F: Hallo, würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen können:
Mein Vater hatte in den 70er Jahren seinen Wehrdienst bei der BRD geleistet? Soll dies im Antrag für die dt. Staatsangehörigkeit eingetragen werden ? Wie gehen wir bei der Beantragung damit um ?
Vielen Danke und Grüße, Susanne
A: Wehrdienst war in den 70igern kein Wunschkonzert! Warum Sie also damit Probleme haben, erschließt sich mir nicht.
F: Mein Vater ist in Deutschland (Preußen) geboren.
Mein Großvater 1908 allerdings in Böhmen Pilsner Kreis.
Das war damals Österreich später "Sudetenland" , aus dem er vertrieben wurde, heute Tschechien.
Besteht überhaubt die Möglichkeit für mich auf Grund der Abstammungsnachweise einen Gelben Schein zu bekommen?
A: Ja, natürlich! Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie Sachse.
F: Hallo zusammen!
Ich möchte gerne meine Staatsangehörigkeit nach meinem Urgroßvater aus Deutschösterreich genauer Steiermark nach RuStAG vor 1913 ableiten, bzw. nach der Zusatzänderung in Sachen Deutschösterreich.
Ich wurde geboren in Bayern, meine Eltern waren verheiratet aber mein Vater besaß die österreichische Staatsangehörigkeit meine Mutter behielt die deutsche zu jeder Zeit. Meine Mutter heiratete erneut und wechselte den Namen, ich wurde nicht adoptiert. Ich war zu jedem Zeitpunkt deutsch, ab 16 Jahren mit Personalausweis.
Wie ist jetzt bei mir genau die Lage? Bin ich jetzt nach Heirat von Vater wegen quasi Österreicher?
Bitte um Hilfe...
A: Auch Österreicher sind Deutsche! Wir haben eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte. Stellen Sie einfach den Antrag. Sie sind da nicht der erste.
F: Entschuldigen Sie, wenn ich nachfrage. Für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach RuStaG (gelber Schein) reicht die Sterbeurkunde? Welchen zusätzliche Nutzen hätte ich durch die Geburtsurkunde?
A: Ja die Sterbeurkunde reicht!!! Zusätzlicher Nutzen ist die Auseinandersetzung mit seinen Ahnen.
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Sterbeurkunde meines Opas auf dem der Geburtsort und der Geburtstag in Ostpreußen stehen. Reicht dies aus? Oder braucht man die Geburtsurkunde und von wo müsste ich mir die besorgen, denn in Polen werde ich sie wohl nicht bekommen.
mit freundlichem Gruß
Profiler
A: Für die Verwaltung ist das vollkommen ausreichend. Aber Sie sollten noch ein Interesse daran haben, an die Geburtsurkunde zu kommen.
F: Im Gemeinderegister ist der Ort (Porstendorf bei Mährisch-Trübau -ein anderes Porstendorf gibts es) nicht genannt und leider existieren keine anderen originalen Urkunden mehr...bzgl Landsmannschaft ist nix zu finden. Danke
A: Dann ist wohl mal tiefere Recherche angesagt.
F: Hallo, so ganz lässt´s mich doch nicht los - wo kann ich die Landsmannschaft herausfinden, wenn auf der Urkunde (vor ca. einem halben Jahr aus Tschechien gekommen - als neu ausgestelltes tschechisches Dokument) nichts zu finden ist? Hätten Sie einen Hinweis?
Vielen Dank
A: Schauen Sie doch erstmal in das Gemeinderegister auf der Seite ob der Ort drin ist. Weitere Urkunden(Heirat, Sterbeurkunden) könnten weiter helfen.
F: Hallo, Auf meiner Geburturkunde steht "Geburtsname" und nicht Familienname. Ist das ok,oder muss für die Antragstelug Familienname stehen? Falls ja, was muss ich tun, damit das geändert wird? Danke für die Auskunft, Jürgen
F: Hallo, mein Großvater wurde 1898, und mein Vater 1933 in Blieskastel (heutiges Saarland)geboren. Welche Angaben in der Anlage V muss ich unter Staatsangehörigkeit angeben? Vielen Dank für Ihre Antwort, Jürgen
F: Auf der Geburtsurkunde (Abschrift aus Tschechien) findet man dazu nichts - gibts diesbezüglich ein Register wo ich das finden kann?
Danke
A: Ein Register gibt es nicht. Das sollte schon auf den Urkunden stehen. Denn Aussteller der Urkunde beachten.
