F: Vielen Dank für Ihre Antwort. Können unsere zwei ältesten Kinder auch die Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1) ableiten, weil sie ja in Australien geboren und die ersten 4 1/2 bzw. 2 1/2 Jahre ihres Lebens dort verbracht haben? Müssen sie dann die australische Staatsangehörigkeit abgeben, obwohl sie diese ja mit der Geburt dort geschenkt bekamen?
A: Natürlich Kinder von Deutschen sind immer Deutsche, egal wo auf der Welt sie geboren sind.
F: Guten Morgen, sorry, aber ich verstehe nicht den Sinn der Antwort.
Wie soll ich eine Vaterschaftsanerkennung bekommen, wenn es keine Unterlagen mehr in Breslau
gibt. Ich bekäme nur was heraus, über meine Vorfahren, wenn ich die Geburtsurkunde meiner Oma ( väterliche Seite)
hätte, da gibt es aber nichts mehr. Ich habe nur einen Namen von meiner Oma , väterlicher Seite.
In Breslau gab es einen Brand, da wurde viel vernichtet. Kann ich da nun alles über meiner Mutter ihre Seite klären???
Auch verstehe ich den Zusammenhang mit der Okkupationsverwaltung nicht.
Es tut mir leid, aber ich hänge fest und sehe keinen Ausweg mehr. Ich denke ich kann alles an den Nagel hängen.
Vielen Dank für die Mühe und einen sonnigen Gruß.
F: Bin am ausfüllen der Anträge. Die V Anlage bereitet mir Probleme.
Meine Eltern waren verheiratet, also väterliche Seite.
Mein Vater ist in Breslau geboren. Geburtsurkunde habe ich. Er ist ein uneheliches Kind, also seine Mutter.
Aber über Sie und ihre Eltern gibt es im Staatsarchiv Breslau ( auch Kirchenbücher)
keine Unterlagen mehr. Tritt jetzt die mütterliche Seite in Kraft?
Da gäbe es keine Probleme, da meine Oma 1900 geboren wurde und ich alle Originale habe.
Was muss ich ankreuzen?
Danke für die Hilfe!
A: Als erstes muss ermittelt werden ob es eine Vaterschaftsanerkenntnis(RuStAG §5 Legitimation) bei Ihrem Vater gab. Dann geht es schon über seine väterliche Linie. Vielleicht löst das dieses Problem schon. Ansonsten wird es schwierig. Dann muss man auf „Behörden“ der Okkupationsverwaltung zurückgreifen.
F: Hat es auf die Dokumente, die zur Geburt eines Kindes erstellt werden, einen Einfluß, wenn die Eltern, oder einer der beiden Elternteile bereits den GS hat oder gilt dieses Kind dennoch wieder als Staatenloser, bis es einen eigenen GS erhalten hat?
A: Kein Antrag keine Feststellung! Dabei ist es vollkommen egal ob es den GS erhält oder nicht. Die Antragstellung ist wichtig.
F: Guten Abend. Soll ich mir neben dem Auszug aus dem Geburtenregister auch eine Abschrift aus dem Geburtenbuch über mich besorgen? Bin verwirrt, weil das von manchen als wichtig erwähnt wird, aber nie genau erklärt.
A: Ob das für Sie wichtig ist, müssen Sie entscheiden. Hier gilt der Grundsatz, besser haben als brauchen.
F: Hallo,
im Merkblatt zum Antrag F / FK / V wird darauf hingewiesen: "Unbeglaubigte Fotokopien und Abschriften werden nicht anerkannt". Jetzt habe ich hier des öfteren in den Antworten gelesen, das einfache Kopien ausreichend seien, was mir natürlich lieber wäre, als noch weiteren Stelle mein Geld in den Rachen zu werfen. Jedoch möchte ich auch eine Rückgabe wegen unvollständig diesbezüglich vermeiden. Vielen Dank für eine schnelle Antwort. michael
A: Falls mehr notwendig sein sollte, kommt eine Anfrage. Die kann man dann so beantworten, dass man die Originale bei Abholung vorzeigt.
F: Danke für die Antwort. Was verlangen die Behörden als Bestätigung, dass mein Vater mich legitimiert hat?
A: Ihre Geburtsurkunde oder der Auszug aus dem Geburtenregister sollte die Info liefern.
F: Nur nochmal zum Verständnis.Ich möchte den Ehenamen los Werden. Kann ich diesen dann beim Ausfüllen einfach weg lassen?
A: Nein, aber nach dem loswerden aber eine Änderung / Aktualisierung beantragen!
