F: Verstehe ich hier eine perfide Sache richtig? Mensch ist doch die natürliche Person, in jeder Art von Gesetzestext, also auch im GG der BRiD. Gilt damit der Artikel, dass die Würde des Menschen unantastbar sei nur für jeden mit einer nachweisbaren Staatsangehörigkeit, also Ausländer und Deutsche mit GS nach StAG und RuStAG?
A: Ein Mensch ist nie eine Fiktion Person. Dem Menschen können Personen zugeordnet sein. Ein Mensch hat keine Eigenschaften einer Person. Ist damit also nicht rechtsfähig. Die Erwähnung im GG ist reine Täuschung. Als erstes gibt es für den Begriff Würde keine jur. Definition und die Okkupationsverwaltung kennt keine Menschen. Sie kennt nur jur. Personen. Für GS Träger RuStAG ist die Okkupationsverwaltung nur Verwalter und kein Gesetzgeber.
F: Ja, aber nochmal: daraus ergibt sich doch die Frage, warum, wie ihr schreibt, "immer ein Reisepaß dem Personalausweis vorzuziehen (ist)!" Warum ist er vorzuziehen?
A: Das ist doch beantwortet! Der Eintrag der Wohnhaft fehlt im RP. Deutlicher kann man doch schon nicht mehr werden!
F: Und warum schreibt ihr dann unter Erprobtes dieses, wenn es unwichtig sei? "Als Bundesstaatsangehöriger ist es kein Problem einen Personalausweis oder Reisepaß zu besitzen, allerdings ist dabei immer ein Reisepaß dem Personalausweis vorzuziehen!"
Bitte um eine Erklärung.
A: Das widerspricht doch meiner Aussage nicht! Dem Reisepass fehlt die Eintragung der Wohnhaft. Es bleibt aber immer die jur. Person.
F: Hallo.
Könnt ihr mir bitt schlüssig erklären, warum es besser ist, einen Reisepass zu besitzen, als einen Personalausweis? Beide bedienen doch eine juristische Person. Worin besteht somit der praktische Vorteil des Reisepasses, zum Beispiel bei einer Hochzeit am Standesamt oder der Eröffnung eines Bankkontos, wenn man sich ausweisen muss?
Danke im Voraus.
A: Nein, das können wir nicht schlüssig erklären! Denn Sie haben ja richtig erkannt, dass es die jur. Person ist. Dabei ist es uninteressant, ob die eine Person ein paar Gramm mehr hat.
F: Hallo Leutchen,
sagt mal, was ist denn mit Volker los? Ich sehe gerade sein Video https://www.youtube.com/watch?v=2ThpPDoh2dA.
Ich mochte ihn so gerne hören,....ist er jetzt auf der dunklen Seite der Macht gewechselt?
A: Ironie scheint nicht Ihre stärke zu sein oder…
F: Ich werde demnächst meinen Antrag für den Gelbenschein abgeben, da ich alle Unterlagen hjetzt habe. Meine Frage ist, werde ich weiterhin meine Rente bekommenund bin ich weiterhin Sozialversichert...( Krankenversicherung) usw Da ich ja in der BRD gearbeitwet habe und nach dem Antrag dann Deutscher bin, läuft dann alles wie gehabt so weiter?
A: Alles bleibt wie es ist!
F: Nochmal ich. Falls ich RuStAGlerin mit Ausweis bin und einen Ausländer oder Staatenlosen (Bewohner ohne GS) oder StAGler heirate, dann verliere ich doch meine RuStAG-Angehörigkeit und alle damit verbundenen Rechte. Mir bliebe dann hierzulande nur StAG als neue Option. Was wäre aber mit unserem Kind, falls ich für dieses den RuStAG-Schein vor der Heirat oder Anerkennung der Vaterschaft besorgt hätte?
A: Andere Probleme haben Sie nicht? Schlaflosigkeit kann man behandeln. Das ist mir zu viel hätte und falls!
F: Bin verwirrt. Die Leute von ewigerbund.org sagen Nein zum Gelben Schein und raten sogar ab. Ihr sagt ja. Was soll man nun glauben, als eigentlich RuStAG-Deutscher?
A: Mit Glauben kommen Sie da nicht weiter. Für Glaubensfragen ist der Glöckner der Glockendisco zuständig. Ihnen wird also nur Wissen weiterhelfen. Als erstes stellt sich die Frage warum sie davon abraten. Wahrscheinlich erklärt sich dann schon diese Handlung.
