F: Berlin - ABER: Welches Rathaus, das Berliner Rathaus (Jüdenstr. 1) oder das Bezirksrathaus
Könnte es ich auch direkt an die „Senatsverwaltung für Inneres und Sport“ schicken? Dann geht es vielleicht schneller?
Besten Dank für die Auskunft! Schönes WE!
Herr Lich
A: Die Frage sollten Sie dort erfragen, dazu können wir keine Auskunft.
F: Ich habe auch meinen Wohnsitz in Berlin.Dort war die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rathaus zuständig.Dann wird der Feststellungsantrag nach Prüfung mit positivem Prüfvermerk an die Sentsverwaltung für Inneres und Sport von Berlin gesendet.Die senden den GS an die Staatsangehörigkeitsbehörde und die senden ihn dir.
F: Hallo,
WO genau in Berlin muß man den Antrag abgeben?
Bezirksamt oder im Hauptausländeramt?
Sollte man postalisch gleich an den Leiter schicken (falls man den Namen rausbekommt)?
Besten Dank!
Herr Lich
A: In Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig. Dieses befindet sich in der Klosterstr. 47, 10179 Berlin. Lesen Sie auch den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes!
F: Hallo zusammen, nachdem ich den GS nun bestitze und auch veruche ihn zu "leben" und anderen dabei helfe diesen ebenfalss zu erhalten und zu erkennen was das heisst, habe ich eine bekannte die Ihren Wohnsitz in Frankreich hat und nicht mehr in Deutschland gemeldet ist. Alle Unterlagen zur Ableitung sind vorhanden, aber wo müssen diese denn nun hingeschickt werden ?
Danke schon mal im voraus für weitere Informationen.
Beste Grüsse Maik
A: Entweder zur Botschaft in Frankreich oder direkt an die BVA nach Köln.
F: Danke für die Antwort. Aber ich muß noch weiterfragen: Schwannberg, gehörte damals zum Deutschen Bund und von diesem wurde der nördliche Teil und später auch der südliche Teil ins deutsche Kaiserreich überführt, aber Schwannberg / Kokaschitz gehörte zum österreichischen Kaiserreich (Westböhmen - Sudentenland) das sich vom deutschen Bund abtrennte und somit kein Bundesstaat vom deutschen Kaiserreich war. Deshalb meine Frage - was schreibe ich bei 4.1, 4.2 und 4.3 Anlage V?
A: Im Sudentenland gab es noch Landsmannschaften diese gehörten zu Sachsen.
TS3 GS Server
F: Reicht die Kopie einer Urkunde als Beweismittel für die Abstammung aus oder muß sie zumindest beglaubigt sein?
F: Hallo, Mein Urgroßvater wurde 1894 im Königreich Sachsen geboren. Müsste ich das unter Punkt 4 als weitere Staatsangehörigkeit eintragen.
A: Ja, halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Praktisches.
F: Hallo, ich habe mehrere Fragen.
Mein Urgroßvater ist 1854 in Schwannberg/Kreis Eger, geboren. Damals Deutscher Bund.
1. Ist dann der Geburtsstaat Deutscher Bund?
Großvater 1888 in Kokaschitz - Österreich-Ungarn ehelich geboren
Vater 1922 ehelich in Ustrzyki Dolne, Polen geboren, aufgewachsen in Kokaschitz, vertrieben 1946.
2. Ableitung zum Urgroßvater - Deutscher Bund?
3. Was schreibe ich in 4.1, 4.2 und 4.3 Anlage V
Freue mich über eine Antwort.
A: Der Deutsche Bund wurde in das Kaiserreich überführt. Alles andere ist irrelevant. Also ist es doch bei ihnen eindeutig!!!
F: Hallo. Ich habe nur ein Stammbuch mütterlicherseits.
(Linie Meiner Mutter deren Mutter usw. und dann alles was dazugehört) Kann ich damit was anfangen?
A: Wenn Sie Ehelich geboren sind nicht!
F: Hallo, ich bin adoptiert und habe lediglich den Namen meiner leiblichen Mutter. Kann ich dennoch den GS beantragen?
A: Ja, über den Adoptivvater!!!
F: Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch. Wenn mein Cousin bei der Polnischen Armee Wehrdiens geleistet hat, ist das ein Problem für die legitimation eines Preußen (GS)?
Was müsste er reinschreiben bzw noch beachten um es Wasserdicht zu haben?
A: Nein, in seinem Fall würde ich den Wehrdienst aussparen.
F: Guten Tag, ich habe mal eine Frage. Ich habe meinen GS und bin auch BRD Mitglied ( Perso,Reisepass)
Mein Cousin(gleiche Vorfahren die ich auch für den GS angegeben habe) ist Pole und kein BRD Mitglied. Kann er jetzt auch den GS beantragen mit dem Polnischem Perso und wenn ja dann beim Bundesverwaltungsamt oder in jeder Ausländerbehörde? Kann er die hier angegebenen Formulare ebenso benutzen?
Danke
A: Der Perso hat bei der Beantragung nichts suchen. Ihr Cousin kann über die BVA gehen wenn er auch in Polen wohnt. Er muss denselben Antrag verwenden.
F: Ich habe eine beglaubigte Geburtsurkunde von meinem Vater beim Standesamt besorgt, leider nur eine Kopie vom Stadtarchiv der Heiratsurkunde dessen Vaters (wer muss sie beglaubigen, bzw wer darf es?) muss ich jetzt nach Frankreich fahren um eine Geburtsurkunde von meinem OPA zu bekommen, da es sich um das sogenannte "Schwarzer Fleck" handelt. Algringen Elsass-Lothringen handelt und heute zu Frankreich gehört, aber in der Heiratsurkunde steht Nationalität "Preußen"
Wenn in meinem Fall das Bundesverwaltungsamt Köln zuständig ist, bekomme ich dann auch ein neuen Ausweis?