F: Hallo, erstmal vielen Dank für die geniale Seite. Für mich stellt sich die Frage ob ich mit meinem Opa aus der Gegend um Mährisch-Trübau eine Chance habe nach RuStAG abzuleiten. Hier waren wohl Deutsche aber das Gebiet gehörte zu Österreich - bin ich da korrekt informiert?
Danke
A: Natürlich haben Sie eine Chance. Da waren nicht nur Deutsche vor Ort es gab auch Deutsche Landsmannschaften.
F: Guten Tag. Ich habe schon hier geschrieben, wegen meinen Gelberschein von 1998. Der war bis 2008 gültig, und seit 2007 kam ein neuen Gesetz und seit dem die haben kein Gültigkeitsdatum mehr, und seit dem gibt es auch das ESTA Regiester Ich habe Behörde gefragt ,die mir ihn ausgestellt haben und die meinen , dass mein Gelberschein aktuell ist und ich brauche ihn nicht neue beantragen.Und wenn der bis 2008 gültig war, und heute auch gültig ist ,vielleicht kann ich versuchen an peter.petelini@bva.bund.de zu schicken? Ich weiß nur nicht wie.Soll ich etwas dazu noch schreiben, oder nur Kopie schicken, das habe ich nicht ganz verstanden. Vielen Dank für die Antwort.
A: Alleine wenn ein Behörde von GÜLTIG spricht, sollten Sie hellhörig werden. In der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik gibt es nichts GÜLTIGES. Da ist alles nur GELTEND. Der Peter kann ihnen auch nicht weiter helfen. Denn Eintrag im ESTA müsste die ausstellende Behörde vornehmen. Das scheint also die zu sein, die was von gültig gefaselt hat. Ein Neuantrag ist damit unumgänglich.
F: Liebes gelberschein-Team,
meine Unterlagen sind am 6.1.2021 bei der Staatsangehörigkeitsstelle Darmstadt eingegangen. Heute ist der 08.02.21 und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Ist das normal? Sollte ich via Mail mal den Status abfragen oder wecke ich da nur schlafende Hunde?
Danke und viele Grüße
i_love_truth
A: Das kann bis zu 3 Monate dauern und das noch ohne Corona.
F: Hallo ich befasse mich seit ein paar Wochen intensiv mit diesem Thema. Abstammungsurkungen sind angefortert. Mein Mann ist Italienischer Staatsbürger. Wir haben eine gemeinsamen Sohn (16 Jahre)wir sind verheiratet. Meine Frage: Mache ich die Abstammung für ihn über mich dann über meinen Vater und dann Großvater.
Mein Vater möchte auch die Staatsangehörigkeit machen muss er dann erst seinen Stellen oder erst ich und dann mein Sohn, dann mein Vater? Danke für eure Rückmeldung-
A: Bei verheirateten geht die Abstammung nach §4 RuStAG über den Vater. Somit ist für Ihren Sohn nur StAG möglich und ändert nichts an seinem Status. Ihre Anträge können Sie und Ihr Vater gleichzeitig einreichen. Sie benötigen ja auch fast die gleichen Unterlagen.
F: ich möchte mir die Antrage von bva.bund.de ausdrücken, aber es ist momentan nicht möglich. Erst die Mail schreiben und fragen..Dann lehnen die meine Frage wieder ab..ich versuche schon seit einen Monat der Termin bekommen oder einen Antrag ausdrücken, keine Chance..
Die Muster von diese Seite sind von 2011. sind die vielleicht aktuell?
Danke.
A: Was spielt die Aktualität für eine Rolle? Wichtiger ist, dass die Anträge richtig und vollständig ausgefüllt werden. Ein Antrag kann auch vollkommen Formlos oder sogar zur Niederschrift gestellt werden.
F: Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort. Wenn ich nun als Frau mit einer Frau eine eingetragene Lebenspartnerschaft habe und den "Namen" der Frau angenommen habe, bleibt mein ursprünglicher Familienname bestehen? Welchen Namen muss ich für den Antrag des GS angeben?
A: Der Name(Familienname) in den Ausweisdokumenten zählt.
F: Stimmt es, dass verheiratete Frauen den Nachweis über die Vorfahren des Ehemannes erbringen müssen? Laut "ewigerBund.org" verliert die Ehefrau ihren Bund zum Vater und erhält automatisch die Staatsangehörigkeit des Mannes. Wenn dieser die Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen hat, ist die Frau auch nach der Scheidung "staatenlos" und die eigene Abstammung zählt nicht mehr. Ist das so? Vielen Dank im Voraus.
