14.07.2015
Michael Gustav
F: jetzt bin ich ein bische verwirrt, der Geburtsort meines Großvatervaters bzw. meines Vaters ist Zanegg/ Österreich-Ungarn(KuK) und seit 1918 Ungarn heute Mosonzolnok bei Györ, das würde auf einen –Statusdeutschen hinweisen !? Dann müsste ich einen Antrag auf Rechtsstellung als Deutscher beantragen oder!?
A: Deine Vermutung sehe ich genau so. Da wir aber im den Grenze des vereinten Wirtschaftsgebiet wohnen, wird uns aus Täuschung die falsche Urkunde ausgestellt. Darum auch der Wiederspruch.
F: Huhu und Supi das ihr so eine Seite gemacht habt. Ich habe folgendes Problem. Ich kann nicht zurück bis 1913, da die Dokumente scheinbar damals vernichtet wurden. Stolp 1933 mein Opa, aber scheinbar haben die Polen zuviel vernichtet....Standesamt1 in Berlin konnte auch nicht helfen. :( Gibt es also noch eine andere Möglichkeit, oder sollte ich mich besser weglegen? Danke für eine Antwort....
A: Die Kirchen wäre noch eine Möglichkeit.
14.07.2015
Michael Gustaveine Vorfahren (Ungarndeutsche seit
F: Ich habe den Gelben seit 2013, aber meine Vorfahren Väterlicher Seite (Ungarn/Deutsche )sind nicht mehr auf einem deutsches Staatsgebiet vor 1914 zurück zu verfolgen. Vater lebte seit 1946 in Baden Württemberg. 1962 wurde mein Varer und Ich eingebürgert. Auf welches Staatsgebiet kann ich mich berufen!? Württemberg!?
A: Das lässt sich so nicht sagen, das hängt von ihrer Ableitung(Antrag) ab. Fordern sie den Esta Registerauszug ab. Prüfen sie die Schreibweise ihres Vor und Familiennamen und den Eintrag Erworben durch. Vielleicht können sie so den Gebietsstand feststellen.
F: Hallo, habe meinen Antrag mit Geburtsurkunden und Familienbücher abgegeben, hab allerdings noch eine Kopie meines Personalausweises begefügt.. Wie kann ich sehen ob der Bearbeiter nach Abstammung (Familienbuch und Geburtsurkunden) abgeleitet oder die Kopie meines Personalausweises benutzt hat? Dank für die Antwort
A: Im Esta Register gibt es unterschiedliche Einträge bei "Erworben durch". Die Schreibweise des Familiennamen auf der Urkunde gibt den ersten Hinweis. Ist der Familiennamen groß geschrieben, gleich korrigieren lassen. Auch die Bearbeitungszeit kann ein Hinweis sein. Eine richtige Prüfung kann 2 bis 3 Monate dauern.
F: Optionspflichtiger? Hallo erstmal... Auf meinem EStA Registerauszug fand ich das Wort "Optionspflichtiger" und dahinter steht "Nein". Nun ist meiner Frage- was bedeutet das denn überhaupt?? Vorab schon mal ein Dankeschön
F: Ich bin ein Abkömmling eines Heimatvertriebenen und besitze seit 1981 eine Einbürgerungsurkunde mit dem Text "hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben". Im Abstammungsbuch meiner Eltern steht: Deutsch laut Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamts XXXXX vom 5.8.1959. Was bedeutet das alles für mich?
A: Die Einbürgerungsurkunde bürgert sie nur in die Republik des Bundes ein(BRiD). Fordern sie ihren Esta Registerauszug ab und Prüfen sie die Schreibweise ihres Vor und Nachname und den Eintrag erworben durch.
F: Ich habe meinen Wehrdienst, der über den Grundwehrdienst hinaus ging, auf dem Gebiet der DDR absolviert. Was gebe ich denn idealerweise als Staat an?
A: Die Staatsangehörigkeit ihres Vorfahren der vor 1914 geboren wurde.
F: Ich habe eine Namenserteilung erhalten 1974 als meine Mutter meinen Stiefvater geheiratet hat. Meine richtiger Geburtsnamen ist der meiner Mutter (da sie nicht verheiratet war). Nun möchte ich den gelben Schein beantragen und meine Frage ist: Macht diese Namenserteilung Probleme und muss ich Ihn angeben?
A: Eigentlich sollte die keine Schwierigkeiten machen. Das ist aber unser erster Fall dazu. Für weitere Infos über den verlauf sind wir sehr dankbar.
F: ich habe absolut keine informationen über meinen leiblichen vater und dessen verwandschaft. meine eltern haben sich kurz nach meiner geburt scheiden lassen. wie gehe ich nun vor? habe keinen ansatzpunkt, etc. könnte ich nicht auch mütterlicherseits zurückgehen?
