F: Ich würde gerne den Gelbenschein beantragen, meine frage dazu ist:
1. Reichen Geburtsurkunden aus
2. Von der Kirche habe ich nur was von meinem Urgroßvater wo drinnen steht, wann er geboren ist und wo genau so wo er gestorben ist (geb. vor 1914) reicht das?
3.Laut Schreiben eines Mitgliedes bei euch (GS-BZ vom 29.06.2016 ) stellen die sich in Kamenz gerne quere und verweigern den GS nach RuStAG 1913
Statt dessen stehlen die lieber den GS mit DDR Bürgerschaft aus.
Wie sollte man sich dort verhalten?
Danke schon mal im vor raus für eure Mühe.
A: 1.Geburt und Heiratsurkunden
2.Ja
3. Einfach beantragen! Das sagen und handeln sin 2 paar Schuhe.
F: Frage2. Mein Vater ist 1939 als Deutscher mit deutschen Vorfahren in Oberschlesien
geboren. Nach 1945 ist er zwangseingebürgert und hatte die polnische Staatsangehörigkeit. Ich, geb. 1958 hatte automatisch auch die polnische
Staatsangehörigkeit. 1978 sind wir aus der polnischen Staatsangehörigkeit
entlassen worden. Soll, bzw. muß ich das im meinem Antrag erwähnen?
Wenn ja, unter welchem Punkt (4.3)?
A: Den Fall hatten wir auch noch nicht. Ich würde das dort eintragen. Aber nur von %u2013 bis. Dazu die Unterlagen der der Zwangseinbürgerung und die Entlassungsunterlagen.
F: Meine Eltern sind in Oberschleßien, Preußen geboren. Seit 1945 gehört Oberschleßien
zu Polen. Ich bin 1958 geboren. Was muß ich als Geburtsstaat angeben Polen oder Preußen?. Die Städte wo ich geboren bin und geheiratet habe, haben jetzt polnische
Namen. Soll ich die alten deutschen Namen eintragen oder die polnischen,
so wie es in meiner Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde steht?
A: 1. Preußen
2. die alten deutschen Namen
F: Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte aus diesem BRD-System aussteigen und möchte den gelben Schein beantragen. leider teilte mir mein Vater mit, das sämtliche Papiere auf der Flucht aus Rumänien nach Deutschland ,bei einem Fliegerangriff verloren gegangen sind.
Mein Vater ist Deutscher, deren Vorfahren bereits um 1700 nach Böhmen ausgewandert sind. Von da sind sie nach Rumänien ausgewandert, bei Gegenoffensive der russischen Armee in der Bukowina (Althütte) ist seine Mutter mit Geschwistern über Kochlowitz ( Polen) nach Deutschland geflüchtet.Ist es möglich über die Unterlagen mütterlicher Seite trotzdem die Unterlagen zu beantragen. Meine Mutter ist auch gebürtige Deutsche aus Althütte, von Ihrem Stammbaum liegen aber die Unterlagen vor.Für eine aufschlussreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913
§4
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter
F: Die Ausfüllhilfe F hatte ich mir bereits angesehen ... Dort werden Monat und Jahr zum jeweiligen Aufenthaltsort angegeben (daher meine Frage) ... Ich werde vermutlich nur die Jahre ohne den genauen Monat angeben können und hoffe, das geht so durch.
F: Hallo, kurze Frage zu Antrag F Punkt 5: Aufenthaltszeiten seit Geburt ... Wie genau müssen diese Angaben sein? Ich habe alle meine Unterlagen nach alten Meldebestätigungen durchsucht und wurde bis jetzt noch nicht fündig. Was mache ich, wenn ich keine konkreten Angaben machen kann? Reicht eine "ungefähre" Jahresangabe (ohne Monat) alleine aus? Oder gar nichts eintragen? Ich habe irgendwo gelesen, dass man in diesem Antrag keine Angaben machen sollte, was man nicht schwarz auf weiß belegen kann ... Vorab schon einmal Danke.
A: Ausfüllhilfe F
Ihre Aufenthaltszeiten sollten Sie zusammenbekommen. Für die Ahnen kommt dort rein "nicht mehr zu ermitteln".
F: Da muss ich nochmal nachhacken, da ich bereits seit meiner Geburt und bei meiner Taufe den Namen meines Vaters trug, so hatte er mich auch angenommen und legitimiert.
Also gilt für mich der §5 RuStAG?
A: Nein es bleibt immer bei der Abstammung. Da die Linie immer vom Bundestaatenangehörigen ausgeht.