F: Wenn meine Mutter eine waschechte Deutsche ist, mein Vater aber ein in die BRD eingebürgerter Ausländer, miteinander verheiratet bei meiner Geburt, dann kann ich doch nur die BRD-Sta feststellen lassen. Brauche ich dann mehr als meine Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde meiner Mutter? Sozusagen leite ich dann ja über meine Mutter gemäß StaG das Geburtsrecht, ius soli, ab?
A: Nein Sie können nicht über Ihre Mutter ableiten. Aber das StAG kann man auch ersitzen! Das bedeutet sie leiten über sich selber ab. Da Sie sich lange genug in der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik aufhalten. Bringen tut Ihnen das überhaupt nichts. Den Sie kommen nicht aus dem StAG in das RuStAG.
F: BVA-Antrag, Punkt 5 Aufenthaltzeiten seit Geburt
Ich war knapp zwei Jahre in Deutschland abgemeldet und im Ausland (mehrere Länder) auf Reisen. Ja, es war toll :-) Was fülle ich für diese Zeit aus?
A: Ihre Aufenthaltsorte sollten Sie da schon grob eintragen!
F: Wie läuft heutzutage folgende Ableitung? Meine Eltern waren bei meiner Geburt unverheiratet und blieben es, aber mein Vater hat mich als seinen Sohn offiziell legitimiert. Über die Mutter oder über den Vater?
F: Ich bin Verheiratet und möchte es auch bleiben.Habe leider damals den Namen meines Mannes angenommen (wegen Namensärklärung unveränderbar,wurde mir gesagt).Kann man bei dem Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG den Ehenamen in eckige Klammern setzen und so eine Wiederherstellung des alten Familiennamen (Geburtsnamen) durch Ableitung erreichen?
A: Das ist unnötig da der Geburtsname eh auf der Staatsangehörigkeitsurkunde steht!
F: Kann ich dann von der Abstammungsurkunde eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen und einreichen, oder muss es eine Kopie der Geburtsurkunde sein, die man anfordern kann?
Außerdem gibt es ja noch den Auszug aus dem Geburtenregister: hat man einen Vorteil, wenn man diesen anfordert und besitzt? Enthält ja, anders als die Geburtsurkunde, alle Daten.
A: Einreichen sollten Sie generell nur Kopien! Sie müssen Ihre Abstammung belegen. Dabei ist es egal welche Urkunden sie dazu nutzen.
F: Wie geht ihr mit der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses um? Soll man im Antrag F unter "Weitere Angaben" etwas dazu schreiben und was wird als Grund akzeptiert? Hinweis auf das EU-Wahlrecht? Hinweis auf das Bundeswahlgesetz? Ehe mit einer Ausländerin steht an (möglicherweise sogar im Ausland)?
A: Normalerweise im Anschreiben! Einen Hinweis können wir hier leider nicht geben.
F: Hallo. Bin noch einer mit einer Abstammungsurkunde im Familienbuch, nicht Geburtsurkunde. Kann ich von der auch eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen und einreichen, oder muss es eine Geburtsurkunde sein?
A: Den verstehe ich nicht! Im Stammbuch sind doch ausschließlich Abstammungsurkunden. Dazu muss man doch seine Abstammung nachweisen. Geburtsurkunden sind nur ein Teil der Abstammungsurkunden. Eine Kopie für den Antrag reicht.
F: Ist es richtig, dass eine verheiratete Frau nur über ihren Ehemann die Abstammung nachweisen kann? Oder kann sie es auch für sich selbst (also Vater, Großvater ...)?
Danke für eure tolle Arbeit.
A: Nein, das StAG hat so eine Regel nicht. Sie müssen aus eigener Kraft aus dem StAG ins RuStAG kommen. In dem Bundesstaat(RuStAG ) haben Sie dann die Staatsangehörigkeit Ihres Mannes.
F: Mein Vater war Sudetendeutscher (wie sein Vater und dessen Vorfahren auch) und ist 1918 noch als österreichischer Staatsbürger geboren.
Wie kann man seine deutsche Staatsangehörogkeit in dem Fall nach RuStaG beantragen? Bislang sehe ich da schwarz; die anderen "staatsbürgerlichen" Varianten, welche die BRD anbietet, kommen ja nicht dem RuStaG gleich.
Gibt es einen Ausweg? Wäre schön, eine brauchbare Antwort zu erhalten.
A: Für Sie ist es genau das gleiche, wie bei allen anderen! Es gibt für Sie keinen unterschied.