A: Der §6 des RuStAG besagt, dass bei der Hochzeit mit einem DEUTSCHEN die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes bekommt. Somit ist die Staatenlosigkeit ausgeschlossen. Da die Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik bei der Prüfung in ihrem StAG beginnt, werden die Frauen wohl alleine aus dem StAG ins RuStAG kommen müssen. Eine Nachweis über die Vorfahren des Ehemannes ist in der BRvD ausgeschlossen.
F: Nach der Beantragung des GS nach RuStAG vergingen 2 Wochen und es heisst nun per Brief, die Staatsangehörigkeitsausweise lägen zur Abholung beriet. Natürlich muss ich dann noch die Esta Sache machen, aber wie sieht es mit unseren Kindern aus: 12/16/21. Die müssten doch dann einfach nur noch auf uns ableiten oder? Da habt ihr leider keine Ausfüllhilfe oder ist es dann die des Grossvaters , an dessen Stelle nun einfach ich als abgeleiteter Vater (cooles Wort) trete? Dank und Gruss
A: Besprechen Sie das doch mit dem SB bei Abholung. Er weiß am besten wie er es haben will.
F: Kann ich den Weg mit dem GS gehen, wenn meine Eltern als geborene Slowenen die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Jahrgang 1932
A: Mit den Informationen lässt sich keine Antwort geben.
F: Wie ist der Sachverhalt, wenn meine Frau bis vor 1914 zurückgehen kann im Stammbuch, ich als Mann nicht. Kann ich die Staatsangehörigkeit auch beantragen als Ehemann?
A: Nein, Sie können sich nicht auf Ihre Frau berufen. Sie müssen den Weg schon selber gehen.
17.01.2021
Sudetendeutscher
F: Mein Vorfahre(Uropa) kommt ausdem alten Böhmen, nun hat er mein Uroma 1904 in Johangeorgenstadt(Erzgebirge) geheiratet. Er Wohnte aber schon vor der Eheschlißung , mehr als 6 Monate in Zwickau. Ist er da jetzt Deutscher oder Östereicher ? Gilt hier RuStag §§ 3 , 7 (Staatsangehörigkeit wird erworben durch Aufnahme)? Kind erst nach 1914 geboren!
A: In den Urkunden nach der Landsmannschaft schauen. In Ihrem Fall dürfte die sächsisch sein. Damit wäre er Deutscher. 1914 wäre zwar nicht die ganz saubere Lösung, würde aber auch noch gehen.
F: Frage bezüglich meiner Frau: wurde 1983 Eingebürgert (Spätaussiedler / Ostpreußen)(gelber Schein 10 Jahre gültig bis 1993)
Sollte man den im Antrag bei RuStAG nun angeben oder ist das eher kontraproduktiv? Im EsTA ist es ja sicher noch zu sehen, halt dann ganz links, was ja nicht nichts, aber eben noch zu wenig ist.
A: Natürlich sollten Sie bei Antrag Ihrer Frau wahrheitsgemäße Angaben machen.
F: unterschreibt man den Antrag mit natürlciher Person in der Art Familienname Vorname?
A: Es unterschreibt die Person die den Antrag stellt. Ein Blick in den Antrag kann da helfen!
F: Ich habe am 14.1. einen Termin ,um den Antrag abzugeben, da ich eben für den Grossvater die Nachweise als zerstört und allein das Geburtsdatum als eidesstattliche Erklärung abgeben müsste. Da Sie aber unter "Erprobtes" unbedingt von der persönlichen Abgabe abraten, bin ich im Augenblick unsicher.Ist es wirklich so gefährlich dahin zu gehen?
A: Beachten Sie einfach, das weniger mehr ist und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wenn das Gespräch auf das Sachendscheidungsinteresse kommt, beharren Sie auf die Schriftform. Denken Sie an die Eingangsbestätigung. Unterlassen Sie jegliche Diskussionen. Sie sind nur zur Antragsabgabe da.
F: Hallo, habe meine ganzen Unterlagen(Urkunden) zusammen, wollte nun den Antrag stellen, wie ich gehört habe muss ich nicht den Vordruck nehmen den es gibt, sondern kann ich dies auch formlos tun! Nun meine Frage, wie muss so ein formloser Antrag aussehen? Gruß Hilli
A: Ein formloser Antrag hat wie der Name schon sagt keine Form. Darum lässt sich auch nicht beschreiben. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Sie sich an unseren Antrag mit Ausfüllhilfe halten.