F: mein Antrag wurde abgelehnt, (Ableitung über Vater)da meine Eltern 14 Monate nach meiner Geburt geheiratet haben und Ich nach "$4 RuStAG als Lediger über die Mutter ableiten soll". Bei meiner eingereichten Geburtsurkunde habe ich den Familienname meines Vaters.
Ist das Vorgehen der der Behörde so richtig?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar
A: Ihre Behörde scheint sogar sauber zu arbeiten. Ihr Vater hätte Sie annehmen oder adoptieren müssen.
F: Verzeihung, aber ich muß unbedingt zu meiner Frage von heute nachhaken- weil es auch so wichtig ist. Das Gebiet/ der Geburtsort um den es sich dreht schien etwas Besonderes zu sein. Liegt/ lag jedoch auf dem Gebiet KuK (deswegen der Hinweis auf die Habsburger). Letztendlich Österreichisch, Preussisch oder Schlesisch?
Vielen Dank vorab!
A: Sie schrieben das Ihre Vorfahren deutscher Volkszugehörikeit waren. Dann ändert sich nichts an der Antwort.
F: Mein Vater (geb. 1921) sowie mein Großvater (geb. 1897 ) sind in Groß Dittersdorf/ Schlesien (Bereich Habsburg- jedoch als Deutsche)geboren worden. Kann ich trotzdem daraufhin einen Antrag gem. RuStag stellen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
A: Ja selbstverständlich!
F: Hallo zusammen ,ich möchte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen,ich habe Alles notwendige ,ich habe meine ahnen ausfindig gemacht bis 1908,mit nachweisen (Geburtsurkunden ).allerdings konnte bei meiner Urgroßmutter leider nur eine negativ Auskunft von Standesamt 1in Berlin erstellt werden weil es keine Archiv Unterlagen gibt aus Schmellwitz (Schlesien ).auf der negativ Bescheinigung steht aber das Geburtsdatum .auf der Geburtsurkunde meines Großvaters steht meine Urgroßmutter als seine Mutter ,allerdings ohne ihr Geburtsdatum .reicht das trotzdem um den Ausweis zu bekommen ?
A: Das Geburtsdatum der Urgroßmutter sollten Sie herausfinden. Am besten auf einer Urkunde. Wenn Sie denn über die Urgroßmutter ableiten müssen.
F: Meine Mutter (und Vorfahren) waren Deutsche aus Siebenbürgen, ich bin unehelich geboren (mein Vater war aus Rumäne) - wie ist hier die Situation?
Vielen Dank
A: Sehe das Problem für diese Frage nicht! Mit den richtigen Unterlagen sollte das doch klar gehen.
F: Es geht um Geburtsort/-kreis: Was trage ich da von beiden ein?
Amtshauptmannschaft(Musterstadt1)oder Kreishauptmannschaft(Musterstadt2)? In meinem Fall gibt es diese 2 Möglichkeiten.
A: Musterstadt1 / Amtshauptmannschaft
F: Ist es besser bei der Antragstellung bei Geburtsstaat besser nur Sachsen einzutragen,weil ich Königreich Sachsen eingetragen habe.Hab ja hier schon mal gelesen,dass die Bediensteten dies schon als Ablehnungsgrund darlegen.Vielen Dank.
A: Königreich Sachsen ist schon in Ordnung. Nicht immer jeder Auseinandersetzung aus dem Weg gehen Cheese!!! Schluss mit der Obrigkeitshörigkeit.
F: Hallo Leute,
hoffe ihr könnt mir helfen
1. Großvater 1920 unehelich geboren
2. 1922 dann den Familiennamen des neuen Ehemannes der Urgroßmutter angenommen (es ist jedoch nicht in Erfahrung zu bringen ob er von diesem adoptiert bzw. angenommen wurde)
Ableitung nun über den neuen Urgroßvater oder die Urgroßmutter? Falls über den neuen Urgroßvater, muss ich dann trotzdem Abstammung ankreuzen? Danke
A: Zur Sicherheit sollten Sie beides machen! Würde aber den Urgroßvater im Antrag wählen. Es bleibt aber immer Abstammung.
F: Bin in Frankfurt/Main geboren,also Preußen,ein Jahr in einem schon damals zu Frankfurt gehörenden Stadtteil gewohnt,seitdem wohne jetzt in einem Stadtteil der 1913 noch nicht eingemeindet war,sondern zu Großherz. Hessen gehörte.
Würde ich diesen Ablauf so in Punkt 5 meines Antrages schreiben? oder nur Frankfurt?
Großvater geboren in Niederschlesien/Preußen, Vater in Berlin/Preußen, ich in Frankfurt/Preußen. Gebe ich so bei den Anträgen ein?
