F: Hallo zusammen,
meine Frage dreht sich um die Anlage V zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ist es notwendig in Anlage V für meinen Großvater (gebohren vor 1913 im Herzogtum Sachsen Altenburg) die Punkte
3 (Angaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren)
und 4 (Angaben zu anderen Staatsangehörigkeiten des Vorfahren) auszufüllen oder kann ich Diese einfach offen lassen?
Vielen Dank u. beste Grüße
Andi
A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe Urgroßvater auf der Seite unter Praktisches.
F: Hallo wollte nachfragen ob ich bei den Aufenthaltszeiten lebe in Franken/Bayern den jetzigen Staat oder Preußen eintragen soll.
A: Das ist und bleibt Ihre Endscheidung. Anbrennen kann da nichts.
F: Hallo, ich möchte den Antrag für meine Kinder unter 16 Jahren stellen. Muß ich unter Punkt 1.15 "Das Sorgerecht ergibt sich aus: "Elterliche Sorge" reinschreiben, oder was empfehlen Sie uns dazu?
vielen Dank für Ihr bemühen.
Freundliche Grüße
F: Was muss ich bei dem Antrag Vorfahre bei Heiratsort bei meinem Vater angeben ,hat in Strullendorf (Franken/Bayern 1967 geheiratet).Und was ist wenn ich meine ganzen Aufenthaltsorte nicht mehr weiß.
A: 1. Strullendorf Bayern
2. Da werden Sie in sich gehen müssen.
F: Habe jetzt nach langem hin und her von meinem Vater eine Beglaubigte Abschrift von der Geburtsurkunde von meinem Uropa geb.1882 erhalten . Muss ich noch ein paar Beglaubigte Abzüge von der Urkunde machen lassen oder langt es wenn ich Kopien einreiche.
A: Es reichen die Kopien.
F: Hallo Forum, wie komme ich als Adoptivkind an die benötigten Unterlagen für den nachweis? Kenne nur den Namen meiner Mutter und des Biologischen Vaters. Mehr leider nicht.
A: Genau wie jeder andere auch(beginnend mit Ihren Dokumenten) nur vom Adoptivvater.
F: Von mein Großvater der Vater ist am 29.03.1915 geboren muss ich noch ein Schritt zurück gehen oder reicht das aus?
A: Das wäre gut! Wenn das nicht geht, reicht das auch aus. Ist dann die Kurz und Schmutzig Lösung.
F: Hallo tut mir leid das ich noch mal schreibe. Aber wie kann man herausfinden ab man Deutscher Bürger, Deutsche Staatsangehörigkeit hat also zum Deutschen Volk gehört. (Zum echten Deutschland wenn es das gibt)?
A: Durch die Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1913.
F: Zu Regina
Der Regiestrierschein wird immer von Aussiedlern verlangt da dort zum ersten die Volkszugehörigkeit steht zum zweiten möchte der SB schauen ob da deutsch oder deutscher durch Aufnahme als Aussiedler eingetragen ist. Bitte unbedingt nochmal suchen. Ist damals eine Einbürgerung erfolgt vielleicht der Eltern?
18.03.2017
Bastian Bucher
F: Aber diese Kopien müssen beglaubigt sein oder? Weil ich bin jetzt zum Stadtarchiv habe meinen Uropa von 1901 beglaubigen lassen. Meinen Opa auf dem Standesamt, und meinen Vater auch. Es handelt sich dabei um Heiratsurkunden bzw. Auszüge aus Stammbüchern.
A: Nein, Sie legen nur Kopien der beglaubigten Urkunden bei.
F: Hallo liebe Gleichgesinnten,
ich hoffe, ihr seid wieder weiter in eurem Tun in Richtung Freiheit.
Bei mir sieht es im Moment leider nicht danach aus.
Ich habe meinen Antrag in Köln zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG1 913 gestellt.
Der Sachbearbeiter schreibt, dass ich ihm den Registrierschein und den Aufnahmebescheid nachreichen soll, denn meine Eltern als Spätaussidler aus Oberschlesien wohl 1977 bekommen haben.
Mein Vater lebt nicht mehr; meine Mutter hat es nicht mehr und ich war damals 14 Jahre alt.
Ich war damals minderjährig und es ist mir auch vollkommen egal, was die meinen Eltern damals in Unna-Massen ausgestellt haben.
Ich habe dem Herrn Büscher alle Vorfahren aus den Archiven von Gleiwitz, Hindenburg und Kattowitz herausgesucht, zum größten Teil noch in der Original deutschen Sprache der preußischen Provinz Schlesien, und zwar sogar bis zum Anno Domini 1885, also bis weit über 1913 hinaus.
