F: vater 1939 in nikolsburg geboren - großvater 1913 in nikolsburg, urgroßvater 1881 in wien, ururgroßvater 1848 bratelsbrunn mähren - chance auf gelben schein?
A: Ja selbstverständlich einfach machen. Wenn es den die unmittelbare wird dann ist das so und besser als Staatenlos.
F: Habe zwei Fragen: 1. Die Regelung mit den 301 Tagen zwischen Geburt und Hochzeit der Eltern (wo steht die genau geschrieben?) 2. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch die Heirat erworben werden....kann sich die Frau eines RuStag Deutschen einfach auf ihren Mann beziehen und erwirbt damit den gleichen Rechtskreis oder geht das nur über ihre eigene Abstammung?
A: 1. im BGB 2. Aber nicht im StAG da muß ihre Frau alleine raus.
F: meine eltern, großeltern sind in nikolsburg (Mähren) bzw rothau (Böhmen) geboren - jetzt cz - aber als deutsche - habe noch die arbeitsbücher mit angaben. wird das anerkannt?
A: Da muß man im Einzelfall immer abwarten.
F: Ich habe bereits den gelben Schein. Unser 1. Sohn ist unehelich geboren, der 2. Sohn ehelich, beide haben den gleichen Vater. Mein Mann möchte auch den gelben Schein beantragen, sein Vater stammt allerdings aus Wachtel (heutiges Tschechien, damals Böhmen/Mähren). 1. hat mein Mann Aussicht auf einen gelben Schein? 2. unser 1. Sohn müsste den gelben Schein aufgrund der unehelichen Geburt bekommen. 3. hat unser 2. Sohn Chancen auf den gelben Schein?
A: 1. & 3. Ist der Vater Ihres Mannes bereits vor 1914 geboren? Falls nicht, dann muß er ja eh noch weiter zurück. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für ihn aber immer zu erlangen, bei der Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG muß man schauen. Gleiches gilt somit auch für Ihren 2. Sohn.
2. Ja, für ihn brauchen sich dann nur auf Sie beziehen (am besten Ihr Aktenzeichen mit angeben).
F: Meine Oma ist 1929 in Schlesien geboren, meine Mutter und ich in Sachsen. Welche Staatsangehörigkeit wäre das? Mein Vater ist Ungar. Schließt sich das aus und kann das Amt dann an meine ungarische Staatsbürgerschaft verweisen, die ich parallel inne habe?
A: Das ist alles so nicht zu beantworten. Allein die Tatsache, daß Sie eheliche / uneheliche Geburten nicht berücksichtigt haben. Außerdem, wenn Sie Ungar sind, dann sind Sie Ungar.
F: Antrag auf Gelben Schein abgelehnt. Alle Unterlagen für mich und meine Familie, Abstammungsurkunden und Kopie der Reispässe notariell beglaubigt, eingereicht. Antwortschreiben erhalten: 1. Auf „Antrag zur Feststellung..“ Punkt 4 „Angaben zu meinen anderen Staatsangehörigkeiten“ gelb markiert und 4.1 handschriftlich „? nicht beantwortet“ geschrieben 2. Schreiben: „..leider sind die Unterlagen nicht vollständig…4. bzw. 4.1 nicht ausreichend beantwortet“ + „Deshalb bitten wir den in der Anlage des Schreibens beigefügten Antrag auszufüllen und schriftlich zu erklären, dass weder Sie noch Ihre Vorfahren eine weitere bzw. fremde ausländische Staatsangehörigkeit führen bzw. beantrag haben.“ 3. Hinweis auf Schreiben des Landratsamtes: „Die Staatsangehörigkeit des ehemaligen Staates Preußen bzw. Königreich Bayern existiert nicht mehr und ist für Sie und Ihren Vater beim Erwerb durch Geburt nicht mehr relevant (siehe anliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.07.2015, Az: 11 K 1516/15).“ Der Hinweis stsetzt sich mit erklärendem Text fort und das Urteil des Verwaltungsgerichts nebst 100€ Kostenvorschuss „eine Amtshandlung beantragt“ liegt sonst noch vor. Unterschrieben mit dem Nachnamen des Bearbeiters. Was muss ich tun um den Gelben Schein zu bekommen?
F: Hallo liebe Leute. Ich bin ehelich geboren. Mein Vater auch. Sein Vater ist Kroate und damals nach deutschland gekommen. Sehe ichs richtig das ich knicken kann mit einem Staatangehörigkeitsausweis ?