A: Nein Sie können nicht zum BVA Sie haben keinen Wohnsitz im Ausland. Für Ihre jur. Person bleibt alles beim alten. Die Urkunden sollten eine Bestätigung des Standesamtes haben, mehr ist nicht nötig.
F: Mein Opa wurde 1915 in Pommern geboren Väterlicher Seitz, GS möglich nach RuSTaG?
A: Ja, selbstverständlich!
F: Das habe ich schon. Es gibt bereits einen ESTA-Eintrag. Einfach mal den Antrag zum BVA schicken? :-)
A: Dann können Sie nur versuchen, die Abstammungsurkunden zur Akte zu bekommen.
F: Danke für die Antwort! Und welche Möglichkeit gäbe es da? Ich muss dazu noch sagen, daß ich den Empfang des Gelben Scheines nicht quittiert habe und auch kein Aktenzeichen darauf ist!
A: Fragen Sie bei der BVA ihr ESTA Register ab. Sollte dort kein Eintrag vorhanden sein, reichen Sie den Antrag einfach ein. Alles nach dem Motto Frech kommt weiter.
F: Hallo und großes Lob an das GS-Team für die unermüdliche Hilfe hier. Eine Frage hätte ich auch: Habe vor längerer Zeit den Gelben Schein durch Ersitzung erhalten. Meint Ihr es macht Sinn, bei der gleichen Behörde nochmals neu zu beantragen? Danke für Eure Antwort.
A: Nein, Sie können nur probieren die Abstammungsurkunden in die Akte zu bekommen.
F: Kann mir mal jemand erklären, warum man sich nicht mit seinem noch vorhandenen Personalausweis ausweisen soll? Im Moment der Antragstellung bin ich doch noch eine juristische Person und das zumindest auch solange bis die mir den Gelben Schein nach RUSTAG ausgestellt haben und ich mich dann bei der BRD abmelde.
A: Ausweisen können sie sich damit, es darf nur keine Kopie in die Akte. Der Antrag wird auch von der nat. Person(Familienname) gestellt und nicht von der jur. Person(Name). Somit hat eine Kopie des PA nichts in der Akte zu suchen. Manche SB fühlen sich genötigt nach der Kopie falsch abzuleiten.
05.05.2017
Ableitungsprocedere Abstammung
F: Kann ich den Gelben Schein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater und wenn die Eltern nicht verheiratet waren, nach der Mutter.
Meine Eltern sind aber jetzt geschieden. Frage: Gilt so dann auch, dass "geschieden" mit "unverheiratet" gleich zu setzen ist, und daraufhin die Ableitung der Abstammung nach der Mutter erfolgt? Nach wem geht nun die Abstammung? Nach dem Vater, oder nach der Mutter? Vielen Dank für Ihre Mühen.
A: Es geht immer um den Zeitpunkt der Geburt!
F: Meine deutschen Vorfahren haben 230 Jahre im Ausland gelebt. Nach §3 RuStAG brauche ich die Geburtsurkunde des Vorfahren, welcher zuletzt in einem Bundesstaat geboren wurde. Dies wäre ca. 1740 und damals existierten noch keine Bundesstaaten. Ein weiteres
Problem stellt die Tatsache da, dass man in dem Antrag zur Feststellung zur Staatsangehörigkeit bestenfalls Ur-Großvater angeben kann. Ich bräuchte das Ur- x 7 :(
A: Vielleicht finden Sie Unterlagen zur Volkszugehörigkeit.
F: Ich wurde ehelich geboren, die Vorfahren meines Vaters sind ca. um 1750 aus dem deutschen Reich ausgewandert. Demnach müsste ich bis 1750 alle Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden aus Russland besorgen. Wie mache ich das? Kann ich vielleicht die Vorfahren meiner Mutter für den Antrag nutzen?
A: RuStAG 1913 §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Für die Urkunden aus RU liegt der Antrag im Bereich Herunterladen. Eventuell befinden sich Unterlagen in Akten der Verwaltung.
F: Mein Urgroßvater geboren 1910 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1815-1918).
Dieses bezeichnete man/sich aber ab 1903 nur noch als Großherzogtum Sachsen, obgleich das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ja trotzdem bis 1918 fortbestand. Ist für mich nun:
A: Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (lt. Verfassung 1815), oder
B: Großherzogtums Sachsen wie 1913 entscheidend?
Vielen Dank und meine absolute Hochachtung.....
A: Es ist egal wie die sich bezeichnet haben, einen Bundesstaat Großherzogtums Sachsen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich ja auch als Deutschland und ist es nicht. Auch endete der Bundesstaat Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach nicht 1918, sondern ist bis heute existent.
F: Hallo, mein Vater, Opa und Urgroßvater sind im Königreich Sachsen geboren. Ich jedoch im Königreich Bayern. Beantrage ich die die in Bayern?
A: Ja, in Ihrer Gemeinde bzw. Ausländerbehörde.
F: Nur kurz zur Frage von Vesemir,
die Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen.
Bin selbst in Seifhennersdorf geboren.Varnsdorf ist der Nebenort.
F: Hallo, mein Vter ist 1935 in Varnsdorf geboren, welche Staatsangehörigkeit kann ich beantragen.
A: Vermutlich Königreich Sachsen. Recherchieren Sie zu welcher Landsmannschaft der Ort gehört.