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Fragen und Antworten

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ahnungslos
F: Hallo, ich habe den Ausweis noch nicht beantragt, da ich noch dabei bin die nötigen Formulare/Unterlagen zu beschaffen. Für mich zählt in erster Linie jedoch, mich so weit wie nur irgend möglich von "Beamten/Behörden/Richtern und Anwälten oder Gerichten" fern zu halten und in Ruhe gelassen zu werden. Leider ist mir dies nicht immer möglich, da ich gern Schwirigkeiten ansprechen meine Klappe nicht halten kann und vielen das nicht gefällt. (1)Wenn mir nun ein Richter (früherer Staatsanwalt) in einem privaten Umfeld, auf die frage nach dem Saats-Angehörigkeits-Ausweis, erst nichts mit anfangen kann und nach kurzer Erläuterung mitteilt, dass Ihn der Eintrag im ESTA-Register oder der Staatsangehörigkeitsausweis selbst nicht im geringsten interessiert, was soll dann erst der Streifenpolizist machen? (2)ist das richtig, dass das Beamte nicht interesiert? Und wenn es sie nicht interessiert, kann ich ja auch nichts drann ändern. Speziel zum Staatsanwalt der entscheidet ob eine Verhandlung angesetzt wird oder nicht, habe ich ja keinerlei Kontakt (Vor der Verhandlung jedenfalls nicht und dann ist es zu spät (kind schon in den Brunnen und so...). Also könnte nicht mal aufklären selbst wenn ich wollte. (3)Schützt mich die Staatsangehörigkeit also doch nicht? (4)oder nur bei den wenigen Leuten die sich auskennen (wollen)? Deren Anzahl vermutlich verschwindend gering ist. (5)muss ich jedem Polizisten mit dem ich zu tun habe, erstmal tausend Gesetze, erst zitieren und dann erklären? Die sagen dann auch nur sie machen ihren jöb wie sie es für richtig halten. Sie sind meist in der Überzahl und reden dan einfach alle gegen mich. Egal was ich sage. Ich bin also wieder im Nachteil. (6)Wie/Worauf kann ich mich berufen, dass ich als Staatsangehöriger "besser" gestellt bin. Mir Staatliche RICHTER, GESETZE und GERICHTE zustehen. Die lachen mich einfach aus... und sobald ich die rechtsstaatlichkeit anzweifle, hab ich eh verlohren oder nicht? (7)Eine andere Sache: "Aussagen wie "der Schtreifenpolizist hat mich gehen lassen weil ich "keinen perso habe" sehe ich mit gemischten Gefülen. Vieleicht hatte der zu dem Zeitpunkt auch nur gerade keinen Bock den jenigen mit auf die Wache zu nehmen und Fingerabdrücke zu nehmen (oder genauere Untersuchungen anzustellen). d.h. das war kein Regelfall sondern eher ein Fall glück gehabt. (8)Und noch eine Frage die mir auf der Seele brennt, Wenn man im Bundestag nicht ohne Staatsangehörigkeitsausweis arbeiten kann und der nach Abstammung (ich glaub mindestens) bis vor 1938 zurückreichen muss? Wie geht das, bzw. was machen denn dort Abgeordnete mit Migrationshintergrund, die keine Wurzeln in Deutschland haben. Wie sind die den an das ding (oder den Job) gekommen? (9)Warum muss ein "deutsche/r" ca. 80 jahre zurück in die Vergangenheit und andere nicht? Und noch etwas auf der Seite https://service.berlin.de/dienstleistung/327044/ zur "Befreiung von der Ausweispflicht" steht bei Voraussetzungen: - Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben (Behinderung grob zusammen gefasst) - Kein gültiges Ausweis-Dokument Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. - Deutsche Staatsangehörigkeit - Hauptwohnsitz in Berlin Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. Im Personalausweisgesetz finde ich das nicht. (10)Wo haben die das her? Da muss es doch auch eine Grundlage für geben. (11)und müssen alle punkte gleichzeitig erfüllt sein oder reichen nur einzelne wie Wohnort Berlin (Sonderstatus (immernoch)) oder (deutsche Staatsangehörigkeit)? Das dort angegebene Formular zur Ausweisrückgabe gilt übrigens nur für den Part der Behinderung. Ich hoffe die Fragen waren halbwegs verständlich gestellt Sorry für die groben Zeitangaben und auch für die vielen Fragen die mich beschäftigen. Vielen Dank schon im Vorraus. Die Seite gefält mir übrigens sehr gut und ist auch schön aktuel. Vielen Danke auch dafür.

