F: Hallo. Nach mehreren Schriftwechsel, wo mich der "Beamte" immer wieder falsch ableiten wollte, habe ich nochmal schriftlich daraufhingewiesen: "..dass ich den Antrag so gestellt habe, dass ich die Bayerische Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 durch Abstammung korrekt abgeleitet und beanttragt habe". Jetzt kommt die Antwort: "..sie haben einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Tatsächlich wollen sie jedoch die "bayerische" Staattsangehörigkeit Stand 1913. Das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1870 wurde durch RuStAG 1913 abgelöst. Es führte eine unmittelbare Reichszugehörigkeit ein. Der Geltungsbereich dieses Gesetztes umfasste zunächst mehrere Bundesstaaten des Deutschen Reiches u.a. auch Bayern. Durch §1 VO über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 erfolgte die Aufhebung der Staatsangehörigkeit in den Ländern. Seitdem gibt es nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (§1 Abs. 2 StAngVO 1934). Nachdem eine Länderstaatsangehörigkeit seit 1934 nicht mehr besteht, kann natürlich eine solche auch nicht mehr festgestellt werden, zumal sie im Jahr 1984, d.h. 50 Jahre nach Aufhebung der Länderzughörigkeit geboren wurden. Ihr Antrag wird deswegen als erledigt abgelegt." - Auf welche Gesetze, Urteile o.ä. kann ich mich denn beziehen um klar zu machen, dass das RuStAg 1913 IMMER noch für mich gültig ist? Ich würde es gerne noch einmal auf der sachlichen Ebene ohne Frist etc. probieren. Danke!
A: Warum diese Auseinandersetzung mit Unwissenden im Vorfeld? Sie wissen doch noch gar nicht, ob Sie die falsche Ableitung bekommen. Das ist doch erst aus dem gelben oder aus dem ESTA zu erkennen. Auf seinen Einwand können Sie ja mal Fragen ob Bundesländer und Bundestaaten dasselbe ist? Sie leiten ab nach ABSTAMMUNG und nicht nach Geburt! Der war in Geschichte vielleicht Kreide holen und kennt nur die 12 Jahre.
F: Hallo, die Frage ist hier schon mal ähnlich gefallen, vielleicht hat Jemand aufschlussreichere Vorgehensweisen zur Sache: Mein Urgroßvater und Großvater waren Buchenland-Deutsche und wurden umgesiedelt, da das Gebiet leider früher zum Kronland Österreich gehörte und/ aber der böse Onkel AH damals alle Deutschstämmigen nach Hause holen wollte ... - Ein Artikel den gerade gelesen habe sagt aus, dass "nach § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner damaligen Fassung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde..."
A: Ja, die deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit). Dieser konventionelle Weg ist natürlich fast immer möglich. Hier geht es aber vornehmlich um die Bundesstaatsangehörigkeit (mittelbare Reichsangehörigkeit)! Versuchen Sie es einfach, indem Sie als Staat für Ihre Vorfahren Deutschland angeben und wenn "nur" die deutsche Staatsangehörigkeit dabei rausspringt, dann ist das eben so und auch nicht weiter tragisch.
F: So, habe den Gelben heute abgeholt. Vor- u. Familienname klein wie es sein soll. Im Vergleich mit einem "korrekt ausgestellten Musterausweis" enthält meine Wohnadresse die Postleitzahl, es fehlt der Zusatz "-Der Landrat-" und er hat keine fortlaufende Nummer. Dienstsiegel vorhanden. Ich musste eine Empfangsbestätigung des Gelben unterschreiben. Ist eurer Ansicht nach erst mal trotzdem alles im Lot? Es gab keinerlei Probleme, zu meiner Verwunderung musste ich mich nicht einmal ausweisen und den korrekten Erwerbungsgrund im EStA hat man mir auch schon mündlich zugesichert.
A: Wunderbar, scheint alles in Ordnung zu sein, sofern es sich tatsächlich um eine reine Empfangsbestätigung handelte. Herzlichen Glückwunsch!
F: Was kann ich tun wenn ich von meinem Großvater keine Geburtsurkunde bekomme. Er ist 1900 geboren und die Urkunde von meinem Vater reicht nur bis 1925
A: Eine Sterbeurkunde sollte auch ausreichen. Oder Hier
F: Hallo,Habe Rustag beantragt und nun sagte mir die Bearbeiterin, dass sie nicht weiß, wie die Rechtslage ist , da meine Eltern während der Schwangerschaft geschieden wurden. Ob ich ehelich, oder unehelich, also von der mutter ableiten muss.Das Jugendamt gibt seit 2 Monaten keine Auskunft.Danke, für Eure Mühe
A: Während der Schwangerschaft? Also waren Ihre Eltern doch bei Ihrer Geburt nicht mehr verheiratet. Eindeutiger geht es doch gar nicht...