F: Hören Sie: Ich will Sie nicht nerven, sondern lernen. Wir kämpfen für die gleiche Sache. Manchmal kann man lesen, soviel man will, doch es bleiben Fragen und ein Mensch und Profi beantwortet die besser. Darum bitte zwei konkrete Fragen noch: Soll ein Mischling somit die ausländische Staatsangehörigkeit und den StAGler-Schein beantragen oder nur die echte, ausländische (das interessiert bestimmt auch den JosefS wegen dieser Frau, die nun Ausländerin ist)? Damit verbunden: Mein türkischer Kumpel steht zwar über mir GS-losem Handelsrechtler und über dem StAGler, wie Sie sagen, aber kann er nicht abgeschoben werden?
A: Es ist nett das Sie lernen wollen. Aber ich bin kein Privatlehrer. Aber Sie können zum Stundensatz gerne ein Angebot hinterlassen. Dazu fehlt uns auch die personale Kraft mit jedem lernwilligen in die persönliche Betreuung über zu gehen. Der GS ist der Weg aus der Betreuung hin zur Eigenverantwortung und eigene Souveränität. Wenn wir also für die gleiche Sache kämpfen, obwohl eher nur die selbe Sache gemeint sein kann, sollen Sie Ihrer Aufgabe nachkommen. Für die Beantwortung der Fragen fehlen Ihnen die Grundlagen und das würde automatisch zu neuen Fragen führen. Also eine nicht endende Geschichte.
F: Kann man sich kaum ausdenken, den Irrsinn. Es braucht dringend mehr RuStAGler, um das für alle zu beenden. Demnach wäre ich besser dran, als jetzt oder sogar als StAGler, falls ich über meine Eltern, oder einen Elternteil, eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragen könnte und die Staatsbürgerschaft der BRD dadurch aufgäbe?
Außerdem zu den Kumpels: Besteht zwischen dem Türken und dem Holländer eigentlich ein rechtlicher Unterschied, abgesehen von der Unionsbürgerschaft für den Holländer?
A: Die Bundesrepublik hat keine Staatsbürgerschaft, man nennt das Staatsangehörigkeit! Und die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit. Sie nutzt die unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Bei den Kumpels besteht kein rechtlicher Unterschied. Es macht aber keinen Sinn Ihnen hier den Inhalt der Seite Häppchenweise mundgerecht zu präsentieren. Mit etwas Eigenverantwortung und Zeit finden Sie alles auf der Seite.
F: Hammer! Weil meine Kumpels aus Holland und der Türkei mit ihren Angehörigkeiten als natürliche Person zählen, der StAGler nicht? Aber auf BGB und so haben die dann doch keinen Zugriff als Ausländer - oder können die den StAG zusätzlich haben und sind damit doppelt gesichert?
A: Für Ihre Kumpels gilt die geltende Gesetzgebung der Staatssimulation Bundesrepublik wenn die sich im verwalteten Gebiet aufhalten. Die StAGler sind entrechtete(capitis deminutio) Kolonieangehörige. Ihre Schreibweise auf dem GS ist MUSTERMANN MAX. Für die ohne alles, bleibt nur Handelsrecht übrig. Die nutzen eine von der Verwaltung kreierte Person(jur. Person Kaufmann nach HGB §17) für ihre Rechtsgeschäfte und haben nie gelernt damit umzugehen.
F: Hier nochmal Josef: Stimmt es, was der Ewige Bund schreibt, dass eine Frau, die einen Ausländer heiratet (BRD-Einbürgerung hin oder her) sich nicht mehr über ihre Vorfahren auf RuStAG berufen kann, weil sie nun als Ausländerin gilt?
A: RuStAG § 17 Abs. 6. eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.
F: Moin. Wenn ich hier so lese, dann frage ich mich: ob ein Ausländer, der seine Staatsangehörigkeit von daheim hat (oder die der ausländischen Eltern bekommen hat), hierzulande mehr Recht beanspruchen kann, als ein deutscher Bewohner mit StAG-Ausweis (nicht RuStAG!)? Mehr als ein deutscher Bewohner ohne GS ja ohnehin, oder?