A: Es reicht natürlich nicht nur mit dem GS zu winken. Man muss seine Rechte auch kennen um sie einfordern zu können. Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie den Sinn des GS noch nicht verstanden haben. Wo steht eigentlich das der Perso abzugeben ist? Nutzen Sie die Seite und Videos um sich weiter einzuarbeiten.


03.05.2016
Xyger
F: Servus, ich habe den gelben Schein, leider nur bis 1923...im Esta Registerauszug steht nicht viel. Nun kann ich bis 1886 urkundlich nachweisen. Muss ich den nu neu beantragen oder Widerspruch und mich auf den alten gelben Schein berufen?

A: Nach der ersten Beantragung ist das Thema gegessen.


03.05.2016
Peter
F: Hallo, habe im Netz mehrere "Gelberschein"-Seiten gefunden, welche ist die Richtige? .org oder .info oder .net Vielen Dank und viele Grüße

A: .org und .net ist dasselbe. Entscheiden welche Seite Sie besuchen müssen Sie schon selber. Auf .info gibt es schone kostenpflichtige Seminare.


03.05.2016
Sascha
F: hallo, super Videos :), aber Du/Ihr habt mich durch Euer Video "Ist das GG der Wolf im Schafspelz Teil 2 ? " ziemlich verwirrt. Darin erläuterst Du an Hand Art.120GG , "dass der Bund die Kriegs-und Besatzungskosten trage". Seit dem stellt sich mir 1. die Frage, warum sollten wir uns dann in das frühere Reich zurückbegeben, wenn wir dort eine riesige Schuldenlast zu erwarten haben? und 2. Es ist im GG doch oft nur un-eindeutig von einem "Bund" die Rede, wobei es ja nun den alten Staatenbund des KaiserReichs wie auch den Bund der Länder (oder Firmen) der BRD heute gibt. Wenn also im GG nur von einem Bund zu lesen ist, so ist oft gar nicht erkennbar was überhaupt gemeint ist, Länder oder Staaten . Des Weiteren : Das mit den Aufwendungen und Kosten für Besatzung....., .... könnten diese nicht irgendwie im "Bundes-" Haushalt verstecktverbucht sein? Denn sonst müsste es doch auch irgendwo eine Buchführung für das KaiserReich geben, oder nicht? Sofern die Deutschen im 1. WK überhaupt die Kriegstreiber waren, was ja historisch angeblich immer noch nich eindeutig geklärt ist? AjF vielen herzlichen Dank an Dich oder Euch für Eure super Mühen und Aufklärungsarbeiten, Videos und Webseiten,. Alles Gute :)

A: 1. Wie kommen Sie drauf das auf uns eine riesen Schuldenlast wartet?
2. Doch im GG Artikel 20 Abs. 1 steht doch das Außenverhältnis der BRvD. Im 133 können Sie das dann gegen prüfen. Eine Bezeichnung für 2 verschiedene Sachen wird im GG nicht benutzt. Schauen Sie in Artikel 59, würde der Sinn machen?
3. Warum sollten die BRvD die Besatzungskosten verstecken, sie ist ja nicht zuständig. Wie kommen sie drauf, und was berechtigt Sie den Schattenhaushalt einzusehen? Im GG 133 finden Sie das Geschäftsmodell der BRvD(VERWALTUNG).


29.04.2016
Strichi
F: Hallo schönen guten Abend habe ein frage zu dem gelbenschein Ich arbeite im geld und werttransport bin aber durch meine dienstwaffe was die sicherheitsstufe betrifft gleich gestellt mit der Polizei (schusswaffe) Wenn ich den jetzt beantrage ist für mich dann zum nachteil wenn ich den Schein beantrage weil ich ja dann das waffengesetz wie auch die Erlaubnis nicht mehr anerkenne was unsere gmbh festgelegt hat und mein Problem ist keiner kann mir das beantworten und möchte auch keine schlafenden hunde wecken wenn sie verstehen wie ich das meine Hätte gern den schein habe nur bedenken das ich dann mein job verliere weil wir ja ständig überprüft werden wegen dem Thema waffe

A: Wir kennen etliche Jäger die keine Probleme haben. Warum sollten sie auch.