F: Ich, mein Vater und mein Opa (Geb..1912) sind alle in Württemberg geboren. Tragen wir dann alle bei Punkt 4.2 Staatsangehörigkeit auch Württemberg ein, richtig? (oder Kgr. Preußen bzw. Preußen?) Zweite Frage: Den Antrag geben ich immer am aktuellen Wohnort ab, korrekt? Danke sehr.
A: 1. Geburtsort vom Opa im Gemeinde auf der Seite suchen.
2. Das gibt unsere Glaskugel nicht her. Einfach mal bei der Gemeinde anfragen.
F: Müssen Originale (Geburtsurkunde, etc.) dem Antrag beigefügt werden? Oder reichen Kopien?
A: Nein an den Antrag kommen nur Kopien.
F: Ein herzliches grüß Gott, ich bin in Würzburg (Bayern, Unterfranken)1966 geboren. Beide Elternteile sind Österreicher, in Kärnten geboren. Alle Vorfahren ebenfalls in der Österreichisch - Ungarischen Monarchie geboren.Ich habe 1998 eine Deutsche Frau
A: Ihre Frage ist leider unvollständig angekommen, wir versuchen es trotzdem mal:
Nein, auf Ihre Frau können Sie sich nicht beziehen. Stellen Sie den Antrag einfach so wie es Ihnen möglich ist. Das hat schon oft in Fällen wie dem Ihrigen funktioniert. Vielleicht hilft es auch, einfach noch eine Generation weiter zurück zu gehen.
F: Hallo, also ich ahbe vor vier wochen meinen Gelben schein bekommen, habe aber den Antrag von denen ausgefüllt,leider. Habe dort aber immer reingeschrieben gemäß RuStAG 1913 und so hat sie ihn angenommen mit allen Nachweisen von meinen Vorfahren. Letzte Woche habe ich beim Einwohnermeldeamt nachgefragt und die Dame hat gerade in mein Personenstandsregister eingetragen Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit. Jetzt kam mein ESTA auszug und die haben mich zwar jetzt regestriert aber nicht nach RuStAG 1913. Ich habe jetzt nochmal die Anträge von euch fertig gemacht bringt es was wenn ich die nochmal abgebe?? Habe auch ne erklärung an die Dame geschrieben das ich sie wegen Personenstandsfälschung anzeigen werfde wenn sie es nicht ändert. Sie ist beim Amt für Recht und Ordnung. Bitte um Hilfe Danke Enrico
A: Immer langsam... wenn Ihr Familienname sowohl auf dem Staatsangehörigkeitsausweis als auch auf dem EStA-Auszug nicht komplett in GROSSBUCHSTABEN sondern "normal" geschrieben steht, dann ist trotzdem alles richtig gelaufen. Viele Behördern weigern sich nur inzwischen den Erwerbsgrund einzutragen, das ist alles.
F: Letzte Woche habe ich meinen Antrag auf gelben Schein gestellt. Aktueller Personenstand ledig. Nun wollte ich und meine Lebensgefärtin nächsten Monat heiraten. Sind dadurch Probleme wegen dem laufenden Antragsverfahren zu erwarten oder ist es besser zu warten bis der Antrag durch ist?
A: Da sollte es keine Probleme geben. Allerdings den Staatsangehörigkeitsausweis in der Eheurkunde aufgeführt zu sehen ist schon was Feines... ;-)
F: Meine Söhne sind unehelich geboren. Vaterschaft wurde von mir sofort nach Geburt anerkannt. Erfolgt die Ableitung der Abstammung trotzdem über mich als Vater oder nur wenn ich die Mutter noch eheliche?
A: Wenn Sie innerhalb von 301 Tagen nach der Geburt der Kinder heiraten, dann gelten die Geburten als ehelich. Ansonsten wird über die Mutter abgeleitet.
F: Bin der gr. Reisepasskopie-depp. Frage. welche falsche ableitung? von der Namensschreibung oder nat. Deutsch?
F: mit Mustermann Max als Max Mustermann also verdreht. Danke
F: Antrag falsch Unterschrieben. ( Sch...) Kostenpflichtig Antrag zurückziehen sinnvoll? dann neu einreichen? oder nehmen die dann denn ersten wieder her. Danke
A: Was heißt "falsch unterschrieben"?
F: Zum Nachweis als Kind mit Geburtsnamen der Mutter ,Großmutter geb in Breslau der Urgroßvater auch.Oder muss ich den Weg über meiner Mutter ihren Vater gehen?
A: Eheliche Geburt > Ableitung über den Vater
Uneheliche Geburt > Ableitung über die Mutter
F: Ich habe den gelben Schein nur so beantragt ohne Ableitung, wird mein Name dan auch Max Mustermann sein und wenn Max MUSTERMANN steht bin ich dann Sklave?