F: Mein Ururgroßvater ist 1790 in Tübingen geboren und über Polen nach Bessarabien ausgewandert. Während des 2. Weltkriegs sind mein Großvater sowie meine Eltern wieder nach Deutschland eingewandert. Eine Einbürgerungsurkunde vom 1941 liegt vor. Mein Vater ist am 1912 in Bessarabien geboren. In meinem Familienbuch ist unter Ziffer 7 vermerkt: Deutscher Staatsangehöriger, Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamt Rottweil vom 1974. Was heißt das? Kann ich den gelben Schein beantragen? Brauche ich noch alle Anlagen V?
A: Ja, natürlich können Sie den Antrag stellen. Sie sollten so weit wie möglich Ihre Abstammung nachweisen.
F: Ehelich in Deutschland geborener Sohn einer deutschen Mutter (Vater & Großvater) und eines italienischen Vaters. Da ehelich geboren, ist die Ableitung lt. meinem Verständnis nicht möglich. Bedeutet das, es gibt keine Möglichkeit, die Rechtsstellung zu ändern/verbessern? Gibt es trotzdem die Möglichkeit, als natürliche Person zu handeln, sich vor Enteignung und möglicherweise anstehenden "Pflichten" zu schützen?
A: Sehen da keine Sinnvolle Möglichkeit!
F: Muss im Antrag Anlage V (Vater und oder Großvater bei Punkt 1.10 Ehe/Lebenspartner bei bis(Tag Ort uns Staat ) unbedingt das Sterbedatum mit Sterbeort und Sterbestaat rein? LG
F: Danke für die schnelle Antwort, aber Österreich war bis 1918 das Kaiserreich Österreich-Ungarn und gehörte nicht zum dt. Reich. Also Österreicher sind nicht gleich Deutsche oder was sehe ich da falsch. Würde zumde gerne wissen, wo ich so einen Heimatschein beantragen kann.
A: Und trotzdem gibt es eine 800 jährige gemeinsame Geschichte. Wo sie den Antrag stellen können, verrät Ihnen Ihre Gemeinde.
F: Wo erhalte ich Inforamtionen zur österreichischen Staatsangehörigkeit vor 1913? Die Slowenen gehörten bis 1918 zur K.u.K. Monarchie. Meine Eltern sind 1965 nach D. gekommen. Ich selbst habe 1969 als 6 Jähriges Kind einen Staatsangehörigkeitsausweis nach STAG bekommen, der allerdings nur auf 5 Jahre ausgestellt war und eh ohne Bedeutung ist. Habe natürlich einen dt. Pass, aber da Deutschland gar nicht befugt ist, Staatsangehörigkeiten zu vergeben, gehöre ich ins Niemandsland. Was kann ich tun, um meiner Staatenlosgkeit zu entgehen?
A: Wie alle anderen die Urkunden zusammen suchen und den Antrag stellen. Denn auch Österreicher sind Deutsche.
F: Weißt der GS ohne Ableitung vor 1913 die Natürliche Person aus?
F: Danke für die Antwort. Ich habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt. Ich habe, lt. GS die Deutsche Staatsangehörigkeit (nach RuSTaG beantragt, ESTA -durch Geburt-). Ihrer Antwort entnehme ich also, dass dann für meine Frau ein Antrag fällig ist.
A: Das hatte ich verstanden! Es liegt an Ihrem Wissensstand weshalb Sie die Antwort nicht verstehen. Sie kennen den Unterschied zwischen mittelbarer(Bundesstaatenangehörigkeit) und unmittelbarer(Kolonieangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit) Reichsangehörigkeit nicht. Ein Wunder ist auch, das Sie die deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit, unmittelbare Reichsangehörigkeit) beantragt haben. Denn die Okkupationsverwaltung Bundesrepublik hat überhaupt nichts zu vergeben. Also schnell das nötige Wissen drauf schaffen! Nicht das Sie noch krause Haare bekommen und einen Paddelbootführerschein machen müssen. Auch auf Ihrem GS sollte „ist deutscher Staatsangehöriger“ und nicht „Besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit“ stehen. Die Begrifflichkeiten sind nicht um sonst so dicht bei einander gewählt.
F: Ich bin der eheliche Sohn eines syrischen Einwanderers und einer deutschen Mutter mit deutscher Abstammung (Eltern, Großeltern) bis vor 1914. Als eheliches Kind müsste ich die Ableitung über den Vater vornehmen. Demnach wäre ich nicht Deutscher und habe keine Möglichkeit den gelben Schein zu erhalten.
Ist das richtig oder habe ich etwas mißverstanden - kann ich trotzdem eine Ableitung über die Mutter vornehmen, um den gelben Schein zu erhalten?
A: Das haben Sie richtig verstanden. Eine Ableitung über die Mutter ist nicht möglich. Ihnen bleib maximal die deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) der Bundesrepublik durch Einbürgerung oder Ersitzung. Aber das bringt Sie nicht weiter.