29.04.2016
Don Canallie
F: Hallo, 1. mein Großvater war Soldat im zweiten Weltkrieg und hat dort Eidesstattlich unterschrieben dass er und seine Eltern/Großeltern deutschen "blutes" sind (tut mir leid so steht es in der Eidesstattlichen Erklärung). Wäre so etwas ausreichend für einen Antrag? 2. Mein Vater hat auf dieser Grundlage den gelben Schein für seine Approbation als Apotheker gestellt und erhalten. Dieser wurde dann aber direkt wieder eingezogen, kann es sich dabei um einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 handeln? Oder eher 1937? 3. Ich habe Unterlagen über meinen Urgroßvater angefordert, da mein Großvater 1914 geboren ist. Dabei habe ich eine Kopie meines Ausweis ans Standesamt geschickt zum Beweis dass ich Verwandter bin... ist jetzt alles verloren? oder entscheidet sich das nur bei der Auslandsbehörde? Vielen Dank!

A: 1. Probieren dazu ist uns nicht bekannt.
2. Auch darüber gibt unsere Glaskugel keine Auskunft. Akteneinsicht könnte die Lösung sein
3. Nein alles gut.


28.04.2016
J.H
F: Hallo meine Frage ist wo und zu welcher Adresse ich meine Unterlagen ( Gelber Schein und Einwohnerauskunft zwecks Überprüfung senden kann ?

A: register@gelberschein.net


28.04.2016
Micha
F: Meine Frage ist, gibt es eine Möglichkeit die beglaubigten Abschriften der Personstanndsurkubden, die man hat, zu kopieren und dann vom Amt davon nochmals eine offizielle Bestätigung der Kopie der beglaubigten Abschrift zu bekommen? Wenn ja, auf welches geltende Gesetz muss ich mich hier berufen, wenn sie mir dies verweigern wollen? Danke!

A: Ich verstehe nicht was und warum Sie das vor haben.


27.04.2016
Claudia
F: Hallo, habe Widerspruch gegen den Bescheid auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Landratsamt gestellt. Der Staatsangehörigkeitsausweis sollte nicht gemäß RUStAG ausgestellt werden. Mein nicht zurückgenommener Widerspruch wurde nun von der Landesdirektion Sachsen kostenpflichtig (20,00€) zurückgewiesen .,, Es besteht kein Rechtsanspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 lt. Behörde " Ich werde wohl bezahlen ,da eine Klage keinen Sinn macht. War nun alles umsonst ? wie soll ich mich verhalten. Abwarten ob mir der Staatsangehörigkeitsausweis zu geschickt wird . Und wenn nicht Ihn anmahnen ? Musste schon vorab bezahlt werden. Die korrekte Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises erfolgt ja nun nicht . Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

A: Warum legen Sir Widerspruch ein, bevor sie den Schein in der Hand haben. Sie können so doch nicht wissen ob die Ableitung richtig gelaufen ist. Unsere Erfahrung sagt das nur 10% der Sachbearbeiter wissen was sie dort tun. Wie soll dort also im Vorfeld eine vernünftige Aussage von dem Fachpersonal kommen.


27.04.2016
Wo_Ki
F: Was kann man denn machen, wenn niemand, an dem Wohnort, an dem man lebt, eine Gemeinde reaktivieren möchte, weil alle, die man an diesem Wohnort kennt, an diesem BRD-System hartnäckig festhalten möchten, sich daran festklammern wie an einer Haltestange in öffentlichen Verkehrmitteln oder an dem Mast eines Schiffes und dieses BRD-System abgöttisch lieben, im Sinne von Arbeitslose müssen sanktioniert werden, arme Rentner, Obdachlose und arme Kinder sind doch egal, die sind wohl selbst schuld ... haben wohl was falsch gemacht, aber Neuankömmlinge müssen willkommen geheißen und ihnen muss des Edelste vom Edelsten geboten werden, weil wir die für unser Sozialsystem brauchen. Als einzige Option fällt mir da nur noch das Auswandern ein. Aber anderswo ist der Rasen ja nun auch nicht grüner, weil überall das gleichte System präsent ist und man als Auswanderer von diesem omnipräsenten System dann doch wieder eingeholt wird.

A: Geduld beweisen ist schwierig. Aber das ist was bleibt. Das System wird für jeden die heilende kraft des AUA bereitstellen und sei die Schmerzgrenze noch so hoch.