A: Alles bleibt bei Ihnen wie es ist! Die Schreibweise MAX MUSTERMANN. Um Ihre nächste Frage vorzubeugen. Das ist nicht mehr zu ändern.
F: Kann ich eigentlich die "mittelbare Staatsangehörigkeit"-Ausweis über Rechtsstellung als Deutscher- beantragen (Wo finde ich die Formulare) und wenn ja welcher juristische Unterschied ergibt sich zum normalen Staatsangehörigkeitsausweis, wo ich mich ja eigentlich als kolonial-DEUTSCH- selbst brandmarke...oder habe ich das falsch verstanden...? Ich habe den Mustervordruck zufällig im Netz gefunden "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" und versuche zu verstehen ob mich dieses Dokument befreit von der NS/BRD-Kolonialherrschaft und ich als Einzelperson meine Souveränität/Menschenrechte hiermit zurück erlangen kann. Ich bitte um Antwort da ich schon etwas verwirrt bin. Vielen dank dafür schon mal im Voraus
A: Sie haben so einiges falsch verstanden! Die Befreiung von der BRvD (Souveränität) ist ein Weg nach innen und nicht nach außen. Melden Sie sich über das Kontaktformular.
F: neuer Antrag per Einschreiben?
A: Nein, der Zug ist abgefahren... man kann jetzt nur abwarten.
F: Gelber Schein, beantragt. es wurde eine Kopie vom grünen Reisepass gemacht, dies wird aber nicht in meinen Beigefügten Anlagen aufgeführt. Darf das die Behörde dann benutzen? Danke!!
A: Aber sicher, die Kopie ist in der Akte! Ob dadurch eine falsche Ableitung erfolgt, bleibt abzuwarten. Aber die Frage stellt sich uns, warum sich immer wieder einige Antragsteller mit solchem Unfug selbst ins Knie schießen.
KEINE KOPIE heißt KEINE KOPIE!
F: Müssen Urkunden (Geburt etc.) als Original eingereicht werden
A: Originale sollten Sie NIEMALS aus der Hand geben!
20.11.2015
Magdalena Ratei, Kostberg O.S.
F: Morgen! Bin kurz vor Antragsabgabe. Habe alles vollständig bis 1830. Bei mir Kgr. Preußen. Frage: Soll ich alle Unterlagen bzw. Urkunden im Orginal oder lieber als Kopien abgeben. Natürlich mit Vermerk, dass ich alle amtl. Urkunden erst bei Abholung persönlich vorlegen werde. Für Tips werde ich sehr dankbar. Gruß Magdalena Ratei aus Kostberg
A: Originale sollten Sie NIEMALS aus der Hand geben!
F: Mein damals 1992 GS, ausgestellt durch BVA Köln ist abgelaufen. Ich wochne jetzt in Mainbernheim/ Unterfranken. Jetzt möchte neuen beantragen. Bringt das was, wenn ich zusätlich zum Antrag den alten GS als Kopie dazu vorlege bzw. diesen Eintrag mache? Oder auch nicht! Bitte, kann mir jemand helfen. Vielen herzlichen Dank
A: Im Grunde brauchen Sie gar keinen neuen Antrag stellen, denn die Befristung von damals ist reiner Mumpitz. Falls Sie sich aber doch dazu entschließen, dann lassen Sie ihn weg und geben uns bitte Rückmeldung wie es gelaufen ist.
F: Hallo, also ich kann diese Erklärung (.. das Schriftstück bleibt bei uns im Amt) schriftlich widersprechen bzw. gem. § 119 BGB persönlich anheften lassen. Bring das irgenwie Nachteil? Ich meine Probleme aus Sicht der Staatsangehörigkeitsbehörde? Danke Amelie Heidi
A: Nein, so war das nicht gemeint und das wird auch so nichts nützen. Da jetzt noch weiter rum zu stochern macht keinen Sinn.
F: Kopie des vorhandenen Gelben Scheines (von 1988, befristet bis 1993 - in Weimarer Zeit - da damals keine Unterlagen VOR 1914 zur Verfügung standen) im eigenen Antrag bei Punkt 2.1/2.2 und auch im Antrag des 1. Vorfahren mitgeben?
F: bei der Ableitung meines 1. Vorfahren (Mutter, 1914 geboren, 2002 verstorben) Kopie des grünen Reisepasses (Ablauf 1989) beim Antrag V-Vorfahren mitgeben - sinnvoll?-Meine Kopie (Antragssteller) des PA (vorhanden) oder Reisepasses(noch nicht vorhanden) wird nicht mitgesandt. Will vor Antragsabgabe noch den grünen Reisepass holen-wenn möglich- sinnvoll?
A: 2 mal nein. Auf Dokumente Dritter haben Sie keinen Zugriff und für sich den grünen Paß nach gültigem Recht zu besorgen funktioniert erst nach Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises.