14.07.2015
Klaus Borgolte am 15.02.15
F: 1. Meine Frau hat bei unserer Eheschließung am 14.04.1967 gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt (§ 6 Absatz 2 RuStAG, Fassung vom 19.08.1957) und am 30.05.1967 eien entsprechenden gelben deutschen Staatsangehörigkeitsausweis (Anmerkung:10 Jahre gültig) vom Oberkreisdirektor erhalten. Dieser Vorgang steht in einem Vermerk unseres Familienstammbuchs. Sollte/muss ich das im Antrag Zeile 7.2 vermerken ? --- 2. Wir wohnen derzeit in Kapstadt. Sollte man den Antrag direkt an das BVA (ich glaube in unserem Fall ist es BVA Köln) oder besser an das deutsche Konsulat (Kapstadt) bezw. Die deutsche Botschaft (Pretoria) schicken? Bei einer entsprechenden telefonischen Terminabsprache - auf die die lieben Deutsch-Repräsentanten bestehen - benahm sich der Konsulatsmitarbeiter so unannehmbar, dass ich meinen Antrag erstmal auf Eis legte. --- P.S. Mein Vater wurde 1903 geboren; ich hoffe damit das gewünschtes Ergebnis zu erreichen.
A: 1. Das betrifft doch Ihre Frau und nicht Sie selbst. Wenn es um den Antrag Ihrer Frau geht, dann geben Sie ihn ruhig an, aber mit Gültigkeitsdatum.
2. Am besten Sie schicken den Antrag direkt per Post (wenn möglich als so etwas wie Einschreiben mit Rückschein) und vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht direkt an das BVA.
F: Hallo, Alle Vorfahren waren verheiratet und somit mus ich Väterlicherseits nachweisen! Mein Opa wurde 1921 in Eisenach (Sachsen-Weimar-Eisenach) geboren und ist der letzte Deutsche vorfahre! Mein Urgroßvater stammt aus Österreich, aus Wien! Mütterlicherseits stammt meine Gesamte Familie bis vor 1834 aus dem Eisenacher Raum. Kann Ich die Reichsangehörigkeit dennoch nachweisen? oder sollte Ich versuchen über die Österreichischen Behörden weiter zurück zu kommen?
A: Versuchen Sie noch eine Generation weiter zurück zu gehen.
14.07.2015
Therapie für "Deutschland"
F: §§ 1, 3, 4 Abs. 1 Geburt durch Abstammung vor RuStAG 1913 - Was muß denn dann auf dem gelben Staatsangehörigkeitsausweis draufstehen? a) ist Deutsche(r)? b) ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)? b) bezieht sich doch begrifflich auf 1934.
A: Die Urkunde ist die gleiche, also b). Nein, diese Formulierung bezieht sich nicht auf 1934, denn dann würde dort stehen: "... besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.". Wir arbeiten allerdings weiterhin daran, endlich die "Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit" zu bekommen.
F: Hallo. Ich habe den Antrag für die Feststellung der Staatsangehörigkeit gemäß der Ausfüllhilfe erstellt und eingereicht. Jedoch habe ich bei meinem Urgroßvater nur die Heiratsurkunde beigefügt, aus der das Geburtsdatum und der Geburtsort meines Urgroßvaters hervorgeht. Reicht das oder ist eine Geburtsurkunde noch zwingend notwendig? Jetzt habe ich Post vom Landratsamt bekommen, dass ich meinen Staatsangehörigkeitsnachweis abholen kann. Jedoch steht beim Betreff: Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG). Ich haben den Antrag jedoch nach RuStAG gestellt. Was soll ich jetzt machen? Ausweis abholen oder Post an die Behörde, dass ich den Antrag gemäß RuStAG gestellt habe und er auch als solcher auch bearbeitet werden soll? Vielen Dank!
A: Holen Sie ihn ab, aber achten Sie wir beschrieben dabei auf die Schreibweise Ihres Familiennamens. Ist diese komplett in Großbuchstaben gedruckt, dann weisen Sie den StAG-Ausweis sofort zurück und fordern Sie zur Nachbesserung auf.
F: Ist der Antrag mit dem roten Reisepass überhaupt sinnvoll,wegen den 7 Federn des Adlers?Im grünen sind wohl nur sechs,was später zur Kleinschreibung des Familiennamen führen soll?!