26.04.2016
Sandra68
F: Ich hatte hier am 24.04 und am 25.04. ein und dieselbe Frage gestellt und um Hilfe gebeten. Komisches Forum hier, nicht mal eine abschlägige Antwort.. OK, schaffen wir auch alles allein. Tschüssi.

A: Suchen Sie richtig! Die neusten Fragen stehen in den 8 Kategorien immer oben.


25.04.2016
Thomas
F: Ergänzung meiner Frage bzgl. der deutschen Staatsbürgerschaft und zwar StAG § 25, dass ich eingebürgert wurde und momentan eine ausländische Staatsangehörigkeit habe, aus der ich lt. Papier entlassen wurde, aber lt. Realität bin ich dort noch Staatsbürger. Die Reihenfolge ist so: deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, auf ausländische Staatsangehörigkeit verzichtet, eingebürgert worden und jetzt stelle ich fest, dass ich nie aus der Staatsangehörigkeit meines Heimatlands entlassen wurde, wo ich auch jetzt lebe. Meine Frage führt das jetzt zu Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?

A: Die Frage war doch schon ausführlich beantwortet. Warum sollte Ihnen die BRvD die Firma, die sie Ihnen zugestanden hat wieder Entziehen? Mit der kann man Sie doch am besten ausnehmen(premium Sklave). Staatsangehörigkeiten können nur ausgetauscht werden. Von der BRvD haben Sie keine Staatsangehörigkeit bekommen, deswegen haben Sie Ihre behalten.


24.04.2016
Thomas
F: Für den Erwerb meiner deutschen Staatsangehörigkeit musste ich auf meine ausländische Staatsangehörigkeit verzichten und Bestätigung von der zugehörigen Botschaft holen. Gesagt, getan. Jedoch stehe ich immer noch im Heimatland als Bürger und ich habe die Behörde im Heimatland darauf hingewiesen, dass ich auf diese Staatsangehörigkeit verzichtet habe, aber nichts passiert. Ich befürchte eventuell die deutsche Staatsangehörigkeit (bin eingebürgert) zu verlieren, obwohl ich nichts neu beantragt habe. Wie ist das nach dem deutschen Recht?

A: In Ihrem Heimatland passiert nichts, da Sie hier keine Staatangehörigkeit bekommen haben. Hier gab es für Sie nur eine Firma für die Sie sich halten. Das deutsche Recht ist für Sie nicht anzuwenden. Sie werden sich mit dem geltenden Recht der BRvD begnügen müssen.


24.04.2016
Eliza.Doolittle
F: Nun habe ich doch noch einmal 3 Fragen. Mein Mann ist geboren im Großherzogtum Schwerin-Mecklenburg, erbt vom Vater und dessen Vater (geb. Zootzen)Preußische Staatsangehörigkeit. Welche Staatsangehörigkeit erben unsere Kinder, die im KR Bayern geboren sind? Ich selbst bin, sowie auch meine Vorfahren im KR Sachsen geboren. Ändert sich meine Staatsangehörigkeit durch die Ehe? Wenn ja, muß dann in der Willenserklärung stehen "Nicht ausgebürgert aus Sachsen" aber meine Staatsbürgerschaft im KR Preußen wird geregelt durch RuStAG....? Ich bin schon ganz wuschig durch die viele Leserei :o(. Vielen Dank für die Hilfe!!!

A: 1.Die Preußische
2.Sie sind nach RuStAG Preußin.
3.Wozu Willenserklärung?
4.Es geht um die Staatsangehörigkeit und nicht um eine Staatsbürgerschaft.


24.04.2016
drifter
F: Hallo, habe heute den gelben Schein erhalten. Bei mir ist bei Vor und Familienname nur der erste Buchstabe gross auch keine Sperrschrift, hab hier schon von vielen anderen Konstellationen gelesen, welche ist korrekt. Danke und gruss

A: Max Mustermann oder auch Max M u s t e r m a n n


24.04.2016
schnippi
F: guten morgen,mittag,abend hallo frage: ich wohne in ungarn habe personalausweis gültig bis 2020 möchte einen staatsangehörigen ausweis beantragen mein vater ist in badwindsheim 1913 gebohren(bayern) ich denke voraussetzung erfüllt besonderheit: ich habe mit einer engländerin ein kind gezeugt welches auch engländerin ist wenn ich dann deutcher staatsangehöriger bin kann meine tochter eine doppelte staatsangehörigkeit beantragen? besten dank für ihre mühe schnippi

A: Von den Staatsbürgerschaften kann man mehrere haben, bei Staatsangehörigkeiten geht das nicht.