Ich habe mich bei meinem Antrag auf meine Abstammung gem. RuStAG 1913 berufen, die ich einwandfrei und lückenlos nachgewiesen habe und auf nichts anderes dazwischen oder danach.
Daher können mir doch irgendwelche Registrierscheine und Aufnahmebescheide von 1977 egal sein, oder?
Kann mir bitte jemand ein paar Argumente nennen, die ich anwenden kann, um das zu umgehen, was da von mir gefördert wird, damit mir der Herr Büscher keinen Strick daraus drehen kann?
Die Sache eilt, sonst weist er meinen Antrag zurück, für den ich so lange und mühsam alle Unterlagen aus den Archiven in Oberschlesien zusammengestellt habe.
Ich danke euch im voraus.
17.03.2017
Bastian Bucher
F: Herr Oberüber meinte in seinem Video das Kopien von Stammbücher oder sonstiges zum einreichen des Antrages immer beglaubigt sein müssen. Ist das korrekt? Danke.
A: Nein, Es werden nur Kopien zum Antrag eingereicht.
F: Hallo, liebe Mitmenschen,
vorweg:
ich kenne die grundsätzliche Ableitungsweg: ehelich über den Vater/ unehelich über die Mutter nach RuStAG § 4 Abs.1. Bitte nur konkrete, klare auf folgenden Fall bezogene Antworten!!! Lieben Dank!
Ich bin ehelich, also weiter über meinen Vater. Da liegt die Crux.
2 Fragen und 2 Varianten dazu:
1) Er (mein Vater) ist unehelich geboren, also ginge es über meine Oma (wieder ehelich) und meinen Urgroßvater weiter bis 1904. Beide sind in Böhmen geboren und deutsche Volksangehörige. WAS genau muß man dann im Formular als Bundesstaat hinschreiben, da ja Böhmen territorial nicht zum Deutschen Reich gehörte?
Wichtig für mich!!!
2) Mein leiblicher Großvater hat meinen Vater trotz fehlender Ehe laut Geburtsurkunde als von ihm gezeugtes Kind anerkannt. Könnte ich dann trotz Unehelichkeit über meinen Großvater weiter ableiten (wäre Kgr. Sachsen) oder muß ich zwingend über Böhmen (siehe 1) ableiten?
Wenn ja/nein, WO kann ich dies gesetzessicher belegen? Wäre dies durch nach RuStag § 5 (Legitimation)?
Ich frage deshalb, weil es a) schwierig ist, Urkunden aus der CR zu bekommen und b) habe ich immer noch nicht eindeutig herausbekommen, ob man als Böhmer eine UNmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit nach Rustag erhält oder überhaupt!!! In den Foren stehen oft sehr widersprüchliche Antworten…, mal heißt es nein, mal ja. Also, was denn nun?
Wichtig wären echte Erfahrungen!!!!
Hatte also IRGENDjemand, der auch sog. Sudetendeutsche als Vorfahren hat, damit schon Erfolg? Also als Sudetendeutsche unmittelbar nach Rustag 1913,?
1000 Dank im voraus!
F: Hallo,ich beschäftige mich damit den Gelben Schein zu beantragen. Ich bin unehelich geboren - also Nachweis über die Mutter. Ich habe einen Ahnenpass, der bis 1812 zurückgeht.Meine Mutter ist Vertriebene aus Sudetendeutschland (Ort: Reichenberg). Zu welchem Bundesstaat gehört das?
Vielen Dank!
A: Zu keinem liegt ja nicht im Reichsgebiet. Das geht über die Volkzugehörigkeit.
F: Hallo, ich kann meine deutsche Staatangehörigkeit mit Geburtsurkunden bis 31.08.1914 nachweisen. Vom Urgroßvater, der der Vater meiner am 31.08.1914 geborenen Großmutter ist, habe ich kein Geburtsdatum und das Standesamt stellt sich schwer die Geburtsurkunde zu suchen.
Nach deren Angaben sei eine solche Suche sehr zeitaufwendig und würde zusätzliche Kosten verursachen.
Nun mein Gedanke, wenn meine Grßmutter am 31.08.1914 geboren wurde und deren Vater in der Urkunde aufgeführt ist, stellt dieser Umstand den eindeutigen Beweis dar, dass mein Urgroßvater vor dem 31.12.1913 geboren sein muss, auch wenn das genaue Geburtsdatum nicht bekannt ist.
mfg
A: Das Datum ist zwar nicht ganz sauber. Aber reichen Sie die Unterlagen mit den vorhandenen Urkunden ein.
F: Habe mich schlecht ausgedrücht,meine bei den Eheangaben.Einfach verheiratet ankreutzen für meine Ableitung auch wenn die Ehe geschieden wurde?oder reichen einfach die Daten von bis?