A: Kein Problem, über das Feststellungsverfahren wechseln Sie ja erst den Rechtskreis.
F: kurze Frage: nach welchem Gestz leitet mein Grossvater ab, wenn er vor 1913 geboren ist?
A: Was sollte bei ihm anders sein, als bei allen anderen? Das RuStAG natürlich... mit dem Unterschied, daß er keine Ableitung über seine Vorfahren vornehmen muß, sondern alles über seine Geburt direkt läuft.
F: was trage ich ein für meine armeezeit bei der NVA und Bundeswehr?
A: Die Wahrheit! Aber schreiben Sie bitte als Staat ruhig DDR, aber nicht BRD sondern Deutschland.
F: Hallo, ich kam nach Deutschland aus Kasachstan. Meine Vorfahren sind zwischen 1801 und 1814 aus Grafenhausen, Pfalz, Deutschland nach Russland genau gesagt nach Mannheim in Gebiet Odessa (Krim, Ukraine) gekommen. Und meine Uhrgroßeltern sind im zweiten Weltkrieg nach Deutschland zurückgekommen. Meine Uhrgroßmutter ist im 1893 geb. und im 1961 gestorben (habe Sterbeurkunde) Mein Uhrgroßvater ist im 1890 geb. und im 1965 gestorben (habe Sterbeurkunde) Meine Frage ist besteht auch für mich eine Chane den Deutsche Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen, weil man die Zugehörigkeit zu dem Deutschen Reich zwischen 1871-1913 beweisen muss? Bedanke mich für Ihre Bemühung PS: vor kurzem habe gleiche Frage geschrieben, sehe aber in der Fragenliste nicht, deswegen sende noch mal.
A: Jeder der bis vor 1914 ableiten kann hat diese Chance.
F: Hallo, habe heute Post vom Ordnungsamt bekommen, sie wünschen eine Kopie meines Personalausweises.... ich entgegnete, das es nicht rechtens sei, Kopien des Ausweises anzufertigen und dass ich mich legetimieren werde wenn der Anrag beareitetund derAusweis fertig sei. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag unter diesen Umständen nicht bearbeitet werden könne. Wie kann ichin diesem Falle am besten reagieren? Danke für die Hilfe
A: Wie Sie damit hätten umgehen sollen, bzw. jetzt damit umgehen sollten, steht unter "ERPROBTES".
F: Was kann passieren wenn man eine Kopie (in geistiger Umnachtung) vom Perso hat machen lassen, beim Antrag abgeben??
A: Da hilft nur Daumen drücken. Entweder Sie landen jetzt im Gebietsstand von 1913 oder eben nicht, sondern in dem von 1937. Das ist halt jetzt Lotto...
F: ich habe das selbe problem wie patrick. ich habe jetzt 1,5 stunden die vorträge angesehen und mehrmals den link ERPROBTES gelesen und weiss immernoch kein rat auf die frage : was tun wenn die staatsangehörigkeitsbehörde von mir und meinen vorfahren die kompletten meldebescheinigungen will von geburt bis tod ??? muss ich die einreichen ? wenn nein, was wenn die ohne diese bescheinigugen den antrag nicht annehmen. ich wäre sehr dankbar über ein direkt antowrt ohne verweiss auf irgendeinen link !
A: Sie haben keinen Zugriff auf die Unterlagen Dritter! Das schreiben Sie und beachten dabei den Artikel unter "ERPROBTES".
F: Meine Fraundin und ich werden den Antrag F einreichen. Auch den Antrag FK, für unsere Kinder. In Potsdam gibt es sowohl eine Ausländerbehörde als auch eine Staatsangehörigkeitsbehörde. Wo müssen denn die Anträge dann hin geschickt werden?
A: Das können wir Ihnen auch nicht sagen. Fragen Sie dort doch einfach an.
F: Welche dt. Staatsangehörigkeit wird einem bei der Beantragung der Feststellung der dt. STA bestätigt? die verwaltungstechnische oder die gesetzliche?