A: Zumindest nicht in den Rechtskreis 1913.
F: meine eltern und großeeltern sind in böhmen bzw mähren geboren - sind aber deutsche - wie kann ich die geburtsorte meiner urgroßeltern ermitteln - hab ich da eine chance auf den gelben schein
A: Schritt für Schritt. Besorgen Sie sich rückwärts die benötigten Urkunden. Aus diesen gehen dann jeweils die Informationen der vorhergehenden Generation hervor.
F: Tolle, Interessante Seite. Meinen Vater kann ich durch Geburtsurkunde Nachweisen, meinen Großvater durch Heiratsurkunde. Reicht das? Oder brauch ich mehr.
A: Bei männlichen Vorfahren IMMER Geburts- UND Heiratsurkunden, bis vor 1914!
F: wie komme ich an die geburtsurkunde meines Urgroßvaters ? wo kann ich mich da erkundigen? bzw wer stellt sie mir aus? ..mein opa ist erst 1927 geboren
A: Damit sollte man sich an Geburtsstandesamt oder Archiv des Opas wenden.
F: In meinem Seefahrtsbuch von 1968 steht Staatsangehörigkeit: Deutscher. Wie ist das in Verbindung mit der Beantragung des Gelben Schein zu bewerten? Da kein "Verfalldatum" dort angegeben ist, müsste es doch noch immer gültig sein, - zumindest als Ausweis (?).
A: Das ist kein Nachweis und für den Gelben nicht verwendbar.
F: Mein Standesamt will mir nur die Staatsangehörigkeit nach StaG geben. Wie kann ich Agumentieren, dass ich nach RuStaG behandelt werden? DANKE
A: Ihr Standesamt? Lassen Sie sich nicht auf irgendwelches Gerede ein. Wenn der Antrag richtig eingereicht wurde, dann bleibt nur abzuwarten was dabei raus kommt. Die Herrschaften wissen selbst gar nicht so genau was sie da tun.
F: Ich hoffe,dass mein Auszug a.d. Familienbuch ausreicht, darin steht mein Heiratsdatum, außerdem habe ich noch den Auszug aus dem Geburtenregister?
A: Nur das Heiratsdatum reicht nicht, es muß schon die Eheurkunde sein. Daß Sie aber darüber hinaus bis vor 1914 in der Ableitung zurück müssen ist Ihnen hoffentlich klar.
F: Darf ich so wie im Gemeindeverzeichnis den Ort so hineinschreiben: "Ort", Kreis "Überort"- oder soll ich nur "Ort" reinschreiben. vielen dank
A: Oben im Antrag inkl. Kreis, bei den Aufenthaltszeiten ohne.
F: Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen. Begründung: Ich hätte die Änderungen ( die mir der Sachbearbeiter nannte ) vornehmen sollen. Ein Fehlverhalten des Sachbearbeiters liegt nicht vor. Ich habe nun auch die Befürchtung, das selbst eine Strafanzeige nichts bringen wird. Was kann man noch tun. Brauche hilfe. Danke!!
F: Hallo zusammen, Meine ururGroßeltern und urGroßeltern sind Donauschwaben, sie sind in Ungarn und Jugoslawien geboren und nach dem zweiten Weltkrieg sie flüchten nach Argentinien. Ich bin berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bitten? Vielen Dank. Grüße aus Argentinien!
A: Das ist so einfach nicht zu beantworten. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular (unten) und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie, sowie auch Ihre Vorfahren geboren wurden. Sollten Sie oder einer Ihrer Vorfahren Ihres Wissens nach eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben, dann teilen Sie uns dies auch bitte mit. Erst dann können wir beurteilen, was möglich ist und was nicht.
F: Ist es wirklich ohne Belang, ob dort Königreich vor Preußen usw. steht oder nicht? Wenn es ein kleines Kaff war, sollte auch noch der Kreis "soundso" zusätzlich dabei stehen? Merci
A: Die offizielle Bezeichnung des Bundesstaates lautet natürlich vollständig "Königreich Preußen". Für den Antrag bleibt es aber Ihnen überlassen, ob Sie das Königreich mit angeben oder nicht. Wenn es um den Kreis Ihres Geburts- und Wohnsitzstaates geht, ist der natürlich anzugeben. Bei unserer vorherigen Antwort bezogen wir uns auf die Aufenthaltszeiten, da Sie diese Frage zuvor gestellt hatten. Bitte achten Sie dabei aber darauf, die jew. Kreise im richtigen Gebietsstand anzugeben: GEMEINDEVERZEICHNIS
F: Muss ich Bezirksamt München schreiben, wenn ich in und um München herum wohnte? Danke
A: Nein, weniger ist oft mehr...