23.04.2016
Silvia
F: Hallo, ich habe gerade gelesen, dass wir nur noch bis 2017/2018 Zeit haben mit der Reaktivierung der Gemeinden, weil ansonsten das Völkergewohnheitsrecht eintritt-stimmt das?

A: Und die Bodenrechte lagen beim Kaiser. Was für ein Schwachsinn. Schauen wir mal welche Sau noch so durchs Dorf getrieben wird.


20.04.2016
Dumpfbacke
F: Ich möchte meine Erfahrung teilen: die Karte mit Gemarkungsgrenzen der Ortsteile für meine Stadt hat mich beim Katasteramt € 50,- gekostet.Allerdings wird es zusammengesetzt eine sehr,sehr große Karte sein. Liebe Grüße

A: Danke für die Info.


19.04.2016
carlo 1965
F: Eine Frage: Ich bin selbständig/Einzelunternehmen würde gerne beim Finanzamt die Steuerbescheide ungültig machen. Kann dann das Finanzamt mir vorschreiben mein Gewerbe abzumelden?....oder kann ich es über RuStaG 1913 wieder anmelden?...Blöde Frage? Danke schonmal für eine Antwort.

A: Diese Frage lässt sich hier nicht so einfach beantworten. Beschäftigen Sie sich mit den Videos unter Wertvolles zum Thema Mensch und Person(5). Das sollte Ihnen bei verstehen der Situation helfen. Danach melden Sie sich noch einmal über das Kontaktformular.


18.04.2016
Dumpfbacke
F: Hallo Ihr Lieben, habt ihr eine ungefähre Vorstellung oder Erfahrungswerte davon, was die Karten (oder Kopien der Karten)der Gemarkungsgrenzen der Gemeinden(Ortsteile einer Stadt)zum Zeitpunkt vom 31.07.1914 aus dem Katasteramtes in etwa kosten? Danke sehr.

A: leider nein


18.04.2016
An@gel
F: Hallo, habe meinen gelben Schein in greifbarer Nähe. Dem Antrag wurde stattgegeben. Soll ihn gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei meiner Meldebehörde abholen. Im Antrag habe ich RuStaG 1913 angegeben und wenn nun eine Empfangsbestätigung unterzeichnet werden soll, worauf muss ich achten ? Habe Schlimmes gehört und Angst etwas mit meiner Unterschrift zu verbocken. Eine Zeugin nehme ich mit. Doch Klagen sind ja nicht empfohlen. Gibt es hier ein Musterschreiben, zu dem was man unterschreiben darf und was nicht ?

A: Zu unterschreiben ist nur eine Empfangsbestätigung für den Gelben. Andere Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht zu treffen. Ausweisen mit Perso ja, Kopie nein.


18.04.2016
Peter
F: ich weiß nicht ob diese Frage hier her gehört aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wenn der "Staat" als Treuhänder von der juristischen Person welche mit der Geburtsurkunde geschaffen wurde Steuern verlang, müsste er diese Steuern doch an mich, den Mensch, als Begünstigten des Treuhandkontos auszahlen? Ich hoffe das ich den Sinn meiner Frage richtig formuliert habe. Vielen Dank im Voraus und macht weiter so.

A: Fast! Er müsste sie als Treuhänder bezahlen.


17.04.2016
Sasch
F: Danke für die Antwort,aber in unserer tollen Stadt finde ich einfach nix...

A: AGB´s der Städte und Gemeinden


17.04.2016
Sasch
F: Guten Tag,wenn alle Städte Firmen geworden sind, muß es doch AGB `s geben. Wo findet man diese? Viele Grüße

A: AGB`s


14.04.2016
IS
F: Hallo,... meine Frau hat sich eben Ihre Geburtsurkunde abgeholt. Die Unterschrift des Standesbeamten reicht bis in den Stempel. Muss ich mir die Dokumente nochmals ausstellen lassen? (Siegelbruch). Mein eigenen Auszug ist noch aus D-Mark Zeiten, darin eine aufgeklebte Gebührenmarke mit dem darüber gestempelten Amtssiegel. (Siegelbruch?). lg schon im Vorraus

A: Für die Besatzerverwaltung ist das geltend und das ist doch das was wichtig ist.


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