F: hallo. ich habe alles genau so gemacht wie ihr es beschrieben habt. jetzt will die behörde noch die meldebescheinigungen von mir, papa , opa und uropa. muss ich diese einreichen und wenn ja, soll ich meldebescheinigungen oder aufenthsaltsbescheinigungen einreichen ? konnte dies bei keinem video oder bei erprobtem nachlesen.
A: Lesen Sie bitte den ersten Artikel unter "ERPROBTES". Auf Unterlagen Dritter haben Sie keinen Zugriff.
F: Ich habe in der DDR Wehrdienst geleistet (3 Jahre): angeben oder nicht?
14.07.2015
David Ulbricht
F: Meine Freundin und ich werden den gelben Schein für uns und unseree Kinder beantragen. Die Frage die sich mir stellt ist: Wo? Hier in Pptsdam gibt sowohl eine Ausländerbehörde als auch eine Staatsangehörigkeitsbehörde. Wohin also mit den Anträgen?
F: Hallo, zu Anlage V 3.2 und 3.3 wird geschrieben, dass der Großvater, bzw. Urgroßvater die preußische Staatsangehörigkeit besitzt. Gilt dieses auch, wenn der Großvater im Großherzogtum Oldenburg geboren ist? Danke und freundliche Grüße
A: In dem Falle ist es selbstverständlich die Staatsangehörigkeit des Großherzogtums Oldenburg.
F: Hallo, langen beglaubigte Kopien ( vom Ortsbeirat ) der Geburtsurkunden meiner Verwandten ?
F: Hallo, ich habe am 31.12.14 meinen Antrag per Einschreiben an die örtl. Ausländerbehörde geschickt. Dieser ist am 02.01.15 dort eingetroffen. Bis heute habe ich noch keinerlei Reaktion bekommen. Sollte ich mal Nachfragen was der Bearbeitungsstand ist oder soll ich mich noch gedulden?
A: Eine Prüfung kann schonmal 2 bis 3 Monate dauern, aber Sie können sich ja einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand erkundigen.
F: Meine Vorfahren stammen von den Sternen. Wo kann ich meine galaktische Herkunft nachweisen und warum?
A: Für Sie als Außerirdischen ist das GVA, also das Galaktische Verwaltungsamt direkt zuständig. Das Feststellungsverfahren bei dieser Behörde wird telepathisch beantragt, somit fällt da auch der ganze lästige Papierkram flach...
F: Hallo, wie verhält es sich wenn ich von mein Opa Väterliche seite keine Dokumente habe und die auch nicht bekommen kann? Die sind alle im Krieg weg gekommen. Von ihm selber weiß ich nur den Namen. Vom Opa meiner Mutter habe ich zur Zeit nur den Wehrpass. Kann ich denn über den Opa Mütterlicher seite den Antrag stellen?
A: Nein, das können Sie nicht. Forschen Sie weiter, nutzen Sie andere Kanäle (Kirche usw.).
F: Beim FK 1.15 Das Sorgerecht ergibt sich aus...? Ich hab alleiniges Sorgerecht.....muss ich das so angeben?Anlage V ist ja inkl mein fertigen Antrag?...Dankeschön:)) PS: sollte ich anschliessend besser ein Notar aufsuchen?
A: Unter 1.15 FK schreiben Sie sowas wie "Mutterschaft" oder so. Ja, alles weitere für Ihr Kind ergibt sich aus Ihrem eigenen Antrag. In welcher Angelegenheit wollen Sie einen Notar aufsuchen?
F: gibt es eine Ausfüllhilfe für den Kinderantrag?
A: Nein, aber das grundsätzliche sollte sich ja aus der des normalen Antrags ergeben. Wo klemmt es denn?
F: Meinem Staatsangehörigkeitsausweis lag eine Empfangsbestätigung bei, die ich an die Behörde unterschrieben zurückschicken soll. Auf dem Formular soll ich den Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises, des Feststellungsbescheides und des Gebührenbescheides bestätigen. Soll oder muss ich dies wirklich machen?
A: Eine Empfangsbestätigung können Sie denen ruhig geben, aber bitte eben keine komischen Erklärungen oder sonstwas unterzeichnen!
F: Kann man als Spätaussiedler den gelben Schein erhalten und auf was kommt es an
A: Das kann man mit den Infos nicht sagen. Auf einen Vorfahren auf Reichsgebiet vor 1914.