In ihren Beispielen sind alle aus einer Gemeinde.
Besten Dank im voraus
A: Sie nehmen den Gebietsstand 1913. Also Großherz. Hessen.
F: Sehr geehrter Herr Oberüber
Mein Vater wurde am 21.10.1903 in Marburg geboren,fällt also genau unter das RuStag.
Bin im Besitz der beglaubigten Geburtsurkunde meines Vaters.
Nun zu meiner Frage, wenn also sämtliche Anträge für meine Frau und unseren Sohn aus gefüllt habe a. Genügt da der Nachweis von mir oder
b. Muss ich auch den Nachweis für meine Frau (Vorfahren ) Oma,Opa erbringen
c. Und wie verhält sich das ganze für unseren Sohn ?!
A: Für Ihren Sohn sollte der Bezug auf Sie reichen. Ihre Frau muss ihre eigenen Unterlagen zusammen Sammeln.
F: Ich möchte den Antrag schriftlich einreichen.
Die amtlich beglaubigten Ablichtungen der Geburts- und Heiratsurkunden, kann ich die nochmal kopieren und diese Kopien dann einreichen oder die Originale?
Ich habe eine aktuelle Meldebestätigung. Sollte ich diese auch in Kopie schriftlich mit einreichen?
A: Es werden immer nur Kopien eingereicht. Die Meldebestätigung kann gleich mit bei.
F: Habe für unsere gesamte Familie den Gelben Schein bekommen. Mein Esta-Eintrag und der unserer beiden Kinder ist ok. In allen drei Fällen: Geburt (Abstammung), §4 Abs. 1 (Ru)StAG. Mein Mann und ich sind verheiratet, also leiten unsere Kinder über ihn ab. Die Kinder haben den "richtigen" Eintrag und mein Mann (der adoptiert ist!) hat folgenden Eintrag: Erworben durch: "Annahme als Kind (Adoption), §6 StAG
????
Wie kann es bei unseren Kindern "richtig" sein, also nach (Ru)StAG und bei ihm nicht? Wie müsste sein Eintrag "richtig" lauten bzgl. der Adoption?
A: Der Eintrag musste dort genau wie bei den Kindern sein.
F: Hallo , würde gerne wissen ob RuStAg bei mir greift ..
Mein Ur-Opa ist 1908 in deutsch liebau geborenen , mein Opa 1940 auch in deutsch liebau geboren ..
Frage greift RuStAg 1913 bei mir ?
A: Wenn sie deutscher Volkszugehörigkeit sind!!!
F: ich habe den gelben schein beantragt.
dem antrag habe ich KEINE kopie meines personalausweises begefügt.
dies bemängelt die dame im landratsamt.
muß ich den personalausweis in kopie dem antrag beifügen ?
A: Nein auf keinen Fall!!! Sie können sich bei Abholung Identifizieren.
F: Rückfrage zu Ihrer Antwort vom 20.07.2016:
Leider muss ich nochmals nachhaken; Eine deutsche Staatsangehörigkeit, die 1970 festgestellt wurde, müsste doch (bis 2000) das Abstammungsprinzip gelten.
Bei meinem Vater (*1906) steht im Familienbuch "Deutsch durch Abstammung".
Wie auch immer; kann ich auf Basis dieses Status einen Gelben Schein gemäß Rustag bekommen? Danke
A: Ja selbstverständlich!!!
F: Gibt es auch eine Ausfüllhilfe für den Antrag Kinder unter 16J?
Desweiteren steht ganz oben auf Anlage V, dass der Antragsteller seinen "Namen", Vornamen u. Geburtsdatum eintragen soll. Wenn ich also den Familiennamen unter Name angebe, wird also nichts schiefgehen - bzgl. der jur. Person? Hoffe ich hab die Frage halbwegs verständlich ausgedrückt.
A: Nein der ist identisch bis auf das Sorgerecht.
F: Hallo,
Ohne es bewusst zu wissen hat damals meine deutsche Mutter nachhaltig bewirkt das ich als Deutscher Staatsangehöriger mit gelben Schein der bis 1988 befristet gültig war und in dem berliner Bezirk damals ausgestellt wurde in dem ich lebte,galt.Kann ich den verlängern oder muss der basierend auf dem Alten neu ausgestellt werden?
A: Zuerst würde ich mal Recherchieren, ob richtig Abgeleitet wurde. Dann kann man entscheiden das beim Neuantrag verwendet oder nicht.
F: Hallo, reichen Kopien aus dem Familienstammbuch die ich selber anfertige oder muss ich diese Kopien nochmals beglaubigen lassen? Danke
A: Die Kopien sollten reichen.