A: Am unteren Ende der Nahrungskette stehen die schon länger hier lebenden ohne GS. Kurz danach kommen die StAGler und dann die Goldstücke! Für die RuStAGler ist die Okkupationsverwaltung Bundesrepublik nur Verwalter aber kein Gesetzgeber.
F: Sehr interessant. Vielen Dank. Was ich nicht verstehe: wenn ich doch staatenlos bin und nicht nach RuStAG vor 1914 ableiten kann und keinen ausländischen Vater habe, der mich wenigstens zum Staatsangehörigen einer anderen Nation machen würde, somit nach RuStAG zum Ausländer, und StAG mich nur als Person zum Staatsangehörigen der Republik macht: falle ich als Mensch dann nicht unter EGBGB 4.2 und somit unter die Landesverfassung des jeweiligen Bundeslandes oder sogar Bundesstaates, da die BRD kein Staat ist?
A: Oh je, es wird immer verwirrender! Das lässt sich auf diesem Weg nicht klären! Alle Informationen sind auf der Seite. Ein Mensch ist nicht rechtsfähig und hat somit überhaupt kein Zugriff auf Recht. Die Bundesrepublik kennt keine Menschen. Die Bundesrepublik kennt nur Personen. Zu mindestens dürfte bei Ihnen doch eine Kolonieangehörigkeit vermutet werden.
F: Das leuchtet ein, aber Versammlungsfreiheit ist doch ein Grundrecht für Deutsche, nicht für Staatenlose, daher dachte ich, dass sich die StAG-Inhaber, die doch gemäß GG 116.1 nun Deutsche der Republik nach wenigstens sind, darauf berufen können. Oder können die Grundrechte doch eingeschränkt werden, weil sie geltendes Recht sind aber nicht gültiges? Können Sie mir bitte auch diese Frage beantworten?
A: Privilegien(was Sie Grundrechte nennen) können immer eingeschränkt werden. Auch das steht im GG. Grundrechte haben nur Personen für die das GG Art. 116.1(anderweitiger Gesetzlicher Regelungen(RuStAG)) nicht einschlägig ist. Für diese Personen gilt das EGBGB Art. 5 Abs. 1 / 2. Satz in Verbindung mit Art. 50 EGBGB.
F: Hallo! Verstehe ich unser Grundgesetz und die EU mit den Begriffen "Deutscher" und "Unionsbürgerschaft" richtig? - die Corona-Einschränkungen, wie Einschränkung der Reisefreiheit und Beherbergungsverbot, betreffen alle nicht, die nach StAG ihre deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch die Unionsbürgerschaft besitzen.
A: Ich denke das es genau diese Gruppe betrifft. Wer sich freiwillig dieser Gesetzgebung unterwirft, für den ist sie auch einschlägig. Wie soll den ein Deutscher(RuStAG) an eine Unionsbürgerschaft durch Kolonieangehörigkeit (StAG) kommen? Die deutsche Staatsangehörigkeit die diese Bundesrepublik nutzt ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Deutsche sind aber keine Kolonieangehörige. Sie besitzen die mittelbare Reichsangehörigkeit über die Bundesstaaten. Arbeiten Sie also die Aussagen des Herr W noch einmal prüfend nach!
F: Hallo ich bin Thomas ich Brauche Hilfe um mein gelben Schein zu machen und wollte daher mal fragen welche Punkte ich beachten muss um an einen gelben Schein heranzukommen ,und bräuchte daher auch Hilfe um das alles zu bewerkstelligen wenn es ginge wäre es freundlich wenn Sie mir einen Rechtsanwalt empfehlen würden oder jemand der mir Hilfestellung geben kann danke.
A: Das Zauberwort heißt Eigenverantwortung! Alle dazu notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite. Die Zeit Verantwortung an einen Systemanwalt auszulagern, sind vorbei.
F: Wenn ich nach RuStAG den GS bekommen habe und nun zum DKR gehöre und Boden sowie Grund besitze: kann ich den Eintrag im Grundbuch los werden und nur mit der nat. Person im Katastsramt stehen?
A: Diese Thema können wir hier nicht bearbeiten. Aber sie sollten sich als erstes mit dem Thema Mensch und Personen auseinander setzen.
