.07.2015
Heinz-Werner
F: Ich habe 2007 den gelben beantragt. Damals mußt ich die Vorfahren bis 01.01.1938 nachweisen, also nur Vater und Mutter. Der Ausweis war gültig bis 29.Juli 2012. Soll ich einen neuen beantragen oder bringt das nichts mehr? Danke für Antworten, Gruß Heinz Werner

A: Ja, einen neuen beantragen und darauf achten, daß er unbefristet ist.


14.07.2015
JJ
F: Was trage ich unter Punkt 6.4 ein, wenn ich freiwillig längeren Wehrdienst in der BRD geleistet habe? Wenn ich es frei lasse, geht wird dann mein Antrag trotzdem bearbeitet?

A: Das gleiche wie bei 6.3 nur mit anderen Zeiten. Freilassen würde ich das nicht.


14.07.2015
Thomas
F: Ich bin adoptiert worden. Muss ich im Antrag "F" zusätzlich bei Pkt. 3.8 "Adoption gemäß §5 RuStAG (Stand 22.0 7.1913)" eintragen, oder genügt die Angabe (Kreuz) "Adoption" bei Pkt. 3.3 ?

A: Das Kreuz bei Pkt. 3.3 hat bisher immer gereicht.


14.07.2015
von Steinhaus
F: Ich bin Österreicher. Haben Sie Infos die wir hier in Österreich in gleicher Sache anwenden können. Es gibt auch in Österreich viele Interessierte dazu. Grundsäzlich gehe ich von einer ähnlichen Ausgangslage aus. Danke für Tips.

A: In Österreich haben wir leider keine Erfahrungen.


14.07.2015
Pfälzer
F: So, mittlerweile habe ich alle Beweis bringenden Darlegungen und zur Ableitung benötigten Urkunden beisammen. Bis auf die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde von meinem Urgroßvater und meiner Urgroßmutter, welche aus dem Stadtarchiv stammen, sind alle anderen durch einen Standesbeamten unterschrieben und beglaubigt. Um vorweg Formfehler bei der Stellung des Antrags zu vermeiden, sind die Kopien aus dem Archiv (Geburtsurkunde u. Heiratsurkunde) ausreichend oder sollen/müssen diese auch beglaubigt sein? Falls ja, wer ist dafür zuständig? Oder ist es ausreichend wenn die Kopie durch das Stadtarchiv beglaubigt wird? Denn die Angestellte aus dem Stadtarchiv hat mir angeboten, dass ich nochmals vorbei kommen kann falls ich beglaubigt die Kopien haben will. Wenn das geklärt ist kann ich endlich meinen Antrag stellen.

A: Die Geburts- Heiratsurkunden immer beglaubigt in Deutsch verlangen. Zuständig sind die Standesämter.


14.07.2015
Udo Creusen
F: Im Bereich "Aktuelles steht im Artikel etwas über die Staatsbürgerschaft in der DDR. Besitze ich nun die deutsche Staatsbürgerschaft? Der Einigungsvertrag wurde ja für ungültig erklärt-

A: Keine Ahnung, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Das geht aus Ihrer Aussage nicht hervor. Im Zweifel besitzen Sie im Moment keine.


14.07.2015
Waldemar
F: Guten Tag, Also, bin ein Spätaussiedler und meine Vorfahren sind im 19 Jahrhundert auf die heutige Krim ausgewandert. 1996 kamen wir aus Kasachstan nach Deutschland zurück. Im BFVG § 15 (Bescheinigungen) (2) steht: Das Bundesverwaltungsamt stellt dem in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogenen Ehegatten oder Abkömmling eine Bescheinigung zum Nachweis des Status nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie seiner Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 aus. Dh ich besitze den Status "Deutscher", da im Artikel 116 (1) steht: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Heißt es, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit schon seit der Einreise bzw dem Ausstellen der oben genannten Bescheinigung besitze? Und auch hier steht ganz unten sowas Ähnliches/Gleiches: Spätaussiedler sind nach § 4 Bundesvertriebenengesetz deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten auf dem Wege des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nach dem 31.12.1992 verlassen haben, um in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme zu finden. Als Spätaussiedler kann nur Aufnahme finden, wer vor dem 1.1.1993 geboren wurde. Für Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion wird ein Kriegsfolgenschicksal vermutet (§ 4 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz). Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz. (Quelle: http://www.bmi.bund.de) Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe. Vieles Grüße

A: Fordern Sie einen ESTA-Registerauszug an und schaun Sie nach was drin steht, also prüfen Sie ob Sie den Status nach 116/1 tatsächlich haben.


14.07.2015
Thomas
F: Habe leider ein dickes Problem und bin voll verzweifelt. Ich wurde mit 6 Jahren adoptiert. Meinen leiblichen Vater sowie dessen Vater kenne ich nicht. Meine leibliche Mutter sowie mein Stiefvater sind schon lange verstorben. Habe aber einen Auszug aus dem Familienbuch bzw. Heiratsbuch. Dort steht der Name, Geburtsort und Tag meines leiblichen Vaters. Auch der Name seines Vaters ist dort aufgeführt. Jedoch kein Geburtsort & Tag und ich habe auch nicht die geringste Ahnung davon. Können Sie mir einen Tipp geben wie ich an eine Geburts oder Sterbeurkunde des Opas kommen kann. Oder war es das und ich habe Pech gehabt.