F: Ich kann meine Aufenthaltszeiten nicht mehr ganz genau nachvollziehen, da ich viele Unterlagen nicht mehr besitze. Als ich als Kind jahrelang eine Schule im Ausland besucht habe, muss ich das auch eintragen? Kommt es da genau auf die Monate an, ich bin sehr oft umgezogen.
A: Nein, Jahr und Ort, ggf. Staat reichen aus.
23.01.2016
Fritz Wächtler Claudia Wächtler
F: ich komme aus Hainichen bei Chemnitz.Mein Mann sein Opa ist 1906 in Leipzig geboren(Beweis Geburtsurkunde Stadtarchiv Leipzig.Ist das auch Preußen ?
A: Da ist Ihr Mann Sachse und nicht Preuße.
F: Habe gerade eine Antwort gelesen, die mich etwas irritiert hat. Ich habe damals die Auskunft erhalten, dass ich, aufgrund der unehelichen Geburt meines Vaters in der Folge über die Großmutter ableiten sollte. Jetzt lese ich, dass es da wohl eine 301 Tage-Frist zwischen Geburt und Hochzeit geben soll. Mein Vater wurde 1951 geboren, meine Großeltern heirateten 1954. 1955 dann wurde mein Vater durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes legitimiert. Hätte ich dann doch über meinen Großvater ableiten müssen? Habe trotz dessen § 4 Abs. 1 RuStag erhalten. Oder ist da die Ableitung in solch einem Fall flexibel?
A: Alles in Ordnung, das ist der Vorteil, wenn die Bediensteten nicht so genau wissen was sie da tun... ;-)
Wenn der Sachbearbeiter die Regelung nunmal nicht kennt, dann kann er sie auch nicht anwenden.
F: Wollen unsere ganze Familie gelb machen :-). Vier Geschwister, alle wollen gelben Schein. Vater ist Waisenkind, daher Ableitung über Mutter. Kann die Mutter gelben Schein machen und dann leiten die vier Kinder über sie bis vor 1914 ab? Wie geht das technisch? Stellt die Mutter Antrag beim Ausländeramt und Kinder werden auch dort durch ihre Anlagen dort bearbeitet und gelber Schein dort erstellt?
A: Auch bei einer Vollwaise gibt es Eltern. Das muß recherchiert werden. Eine Waise ist kein Findelkind.
F: Nach §6 RuStAG müßte meine Mutternicht deutscher Herkunft durch die Heirat mit meinem Vater Deutsche Staatsangehörige sein. Dann müßte sie doch auch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten können?n
A: Erst muss man aus dem StAG raus und ins RuStAG zu kommen. Also sollte die Mutter ihren eigenen Schein machen.
F: Hallo zusammen, ich habe die Woche bei meiner zuständigen Kreisverwaltung die Festellung meiner Staatsangehörihgkeit mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht. jetzt kam eine Schreiben von der Kreisverwaltung in der folgendes steht.Ein berechtigtes Feststellungsinteresse entsprechen §43 Abs.1 VwGO liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenwärtig stritting und somit klärungsbedürftig wäre.Nun verlangt man von mir eine berechtigtes Festellungsinteresse nachzuweiesn. Ansonsten würde der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. Was kann man darauf am besten Antworten?
A: Erfahrungsgemäß steht in diesen Schreiben noch mehr Unfug drin. Bitte senden Sie Ihre Anfrage erneut inkl. einer Kopie des Schreibens an die Adresse fragen@gelberschein.net. Dann sehen wir mal weiter.
F: Wir sind 5 Familienmitglieder brauche ich für jeden einzelnen eine originale Geburtsurkunde meines Großvaters bei Antragstellung?
A: Original? Nein, eingereicht werden eh nur Kopien und die Originale aus dem Stammbuch bzw. die beglaubigten Geburtsurkunden werden bei Abholung lediglich zum Vergleich vorgelegt. Denken Sie aber bitte daran, daß Sie lückenlos nachweisen müssen, also sämtliche Geburtsurkunden der Vorfahren über die Sie ableiten, sowie ggf. auch die Heiratsurkunden. Für Ihre Kinder reicht es, wenn Sie Ihren Antrag gleichzeitig stellen, die eigenen Geburtsurkunden der Kinder beifügen und auf Ihren eigenen Antrag verweisen.