F: Hallo Ihr Lieben,was ist besser? Die Person lt.Artikel 15 DSGVO korrigieren oder löschen zu lassen.Vor.-Nachteile?Die Person wurde meinerseits nicht angemeldet.Ich habe meinen Wohnsitz angemeldet. LG Gerda
A: Sie können die Person weder korrigieren oder löschen lassen. Das ist nicht Ihre Person. Die gehört der Okkupationsverwaltung. Nutzen Sie einfach deren Person nicht. Dann werden Sie feststellen ob und wie sehr Sie an die Person gebunden sind.
F: Hallo,
als deutsche Staatsangehörige mit gelben Schein will ich nun auch das Immobilieneigentum vor jeglichem Zugriff schützen. Ich habe beim Katasteramt einen Liegenschaftsauszug mit Beglaubigungsvermerk beantragt. Ich frage mich, ob ich hier nicht Dokumente erhalten habe, die mir gar nichts nützen. Zudem habe ich gelesen, dass man das Dokument mit der Haager Apostille versehen lassen soll. Des weiteren soll man sich aus den Archiven alte Dokumente aus der Zeit von 1871-1914 oder früher besorgen und ebenfalls apostillieren lassen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Themenkomplex?
Vielen Dank!
A: Ihre Frage wurde hier gekürzt. Lassen Sie eine Haager Apostille auf die Urkunde machen. Dann erledigt sich die Frage ob Sie das richtige Dokument haben. Die Aktion mit dem Archiv können Sie sich schenken. Eine Zugriff auf den Besitz verhindert das nicht! Es verhindert nur den Zugriff aufs Eigentum.
F: Hallo zusammen,zur Antwort für Sanni hab ich nun eine Frage: Ist das Recht auf Boden und Enteignungsschutz möglich auch mit Ablehnungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung?
vorab danke für Eure Antwort
A: Ja! Aber es bedarf Wissen dazu!
F: Hallo, kann ich mit dem gelben Schein ein Recht auf Boden erlangen und kann dann nicht enteignet werden? Welche Nachteile habe ich? Kein Konto, kein Auto anmelden, kein Versicherungsschutz für mich und Kinder und keine Arbeit mehr ?
A: Das Recht auf Boden und Enteignungsschutz ist möglich. Bedarf aber eines tieferen Wissens. Alle anderen Vorstellungen liegen ganz alleine bei Ihnen. Es kann nichts geschehen was Sie nicht wollen.
F: Ihr schreibt: "Die Okkupationsverwaltung Bundesrepublik agiert nur im Besitz und nicht im Eigentum." Eigentümer des Personalvertrages-Personalausweis ist aber die Bundesrepublik. Ob die jP Rechtsgeschäfte in Namen der Vermögensmasse führen darf, müsste somit theoretisch beim Bund erfragt werden. Wenn die Bundesrepublik nun aber nicht "im Eigentum agiert", worin besteht der Unterschied zum "Eigentümer des Personausweises? LG :-)
A: Der Personalvertrag ist wohl ein Mythos. Er ist nicht notwendig da Sie immer einen Vertrag eingehen, wenn Sie die Person nutzen. Auch die Begrifflichkeit Bund steht für etwas anderes in der Bundesrepublik. Da Sie wenn Sie mit der jur. Person handeln nur Besitz und kein Eigentum haben, brauch es auch nur ein agieren im Besitz und nicht im Eigentum. Es geht immer nur um Besitzrechte.
F: Hallo nochmal...auf der Anmeldungsbestätigung der Gemeinde steht Familienname und alles richtig geschrieben...also als natürliche Person angemeldet? Trotzdem wird man als jur. Person geführt und behandelt...?danke vorab für Eure Arbeit
A: Ja, Sie werden sich bestimmt vor Ort als jur. Person zu erkennen gegeben haben. Was bei denen auf dem Zettel steht ist uninteressant wenn Sie sich als jur. Person bei der Anmeldung zu erkennen geben.
F: Hallo...was haltet Ihr von dem Buch die BRD GmbH...bin ich grad am Lesen und frage mich ob dies alles tatsächlich so ist wie beschrieben...wenn dem so wäre dann wird es wirklich höchste Zeit dem ganzen Konsteukt den Garaus zu machen...und zwar nicht erst morgen...LG
A: Das Buch beschreibt doch nur die spitze des Eisbergs. Wichtige Themen werden doch nicht behandelt. Leider liegt das mit dem Garaus nicht nur an uns.