A: NEIN du kannst nicht Mütterlicherseits ableiten. Der erste Ansatzpunkt ist deine Geburtsurkunde, da sollte dein Vater drauf stehen(Namen Geburtsdatum, Geburtsort) Mit den Daten an das Geburtsstandesamt deines Vaters. Dort die Geburtsurkunde beglaubigt in Deutsch deines Vaters abfordern. Auf seiner Urkunde findest du die benötigten Daten für seinen Vater(deinem Opa) und das Spiel beginnt erneut.
F: Ich wohne im Saarland. Welche Staatsangehörogkeit muss ich im Antrag auf den gelben Schein angeben ?
A: Das müsste Preußen sein.
20.05.2014 Ein Hinweis aus China gab anlas die Frage zu korrigieren. LOL Wo sie geboren sind spielt keine Rolle für den Antrag. Sondern ihr Vorfahre dessen Geburtsdatum vor 1914 liegt. Dessen Staatsangehörigkeit haben sie geerbt.
F: also ich habe da ein problem. ich bin ein eheliches kind. meine eltern haben sich scheiden lassen, als ich ein jahr alt war. ich kenne meinen vater überhaupt nicht und weiß nur das er schon verstorben ist.ich habe also überhaupt keine anhaltspunkte, wo ich bei der ahnenforschung anfangen soll. kann ich evt. bei dem antrag auch die vorfahren mütterlicherseit angeben? ich muß sollte noch dazuz sagen, das ich wieder den familiennamen meiner mutter habe, da sie dies sofort nach der scheidung beantragt hat. danke un gruß
A: Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Herausforderung anzunehmen. Du musst über den Vater ableiten. Normalerweise sollte in deiner Geburtsurkunde der Vater drin stehen.
F: Hallo. Meine Eltern haben erst 6 Monate nach meiner Geburt geheiratet, was nun bedeutet das ich meine Mutter ableiten müsste. Dort besteht aber das Problem, dass mein Großvater und meine Ur-Großeltern( beide deutschsprachig) mütterlicher Seite aus Bessarabien stammen.Sie sind dann während des Krieges nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Urkunden würde ich über das Standesamt 1 in Berlin bekommen, aber wie geht es dann weiter? Eine weitere Frage ist, im Rustag steht unter §5 "Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters." In meinen Geburtenregisterauszug steht das mein Vater meine Mutter geheiratet hat. Somit erkennt er ja die Vaterschaft an. Ist das die Legitimation ansich oder was ist mit dem § 5 im RuStag gemeint?
A: Legitimation = Adoption
Also wenn du nicht Adoptiert bist, musst du über die Mutter ableiten.
F: Ich beziehe die Abstammung auf meinen Urgrossvater. Dieser wurde 1883 in Chiesch geboren. Es ist für mich nicht ganz ersichtlich, wo dieses Chiesch im Sudetenland zu besagtem Datum zugehörig war. Ferner brauche ich noch nen Tipp, da die Leute dort oben ja deutschstämmig waren seit dem 13. Jahrhundert ca. Vielleicht könnt ihr mir Genaueres sagen. Vielen Dank im Vorraus
A: Helfen kann da eventuell das Standesamt 1 in Berlin.
F: Meine Mutter ist Amerikanerin, mein Vater Deutscher, ich selbst bin in Kassel geboren. Geheiratet haben die beiden in den USA. Eine Heiratsurkunde gibt es nicht (mehr). Allerdings sind alle Daten auf meiner Geburtsurkunde vermerkt und eine kirchliche Trauung wurde in Deutschland auch vollzogen. Nun verlangt mein zuständiger Bearbeiter aber die originale Heiratsurkunde nebst Apostille. Und das erweist sich als äusserst schwierig. Gibt es noch andere Dokumente, welche anerkannt werden (z.B. kirchliche Dokumente)?
A: Diese Frage sollten sie zuständigen Sachbearbeiter stellen. Aber die kirchliche Urkunde sollte vollkommen ausreichen. Wenn nicht einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage fragen.
F: Hallo zusammen. Ich bin erst jetzt zu dieser Thematik gelangt und möchte den gelben Schein beantragen. Ich kann über meine Mutter die dt. Abstammung bis 1720 nachweisen. Jedoch habe ich auf ihrer Homepage bei der Ausfüllhilfe den Hinweis gelesen man soll in Antrag V immer nur die Väter angeben... Geht es über die Mutter etwa nicht? (der Nachname wurde immer beibehalten). Was mache ich wenn ich den Nachweis über den Vater nicht bis vor 1914 erbringen kann? Und macht es überhaupt Sinn für den Gelben Schein sogar bis 1720 die Abstammung nachzuweisen? Vielen Dank für die Antworten!
A: Ein blick ins RuStAG kann hier helfen. Abgeleitet wird immer über den Vater. Es sei denn die Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet und nur dann über die Mutter. Die Ableitung ist nur bis 1913 wichtig.
F: Hallo, mein Junge ist unehelich geboren. Ich kann die preussische Staatsangehörigkeit bis vor 1913 ableiten. Meine Freundin hat die bulgarische und türkische Staatsangehörigkeit. Im "Merkblatt zur Annerkennung der Vaterschaft" steht unter Punkt 1.5 dritter Absatz "Staatsangehörigkeit des Kindes": Ist der Vater Deutscher, ist ein nach dem 30.06.1993 geborenes Kind von Geburt an Deutscher. So wie ich jetzt viele Anworten hier gelesen habe, wird mein Kind aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bis vor 1913 ableiten können. Sehe ich das richtig und gibt es hier trotzdem einen Weg (adoption... etc.)?
A: Hier gilt das RuStAG und nicht irgend welche Anmerkungen aus einem Merkblatt und schon gar keine BRiD Gesetze. Das Kind ist unehelich geboren und kann so über die Mutter ableiten.
F: Mein Großvater wurde leider erst 35 geboren. ich weis leider nicht wo mein Urgroßvater geboren wurde. Meine Großmutter sagt vielleicht in Schleswig. Wie kann ich sowas herausfinden?
A: Die Angaben deines Urgroßvaters stehen auf der Geburtsurkunde deines Großvaters. In aller größter Not hilft vielleicht auch das Standesamt 1 in Berlin.
F: Ich habe meine vererbte Staatsbürgerschaft vor 1913 nachgewiesen, diese Vorfahren kommen aber auch wieder aus Bundesstaaten von z.B. Preußen. Erbe ich alle oder gilt nur die letzte vor 1913? oder kann ich mir eine aussuchen?
A: Sie Erben die Staatsangehörigkeit (nicht Staatsbürgerschaft) des Vorfahren der 1913 gelebt hat.
14.07.2015
Kerneker Carsten
F: hallo, was mache ich, wenn mein stammbaum aus österreich kommt und mit ende des ersten weltkrieges in deutschland weiter geführt worden ist....das wird es doch mit dem gelben schein und einer staatbürgerstaft als deutscher schwierig...aber ich finde es erstaunlich das es bis jetzt noch nicht wirklich geschafft worden ist, einen friendensvertag zu stande zu bringen....es müssen viel mehr werden die sich dagegen auflehnen und das es verschwiegen wird...ich danke für antwort
A: Ja mit der Staatsbürgerschaft schon, die ist nämlich nicht in Angebot. Aber mit der Staatsangehörigkeit sollte das kein Problem sein.
F: Warum wird nach 116(1) abgeleitet und nicht nach 116(2) (Rechtstellung als Deutscher)? Liege ich mit folgendem richtig? Wir leiten erst einmal nach 116(1) ab, legen den Widerspruch ein und kommen somit indirekt zu 116(2)? Das wäre für mich eine logische Erklärung zu einer solche Aussage im Netz: "Es gibt den "Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit" = Das ist ein Ausweis, das man Deutscher ist. Dieser Ausweis wird jedoch von den Behörden blockiert. (siehe im alten grauen Personalausweis steht: Der Inhaber ist Deutscher)" Viele Grüße AndiK
A: Der 116(2) beinhaltet nicht die Rechtstellung als Deutscher, sondern der 2 ½ Satz des 116(1) "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung". Da hinter versteckt sich das RuStAG.
F: Ableitung. Es wird ja gesagt, dass man immer vom Vater ableiten soll. Wie ist das aber wenn es sich bei meinem opa um ein uneheliches Kinde handelt dann müsste ich ja von meinem Opa auf meine Uroma ableiten ist das möglich oder geht das nicht ?
F: Ich selbst bin in Süd-Afrika bei einer Geschäftsreise meiner Eltern auf die Welt gekommen. Kann ich dennoch den Gelben schein beantragen?
A: Ja logisch, das ändert doch nichts an deiner Abstammung.
F: Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist. Was bedeutet dass für mich als Abkömmling eines Spätaussiedlers? Habe natürlich nicht diese Bescheinigungen von vor 1999 da ich damals von der Notwendigkeit nicht wusste. Kann ich jetzt die Staatsangehörigkeit nicht mehr erlangen?
A: Hier können wir auch nicht helfen. Ich würde die Unterlagen zusammensuchen und den Antrag einfach stellen. Dann wird man sehen was passiert und kann dementsprechend reagieren.
F: Kann ich auch die Stammdaten meiner Mutter nehmen auch wenn sie verheiratet war
F: Mit der Einbürgerungsurkunde kommen Sie nicht in den Gebietsstand von 1913. Was heißt das? Ich kann kein Deutscher werden?