A: Ich dachte aber das ich mich deutlich genug ausgedrückt hatte.Von bis kann man ja dazu schreiben.
F: Hallo nochmal,was kreuze ich auf dem Antrag bei Fam.Stand an wenn der Vorfahre gestorben bez.nicht mehr mit meiner Oma verheiratet ist?
A: Es geht um den Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers.
F: Ich habe ja meine Staatsangehörigkeit nach Abstammung seit meiner Geburt oder verstehe ich es falsch. Ich bin ja nach Art 116 Abs 1
Deutscher warum gibt es kein Eintrag im Esta Register über meine Person.
A: Das ESTA gibt es seit 2007. Ihre Einbürgerung wird davor gewesen sein. Das ist der Grund für den nicht vorhandenen Eintrag. Außerdem geht es in Deutschland nach dem Abstammungsprinzip und nicht nach Geburtsprinzip.
F: Okay und wie komme ich an den GS?
Muss ich die Einbürgerung Ablehnen.
A: Gar nicht! Zu mindestens nicht im Gebietsstand 1913. Hier können Sie nur die Urkunden zusammen suchen. Den GS bekommen Sie nur durch Ersitzung das ändert nichts an Ihrem derzeitigen Status.
F: Hallo, danke für die letzte Info, ich habe mir das Video von Herrn Oberüber aus 2014 angeschaut, und kam deshalb etwas durcheinander. Auf der Anlage V meines Vaters habe ich ein Problem, es wird nach der Ehe bzw. nach Ehen gefragt. Meine Eltern wurden geschieden, und mein Vater hat neu geheiratet, muss ich diese Eheschließsungsdaten genauestens eintragen sprich Tag, Monat, Jahr? Danke.
A: Nur die Daten ihrer Eltern wie auf der Eheurkunde.
F: Mein Opa ist 1911 als Deutscher Siedler in Brunnental, Gebiet Saratow, Rußland Geboren und nach dem zweiten Weltkrieg nach der Gefangenschaft als deutscher nach Kasachstan vertrieben.
Mein Vater und Ich in Kasachstan ehem. UDSSR Geboren und seit 1989 in der BRD, seit 1992 Eingebürgert.
Habe ich eine Chance auf ein Staatsangehörigkeitsausweis und wie soll ich den dann Ausfüllen z.b. Antrag F 4.2 Staatsangehörigkeit?
Im Esta Register gibt es kein Eintrag über meine Person. Mein Sachbearbeiter sagt ich bin deutscher nach Art. 116 Abs.1 und ich bekomme den Staatsangehörigkeitsausweis nicht.
Gruß
Petro
A: Sie sind schon in die Republik des Bundes(BRvD) Eingebürgert. Damit dürfe Die Entscheidung schon gefallen sein. Es ist also schon eine Entscheidung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gefallen.
F: Hallo, könnte ein Brasilianer, dessen Großvater 1910 als Russlanddeutscher nach Brasilien ausgewandert ist, den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, wenn die deutschen Vorfahren sich schon um 1765 in Russland ansiedelten? Müsste die deutsche Abstammung in dem Fall bis 1765 oder 1910 nachgewiesen werden?
A: Selbstverständlich kann er das. Wie weit er zurück muss, liegt an seinen Dokumenten.
F: Hallo, ich möchte in den nächsten Tagen meine Staatsangehörigkeit bestätigen lassen. Jetzt mal eine Frage zum Antrag F.Soll man die PLZ jetzt angeben oder nur den Kreis und die Stadt? soll ich meine Bundeswehrdienst angeben oder nicht?
A: Halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Erprobtes.
F: Hallo,wie verhält es sich jetzt wenn ich für die Zusendung einer Eheurkunde meine Geburtsurkunde und Kopie des Perso senden soll ans Standesamt.Befinde mich jetzt doch eh noch im Kreis der juristischen Person,sollte doch für die Antragstellung des GS kein Problem sein wenn dort keine Kopie mit eingereicht wird.Oder übersehe ich etwas?
A: Für das Standesamt ist das kein Problem.
F: Mein Opa Juni 1915 in Schlesien geboren habe die Geburtsurkunde da steht das Heiratsdatum von meinen Uropa darauf (1911) ist das auch ein Nachweis weil an die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde ist nicht mehr vorhanden habe in Polen nachgeforscht und die sagten es existieren keine Unterlagen mehr .Langt die Geburtsurkunde von meinem Opa aus da ja sein Vater mit der Heirat 1911 vermerkt ist.
A: Das ist eine Frage des Ermessens des SB. Eventuell kommen Sie noch an die Sterbeurkunde. Sie sollten sich auch an die Kirche des Geburtsortes wenden.