A: Mit den Angaben aus dem Familienbuch kommt man doch weiter. Nicht Aufgeben, eine Lösung ist hier sehr gut möglich.


14.07.2015
Pfälzer
F: Die Sache mit den Geburtsurkunden und den Auszügen aus dem Geburtenregister, seitens der ausstellenden Behörden, verkommt immer mehr zur Farse. Als ich von den Geburtsurkunden von meinem Vater und mir auf dem Standesamt beglaubigte Kopien holen wollte, wurden die Urkunden nicht kopiert sondern es wurde ein Abschrift (Unterschrift vom StBea) angefertigt und die wurden dann kopiert und beglaubigt. Diese Woche will ich von meinem Großvater und Urgroßvater bei der zust. Behörde beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (mit allen Einträgen) abholen. Habe das im voraus mit der Behörde soweit telefonisch besprochen. Nun meine Frage hinsichtlich des Eintrages im Geburtenregister. Falls ich soweit auf dem aktuellen Stand der Dinge bin, gibt es für die Infos aus dem Geburtenregister mttlerweile auch unterschiedliche Anträge. Diese betreffen den Umfang aus dem Eintrag im Geb.-register. Welcher Antrag/Antragstyp ist zu verwenden , damit man alle Angaben im vollen Umfang aus dem Register erhält?

A: Die "richtigen" Dokumente sind immer die Auszüge aus dem Geburtenregister des Standesamtes am Geburtsort. Das sind die, auf denen man als Mädchen oder Knabe (nur Vornamen) geführt wird. Die werden kopiert und beglaubigt. Darauf hat jeder einen Anspruch. Für sich und Familienangehörige. Auch hat man einen Anspruch auf Einblicke ins Personenstandsregister. Wenn es spezielle Anträge dafür gibt, dann dürfte das regional unterschiedlich sein. Keine generelle Antwort möglich.


14.07.2015
Matthias
F: Meine Frage ist etwas verzwickter, wie die Geschichte ja auch keine einfache ist. Also meine Eltern haben ca. vier Monate _nach_ meiner Geburt geheiratet. Also muss ich die mütterliche Linie verfolgen oder ist die Heirat bindend? Die mütterliche Linie kommt aus der Zweiten Polnischen Republik und lebte dort im Bezirk (Woiwodschaft) Lublin, Kreis Chelm in einer von ehemaligen Deutschen besiedelten Region (Schulbesuch und gesprochene Sprache: deutsch). Die Ursprungsfamilie wanderte Ende des 18. Jh. aus dem Hessischen dorthin aus - lässt sich leider nicht mehr zurückverfolgen, da sich die Spuren in der Mitte des 19. Jh. verlieren. Meine Großmutter wurde am 1927 in Polen geboren. Ich muss weiter die mütterliche Linie gehen, da meine Mutter aus einer nichtehelichen Verbindung 1945 hervorgegangen ist. Da kommt ihr Vater zum Tragen: Laut Stammblatt der Kreisbehörde vom 16.7.1940 hatte mein Urgroßvater (geb. 1884) die polnische Staatsangehörigkeit mit dem Vermerk "Einb. beantr. Ja". Zur Abstammung steht dort leider nichts weiter - lediglich die Rassezugehörigkeit wird vermerkt, was ja hier keine Rolle spielt. Ist ein Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis in meinem Fall überhaupt sinnvoll oder bin ich gar kein Deutscher?

A: Es geht nur einmal die Mütterliche Linie danach geht es mit dem Großvater der mütterlichen Linie weiter, wenn er Ehelich geboren wurde.


14.07.2015
Samoht77
F: Wenn ich mir den gelben Schein beantrage, kann ich den auch für mein Kind beantragen? Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht.

A: Das hängt davon ab, wie alt das Kind ist und ob das Kind ehelich geboren ist. Bis zum 16. Lebensjahr kann der antragsberechtigte Elternteil das Kind in den Antrag einbeziehen. Ist das Kind ehelich, kann es der Vater, ist es unehelich, dann die Mutter. Das Sorgerecht ist dabei nicht relevant. Es gilt ius sanguinis.


14.07.2015
Ralf
F: Ich bin ein Abkömmling meines Heimatvertriebenen Vaters der den Staastangehörigkeitsausweis mit Vermerk Deutsch" besitzt. Eine mittelbare Staatsangehörigkeit lässt sich vor 1914 nicht ableiten. Gibt es ein Forum, wo man solche Probleme genauer erörtern und Erfahrungen austauschen kann?

A: Vielleicht kann uns jemand, der sich in der Frage der Statusdeutschen richtig auskennt, eine Antwort auf diese Frage geben. Es gibt doch einige Interessenten dafür und es erfordert fundierteres Wissen als wir es hier anbieten können. Vielen Dank. PS: auch der Hinweis auf ein Forum wäre hilfreich


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